Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Bochum: Brutaler Raubmord an Rentner (†68) - zwei Täter nun verurteilt !

Bochum - Nach dem qualvollen Erstickungstod eines 68-jährigen Schützenbruders aus Bochum ist einer der Täter am Donnerstag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Einem Rentner aus Bochum wird bei einem Überfall der Kopf komplett mit Klebeband umwickelt
Der 68-Jährige stirbt
Jetzt sind zwei der Täter verurteilt worden

Gegen den Fahrer des Fluchtwagens wurden dreieinhalb Jahre Haft wegen Raubes verhängt.

Dem Rentner war bei einem Raubüberfall Anfang Februar 2019 der gesamte Kopf mit Klebeband umwickelt worden.
Die beiden Angeklagten - ein polnischer Staatsbürger und ein Deutscher - hatten im Prozess jegliche Tötungsabsicht bestritten.

Ein weiterer mutmaßlicher Täter befindet sich in Polen in Haft.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat seine Auslieferung beantragt.


 
Explosion am Neujahrsmorgen: Haftbefehl gegen Mieter !

Nach der Explosion in einem Wohnhaus im münsterländischen Ibbenbüren an Neujahr ist Haftbefehl gegen den schwerverletzten Mieter ergangen.
Ermittler der Mordkommission fanden einen Abschiedsbrief und eindeutige Hinweise darauf, dass der Beschuldigte sich mit der Explosion das Leben nehmen wollte.
Wie Polizei und Staatsanwaltschaft Münster am Donnerstag weiter mitteilten, hatte der heute 50-Jährige Gas aus einer Gasflasche ausströmen lassen, um dieses zu entzünden.

Der Haftbefehl sei unter anderem wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung erlassen worden.
Der Mann habe auch das Leben seiner Nachbarn aufs Spiel gesetzt.
Nur zufällig sei niemand getötet worden.

In der Kellerwohnung des Mehrfamilienhauses war es am Neujahrsmorgen zu der Explosion gekommen.
Der damals 49-Jährige war mit schweren Brandverletzungen in einer Spezialklinik behandelt worden.
Eine Frau, die in dem Haus zu Besuch war, hatte leichte Verletzungen erlitten.
Das Gebäude ist nicht mehr bewohnbar.
Der Schaden wird auf rund 400 000 Euro geschätzt.

Der Mann ist inzwischen gesundheitlich stabil.
Er soll in einem Justizvollzugskrankenhaus weiter ärztlich versorgt werden.


 
Messerstich bei Familienstreit: Sohn in Untersuchungshaft !

Nachdem ein Mann (46) in Kreuztal (Landkreis Siegen-Wittgenstein) bei einem Familienstreit durch einen Messerstich in den Rücken schwer verletzt wurde, ist der Sohn (20) in Untersuchungshaft gekommen.
Das teilten Staatsanwaltschaft und die Polizei am Donnerstag mit.

Der Haftbefehl sei wegen versuchten Totschlags erlassen worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Gegen die 45-jährige Ehefrau werde ebenfalls ermittelt.
Da bei ihr jedoch kein dringender Tatverdacht bestehe, sei sie nicht in Untersuchungshaft gekommen.

Der Mann war am Dienstagabend mit seiner Frau in Streit geraten, woraufhin der Sohn dazwischen ging.
Zunächst war unklar, ob die Frau oder der junge Mann zugestochen hatten.

Inzwischen gehen die Ermittler davon aus, dass es der 20-Jährige war.
Die Hintergründe des Streits waren laut Polizei zunächst unklar.


 
Kritik an Corona-Maßnahmen: Ermittler gehen gegen "Coronoia"-Anwältin vor !

Die Einschränkungen der persönlichen Freiheiten und des öffentlichen Lebens in der Corona-Krise gehen manchen Juristen zu weit.
Auch eine Heidelberger Anwältin begehrt dagegen auf und bekam jetzt Besuch vom Staatsschutz.

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen gegen eine Rechtsanwältin vor, die die Maßnahmen wegen der Corona-Krise für stark übertrieben hält und von "Coronoia" (wie Paranoia) und dem "größten Rechtsskandal" in der Geschichte der Bundesrepublik spricht.
Am Donnerstag hat der Internetanbieter 1&1 Ionos zudem die Internetseite der Heidelberger Juristin Beate Bahner gesperrt.

Bereits am Mittwoch kam der Staatsschutz in die Kanzlei von Bahner.
Laut Staatsanwaltschaft Heidelberg wird wegen des Verdachts ermittelt, dass Bahner über ihre Seite öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen hat.
Sie fordert zum Widerstand gegen die Corona-Verordnungen und zu Demonstrationen auf.

Polizei bat um "vorübergehende Abschaltung"
Ein Sprecher von Ionos bestätigte am Donnerstagabend, dass die Polizei Mannheim zur "Beseitigung der bestehenden Störung der öffentlichen Sicherheit" um die "vorübergehende Abschaltung" gebeten hatte.
Dem sei Ionos nach Prüfung durch Juristen nachgekommen.
In der Nacht zu Freitag war die Seite jedoch wieder erreichbar.
Der Sprecher konnte das zunächst nicht erklären.

Was die Polizei offenbar als "Störung der öffentlichen Sicherheit" gesehen hat, ist ein 19 Seiten langer offener Brief im DIN A4-Format. Bahner erklärt darin ihren Eilantrag an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, die Corona-Beschränkungen in dem Bundesland zu kippen.
Sie ruft dort auch dazu auf, Demonstrationen anzumelden.
Die Corona-Verordnungen seien "offensichtlich verfassungswidrig" und "unwirksam" und so weitgehend, dass es ein Recht zum Widerstand nach Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes gebe.
Niemand müsse sich mehr an diese Verbote halten, heißt es in ihrer Erklärung.

Die Staatsanwaltschaft hatte in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen zu Zeiten der COVID-19-Pandemie einen Straftatbestand erfüllen kann.
Es stelle zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen habe zu unterbleiben.

Eilantrag: Regeln kippen, Demos ermöglichen
Inzwischen will Bahner per Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht erreichen, dass die Corona-Regeln in allen Bundesländern bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt werden.
Sie vergleicht etwa die Abschottung alter und kranker Menschen mit der "ungeheuerlichen Verfolgung und Ermordung der Juden und weiterer Bevölkerungsgruppen im Dritten Reich“.
Große Erfolgsaussichten dürfte ihr Eilantrag nicht haben.
Das Gericht hat bereits am Mittwoch einen Antrag gegen die bayerischen Regeln verworfen.

Zu Begründung hieß es vom Gericht: "Die Gefahren für Leib und Leben wiegen hier schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit."
Nach Ansicht der Richter droht mehr Schaden, wenn die – befristet geltenden – Regeln aufgehoben werden vor einer Entscheidung, ob sie verfassungswidrig sind.

Juristin Bahner reagierte am Donnerstagabend auf die Entwicklungen: "Niemand darf uns in einem Rechtsstaat Versammlungen und Demonstrationen verbieten!"
Sie beantragt beim Bundesverfassungsgericht auch, dass Demonstrationen gegen die Corona-Regeln nicht verboten werden dürfen.
Darüber informierte sie per E-Mail und bat um Weiterleitung.

Jura-Professor: Sperrung ist "Sauerei"
Der Berliner Rechtsanwalt und Jura-Professor Niko Härting sieht in der Sperrung der Seite eine „völlige Überschreitung aller Befugnisse, die die Polizei hat. Es ist eine Sauerei.“
Häring ist nicht der Meinung Bahners, dass vom Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 Gebrauch zu machen sei.

Das Widerstandsrecht sei aber für einen Notstand wie in der derzeitigen Situation gedacht.
„Ich sehe in der Erklärung eine zulässige Meinungsäußerung, und ich mache mir Sorgen um unseren Rechtsstaat, weil er dafür da ist, auch abweichende, übertriebene und hysterische Meinungen auszuhalten.“

Eine breite Debatte auch mit kritischen Stimmen um das Ausmaß der Grundrechtseinschränkungen sei nötig.
„Unter Juristen gibt es sehr viele Stimmen, die ein Problem damit haben, wie etwa Freizügigkeit oder Religionsfreiheit in der Corona-Krise aufgegeben worden sind.“

Im konkreten Fall des Demonstrationsaufrufs müsse man auch die Gefahr einschätzen, die davon ausgehe, so Härting: Wenn einige Hundert Menschen zusammenkommen sollten, führe das sicher nicht zur Überlastung des Gesundheitswesens, so Härting.
„Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und wichtiges Grundrecht, und es wird sich später am Bundesverfassungsgericht herausstellen, ob es rechtmäßig außer Kraft gesetzt ist.
Ich zweifele daran.“ Er hätte sich „mutige Staatsanwälte gewünscht, die bei dem Verfahren nicht mitmachen“.


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Experten äußern Zweifel an vielbeachteter Heinsberg-Studie: Virologe Drosten skeptisch !

Forscher der Universität Bonn haben die Coronavirus-Epidemie in Heinsberg untersucht und dafür viel Beachtung erhalten.
Doch nun äußern Experten wie der Virologe Christian Drosten Skepsis.

Eigentlich wollten die Forscher der Bonner Universität endlich erste Erkenntnisse zum Verlauf der Corona-Epidemie in Heinsberg liefern.
Am Donnerstag gaben die Wissenschaftler dazu gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet eine Pressekonferenz.

Doch nun kommen Zweifel an einzelnen Aspekten der Studie auf.
Auch der renommierte Virologe Christian Drosten, Institutsdirektor an der Berliner Charité, ist skeptisch.

Drosten und der Epidemiologe Gérard Krause vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig zweifeln an der Aussagekraft der wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Die Studie unter der Leitung von Hendrik Streeck hatte auf Basis von 500 auf Antikörper untersuchten Personen ergeben, dass bei 15 Prozent der Untersuchten Antikörper gegen das neue Coronavirus nachweisbar seien.

"Eine Rate von 15 Prozent Immunität muss man zunächst einmal technisch betrachten, ob das Diagnosen sind oder nur Signale aus einem Labortest.
Diese Labortests haben eine hohe Rate von falschen Positiv-Signalen rein technisch.
Aber auch, weil es bestimmte Erkältungsviren gibt, die diese falschen Signale machen", sagte Drosten im "ZDF" .

Als Kritikpunkt sieht Drosten weiter, dass aus der Studie nicht klar hervorgehe, ob die Personen Sars-CoV-2 Antikörper gebildet hätten oder solche gegen andere Coronaviren.
Zudem sei nicht erkennbar, ob die Personen bereits zuvor positiv auf Sars-CoV-2 getesten worden seien oder nicht.
Dies berichtet der "Deutschlandfunk".
Krause kritisierte zudem die fehlenden Angaben zur Zusammensetzung der Stichprobe.

"Technik verstehen, die dahinter steckt"
Im "ZDF" sagte Drosten zudem: "Wir brauchen ganz schnell ein Manuskript, das wir beurteilen können.
Sodass wir das Design der Studie verstehen, die Technik, was an Tests gemacht worden ist und die Statistik verstehen, die dahinter steckt."

Ein weiterer Punkt zur Skepsis bietet für Drosten und Krause die Tatsache der Testbarkeit, da aktuell erhältliche Tests auch auf einfache Erkältungserreger reagieren würden.
Nur aufwändige Neutralisationstests können nach einem positiven Antikörpertest bisher belegen, dass die betreffenden Personen tatsächlich an Covid-19 erkrankt seien, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Die Studie ist auch in der Kritik, weil Streeck anhand bei der Pressekonferenz zu den vorgelegten Ergebnisse sagte, er halte baldige Lockerungen der Maßnahmen für möglich.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung schätzt die Studie jedoch und unterstützt sie mit 65.315 Euro.
Das geht aus der Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage der SPD im Landtag hervor.
Demnach werden mit dem Geld Corona-Tests und medizinische studentische Hilfskräfte finanziert.


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Polizei testet Drohnen bei Einsätzen !

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen testet derzeit in zehn Behörden den Einsatz von jeweils zwei Drohnen.
Die Fluggeräte würden in verschiedenen Bereichen eingesetzt, sagte eine Sprecherin des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD).
In Düsseldorf und Dortmund wurden die Drohnen zuletzt auch im Zuge der Corona-Krise gestartet.
Unter anderem, um Orte abzusuchen und Menschen an beliebten Sammelpunkten per Lautsprecher vor den gesundheitlichen Folgen zu warnen.

Nach Angaben der Düsseldorfer Polizei war eine Drohne unter anderem am Rhein, an einem Baggersee, einem Waldgebiet und der - derzeit leeren - Einkaufsmeile Königsallee unterwegs.
Bei allen Einsätzen habe man festgestellt, dass die Menschen sich an das Kontaktverbot gehalten hätten, sagte ein Polizeisprecher.
Er betonte, dass die Kamera der Drohne nicht zur Identifizierung einzelner Menschen diene.
"Es werden auch keine Bilder gespeichert."
Es gehe nur um Übersichtsaufnahmen - vor allem bei schwer zu überblickenden Gebieten.
Die Reaktionen der Menschen seien "durchaus positiv".
Viele zeigten sich auch an der Technik interessiert.

Die Drohnen - mit Lautsprechern ausgestattet - wurden laut LZPD aber auch zu Durchsagen von Streifenwagen eingesetzt, um "über die Gesundheitsgefahren bei Nichteinhalten des Kontaktverbots" zu informieren.
"In Einzelfällen wurden Personengruppen an beliebten Treffpunkten über in den Drohnen verbaute Lautsprecher auf die geltende Rechtslage aufmerksam gemacht und so zum Verlassen der Plätze bewegt", erklärte die Sprecherin.

Ob die Drohnen auch am Osterwochenende eingesetzt werden, sei "lageabhängig", hieß es in Düsseldorf und Dortmund.
Wenn das Drohnenteam gerufen werde, stehe es bereit.

Laut LZPD sind die sogenannten Fernpiloten gemäß der Luftfahrtverordnung ausgebildet worden und haben praktisch einen Drohnenführerschein machen müssen.
Neben dem Piloten ist immer ein zweiter Beamter dabei, der den Luftraum beobachtet.
Die Qualität der Aufnahmen, die entstehen, sei "hochwertig", so die Sprecherin.

In den Behörden seien bewusst verschiedene Abteilungen für das Pilotprojekt ausgesucht worden.
Düsseldorf und Dortmund setzen die Drohnen im klassischen Wachdienst ein.
An anderer Stelle würden sie etwa von den Verkehrsexperten getestet.
So könne man zum Beispiel aus der Vogelperspektive Bilder eines Unfallorts an einer Autobahn machen.

Eine Drohne könne aber auch bei der Suche nach Vermissten oder Verdächtigen benutzt werden.
So machte die Dortmunder Polizei kürzlich einen mutmaßlichen Drogenhändler nach kurzer Flucht per Drohne auf einem Hausdach aus.
Die Polizei im Märkischen Kreis suchte im März mit einer Drohne mit Wärmebildkamera nach einer vermissten 90-Jährigen.

Das Pilotprojekt soll bis Mitte des Jahres laufen.
Danach will das Innenministerium bewerten, ob die Fluggeräte ein probates Einsatzmittel sind - und gegebenenfalls landesweit zum Einsatz kommen.


 
Corona und die Grundrechte: Wie viel Verbot ist jetzt eigentlich erlaubt ?

Karlsruhe - Noch nie waren die Freiheitsrechte in der Bundesrepublik so stark beschränkt wie in der Corona-Krise.

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Wer sich vor Gericht dagegen wehrt, hat im Moment wenig Chancen.
Mit jedem Tag ohne Lockerung dürfte der Druck aber wachsen...

Kommen unsere Grundrechte in der Corona-Krise unter die Räder?
Der Oster-Gottesdienst mit Besuchern verboten, das Familientreffen unmöglich, der Feiertagsausflug tabu: Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die drastischsten Beschränkungen der Freiheitsrechte in der Geschichte der Bundesrepublik.

Wer findet, dass der Staat zu weit geht, darf in einigen Bundesländern nicht einmal demonstrieren.
Für den Rechtsstaat ist das eine enorme Herausforderung.

Kommen die Grundrechte jetzt etwa unter die Räder?

GRUNDLAGE IST INFEKTIONSSCHUTZGESETZ:
Grundlage aller Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz.
Es ermächtigt auch die Bundesländer, eigene Ge- und Verbote zu erlassen.
Als „notwendige Schutzmaßnahme" dürfen unter anderem die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit und die Freizügigkeit eingeschränkt werden.

Das Problem: Wann, warum, in welcher Form und für wie lange welche Rechte eingeschränkt werden dürfen, steht nirgendwo im Detail.
Daran hat auch die eilige Überarbeitung Ende März 2020 nichts geändert.
Juristen sprechen in so einem Fall von einer fehlenden oder unzureichenden Ermächtigungsgrundlage.
„Der Gesetzgeber hat der Regierung im Prinzip keine Vorgaben gemacht, welche Eskalationsstufen im Falle einer Pandemie bei der Beschränkung von Freiheitsrechten möglich und erforderlich sind", sagt Bijan Moini, Hausjurist der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
„Jetzt in Eilverfahren diese Abwägung leisten zu müssen, lastet den Gerichten enorm viel auf."

EINGRIFF IN GRUNDRECHTE:
Der Staat darf zum Infektionsschutz in Grundrechte eingreifen – aber nicht alles, was vorstellbar ist, ist auch rechtmäßig.
Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, das bedeutet: geeignet, erforderlich und angemessen.
Was erst einmal einleuchtend klingt, stellt die Richter bei Corona vor ein kaum lösbares Problem.
Denn selbst Experten fällt es schwer, vorherzusagen, welche Fallzahlen das Gesundheitssystem an seine Belastungsgrenze bringen würden.
Und gleichzeitig weiß niemand so genau, welche Verbote und Beschränkungen notwendig sind, um die schweren Verläufe nicht in diesen Bereich ansteigen zu lassen.

JURISTISCHE KLAGEN GEGEN CORONA-VERBOTE:
Wie gegen alle Maßnahmen der öffentlichen Gewalt können sich die Menschen natürlich auch gegen die Corona-Verbote zur Wehr setzen.
Landauf, landab gehen derzeit Eilanträge bei den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten ein.
Erfolg haben bisher die wenigsten Kläger.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen mehrere Eilanträge zurückgewiesen.
Jetzt lehnten die Richter es beispielsweise ab, die besonders strikten Corona-Maßnahmen in Bayern vorläufig außer Kraft zu setzen.

Strenge Corona-Maßnahmen in Deutschland: Wie geht es jetzt weiter?
Besonders große Sorge bereiten den Bürgerrechtlern die strikten Versammlungsverbote in einigen Bundesländern.
In einem Fall hat ein Gericht sogar eine Demonstration von zwei Personen untersagt, die Schutzmasken tragen und zueinander Abstand halten wollten.

Rechtsexperten sind sich außerdem einig, dass die schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen eine entscheidende Rolle spielt.
Der gestaffelte Exit sei „ein nicht nur praktisch naheliegender, sondern auch verfassungsrechtlich gebotener Weg", schreibt der frühere Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Auch Ex-Gerichtspräsident Papier meint: „Es muss alles getan werden, um Art und Ausmaß der Gefahren genauer einzugrenzen."
Auf Dauer könne man eine solche flächendeckende Beschränkung nicht hinnehmen.


 
Corona aktuell: Neue Deutschland-Zahlen - Schock-Nachricht aus Großbritannien !

Das ist der aktuelle Stand vom 10. April 2020.

Großbritannien meldet 980 Todesfälle an einem Tag, Italien verlängert Ausgangsverbot um Wochen, Neue Zahlen aus Deutschland

Großbritannien hat erstmals mehr Todesfälle an einem einzigen Tag durch das Coronavirus verzeichnet als Italien.
Die Zahl der Toten stieg bis Donnerstagabend um 980, wie der britische Gesundheitsminister Matt Hancock am Freitag mitteilte.

Italien hatte an seinem bislang schlimmsten Tag am 27. März 969 Tote erfasst
Die italienische Regierung will die Ausgangsverbote für die Bürger nach Medienberichten bis zum 3. Mai verlängern.
Einen solchen Beschluss wolle Premierminister Giuseppe Conte am Freitag vor der Presse verkünden.
Ein Großteil der derzeit geschlossenen Unternehmen müsste bis dahin noch auf die Wiederaufnahme der Produktion warten, hieß es in der Zeitung „Corriere della Sera" am Freitag.
Die Schulen könnten sogar bis zum Beginn der Sommerferien geschlossen bleiben und damit erst im September 2020 wieder öffnen, wie Medien meldeten.

In Deutschland sind bis Freitagnachmittag mindestens 116.304 Infektionen mit dem neuen Coronavirus registriert worden (Vortag Stand 16.15 Uhr: mehr als 111.100 Infektionen).
Das geht aus einer Auswertung der Deutschen Presse-Agentur hervor, die die neuesten Zahlen der Bundesländer berücksichtigt.
Die Uhrzeit, wann ein neuer Tagesstand gemeldet wird, variiert von Bundesland zu Bundesland.
Zudem melden einige der Bundesländer ihre Zahlen jeweils nicht immer zur gleichen Uhrzeit.

Mindestens 2459 mit dem Erreger Sars-CoV-2 Infizierte sind den Angaben zufolge bislang bundesweit gestorben (Vortag Stand 16.15 Uhr: 2223).
Mehrere Deutsche starben im Ausland im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion.

Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts haben in Deutschland rund 49.900 Menschen die Infektion überstanden.
Besonders hohe Infiziertenzahlen haben Bayern mit mehr als 30.862 nachgewiesenen Fällen und mindestens 721 Toten, Nordrhein-Westfalen mit mehr als 24.499 Fällen und mindestens 502 Toten sowie Baden-Württemberg mit mehr als 22.298 Fällen und mindestens 564 Toten.


 
Keine Chance für Auto-Poser: Düsseldorfer Polizei griff am Car-Freitag knallhart durch !

Düsseldorf - Einige Auto-Poser konnten es doch nicht lassen und zahlen jetzt wortwörtlich den Preis dafür, dass sie den „Car-Freitag“ in Düsseldorf in ihren PS-Monstern feiern wollten.

Dabei trafen sie aber auf die Polizei, die schon in Vorfeld angekündigt hatte, knallhart gegen die Tuning-Szene durchgreifen zu wollen.
Worte, denen auch Taten folgten, denn am Ende waren einige Autofahrer zu Fuß unterwegs.

Car-Freitag: Düsseldorfer Polizei kassierte in der City zwei Autos ein
Wie fast in jedem Jahr waren die Beamten auf das Happening am Karfreitag vorbereitet.
An beliebten Treffpunkten, wie dem Martin-Luther-Platz in der City, hatten die Spezialisten des Verkehrsdezernats wieder Kontrollstellen aufgebaut.

Und bis zum Nachmittag gingen der Polizei auch einige Kandidaten ins Netz.
Doch insgesamt war die Lage ruhig.
„Bis 16 Uhr mussten die Kollegen zwei Fahrzeuge wegen technischer Veränderungen stillegen“, erklärte ein Polizei-Sprecher.

Car-Freitag: Krasse Ansage der Düsseldorfer Polizei schreckte die Auto-Poser ab
Dazu habe man noch „ein paar Verwarngelder“ ausgesprochen.
Das es dabei dann auch blieb, sorgte bei den Ermittlern für Erleichterung.
So habe die klare und direkte Ansprache an die Auto-Poser, ihre Tuning-Prachstücke am Car-Freitag in der Garage zu lassen, offenbar Früchte getragen.

Auch die Ankündigung, mehr und vor allem genauer zu kontrollieren, war offenbar Abschreckung genug, sich das eigene Osterfest nicht durch ein fettes Knöllchen versauen zu lassen.


 
Familie vergiftet sich mit Wildkräutern !

Nach dem Konsum von selbst gepflückten Wildkräutern ist eine Familie aus Wiesbaden mit schweren Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus eingeliefert worden.

Die Familie hatte am Donnerstagabend die Kräuter gesammelt und gegessen, wie ein Feuerwehrsprecher am Freitag erklärte.
"Sie hatten wohl vermutet, es sei Bärlauch."

Der Zustand der zwei Erwachsenen und zwei Kinder sei kritisch gewesen.
Ob sie aus dem Krankenhaus entlassen werden konnten, war zunächst nicht bekannt.
Zunächst hatte der Hessische Rundfunk berichtet.


 
Rentner der Risikogruppe: Anzeige wegen Atemschutzmaske im Auto !

Ein Rentner in Bayern hat nach dem Einkaufen seine Atemschutzmaske angelassen und sich damit ins Auto gesetzt.
Er bekam eine Anzeige, weil er gegen das Vermummungsverbot verstoßen hatte.

In Fürth hat ein Rentner zum Einkaufen eine Atemschutzmaske getragen, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen.
Allerdings hat er diese nach dem Einkaufen angelassen und ist damit in seinem Auto losgefahren.

Begründung, er wolle Mitbürger schützen, half nichts
Der Herr wurde jedoch gestoppt, als er an einer Fürther Polizeiwache vorbeifuhr.
Ein Polizeibeamter führte laut der "Abendzeitung München" eine Personenkontrolle durch und fragte wohl, vor wem sich der Rentner abschirmen wolle.
Der Rentner antwortete demnach, dass er seine Mitbürger schützen wolle.
Er bekam trotzdem eine Anzeige.

Die Begründung: Er habe gegen das Vermummungsverbot verstoßen.
Die Anzeige bekam wohl auch der Polizeidirektor mit.
Er erklärte die Sache wegen der Corona-Krise inzwischen als erledigt, berichtet die "AZ".
Es gebe zwar den Paragrafen 23, wonach das Gesicht des Fahrers erkennbar sein muss und nicht verdeckt sein darf, doch in Zeiten der Corona-Krise könne der Paragraf weniger streng gesehen werden, sagte der Chef der Fürther Polizei.


 
Corona-Plan für NRW durchgesickert: In vier Schritten zurück zur Normalität !

Düsseldorf - Eine von der nordrhein-westfälischen Landesregierung eingesetzte Expertengruppe hat einem Medienbericht zufolge Maßgaben und Vorschläge für Lockerungen der strengen Corona-Einschränkungen vorgelegt.

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Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ nannte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die Vorschläge „transparent“ und „nachvollziehbar“.

Einzelhandel, Schule, Universitäten und Kitas
In einem Papier der interdisziplinären Expertengruppe, das der „FAS“ vorliegt, heißt es demnach, über Lockerungen könne erst nachgedacht werden, wenn klar sei, dass das Gesundheitssystem „absehbar nicht überfordert ist“ und Voraussetzungen für ein besseres „Monitoring“ der Krise geschaffen seien.
Dann aber könne die Rückkehr zur Normalität „schrittweise forciert werden“.

Ein möglicher Weg könne darin bestehen, „einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens nach und nach wieder zuzulassen“.
Dazu gehörten Schulen, Universitäten und der Einzelhandel.
Bei den Schulen solle es dabei zeitversetzten Unterricht und Unterschiede je nach Alter geben.

In Kitas und im „Präsenzunterricht“ sollten zuerst vor allem Lehrkräfte arbeiten, die nicht zu Risikogruppen gehören.

Corona-Krise: In vier Schritten zur Normalität
Die konkreten Schritte und die Geschwindigkeit der Öffnung sollen sich dem Bericht zufolge an vier Kriterien orientieren.

Zunächst müsse bestimmt werden, wo die Gefahr einer Ansteckung besonders hoch sei und wo weniger.
Zweitens gelte die Frage: „Für wen wäre eine Ansteckung besonders gefährlich?“.
Diese Gruppen müssten weiter besonders geschützt werden.
Drittens komme es darauf an, was „für Wirtschaft und Gesellschaft besonders wichtig“ sei.
Zuletzt schließlich müsse bedacht werden, wie gut sich im jeweiligen Bereich Schutzmaßnahmen umsetzen ließen.

Die Experten warnten allerdings auch vor verfrühtem Optimismus.


 
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