Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Steinheim bei Höxter: Hochzeitsgäste feuern Schüsse in die Luft !

Gäste einer Hochzeit haben in einer Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen die Polizei auf den Plan gerufen.
Sie feuerten mit Schreckschusspistolen.
Die sind sie nun erstmal los.


Bei einer Hochzeit in Steinheim bei Höxter haben Gäste mit Schreckschusspistolen in die Luft geschossen.
Wegen der "massiven Schussabgabe" rückte die Polizei an.
Den Beamten zufolge handelte es sich um eine Feier türkischer Bürger.

Die Feiernden waren demnach offenbar dabei, den Bräutigam zu seiner Hochzeitsfeier abzuholen.
Die Polizei ermittelte zwei Personen, die in die Luft geschossen haben.
In einem Wagen fanden die Beamten vier Schreckschusspistolen und Munition.

Die Schützen wurden wegen Ordnungswidrigkeiten angezeigt, weil sie ohne Grund in der Öffentlichkeit Schreckschusswaffen benutzt haben.
Die Waffen und die Munition wurden sichergestellt.


 
Betreiber flüchten aus Lokal: Zwei Kölner Shisha-Bars nach Razzien geschlossen !

Köln - In Köln sind am Samstagabend insgesamt 13 Shisha-Bars von der Kölner Polizei, dem Ordnungsdienst und dem Zollamt kontrolliert worden.
In zwölf Betrieben wurden dabei zahlreiche Verstöße festgestellt.

Zwei Gaststätten sind im Rahmen der Kontrollen geschlossen worden.
Bei einer Überprüfung flohen alle Verantwortlichen einer Pressemitteilung der Stadt Köln zufolge aus der Gaststätte, Zum „Schutz des Eigentums“, so die Stadt, wurde der Betrieb anschließend versiegelt.

Die betroffenen Bars liegen in der Altstadt und im Zülpicher Viertel.
In einer weiteren Gaststätte lagen demnach gravierende Brandschutzverstöße vor.

Verschimmelte Eismaschinen und Schädlingsbefall
In einigen Bars bemängelten die Beamten verschimmelte Eismaschinen, Schädlingsbefall und Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von Zusatzstoffen oder Allergenen.

Teuer für die Kunden der Shisha-Bars wurden die Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz: Es wurden 95 Shisha-Besucher vor Ort verwarnt, weil sie innerhalb geschlossener Räumlichkeiten rauchten.
Sie mussten jeweils 35 Euro zahlen.
Die Lokale erwarten jeweils Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
Mitarbeiter ohne Arbeitserlaubnis – keine rauchenden Minderjährigen

Zudem wurde wegen gesetzeswidriger Preise für alkoholische Getränke und veralteter Aushänge gegen das Gaststättengesetz und das Jugendschutzgesetz verstoßen.
Ein Mitarbeiter war zudem ohne Arbeitserlaubnis tätig.

Fünf elektrische Heizspiralen, die zum Erhitzen von Kohle verwendet werden, stellte der Ordnungsdienst sicher.
Erhöhte Kohlenmonoxid-Werte wurden in keinem Betrieb festgestellt.
Auch rauchende Jugendliche unter 18 Jahren wurden nicht angetroffen.


 
Kristina V. (✝26) – erschossen vom Ex Mord-Geständnis per Handy !

Berlin/Gorzow - Sie musste sterben, weil sie seine Liebe nicht erwiderte: Die 26-jährige Kristina V., die mit einem Kopfschuss regelrecht hingerichtet wurde.

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Auch ihr Killer, der 26-jährige Pawel R., starb wenig später, als er Polizisten vor den Toren Berlins mit einer Waffe bedrohte und die Einsatzkräfte ihn daraufhin erschossen.
Gruselig: Kurz vor seinem Tod schickte der Mann ein eiskaltes Mordgeständnis an die Mutter des Opfers.

„Ich habe Deine Tochter getötet“ – diese Worte sendete Pawel R. mit seinem Handy an die Mutter von Kristina V. in die Ukraine, nachdem er der jungen Frau (Spitzname: Cinderella) mit einem Vorderlader in den Kopf geschossen hatte.
Anschließend setzte er sich in sein Auto und fuhr in Richtung Berlin, wo es zur tödlichen Auseinandersetzung mit der Polizei kam.

Ob R. und sein späteres Opfer vorübergehend ein Paar waren oder nicht, darüber gibt es verschiedene Angaben.
Fakt ist jedoch, dass die Frau spätestens seit Juni 2019 nichts mehr für Pawel R. empfand, er sie jedoch weiter begehrte.
In einem Chatverlauf, schreibt Kristina V. das Wort „krank“.
Der vorherige Zusammenhang ist nicht bekannt.
Seine Antwort darauf lässt jedoch erahnen, wie vehement der gebürtige Pole die junge Frau bedrängte: „Ich weiß, ich bin nicht normal.
Ein normaler Mann würde einem Mädchen Frieden geben und nach einem anderen Mädchen Ausschau halten.“

Offenbar hatte Kristina V. auch ihrer Mutter sowie ihren beiden Geschwistern von dem Mann und seinen Stalkingattacken erzählt, nach einer Anzeige wurde R. tatsächlich auch verurteilt.
Kurz danach griff er zum eigens dafür gekauften Vorderlader – und tötete seine große Liebe.

Die Mutter von Kristina V. kam laut Medienberichten am Freitag nach Polen, um anschließend den Leichnam ihrer geliebten Tochter in ihre Heimat, die Ukraine, zu überführen.
Hier soll die junge Frau am kommenden Dienstag beerdigt werden.


 
Senior mit Kokain im Wert von 174 000 Euro erwischt !

Beamte der Bundespolizei haben einen 78-jährigen Mann aus Köln mit Kokain im Wert von 174 000 Euro erwischt.
Wie die Polizei am Montag mitteilte, nahmen sie den Senior bei seiner Einreise aus den Niederlanden nahe der Grenze in Straelen fest.

Der Mann habe nervös und verwirrt gewirkt.
Bei der Kontrolle des Autos am Samstagabend fanden die Beamten 2,3 Kilogramm Kokain, das in Handtücher eingewickelt war.

Die Drogenpakete hatte der Mann hinter dem Beifahrersitz in einem Fach im Fußraum versteckt.
Der 78-Jährige befindet sich laut Polizei in Untersuchungshaft.


 
Todesstoß in Voerde: Verdächtiger womöglich nicht schuldfähig !

Der nach dem Todesstoß am Bahnhof in Voerde Beschuldigte könnte nach Angaben des zuständigen Staatsanwaltes wegen psychischer Probleme nicht schuldfähig sein.
Er habe beantragt, den mutmaßlichen Täter aus der Untersuchungshaft in eine geschlossene psychiatrische Anstalt bringen zu lassen, bestätigte der Duisburger Staatsanwalt Alexander Bayer am Montag der dpa.

Zuvor hatte "Focus Online" berichtet.
Ein psychiatrisches Gutachten gebe starke Anhaltspunkte dafür, dass der 28-Jährige "zur Tatzeit auf Grund seiner psychischen Probleme nicht voll schuldfähig" gewesen sei.

Der Beschuldigte hatte im Juli eine ihm unbekannte, 34-jährige Frau vor einen einfahrenden Zug gestoßen.
Sie wurde von dem Regionalzug überrollt und starb noch am Unfallort.
Der mutmaßliche Täter sitzt bisher wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft.

Der Mann ist Vater von neun Kindern.
Mit seiner geschiedenen Frau hat er nach Angaben der Staatsanwaltschaft sieben Kinder und mit seiner neuen Partnerin zwei weitere.
Für die Polizei war er auch schon vor der Tat kein Unbekannter.
Er war unter anderem wegen Diebstahls, Körperverletzung und kleinerer Vergehen zu Geldstrafen verurteilt worden.


 
Brandstifter wegen versuchten Mordes in 33 Fällen verurteilt !

Das Landgericht Aachen hat ein Paar wegen Brandstiftung und versuchten Mordes in 33 Fällen zu acht und achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die 38-jährige Frau und der 45-jährige Mann hatten nach Überzeugung des Gerichts mehrmals Feuer gelegt, darunter zweimal in ihrem Kellerraum eines Mehrfamilienhauses.
Die Richter begründeten ihr Urteil nach Angaben eines Gerichtssprechers am Montag damit, dass die Angeklagten sich bei der zweiten Brandstiftung im Haus der Gefahr bewusst gewesen sein müssten.
Sie hätten den Tod von über 30 anderen Bewohnern billigend in Kauf genommen.

Das Tatmotiv sei laut dem Sprecher hohe Frustration gewesen.
Mit den Brandstiftungen hätten sie sich ein "Ventil" geschaffen.
Weil die Merkmale der Heimtücke und der gemeingefährlichen Mittel erfüllt seien, ging das Gericht von Mord aus.
Die Angeklagten waren laut dem Gerichtssprecher zum Tatzeitpunkt zwar alkoholisiert, das Gericht stufte sie trotzdem als voll schuldfähig ein.
Der Alkoholeinfluss habe sich aber strafmildernd ausgewirkt.
Die 38-jährige Angeklagte sei wegen ihres Alkoholkonsums in einer Entzugsanstalt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 
Prozessbeginn: Autoschieberbande vor Gericht - mittendrin ein Polizist !

Prozessbeginn am Montag gegen acht Männer, die im großen Stil hochwertige Fahrzeuge gestohlen bzw. von Dritten gestohlene Fahrzeuge frisiert und mit gefälschten Papieren ausgestattet und weiterverkauft haben.

► Einer von ihnen: ein Polizist.

► Der Vorwurf u. a.: Gewerbsmäßiger Bandendiebstahl und Bandenhehlerei.

Dichtes Gedränge ab 9.30 Uhr in Saal 700: Die Angeklagten, ihre jeweils zwei Verteidiger, Gericht, Staatsanwaltschaft und zahlreiche Zuschauer …

Doch bis auf die Feststellung der Personalien passierte nicht viel.
Bevor der 61-seitige Anklagesatz verlesen werden konnte, war der Prozesstag auch schon wieder zu Ende.
Denn der Angeklagte Arkadiusz M. (42) hinter Panzerglas klagte über Schwindelgefühl.

Am Freitag war bei ihm Blutarmut festgestellt worden.
Der Pole soll zu weiteren Untersuchungen ins Haftkrankenhaus.
Und gegen einen anderen Angeklagten (31) wurde das Verfahren im Hinblick auf ein Urteil in anderer Sache, das ihn Dienstag erwartet, eingestellt.

120 Fälle vor Gericht
Insgesamt geht es in dem Großverfahren um 120 Fälle zwischen März 2016 und September 2018 in unterschiedlicher Beteiligung.
Die Fahrzeuge sollen aus Diebstählen in Autohäusern in Berlin und anderen Bundesländern stammen.
Ermittelt wird und wurde gegen insgesamt 23 Verdächtige.
Beteiligt daran Behörden aus Deutschland und weiteren europäischen Ländern.

Im Herbst 2018 waren Ermittlern eine Vielzahl von Kfz-Zulassungen in Berlin und im Landkreis Oberhavel aufgefallen, bei denen gefälschte Personaldokumente aus Österreich und Slowenien vorgelegt wurden.
Sie vermuteten eine Verbindung zu kurz vorher in Autohäusern gestohlenen Fahrzeugen.
Bei einer Razzia Mitte Dezember 2018 hatten 250 Beamten kistenweise Beweismaterial sichergestellt: Hochwertige Fahrzeuge, Computer, Bargeld, Drogen… Spezialwerkzeug zum Aufbrechen von Fahrzeugen (sog. „Polenschlüssel“).

Zuvor, am 12. Dezember, wurde schon sein Kollege Rolf L. (47) erwischt.
Er soll u. a. Informationen aus dem Polizeicomputer weitergegeben haben.
Er ist vom Dienst suspendiert und sitzt wie vier andere Angeklagte in Haft.

Geplant sind vorerst 40 Verhandlungstage, das Urteil für Februar 2020.
Fortsetzung: Donnerstag.


 
Pfand-Automat in Hamburg manipuliert ? Getränkehändler soll 70.000 ergaunert haben !

Hammerbrook - Weil er als Geschäftsführer eines Getränkehandels Pfandautomaten manipuliert und somit rund 70.000 Euro ergaunert haben soll, steht ein Mann am Dienstag vor dem Amtsgericht St. Georg.

Die Anklage wirft dem 42-Jährigen vor, von Oktober 2013 bis Dezember 2014 in Hamburg gewerbsmäßigen Pfandabrechnungsbetrug begangen zu haben.
Der Geschäftsführer soll in seinem in Hammerbrook ansässigen Getränkehandel zwei auf seinem Betriebsgelände abgestellte Pfandautomaten so manipuliert haben, dass die eingeführten Flaschen und Dosen ohne Entwertung mehrfach durch die Automaten geschleust werden konnten.
Heißt im Klartext: Sie wurden nicht geschreddert, sondern nur gescannt.

300.000 Behältnisse sollen demnach mehrfach durchgezogen worden sein.
Der Unternehmer reichte laut Anklage die höheren Pfandrechnungen bei der Clearingstelle ein, die die Pfandausgleichszahlungen berechnet, und soll so mehr als 68.000 Euro erbeutet haben.
Am Dienstag wird dem Unternehmer der Prozess gemacht.


 
Grausamer Fund in Hamburg: Toter in Hotelzimmer - 40-Jähriger stellt sich !

Grausamer Fund in einem Hotel in Billstedt: Dort wurde am Montagnachmittag eine männliche Leiche gefunden.
Zunächst waren die Umstände rätselhaft, doch am Abend stellte sich der mutmaßliche Täter.

Ein alarmierter Notarzt konnte nur den Tod des Mannes in dem Hotel feststellen.
Die Polizei sperrte das Hotelgelände weiträumig ab.

Nach Informationen soll der Mann an stumpfer Gewalteinwirkung gestorben sein.

Opfer in Hamburg nach Schlägerei gestorben
Die Ermittler gehen aktuell auch von einem Gewaltverbrechen aus.
Nach Informationen hat sich ein 40-Jähriger bei der Polizei gemeldet, der als dringend tatverdächtig gilt.
Das Opfer ist wohl in Folge von massiver Gewalteinwirkung gestorben.
Es soll keine Schnittwunden geben.


 
Neue Studie für Deutschland: Illegale Polizeigewalt - So oft gehen Beamte brutal vor !

Wie oft werden Bürger in Deutschland Opfer ihrer Polizei?
Abseits der amtlichen Statistik haben Bochumer Wissenschaftler erstmals Tausende Betroffene befragt, um das Dunkelfeld zu erforschen.

Der Schlag traf ihn aus heiterem Himmel.
Ralf W. (Name geändert) hatte in Siegburg gegen einen Neonazi-Aufmarsch demonstriert.
Die Atmosphäre sei völlig entspannt gewesen, berichtet er.
Dann brach ein Polizeihelm dem Familienvater die Nase.
Auf einen Verdachtsfall von illegaler Polizeigewalt kommen in Deutschland nach Ansicht von Forschern mindestens fünf Fälle, die nicht einmal angezeigt werden.
Das Dunkelfeld liegt demnach bei mindestens 10.000 mutmaßlichen Gewalttaten durch Polizisten pro Jahr.

Das geht aus der ersten Studie zur Erforschung illegaler Polizeigewalt in Deutschland hervor.

Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum haben am Dienstag einen Zwischenbericht der Studie "Körperverletzung im Amt" veröffentlicht, für die knapp 3.400 mutmaßliche Opfer von Polizeigewalt Auskunft gaben.

Laut amtlicher Statistik ermitteln die Staatsanwaltschaften wegen 2.000 Verdachtsfällen illegaler Polizeigewalt gegen rund 4.000 Polizisten im Jahr.
Das ist das sogenannte Hellfeld.

Erhöhtes Risiko
Mit dem Verhältnis von 1:5 von Hell- zu Dunkelfeld sei man sehr vorsichtig gewesen, denn eigentlich habe die Studie sogar ein Verhältnis von 1:6 ergeben.
"Wir nehmen außerdem an, dass diejenigen, die Anzeige erstatten, sich auch eher an einer solchen Umfrage beteiligen, also überrepräsentiert sind", sagte Prof. Tobias Singelnstein der Deutschen Presse-Agentur.

Dem Vorwurf, dass Befragte die Polizei mit falschen Beschuldigungen überhäuft haben könnten, entgegnet der Kriminologe: "Wir haben eher große Zurückhaltung und Furcht der Befragten erlebt."
Wo in den Fragebögen Widersprüche auftauchten, wurden die Teilnehmer aus der Studie entfernt.

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Ein erhöhtes Risiko, Opfer eines polizeilichen Übergriffs zu werden, besteht den Wissenschaftlern zufolge bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder am Rande von Fußballspielen.
Gewalt der Polizei in privaten Wohnräumen sei dagegen eher selten.
"Das dürfte schon daran liegen, dass die Polizei weniger in Privatwohnungen, sondern vor allem im öffentlichen Raum agiert", sagte Singelnstein.

Die Forscher hatten Menschen um Teilnahme an der Studie gebeten, die illegale Polizeigewalt erlebt haben.
Entsprechend ist die Studie für die Gesamtbevölkerung nicht repräsentativ.
72 Prozent der Befragten sind Männer, durchschnittlich sind sie 26 Jahre alt und überdurchschnittlich gebildet.
Einen Migrationshintergrund haben 16 Prozent der Befragten.

Knochenbrüche, Kopfwunden oder innere Verletzungen
Mehr als zwei Drittel der Befragten (71 Prozent) berichteten von leichten und mittleren Verletzungen.
Fast jeder Fünfte (19 Prozent) gab an, schwere Verletzungen wie Knochenbrüche, Kopfwunden oder innere Verletzungen erlitten zu haben.
Bei 31 Prozent dauerte der Heilungsprozess mehrere Wochen.
Vier Prozent gaben an, bleibende Schäden erlitten zu haben.

Ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten wurde nach Kenntnis der Betroffenen in nur 14 Prozent der berichteten Fälle eingeleitet.
Gegen eine Anzeige entschieden sich die Betroffenen vor allem, weil sie sich keine Chance ausrechneten, oder als Rache eine Gegenanzeige der Polizisten befürchteten.

Was die geringe Zahl der angezeigten Vorfälle, also das Hellfeld, angeht, wiesen die Strafverfahren gegen Polizisten zudem eine auffallend hohe Quote an Einstellungen der Verfahren auf.
Nur in sieben Prozent der angezeigten Fälle sei Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt worden.

"Eine bittere Erfahrung"
Ralf W. hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
Zuerst habe sich die Polizei geweigert, seine Anzeige aufzunehmen.
Dann hätten ihn Polizisten, obwohl er stark geblutet habe, daran gehindert, ein Krankenhaus aufzusuchen.
Erst als Journalisten begannen zu filmen, hätten sie ihn durchgelassen.

Auf seine Strafanzeige folgte eine Gegenanzeige wegen schweren Landfriedensbruchs: "20 identische Aussagen von Polizisten.
Ich hätte versucht, über das Absperrgitter zu springen und ein Beamter habe vor Schreck seinen Helm hochgerissen."

Nur zeigte das Röntgenbild, dass der Schlag von oben kam.
"Das Verfahren gegen die Polizei wurde trotzdem eingestellt, ich sollte 600 Euro zahlen.
Nach meinem Widerspruch wurde auch das Verfahren gegen mich eingestellt", berichtet der heute 52-jährige Unternehmer.
"Das war eine bittere Erfahrung.
Ich hätte das nicht für möglich gehalten."
Die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Studie wird fortgesetzt.


 
Mit DNA-Test überführt: Klaus R. - Der Killer, der aus der Vergangenheit kam !

Berlin - Als Klaus R. hört, dass ihn das Landgericht wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, schüttelt er den Kopf.
Der 61-Jährige trägt ein kurzärmliges weißes Hemd.
Auf seinem linken Unterarm prangen großflächige Tätowierungen.
Sie sehen aus wie ein Drache, vielleicht ist es auch eine Krake.


„Sie sind Onkel Degake“, sagt der Vorsitzende Richter Matthias Schertz in Richtung des Angeklagten.
Diesen Namen, möglicherweise inspiriert von den Tattoos, hatte ein kleiner, nicht einmal drei Jahre alter Junge dem Mann gegeben, der vor seinen Augen seine Mutter ermordet hatte.
Das war am 18. September vor 32 Jahren.

Ermittler fanden eine „Superspur“ am Kleid des Opfers
Auf R. kam man erst im vergangenen Jahr, nachdem forensische Genetiker die Kleidung der ermordeten Annegret W. auf DNA-Spuren untersucht hatten.
Dabei fanden sie „eine Superspur“ mit 600 Zellen an der Innenseite des geblümten Jersey-Kleides, das die 30-jährige Sozialhilfeempfängerin an ihrem Todestag getragen hatte.
Auch an dem weißen Pullover, mit dem sie getötet worden war, befand sich DNA von R.

Aber warum hatte der vorbestrafte Räuber und Vergewaltiger eine Frau ermordet, die selbst kaum Geld hatte und sexuell als sehr offen galt?
An dieser Stelle half der Angeklagte selbst dem Gericht: In der Untersuchungshaft hatte er sich mit seinem Zellennachbarn Olaf S. unterhalten.
R. erzählte, dass er Annegret über eine Anzeige kennengelernt, sich mehrmals mit ihr getroffen und Sex gehabt habe.
Doch dann verlangte sie Geld dafür.
Sie stritten darüber, auch am Tag der Tat.
Ob sie dabei telefonischen oder persönlichen Kontakt hatten, vermochte Olaf S. nicht genau zu sagen, als er zwei Polizeibeamten von dem Gespräch mit R. berichtete und den Richtern damit die Grundlage für ihr Urteil lieferte.

Dreijähriger wurde vor der Tat vor den Fernseher geparkt
An ihrem Todestag war Annegret W. gemeinsam mit ihrem Jüngsten Christian gegen 10.30 Uhr in ihre Wohnung zurückgekehrt.
Dort empfing sie R.
Christian kannte den „Onkel“ vom Sehen, seinen Namen muss ihm die Mutter absichtlich verschwiegen haben, argumentiert der Vorsitzende.
„Das wäre vielleicht gefährlich worden, wenn der Junge das ausgeplaudert hätte.“
Zumal der Lebensgefährte von W. bereits misstrauisch geworden war.

Die Erwachsenen tranken Bier, dann begaben sie sich ins Schlafzimmer.
Der knapp Dreijährige wurde vor dem Fernseher geparkt.
Als Annegret weiterhin auf einer Bezahlung für den Sex bestand, wurde R. aggressiv.
„So ein Ausbruch passt zur damaligen Persönlichkeit des Angeklagten“, sagt der Richter.
„Wenn es nicht nach ihm geht, wird er gewalttätig.“

Einmal, so hatte es seine ehemalige Lebensgefährtin im Prozess berichtet, habe R. in seiner Unbeherrschtheit so stark gegen eine Wand geschlagen, dass er sich einen Knochen brach.
R. sollte den Sex nicht mehr umsonst bekommen - da würgte er Annegret W.

Weil R. nicht einsah, dass er den Sex nicht mehr umsonst bekommen sollte, würgte er Annegret W.
Er verknotete die Ärmel ihres Pullovers fest in ihrem Nacken und dann noch einmal vorn am Hals.
Den vorderen Knoten stopfte er ihr tief in den Mund.
Sie starb an „einer Kompression der Halsweichteile“.
Weil der Mörder ganz sicher gehen wollte, holte er aus der Küche ein Tomatenmesser und stach es durch den Pullover in ihren Hals.

Die Rechtsmediziner zählten fünf Stiche.
Diese müssen im Beisein des kleinen Christian erfolgt sein, der später berichtete: „Onkel Degake hat Messer in Hals von Mama gemacht.“
Nach seiner Tat nahm der Mörder noch das Portemonnaie seines Opfers an sich.
Das Kind ließ er allein mit seiner toten Mutter zurück.

In einer von seinem Verteidiger verlesenen Einlassung hatte R. zugegeben, die Tote in einem Park kennengelernt zu haben.
Sie hätten sich mehrfach getroffen, das letzte Mal ein oder zwei Tage vor ihrem Tod.
Sie hätten niemals Sex miteinander gehabt, es gab nur Gespräche und ein „Techtelmechtel“.
„Zwei Dreißigjährige tätscheln rum wie zwei Teenager, das können Sie keinem erzählen“, sagt der Richter.
Auch die übrigen Argumente der Verteidigung zerpflückt er.
Das Sperma mit der Blutgruppe Null, das nicht das des Angeklagten sein konnte, aber im Mund der Toten und an ihrer Schambehaarung gefunden wurde?
Kam es von einem unbekannten Dritten?
Aber dann hätte der Kleine von zwei Männern berichtet.
Es muss von Annegrets Lebensgefährten stammen.

Und die Möglichkeit, dass sich der Mitgefangene seine belastenden Angaben nur ausgedacht hatte, um bei seiner eigenen Verurteilung besser wegzukommen?
Nein, meint das Gericht: Olaf S. hätte von seiner Aussage nicht profitiert, sondern sei im Gegenteil deswegen bedroht und verletzt worden.
Außerdem habe er zu viele Details angeführt, etwa die Freude des Angeklagten darüber, dass man seine DNA nicht am Messer und in der Scheide der Toten gefunden habe.
Sollte der Bundesgerichtshof bei der Überprüfung dieses Urteils keine Fehler entdecken, wird Klaus R. höchstwahrscheinlich das Schicksal seines zwei Jahre älteren Bruders Hansjoachim teilen.
Dieser war im Dezember 1988 der erste Deutsche, der mit Hilfe der DNA-Spuren-Analyse überführt wurde: Er hatte eine 21-Jährige vergewaltigt und erdrosselt.
Bereits im März 2013 war Hansjoachim R. in der Sicherungsverwahrung an Krebs gestorben.


 
Die Autoschieber-Bande und der korrupte Polizist !

Berlin / Moabit - Als die Polizei mit einer Großrazzia gegen eine Bande von internationalen Autoschiebern vorging, wurde auch ein Kollege abgeführt: Polizist Rolf L. (47) soll mitgemischt haben.
Nun begann der Prozess.

Acht Männer auf der Anklagebank.
Es geht um insgesamt 120 Straftaten in der Zeit von März 2016 bis September 2018.
Die mutmaßliche Bande soll hochwertige Fahrzeuge geklaut oder von Dritten gestohlene Wagen frisiert, mit gefälschten Papieren ausgestattet und im In- und Ausland verkauft haben.
Die Anklage lautet unter anderem auf Bandendiebstahl und Hehlerei.

Im Gerichtssaal nun dichtes Gedränge.
Zwei Verteidiger hat jeder Angeklagte.
Fünf von ihnen befinden sich in Haft.
Verteidiger mit Anträgen. Weitere Hürde: Pole Arkadiusz M. (42) hinter Panzerglas klagte über Schwindelgefühl.
Er soll zu Untersuchungen ins Haftkrankenhaus.
Das Verfahren gegen Ümit D. (31) stellten die Richter ein – in Hinblick auf ein anderes Urteil.

Monatelang liefen die Ermittlungen.
Dann im Dezember die Großrazzia in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen.
Gegen 23 Beschuldigte wurde ermittelt.
Der Einsatz lief unter Beteiligung von Europol.
In Berlin waren etwa 250 Beamte beteiligt.
Sie stellten unter anderem acht Autos, Spezialwerkzeug zum Aufbruch von Kfz, Bargeld und Drogen sicher.

Polizeiobermeister Rolf L., damals bereits suspendiert, wurde kurz zuvor verhaftet.
Als ihn die Kollegen abführten, nahmen sie auch drei mutmaßliche Autodiebe fest, mit denen er sich wohl getroffen hatte.
L. soll unter anderem gegen Geld ungerechtfertigte Abfragen in den Polizeidatenbanken veranlasst haben.

Ein Mammut-Prozess: 40 Tage sind geplant.
Der erste endete vor Anklageverlesung.
Fortsetzung: Donnerstag.


 
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