Mord an Keira G.: BGH bestätigt Mordurteil gegen Mitschüler !
Berlin - Die 14-jährige Keira G. schwärmte für ihren Mitschüler Hannes (Name geändert).
Doch der 15-Jährige tötete das Mädchen.
Aus purer Mordlust.
Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Berlin vom November vergangenen Jahres bestätigt.
Hannes E. sei zurecht wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden.
Damit verwarf der 5. Strafsenat des BGH die Revision des mittlerweile 16-Jährigen.
Hannes E. und Keira G. gingen in dieselbe Schule, in die Gemeinschaftsschule "Grüner Camus Malchow".
Keira G. schwärmte von dem ein Jahr älteren Jungen.
Doch der plante, das Mädchen zu töten.
Aus purer Mordlust, wie es im Urteil heißt.
Er habe sich mit der Kunstfigur des gewalttätigen Psychopathen Joker indentifiziert, der aus purer Freude töte.
Er habe den Gedanken an die Tötung eines Menschen "spannend" gefunden sich gefragt, wie es sich anfühle, einen Menschen zu töten.
Laut Urteil des Berliner Landgerichts hatte Hannes E. die Tötung von Keira spätestens seit dem 1. März 2018 geplant.
Am 7. März habe er das Tatmesser sowie Kleidung zum Wechseln, Handschuhe, Plastiküberzieher für die Haare und Schuhe in seinen Rucksack gepackt und sei von der elterlichen Wohnung in Weißensee nach Alt-Hohenschönhausen gefahren - zu Keira.
Er gab vor, mit ihr Schularbeiten machen zu wollen.
In der Wohnung, in der Keira mit ihrer Mutter lebte, stach er insgesamt 23 Mal auf das Mädchen ein, wobei drei Stiche tötlich waren.
Mit einem Halsdurchschnitt habe er seinen unbedingten Vernichtungswillen manifestiert.
Laut Urteil hatte sich Hannes E. Keira ausgesucht, weil das Mädchen ihm gleichgültig gewesen sei und er bei ihr weder Misstrauen noch Widerstand erwartet habe.
"Sie war nämlich in ihn verliebt, hegte keinen Argwohn und freute sich auf die Verabredung", heißt es im Urteil.
Hannes E. hatte nach der Tat die Kleidung gewechselt und das Tatmesser angeblich in den Weißensee geworfen.
Es wurde nie gefunden.
Die Mutter fand ihre Tochter blutüberströmt im Wohnzimmer, als sie von der Arbeit kam.
Um Keiras Kopf war zweimal sehr fest ein Schal gewickelt und verknotet gewesen, der dem Mädchen Mund und Nase zugedrückt hatte.
Die Mutter rief die Feuerwehr, 90 Minuten versuchten die Retter, Keira zu reanimieren.
Erfolglos.
Neben dem Mordmerkmal der Mordlust machte das Gericht auch Heimtücke geltend.
Die Angaben von Hannes E., Keira habe sterben wollen, hielten die Richter für unsinnig.
Keira sei ein lebenslustiges Mädchen gewesen, das noch Pläne hatte.
Keira war ein Eisschnelllauftalent.
Sie freute sich auf die Jugendweihe und die anstehende Reise mit ihrer Mutter nach Abu Dhabi.
Hannes E. ist nun rechtskräftig ein Mörder.