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Celle: Mitangeklagter im Abu-Walaa-Prozess bleibt in U-Haft !
Ein Mitangeklagter im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bleibt auf Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft.
Eine Haftbeschwerde des 29-Jährigen mutmaßlichen Vertrauten von Abu Walaa sei verworfen worden, teilte am Dienstag das Oberlandesgericht Celle mit.
Die seit 2016 bestehende U-Haft sei angesichts der Schwere der Taten und der zu erwartenden Strafe gerechtfertigt, befand der Bundesgerichtshof.
Auch bestehe Fluchtgefahr bei dem seit 2016 inhaftierten dreifachen Familienvater.
Abu Walaa und vier Mitangeklagte stehen in Celle seit 2017 wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor Gericht.
Sie sollen junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim islamistisch radikalisiert und in IS-Kampfgebiete geschickt haben.
Bei den Taten des IS in Syrien, im Irak und anderen Ländern handelt es sich nach deutschem Strafrecht um Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Die Angeklagten schweigen bislang zu den Vorwürfen.
Ein Mitangeklagter im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bleibt auf Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft.
Eine Haftbeschwerde des 29-Jährigen mutmaßlichen Vertrauten von Abu Walaa sei verworfen worden, teilte am Dienstag das Oberlandesgericht Celle mit.
Die seit 2016 bestehende U-Haft sei angesichts der Schwere der Taten und der zu erwartenden Strafe gerechtfertigt, befand der Bundesgerichtshof.
Auch bestehe Fluchtgefahr bei dem seit 2016 inhaftierten dreifachen Familienvater.
Abu Walaa und vier Mitangeklagte stehen in Celle seit 2017 wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor Gericht.
Sie sollen junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim islamistisch radikalisiert und in IS-Kampfgebiete geschickt haben.
Bei den Taten des IS in Syrien, im Irak und anderen Ländern handelt es sich nach deutschem Strafrecht um Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Die Angeklagten schweigen bislang zu den Vorwürfen.