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Nach tödlichen Schüssen in Neuss: Neue Details zum Beziehungsdrama um Ex-DSDS-Kandidat !
In Neuss ist ein Beziehungsdrama am 26. April für eine junge Frau (†27) tödlich geendet.
Der ehemalige DSDS-Kandidat Patrick H. (31) hat auf seine Ex-Freundin geschossen, die konnte sich noch einige Meter in einen Blumenladen schleppen, dann ist sie gestorben.
Die Polizei konnte den 31-Jährigen in Neuss festnehmen, bevor er sich selbst das Leben nehmen konnte.
Eine Zeit lang lag er im Justizkrankenhaus.
Jetzt gibt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bekannt: Patrick H. sitzt in Untersuchungshaft.
Nach tödlichen Schüssen in Neuss: Keine Anklage
Doch eine Anklage gegen ihn gibt es bisher noch nicht, da die Polizei noch gegen ihn ermittelt.
Das bestätigte der zuständige Staatsanwalt Stefan Peters.
Der Haftbefehl lautet allerdings auf Mord.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren und einer Verurteilung kommen, droht dem 31-Jährigen lebenslang Gefängnis.
Der 31-Jährige war bereits 2017 wegen Körperverletzung auffällig.
Er soll seine damalige Freundin angegriffen haben.
Schon vorher war der mutmaßliche Täter gewalttätig geworden
Zudem gab es bereits im Januar einen Polizeieinsatz in der Wohnung des Mannes.
Dabei sollen er und das spätere Opfer sich gegenseitig verletzt haben.
H. soll seine Freundin dabei sogar gewürgt haben.
Auch später soll er der Frau immer wieder aufgelauert haben.
Sie erwirkte daraufhin vor dem Amtsgericht Neuss ein Kontaktverbot.
Trotzdem kam es im April zu dem tödlichen Angriff.
In Neuss ist ein Beziehungsdrama am 26. April für eine junge Frau (†27) tödlich geendet.
Der ehemalige DSDS-Kandidat Patrick H. (31) hat auf seine Ex-Freundin geschossen, die konnte sich noch einige Meter in einen Blumenladen schleppen, dann ist sie gestorben.
Die Polizei konnte den 31-Jährigen in Neuss festnehmen, bevor er sich selbst das Leben nehmen konnte.
Eine Zeit lang lag er im Justizkrankenhaus.
Jetzt gibt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bekannt: Patrick H. sitzt in Untersuchungshaft.
Nach tödlichen Schüssen in Neuss: Keine Anklage
Doch eine Anklage gegen ihn gibt es bisher noch nicht, da die Polizei noch gegen ihn ermittelt.
Das bestätigte der zuständige Staatsanwalt Stefan Peters.
Der Haftbefehl lautet allerdings auf Mord.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren und einer Verurteilung kommen, droht dem 31-Jährigen lebenslang Gefängnis.
Der 31-Jährige war bereits 2017 wegen Körperverletzung auffällig.
Er soll seine damalige Freundin angegriffen haben.
Schon vorher war der mutmaßliche Täter gewalttätig geworden
Zudem gab es bereits im Januar einen Polizeieinsatz in der Wohnung des Mannes.
Dabei sollen er und das spätere Opfer sich gegenseitig verletzt haben.
H. soll seine Freundin dabei sogar gewürgt haben.
Auch später soll er der Frau immer wieder aufgelauert haben.
Sie erwirkte daraufhin vor dem Amtsgericht Neuss ein Kontaktverbot.
Trotzdem kam es im April zu dem tödlichen Angriff.