Aktuelle NEWS aus Deutschland !

1800 Euro Strafe: Autofahrer wegen Behinderung der Rettungskräfte verurteilt !

Berlin - Ein Fall, der nicht nur in Berlin Empörung auslöste: Als Rettungskräfte in einer Kita im Stadtteil Moabit einen kleinen Jungen wiederbeleben wollen, stört ein wütender Autofahrer den Einsatz.

Zehn Monate später verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den 23-Jährigen nun zu 1800 Euro Strafe.
Weil sein Auto durch den Einsatzwagen blockiert worden war, habe er aus Egoismus Rettungskräfte behindert, begründete der Richter am Dienstag die Entscheidung.
Der Mann hatte gestanden und um Verzeihung gebeten.

Ein damals 18 Monate alter Junge war am 3. November 2017 beim Spielen plötzlich umgefallen.
"Als Einsatzkräfte der Feuerwehr eintrafen, baute sich der Angeklagte vor einem Brandmeister auf, schimpfte und verlangte, dass der Rettungswagen weggefahren wird", hieß es im Urteil.
Weil er keine Beachtung fand, habe der junge Mann gegen den Einsatzwagen geschlagen - ein Seitenspiegel sei beschädigt worden.

Der Angeklagte sei "völlig uneinsichtig" gewesen, beschrieb ein Feuerwehrbeamter die Szene.
"Fahrt die Scheißkarre weg, ich muss zur Arbeit", habe er verlangt.

Der Beamte erklärte dem jungen Mann, dass es hier um das Leben eines Kindes gehe.
Doch der Mann habe gerufen: "Mir doch egal."
Eine Anwohnerin wurde auf den pöbelnden Mann aufmerksam und alarmierte die Polizei.

Angriffe auf Rettungskräfte und Polizisten sorgen immer wieder für Aufsehen und Fassungslosigkeit.
"Täglich wird in Berlin mindestens ein Rettungsfahrzeug behindert oder attackiert", sagte ein 29 Jahre alter Feuerwehrbeamter am Rande des Prozesses.
"Es ist ein gesellschaftliches Problem - jeder ist sich selbst der Nächste."

So ging es in gleich drei Fällen, die am Dienstag vor Strafgerichten in Berlin verhandelt wurden, um Attacken gegen Rettungskräfte.

Ein 38-Jähriger soll im Januar im Stadtteil Kreuzberg einen Rettungswagen und dann auch Sanitäter mit Böllern beworfen haben.
Weil der Angeklagte nicht zum Prozess erschienen war, erließ das Gericht einen Haftbefehl.

In einem weiteren Verfahren wurde gegen eine 35-Jährige verhandelt.
Sie soll mit einem Kartoffelschäler in Richtung eines Sanitäters gestochen haben.
Die Frau berief sich am Dienstag vor Gericht auf fehlende Erinnerung.

Der 23-Jährige, der vor der Kita ausgeflippt war, zeigte sich dagegen reumütig.
Er erkenne sich in seinem damaligen Verhalten nicht wieder, erklärte er über seinen Verteidiger.
Vor Ort habe er "nicht wahrgenommen, worum es geht", und seine Wut an dem Einsatzwagen ausgelassen.

An jenem Morgen habe er unter Zahnschmerzen gelitten und sei spät dran gewesen.
Sein Verhalten sei dumm gewesen.
"Die Feuerwehr macht so einen Einsatz nicht zum Spaß."
Er sei sehr froh, dass der Junge gerettet werden konnte.

Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe bereits im Vorfeld des Prozesses eine Summe von 2000 Euro an die Eltern des Kindes gezahlt.
Das Gericht sprach den 23-Jährigen, der in einem Imbiss arbeitet, der Behinderung von hilfeleistenden Personen und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig.

Unter Einbeziehung von zwei früheren Verurteilungen erließ das Gericht eine Gesamtstrafe von 20 Monaten Haft auf Bewährung gegen den Angeklagten.
Die Staatsanwältin hatte für das Stören der Retter eine Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung gefordert, der Verteidiger stellte keinen konkreten Antrag.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 
Haftbefehl: Kiloweise Kokain in Reisekoffer entdeckt !

Kokain mit einem Schwarzmarktwert von geschätzten 270 000 Euro hat die Bundespolizei auf der Autobahn 40 bei Wachtendonk sichergestellt.
Die Beamten entdeckten insgesamt 7,3 Kilogramm Kokain im Auto eines 21-Jährigen, wie die Polizei am Dienstag mitteilte.

Der junge Mann soll die Drogen in Paketband eingewickelt in seinem Reisekoffer versteckt haben.
Das Kokain wurde beschlagnahmt, der 21-Jährige kam in Untersuchungshaft.


 
Frauenmord in Düsseldorf: Mutmaßlicher Täter festgenommen !

Eineinhalb Wochen nach dem Mord an einer Frau in Düsseldorf ist der mutmaßliche Täter Ali S. in Spanien festgenommen worden.
Das bestätigte ein Polizeisprecher am Mittwoch in Düsseldorf.

Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung wurde der Iraner im spanischen Sevilla gestellt.

Der Verdächtige soll die Frau am Montag vergangener Woche verfolgt, angegriffen und erstochen haben.
Der Iraner und sein Opfer hatten sich den Ermittlern zufolge gekannt: Die Frau hatte in unmittelbarer Nachbarschaft des Kiosks gewohnt, in dem der Mann arbeitete.


 
Nach Tötungsdelikt in Chemnitz: Mutmaßlicher Haftbefehl gegen Verdächtigen kursiert im Netz !

Nach der Tötung eines Mannes in Chemnitz bahnt sich ein weiterer Skandal an: Der Haftbefehl gegen den irakischen mutmaßlichen Haupttäter wird offenbar von Rechtsradikalen im Netz verbreitet.

In den sozialen Netzwerken kursiert ein Foto, das angeblich den Haftbefehl gegen die mutmaßlichen Messerstecher von Chemnitz zeigt.
In dem Dokument sind die Namen des Opfers, der mutmaßlichen Täter sowie von Zeugen und der Richterin erkennbar.
Auch der Tathergang am Sonntag wird genau beschrieben.
Die Echtheit des Dokuments konnte zunächst nicht bestätigt werden.

Zuvor hatte das Amtsgericht Chemnitz Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags gegen einen 22-jährigen Iraker und einen 23-jährigen Syrer erlassen.
Den beiden Männern werde vorgeworfen, in der Nacht zum Sonntag am Rande eines Stadtfestes "ohne rechtfertigenden Grund" mehrfach auf einen 35 Jahre alten Deutschen eingestochen zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Rechtsextreme benutzten die Tat, um gegen Migranten in Deutschland zu hetzen.

Die rechtsgerichtete Bürgerbewegung "Pro Chemnitz", ein AfD-Kreisverband sowie Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann veröffentlichten das Bild als erstes im Netz.
In den Posts war das Dokument noch mit Schwärzungen versehen, die die Zeugennamen und andere Details verdeckten.

Innerhalb kürzester Zeit wurde das Dokument jedoch tausendfach auf sozialen Netzwerken kommentiert und geteilt – zum Teil auch ohne die Markierungen.
Der Eintrag auf der Facebookseite von "Pro Chemnitz" wurde später dann offenbar wieder von der Seite gelöscht.

Ist die Veröffentlichung strafbar?
Nachdem der Mordfall in Chemnitz bekannt wurde, eskalierte die Situation in der sächsischen Stadt.
"Pro Chemnitz" und andere rechtsextreme Gruppen hatten zu Protesten in der Chemnitzer Innenstadt aufgerufen – über 800 Menschen marschierten daraufhin durch die Straßen, darunter auch gewaltbereite Demonstranten.

Mit der Veröffentlichung eines Haftbefehls könnten die Rechtsextremen nun allerdings mit dem Strafgesetz in Konflikt kommen.
In Paragraf 353d des Strafgesetzbuches ist die Veröffentlichung amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens im Wortlaut unter Strafe gestellt.

Wie das Papier in die Hände von "Pro Chemnitz" geriet, ist bisher noch unklar.
In ihrem Post auf Facebook gab die rechte Bürgerbewegung an, es habe ein Leck gegeben.
Der Haftbefehl sollte bis dato nur der Staatsanwaltschaft, Gericht, Anwälten und der Polizei vorgelegen haben.

Wir haben die Kollegen des zuständigen Sächsischen Staatsministeriums der Justiz darüber informiert.
Woher die Bilder kommen, ist für uns gegenwärtig nicht nachvollziehbar.

Das Sächsische Innenministerium teilte mit, es habe keine Informationen, woher die Bilder des Haftbefehls kämen.

Auch für Donnerstag ist offenbar eine weitere Demonstration geplant.
"Pro Chemnitz" rief in seiner Mitteilung auf Facebook zu einer Kundgebung und Spendenaktionen auf.


 
Amazon-Verteilzentrum: Große Kontrollaktion der Kölner Polizei - das steckt dahinter !

Köln - Die Polizei hat zusammen mit dem Zoll, der Stadt Köln und der Bezirksregierung in Merkenich und Fühlingen eine großangelegte Kontrollaktion mit dem Schwerpunkt „Paketzulieferer“ durchgeführt.
Amazon-Verteilzentrum in Köln: Paketzusteller wegen Raserei kontrolliert

Grund für die Kontrolle am Dienstagnachmittag waren Hinweise, dass die Fahrer des dort angesiedelten Verteilzentrums des Online-Händlers Amazon erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen.
Täglich verlassen rund 300 Fahrzeuge das Verteilzentrum zur Auslieferung im Kölner Umland.

Insgesamt wurden 59 Lkw und 72 Personen vor Ort angehalten und kontrolliert.
Die Polizei kontrollierte die Fahrzeuge unter anderem auf ihren technischen Zustand.
Wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht fertigten die Beamten 39 Anzeigen.

Vier Fahrzeuge wurden dem TÜV Rheinland vorgeführt, wovon zwei nach Begutachtung als verkehrsunsicher eingestuft und entsiegelt wurden.
In einem Fall wurde die Weiterfahrt aufgrund des vorgeschriebenen, aber nicht im Fahrzeug verbauten digitalen Tachografen untersagt.

Paketzusteller in Köln kassieren Anzeigen
Parallel führte die Polizei noch eine stationäre Geschwindigkeitsmessung durch.
Innerhalb von vier Stunden stellten die Einsatzkräfte 200 Geschwindigkeitsverstöße fest, die größtenteils ein Verwarngeld nach sich ziehen.

In 21 Fällen waren die Überschreitungen jedoch so hoch, dass die Fahrer Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten kassierten.
Das schnellste Fahrzeug überschritt die erlaubte Geschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde: Es fuhr 146 Stundenkilometer.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Fahrer des Paketdienstes Amazon, der nun wie auch zwei weitere Fahrer mit einem Fahrverbot rechnen muss.


 
Tödliche Ebertplatz-Attacke: Er stach nicht selbst zu - doch Ahmad T. muss in den Knast !

Köln - Im Prozess um die tödliche Messerstecherei am 14. Oktober 2017 auf dem Ebertplatz hat das Landgericht am Mittwochnachmittag seine Entscheidung verkündet.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Beteiligung an einer Schlägerei verurteilte es den 25-jährigen Marokkaner Ahmad T. zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.

Messerstich nicht selbst ausgeführt
Zwar habe er den Messerstich, der den 22 Jahre alten Ghanaer Youssuf G. das Leben kostete, nicht selber ausgeführt.

Doch er hätte bei der Auseinandersetzung zwischen Nord- und Schwarzafrikanern um Drogenreviergrenzen, bei der er eine abgebrochene Bierflasche als Waffe benutzt habe, die „Gefahr einer derartigen Eskalation voraussehen“ können, sagte Peter Koerfers, Vorsitzender Richter der 5. Großen Strafkammer.

Verteidiger hatte Freispruch gefordert
Den ursprünglichen Anklagevorwurf des Totschlags hatte schon der Staatsanwalt fallen lassen.

Er hatte fünf Jahre Gefängnis beantragt, Verteidiger Mario Geuenich dagegen einen Freispruch.
Der im April gestartete Prozess war durchsetzt von widersprüchlichen Zeugenaussagen.


 
Solingen: Patient aus Isolierstation noch nicht wieder aufgefunden !

Die Polizei sucht weiter nach einem Patienten mit einer ansteckenden offenen Tuberkulose.
Der 19-Jährige war am Mittwoch von der Isolierstation eines Solinger Krankenhauses verschwunden.
Man suche weiter nach dem Mann, teilte die Wuppertaler Polizei am Donnerstagmorgen mit.

Der 19-Jährige sei nicht nur eine Gefahr für andere, er benötige wegen anderer Krankheiten auch dringend lebensnotwendige Medikamente, hieß es von den Beamten am Mittwoch.

Der dunkelhäutige junge Mann sei 1,70 Meter groß und hinke mit dem linken Bein.
Zuletzt sei er mit einem grauen Pullover mit V-Ausschnitt und einer Bermuda-Jeans bekleidet gewesen.
Außerdem könnte er einen weiß-rosa gemusterten Rucksack tragen.
Zeugen, die den Mann sehen, sollten den Notruf der Polizei (110) wählen.
Die offene Tuberkulose wird durch Husten und Niesen übertragen.


 
Razzia bei deutscher Bank !

Cum-Ex-Skandal - Razzia bei zweitgrößter deutscher Bank .

Zahlreiche Geldhäuser haben beim Handel von Aktien eine Regelungslücke ausgenutzt und den Staat um mehrere Millionen Euro geschädigt.
Bei einem Institut haben Ermittler jetzt zugeschlagen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Mitte Juli die DZ Bank im sogenannten Cum-Ex-Skandal durchsucht.
Eine Sprecherin des Zentralinstituts der Volks- und Raiffeisenbanken bestätigt einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung".

Demnach waren am 11. Juli 2018 zwei Dutzend Ermittler wegen Aktiengeschäften zu Lasten des Fiskus im Einsatz.
Die DZ Bank soll den Staat mit diesen Börsengeschäften nach Berechnungen der Finanzbehörden um 131 Millionen Euro geschädigt haben.

Laut "SZ" hat die zweitgrößte deutsche Bank inklusive Zinsen inzwischen 149 Millionen Euro an den Fiskus gezahlt und damit den Schaden ausgeglichen.
Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht äußern.

DZ Bank hat Eigenhandel mit Aktien eingestellt
Ermittelt wird gegen vier Börsenhändler des Instituts.
Zwei der vier Händler hat die DZ Bank schon vor Längerem fristlos gekündigt.
Von ihnen verlangt die Bank nach eigenen Angaben Schadenersatz.
Bei den anderen beiden Verdächtigen soll eine Trennung rechtlich bislang nicht möglich gewesen sein.
Sie sollen aber längst in anderen Bereichen arbeiten.
Die DZ Bank hat ihren Angaben zufolge den Eigenhandel mit Aktien bereits 2012 eingestellt.

Bis 2012 hatten zahlreiche Banken und Börsenhändler beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende eine Regelungslücke ausgenutzt.
Ingesamt soll der deutsche Fiskus dadurch Schätzungen zufolge um mehr als zehn Milliarden Euro betrogen worden sein.

Ermittlungen gegen Banken aus In- und Ausland laufen
Bundesweit laufen zahlreiche Ermittlungen, die viele Banken aus dem In- und Ausland betreffen.
Bei der DZ Bank flogen mutmaßlich kriminelle Deals bei einer Prüfung durch die Finanzbehörden im Jahr 2013 auf.

2016 hat die Bank sämtliche auch mit Hilfe externer Prüfer erstellten Untersuchungsberichte den Behörden zur Verfügung gestellt.
Diese Berichte reichten den Ermittlern aber offenbar nicht aus, weshalb es nun zu der Razzia bei der DZ Bank kam.


 
Nach Vorfall in Dresden: Pegida-naher LKA-Mann aus Sachsen verlässt Polizeidienst !

Bei einem Pegida-Aufmarsch in Dresden hielt er ein ZDF-Kamerateam von der Arbeit ab.
Dann stellte sich heraus, dass er für das LKA Sachsen arbeitet.
Nun geht der Mann mit dem Deutschland-Hut.

Der Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamts (LKA), der bei einer AfD- und Pegida-Demonstration in Dresden Mitte August Journalisten bepöbelte, verlässt den Polizeidienst des Freistaats.
Wie das LKA am Donnerstag in Dresden mitteilte, wird er "mit seiner Zustimmung bis auf Weiteres eine andere, adäquate Tätigkeit außerhalb der Polizei Sachsen wahrnehmen".
Der Wechsel werde zum kommenden Montag wirksam.
Polizei entschuldigte sich beim ZDF

Es habe ein Gespräch mit dem Mann und seinem Anwalt gegeben, in dem der Mitarbeiter Gelegenheit gehabt habe, "seine Sicht auf den Sachverhalt darzustellen", erklärte das LKA.
Weitere Angaben seien aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Der Mann war bislang Tarifangestellter im LKA und hatte dort Medienberichten zufolge im Dezernat für Wirtschaftskriminalität Zugriff auf sensible Ermittlungsdaten.

Der LKA-Mann war während eines Besuchs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 16. August in Dresden privat zu einer Kundgebung von Anhängern der AfD und der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung unterwegs.
Dabei griff er ein ZDF-Kamerateam verbal an.
Die Journalisten wurden anschließend etwa eine Dreiviertelstunde lang von der Polizei festgehalten.
Dem Vorfall folgte eine Debatte über die Pressefreiheit, die Polizei entschuldigte sich beim ZDF.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) zeigte sich am Donnerstag weiter kritisch.
"Das Vorgehen gegen das ZDF macht diese Versetzung nicht ungeschehen", sagte Verbandssprecher Hendrik Zörner.
"Das Problem ist nicht nur der LKA-Mitarbeiter, sondern auch die Polizei, die sich offensichtlich nicht im Presserecht auskannte."


 
Schüsse in Düsseldorf: Schütze (51) zwei Jahre nach der Tat am Airport gefasst !

Düsseldorf - Im November 2016 soll ein 51-Jähriger in einem Restaurant an der Graf-Adolf-Straße auf einen Gast geschossen haben.
Danach flüchtete der Schütze und war trotz bundesweiter Fahndung wie vom Erdboden verschluckt – bis jetzt.

Denn zwei Jahre nach der Tat, wurde der Türke jetzt von der Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen festgenommen.
Die Beamten erwischten den Mann an der Einreisekontrolle, nachdem er kurz zuvor mit einem Flieger aus Izmir in der Landeshauptstadt gelandet war.
Jetzt drohen bis zu zehn Jahre Haft

Bei der Schießerei im Restaurant „Schwarzes Meer“ hatte der Verdächtige seinem Opfer mit einer halbautomatischen Pistole der Marke Sig Sauer jeweils zweimal in beide Oberschenkel geschossen.
Grund dafür soll nach Angaben der Polizei gewesen sein, dass der 34-jährige Taylan C. das Restaurant nach einem Streit nicht verlassen wollte.

Neben gefährlicher Körperverletzung, wird dem mutmaßlichen Schützen auch vorgeworfen ohne Erlaubnis eine halbautomatisierte Waffe geführt zu haben.
Bei einer Verurteilung drohen dem 51-Jährigen dafür bis zu zehn Jahre Haft.


 
Bonner Millionärspaar verschwand spurlos: Wichtiges Beweisstück in Mordfall aufgetaucht !

Bonn - Kommt wieder Bewegung in den Mordfall Hagen?
1994 verschwand das Millionärsehepaar – und ein Teppich aus seinem Badezimmer…
Jetzt meldete sich ein ehemaliger Privatdetektiv und behauptet: Ich habe den Teppich zum Kauf angeboten bekommen!

Nur Teppich fehlte
Winfried und Doris Hagen (damals 50 und 48) waren reich.
Umso seltsamer war, dass damals keine Wertsachen aus ihrer Villa in Bonn-Heidebergen gestohlen wurden.
Nur der Teppich im Bad fehlte.
Wurde darin eine Leiche eingewickelt und weggebracht?
Gut möglich.
Denn dass die Hagens noch leben, davon geht längst keiner mehr aus.

Autos standen unberührt in Garage
Am 13. Juli 1994 wollte das Paar auf seine Yacht nach Holland fahren.
Doch dort kamen beide nie an, sondern sind seit diesem Tag wie vom Erdboden verschluckt.
Wie auch Familienhund „Toby“.
Später fand die Polizei in der Villa gepackte Reiseutensilien und die Autos der Hagens, unberührt in der Garage.

„Alte Quellen“ angezapft
„Mich hat der Fall nie losgelassen“, sagt Ex-Privatdetektiv Helmut P. (69).
Obwohl er inzwischen Rentner ist, treibt ihn weiter der Wunsch, das Rätsel um das Bonner Millionärspaar zu klären.
Dazu zapft er regelmäßig „alte Quellen“ an.
Teppich angeboten

„Als ich kürzlich Kontakt zu Leuten in Russland aufnahm, die damals in den Fall involviert waren – da bot man mir einen Teppich zum Kauf an, der angeblich aus dem Haus der Hagens stammt“, erklärt er.

Beweismittel versilbert
Das mögliche Beweisstück wurde vermutlich all die Jahre aufgehoben, um es bei Gelegenheit zu versilbern.
Der Teppich wurde über Mittelsmänner nach Leverkusen gebracht, wo ihn der Ex-Detektiv abholte.
Über den Preis schweigt er.

Polizei soll ermitteln
„Eine Zeugin, die der Familie Hagen nahe stand, hat den Teppich wiedererkannt“, behauptet der 69-Jährige.
„Ich werde ihn der Polizei überlassen, damit die ihre Ermittlungen durchführen können.“

Ermittlungen gegen Sohn eingestellt
Seit 1994 gehen die Fahnder vielen Hinweisen nach.
So war der einzige Sohn des Paares ins Visier geraten, da er seine Eltern erst rund einen Monat später vermisst gemeldet hatte.
Doch die Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der Beteiligung an einem Tötungsdelikt wurden eingestellt – keine Leichen, keine Beweise.
Elf Jahre nach dem Verschwinden wurden die Millionäre auf Antrag des Sohnes für tot erklärt.
Er erbte alles.

Teppich eine heiße Spur?
Führt der Teppich die Fahnder jetzt auf eine heiße Spur?
Die Genanalyse ist inzwischen so weit entwickelt, dass selbst alte Hautschuppen auf DNA untersucht werden können.


 
Nach Tötung in Chemnitz: Justizbeamter gesteht Verbreitung des Haftbefehls !

Ein Vollzugsbeamter in einer JVA ist offenbar das Leck für den Haftbefehl nach dem tödlichen Messerangriff in Chemnitz.
Der Mann ist suspendiert – und über einen Pegida-Anwalt an die Öffentlichkeit gegangen.

Wegen der Veröffentlichung des Haftbefehls im Fall Chemnitz ist ein Justizvollzugsbeamter vom Dienst suspendiert worden.
Durchsuchungen und weitere Ermittlungen haben den Anfangsverdacht derart erhärtet, dass ihm "mit sofortiger Wirkung vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte verboten" wurde, erklärte das sächsische Justizministerium.
Der Mann arbeitete demnach in der Justizvollzugsanstalt Dresden.
In rechten Kreisen wird sein Handeln bereits glorifiziert und er als Märtyrer dargestellt.

Der Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter Yousif A. war am Montagabend teils geschwärzt auf verschiedenen Seiten aufgetaucht.
Unter anderem die rechtspopulistische Organisation Pro Chemnitz, Abgeordnete von AfD und Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann verbreiteten ihn weiter.
In dem Dokument werden die Namen des Opfers, der Richterin und Details zu den mutmaßlichen Tätern genannt.
Zudem steht darin, wie das Opfer getötet wurde.

"Ich habe fotografiert und weitergegeben"
In einer Erklärung äußert sich der mutmaßliche Verantwortliche für die Veröffentlichung.
"Ich habe den Haftbefehl fotografiert und weitergegeben", heißt es dort von Daniel Z.
Seine Stellungnahme wurde von dem Dresdener Anwalt Frank Hannig verbreitet, der die Gründungsversammlung von Pegida geleitet hatte.
Die Erklärung liest sich in Teilen auch wie Pegida-Propaganda.

Daniel Z. wird dort mit der Aussage zitiert, er habe gewusst, dass er Dienstpflichten verletze und seinen Job verlieren könne, aber er habe nicht gewusst, dass er sich strafbar machen könne.
In der Erklärung nimmt er sich das Recht heraus, dass durch ihn die "gesamte Öffentlichkeit ausschließlich die zum heutigen Zeitpunkt bekannten harten Fakten kennt".
Er wolle nicht, dass die Medien den "tatsächlichen Tatablauf in Frage" stellen oder "auf genehme Art verdrehen".

Durch Z. waren alle Namen bekannt geworden
Die Hoheit über die Informationen an die Öffentlichkeit hat in einem solchen Verfahren die Pressestelle der Staatsanwaltschaft, die entscheidet, welche Informationen sie an die Öffentlichkeit gibt.
Die Ermittler halten dabei regelmäßig Informationen zurück, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden.
Außerdem hat sie die Rechte von Opfern und Verdächtigen zu beachten.
Durch Z. waren auch die Namen aller Opfer, der Richterin und die Namen der mutmaßlichen Täter sowie die Adresse eines mutmaßlichen Täters an die Öffentlichkeit gelangt.

Z. behauptet, er habe nicht mehr "Teil der schweigenden Masse" sein wollen, sondern gewollt, dass "die Wahrheit, und ausschließlich die Wahrheit ans Tageslicht kommt".
Einen so frühen Ermittlungsstand als "die Wahrheit" zu bezeichnen, ist allerdings vermessen.
In sozialen Netzwerken wird er für sein strafbares Handeln jedoch gelobt.
"Unser allergrößter Respekt!", schrieb etwa die AfD Erzgebirge.

Seehofer hatte Veröffentlichung heftig kritisiert
Der Justizbeamte erklärt auch, er vertraue darauf, ein "faires und rechtsstaatliches Verfahren" zu bekommen, "auch wenn die Wahrheit, die ich veröffentlicht habe, manchen Menschen in Deutschland nicht passen wird".
Dieser konstruierte Zusammenhang ist absurd.
Spätestens im Strafprozess, der öffentlich sein wird, werden viel mehr Details bekannt werden, die dann auch gesichert sind.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte ebenso wie andere Politiker die Veröffentlichung des Haftbefehls als inakzeptabel kritisiert.
Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte bei seinem Besuch in Chemnitz am Mittag angekündigt, die Urheber für die als Straftat geltende Veröffentlichung würden zur Verantwortung gezogen.
"Das werden wir bald auch sehen", sagte der CDU-Politiker.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) bezeichnete die Veröffentlichung des Haftbefehls als "verantwortungslos".
Die Weitergabe vertraulicher Dokumente eines Strafverfahrens stelle "einen schwerwiegenden Vorwurf" dar, erklärte er.
Die Veröffentlichung sei "geeignet, die laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren zu erschweren".
"Wir können es deshalb in keiner Weise dulden, wenn ein Bediensteter so etwas tut und werden konsequent dagegen vorgehen", erklärte Gemkow.


 
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