Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Eigenen Enkel erschossen: Auch der Großvater erliegt seinen Verletzungen !

Nach dem Familiendrama im bayerischen Vogtareuth ist auch der tatverdächtige Großvater gestorben.
Er soll seinen achtjährigen Enkel erschossen haben, bevor er die Waffen gegen sich selbst richtete.

Der 79-Jährige starb nur wenige Stunden nach den tödlichen Schüssen auf seinen Enkelsohn, teilte die Staatsanwaltschaft Traunstein mit.
Der Mann war schwerverletzt in einem Waldstück entdeckt worden, die Verletzungen hatte er sich selbst zugefügt.

Nach wie vor suchen die Ermittler nach dem Motiv für die Bluttat.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte Medienberichte, denen zufolge das Enkelkind behindert war.
Ob dieser Umstand Anlass für die Tat war, stehe noch nicht fest.


 
Ware vertickt, die es nicht gab 65.000 Euro weg: So trickste Internet-Betrüger Igor !

Bonn/Windeck - Küchengeräte, elektrische Zahnbürsten, Spielekonsolen sind schnell im Internet bestellt und werden bequem nach Hause geliefert.
Auch die Kunden von „Winter Elektronik“ wollten die Vorteile nutzen und ahnten dabei nicht, dass sie auf kriminelle Machenschaften herein fielen.

Lieferungen waren nie geplant
Igor L. (24, Name geändert), der sich hinter dem Pseudonym „Sven Winter“ versteckte, baute im Netz einen florierenden Elektro-Handel auf.
Nur zu liefern – das hatte der Windecker nie vor.
„Das ergibt sich daraus, dass es gar keine Ware gab“, bemerkte Richter Klaus Reinhoff trocken.

Perfide Betrügereien
Um seinen Lebensunterhalt und seinen Drogenkonsum zu finanzieren, etablierte L. den Internet-Schmu mit „hoher krimineller Energie“.
Zunächst bestellte er im *******, dem illegalen Ableger des Internets, einen vorläufigen Personalausweis mit dem Konterfei eines Bekannten.
„Einen vorläufigen Ausweis deshalb, weil dessen Aussehen nicht so bekannt ist und er hoffte, die Mitarbeiter von Banken besser täuschen zu können“, so Reinhoff.
Das klappte auch: L.s Bekannter richtete bei verschiedenen Banken Konten ein, auf die die Kunden des Betrügers das Geld überwiesen.

Ermittler haben bislang keinen Zugriff auf die Beute
Dieses leitete Igor L. wiederum auf Konten um, die mit Bitcoins laufen.
Deshalb haben die Ermittler bis heute keinen Zugriff auf die rund 65.000 Euro, die L. im Herbst 2015 in gerade einmal zwei Monaten ergaunert hat.

Satte Beute! 235 Menschen hatten im guten Glauben, bei „Winter Elektronik“ handele es sich um einen seriösen Internetshop, bestellt.
Zumal L. fiktive Warenbestellnummern ausgab, bei Bedarf Kundenfragen mit Emails beantwortete.

Als die Lieferungen ausblieben, erstatteten mehrere Kunden Anzeige.
Über einen Kumpel, der für die fingierte Firma die Post annahm, kam man Igor L. auf die Spur.

Betrug in besonders schwerem Fall
Die Richter verurteilten den geständigen Windecker wegen Betrugs in besonders schwerem Fall zu vier Jahren Knast.
„Dass es Shops gibt, die es gar nicht gibt, ist ein großes Risiko“, so Richter Reinhoff.
L. habe besonders viele Menschen in Gefahr gebracht, viel Geld zu verlieren.
„Es hätten statt 235 auch 30 Geschädigte sein können oder 3000 – das ist der reine Zufall.“


 
Freundin angezündet: Viereinhalb Jahre Haft für 46-Jährigen !

Weil er seine Freundin im Bett mit Spiritus übergossen und angezündet hat, muss ein 46 Jahre alter Mann für viereinhalb Jahre in Haft.
Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Mann aus Schwäbisch Hall am Donnerstag wegen schwerer Körperverletzung, wie ein Sprecher mitteilte.
Laut Anklage waren der 46-Jährige und seine Freundin in der Nacht zum 11. Dezember 2016 alkoholisiert immer wieder in Streit geraten.
Mehrfach wurde die Polizei alarmiert.
Als der Angeklagte seine Freundin aus seiner Wohnung werfen wollte und sie nicht ging, drohte er, sie umzubringen.
Später goss er Spiritus über sie, worauf sie ihn ausgelacht haben soll.
Dann zündete er den Spiritus an.
Die Frau erlitt schwere Brandverletzungen.


 
Ärztin acht Jahren nach Tod von Patientin freigesprochen !

Acht Jahre nach dem Tod einer 78-jährigen Patientin hat das Bonner Amtsgericht eine Narkoseärztin vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Das bestätigte am Donnerstag eine Gerichtssprecherin.
Es sei nicht nachweisbar, dass die Fehler der Angeklagten den Tod der 78-Jährigen verursacht hatten.

Der heute 71-jährigen Medizinerin war vorgeworfen worden, die Patientin nach einer Operation in einer Privatklinik ohne technische Überwachung in der Narkose allein gelassen haben.
Deswegen sei der plötzliche Herz-Kreislauf-Stillstand nicht rechtzeitig entdeckt worden.
Die Frau wurde zwar noch reanimiert, starb aber acht Tage später in der Uniklinik.

Laut Gutachter waren tatsächlich grobe Behandlungsfehler in der nachoperativen Versorgung gemacht worden.
Die Patientin war in ihr Zimmer gelegt und im Grunde nicht überwacht worden.
In der Klinik hätten Zustände geherrscht, "wie es sie im europäischen Raum nicht mehr gibt", hieß es im Urteil.
Keine Geräte, keine qualifizierte Anästhesie-Krankenschwester, die alle fünf Minuten nachschauen müsste.

Allerdings sei nicht nachweisbar, so das Gericht, dass diese Versäumnisse für den Tod der Patientin ursächlich waren.
Wegen der verbliebenen Zweifel sei die Ärztin freizusprechen, befand das Gericht.
Staatsanwalt und Verteidigung hatten zuvor ebenfalls auf Freispruch plädiert.


 
Freispruch: Ehefrau durfte Spuren beseitigen !

Sechs Jahre nach dem Tod ihres Ehemanns hat das Landgericht Paderborn eine Frau vom Vorwurf der Strafvereitelung freigesprochen.
"Die Frau hatte die Spuren beseitigt, weil sie jeden Verdacht von sich ablenken wollte.
Deshalb durfte sie nicht verurteilt werden", sagte am Donnerstag ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Über die Entscheidung hatte zuvor das Westfalenblatt berichtet.
Der Bundesgerichtshof hatte ein Urteil aus dem Jahr 2015 aufgehoben.

Das Landgericht hatte die Frau aus Lichtenau im Kreis Paderborn damals zu vier Jahren Haft verurteilt.
Ein Bekannter der Frau musste für zehn Jahre wegen Totschlags ins Gefängnis.
Der heute 52-Jährige hatte den Ehemann 2011 nach einem Streit mit mehreren Hammerschlägen in der Garage getötet.
Fünf Wochen später fanden Ermittler die Leiche in einem Auto auf einem Parkplatz im Ruhrgebiet.

Die bei der ersten Verurteilung 39 Jahre alte Frau hatte vor Gericht angegeben, dass ihr Bekannter wegen großer familiärer Probleme zwischen den Eheleuten vermitteln sollte.
Dass er ihren Mann tödlich verletzt hatte, habe sie selbst zutiefst schockiert.
Unter anderem hatte sie Blut in ihrer Garage beseitigt, damit kein Verdacht auf sie fällt.


 
"TÜV"-Fälscher im Berufungsprozess zu Haftstrafe verurteilt !

Weil er in 120 Fällen Abgas- und Hauptuntersuchungen gefälscht hat, ist ein 50 Jahre alter Mann am Donnerstag vom Landgericht Flensburg in Zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden.
Acht Monate gelten wegen der langen Verfahrensdauer allerdings bereits als vollstreckt.

Der "TÜV"-Fälscher wurde im Februar 2016 vom Amtsgericht Schleswig zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, von denen sechs Monate als bereits vollstreckt galten.
Gegen das Urteil hatte er Berufung eingelegt.
Zu den Fälschungen kam es in den Jahren 2006 bis 2011.


 
Rettungswagen prallt gegen Baum - Begleiterin des Patienten tot !

Antonsthal - Beim Unfall eines Rettungswagens im Erzgebirge ist die 77-jährige Begleiterin eines Patienten ums Leben gekommen.
Der 75 Jahre alte Patient wurde schwer verletzt.

Der Rettungswagen geriet in einer Rechtskurve ins Schlingern und prallte gegen einen Baum, wie die Polizei mitteilte.
Der 75-Jährige wurde mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht, Fahrer und Beifahrer des Rettungswagens wurden leicht verletzt.
Die Unfallursache war zunächst unklar.


 
Attacke in Kölner Jobcenter: Randalierer missbraucht seinen Sohn (1) als Schutzschild !

Köln. In einem Jobcenter in Köln ist am Donnerstagvormittag ein Beratungsgespräch eskaliert.
Ein Mann, der das Jobcenter besuchte, ging auf zwei Sicherheitsmitarbeiter los.
Dabei schien er sogar dazu bereit, seinen einjährigen Sohn als Schutzschild zu missbrauchen.

Der Randalierer begleitete seine Lebensgefährtin und den gemeinsamen Sohn zu einem Beratungsgespräch.
Da er das Gespräch mit seiner Partnerin störte, forderte die Sachbearbeiterin ihn vergeblich auf, das Büro zu verlassen.
Der Mann rastete aus.

Der Einjährige schlug mit dem Kopf auf Glas
Die hinzugerufenen Sicherheitsmitarbeiter wurden von ihm bedroht und volksverhetzend beleidigt.
Auf dem Flur warf er einen Mülleimer und einen Kinderwagen auf sie.
Unglaublich: Während der Randale hielt er seinen einjährigen Sohn als Schutzschild vor seinen Körper.


 
Dumm gelaufen: Ehepaar fand verstecktes Geld nicht mehr - Spürhund musste kommen !

Nordhorn - Das ging ja mal nach hinten los: Ein Ehepaar aus Nordhorn in Niedersachsen hat mehrere Zehntausend Euro in Sicherheit bringen wollen – am Ende war das Geld so gut versteckt, dass die beiden es nicht mehr fanden.
Ein Spürhund musste her!

In ihrer Verzweiflung riefen die 85 und 91 Jahre alten Eheleute also die Polizei.
Beamte suchten daraufhin in der Wohnung, doch auch sie blieben erfolglos.

Geld lag in Kassette auf Schrank
Erst der Geldspürhund kam nach Polizeiangaben vom Freitag auf die richtige Spur: Croc, ein vier Jahre alter belgischer Schäferhund, fand das Geld in einer Kassette auf einem Schrank.

Auch im Nachhinein konnten sich die Besitzer nicht erinnern, es dort hingelegt zu haben.


 
Drama am Flughafen: Kölner Richter verurteilt Studentin (28) für Tötung von Säugling !

Köln - Schuldig!
Die Studentin, die im vergangenen November ein Kind am Flughafen Köln-Bonn zur Welt gebracht hat, muss wegen Totschlags für vier Jahre ins Gefängnis.
Das entschied am Freitagvormittag das Kölner Landgericht.

Der Vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass Maja B. (28, Name geändert) den Säugling kurz nach der Geburt erstickte.

Haftbefehl außer Kraft
Gleichwohl setzte der Richter den Haftbefehl außer Kraft, bis zu einer möglichen Rechtskraft des Urteils bleibt die 28-Jährige, die fast acht Monate in U-Haft saß, damit auf freiem Fuß.
Damit wird ihr die Möglichkeit eröffnet, eine Strafe auch im offenen Vollzug zu verbüßen.

Verteidiger Karl-Christoph Bode hatte Freispruch gefordert, er sah eine Tötungshandlung als nicht erwiesen an.
Auch zog er die Möglichkeit in Betracht, dass das Kind seiner Mandantin tot zur Welt kam.
Dass Bode Revision beim Bundesgerichtshof einlegt, erscheint daher wahrscheinlich.

Schreckliche Tat
Die Staatsanwaltschaft hatte Maja B. vorgeworfen, ihr lebensfähiges Baby nach einer geheimgehalten Schwangerschaft und einer Sturzgeburt auf einer Toilette im Flughafen Köln-Bonn erstickt zu haben, indem sie es in ein Handtuch einwickelte und in einem Beutel verstaute.

Die Tat geschah nach einem Urlaub der Angeklagten mit ihrem Freund auf Gran Canaria.
Auf dem Rückflug hatten bei der Hochschwangeren die Wehen eingesetzt.
Der Freund hatte Maja B. noch eine Nagelschere gereicht, damit diese die Nabelschur durchtrennt hat.

Später hatte er das tote Kind in der Wohnung seiner Freundin unter dem Bett versteckt – während die Angeklagte mit starken Blutungen im Krankenhaus behandelt wurde.
Gegen den Freund wird gesondert ermittelt.


 
Studentin († 19) überfahren: Darum kippte Richterin das Kölner Totraser-Urteil !

Köln/Karlsruhe - Es ist eine klare Ansage an alle potenziellen PS-Idioten!
Bundesrichterin Beate Sost-Scheible (61) kippte am Donnerstag ein mildes Bewährungs-Urteil vom Kölner Landgericht, das deutschlandweit für Empörung gesorgt hatte.
Die Vorsitzende des 4. Strafsenats vom Bundesgerichtshof will die Totraser vom Auenweg im Knast sehen!

Rechtsempfinden des Volkes
Das Rechtsempfinden der Bevölkerung habe der Kölner Richter bei seinem Urteil vom April vergangenen Jahres völlig außer Acht gelassen.
Die Angeklagten hätten sich grob verkehrswidrig verhalten, durch ihre aggressive Fahrweise bewusst eine Gefahrenlage herbeigeführt.

„Dieser Umstand prägte die Tat und durfte bei der Bewährungsentscheidung nicht außer Acht bleiben“, so der Bundesgerichtshof.
Es sei der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass es für solch rücksichtsloses Verhalten noch Bewährung gebe.
Heißt: Die Bevölkerung war zurecht empört über die Entscheidung.
Das lasche Urteil könne sich äußerst negativ auf das Rechtsempfinden der Deutschen auswirken.

Rennen in Deutz geliefert
Im April 2015 hatten sich Erkan F. (24) und Firat M. (23) in Deutz das Rennen geliefert.
Erkan F. kam bei Tempo 95 – bei erlaubten 50 km/h – mit seinem BMW von der Straße ab, er überfuhr und tötete eine Radfahrerin (19). Firat M., der mit seinem Kumpel Stoßstange an Stoßstange gerast war, war sich keiner Schuld bewusst.

Er wies Polizisten an, bei der Spurensicherung mit der Sprühkreide aufzupassen – die Alufelgen an seinem Mercedes hätten 3000 Euro gekostet.
Reue zeigte er im Gegensatz zum Mitangeklagten nie.

Neue Verhandlung in Köln
Während die damals ausgesprochenen Strafen von zwei und eindreiviertel Jahren Haft für fahrlässige Tötung vom Bundesgerichtshof bestätigt wurden, muss vor dem Landgericht Köln über die Frage der Bewährung neu verhandelt werden.

Der Prozess soll vor der 3. Großen Strafkammer stattfinden, unter dem Vorsitz von Richter Ralph Ernst (42).
Dem Vernehmen nach soll das Verfahren sehr zügig angegangen werden, sobald das schriftliche Urteil vom BGH vorliegt.

Anwalt sieht Teilerfolg
„Die Entscheidung stellt jedenfalls einen gewissen Teilerfolg für die Verteidigung dar, als es bei der bewährungsfähigen Strafhöhe verblieb“, sagt Anwalt Sebastian Schölzel, der Firat M. vertritt.

Doch dass die Raser beim neuen Prozess abermals Bewährung bekommen, ist nicht unmöglich, aber auch nicht sehr wahrscheinlich – die Vorgaben des Bundesgerichtshofs sind streng.


 
Totes Flughafen-Baby: Richter glaubt Studentin nicht - Verteidiger kündigt Revision an !

Köln - Es sei für sie der Ausweg aus einem selbstverursachten Dilemma gewesen.
Das Kölner Landgericht sprach am Freitag die Angeklagte Maja B. (28, Name geändert) schuldig, ihr neugeborenes Baby auf dem Flughafen Köln-Bonn vorsätzlich getötet zu haben.
Vier Jahre muss die Studentin aus Siegen wegen Totschlags ins Gefängnis.

Richter: Toilette bewusst aufgesucht
Eine unhygienische Toilette sei der denkbar schlechteste Ort, ein Kind auf die Welt zu bringen, so der Vorsitzende Richter Peter Koerfers bei der Urteilsbegründung.

Maja B. habe diesen Ort bewusst gewählt.
Heimlich habe sie agieren wollen, während ihr Freund, der Vater des Kindes, nach einem gemeinsamen Urlaub auf Gran Canaria seelenruhig in der Gepäckhalle wartete.

Schon auf dem Rückflug hatten die Wehen eingesetzt, die Fruchtblase war noch in Spanien geplatzt.
„Sie hat sich niemandem anvertraut“, so Koerfers.

Familie und Freunde waren ahnungslos
Ihrem Freund hatte sie Wochen zuvor von einer Abtreibung berichten, den wachsenden Bauch mit einer Entzündung erklärt.
„Da wollte sie nicht aus der Toilette kommen und ihm ein Kind präsentieren, das er nie wollte“, sagte der Richter.

Daher habe sich die Angeklagte nach der Geburt dazu entschlossen, das Kind zu töten.
Ein Kind, von dem nie jemand etwas erfahren sollte.
Auch Familie und Freunde waren ahnungslos.

Keine Anhaltspunkte für natürlichen Tod
Die Mutter hatte ausgesagt, nach der Geburt keinen Herzschlag bei dem Baby gefühlt zu haben.
Diese Aussage sei nicht nachzuvollziehen, so der Richter.

Ein Junge von 3045 Gramm und 49 Zentimetern mit deutlichen Vitalzeichen höre nicht einfach auf zu atmen.
Es gebe medizinisch keinerlei Anhaltspunkte für einen natürlichen Tod.
Das Kind sei erstickt worden.

Vertuschungsversuch misslingt
Danach habe sie mit einer Nagelschere die Nabelschnur durchtrennt, das Kind in ein Handtuch gewickelt und das Blut auf der Toilette aufgewischt.

Der Vertuschungsversuch sei gescheitert, weil Maja B. noch am Flughafen aufgrund von schweren Unterleibsblutungen kollabierte.
Polizisten fanden das tote Kind später in der Siegener Wohnung der Angeklagten – der Freund hatte die Leiche in einem Rucksack weggebracht.

Studentin zieht zu ihrem Vater
Trotz der Gefängnisstrafe verließ Maja B., die während der Urteilsbegründung immer wieder den Kopf schüttelte, das Landgericht auf freiem Fuß.

Der Haftbefehl wurde bis zu einer möglichen Rechtskraft des Urteils außer Vollzug gesetzt, es bestehe keine Fluchtgefahr.
Als Auflage soll Maria B., die mehr als sieben Monate in U-Haft saß, wieder bei ihrem Vater einziehen.

Verteidiger will in Revision gehen
Auch sprach der Richter ein Kontaktverbot zu ihrem Freund, gegen den gesondert ermittelt wird, aus.
Verteidiger Karl-Christoph Bode hat bereits angekündigt, Revision gegen das Urteil einzulegen.
Er sah eine Tötungshandlung als nicht erwiesen an, hatte Freispruch gefordert.


 
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