Aktuelle NEWS aus Deutschland !

„Hatten Spaß am Töten“: Urteile nach Foltermord in NRW-Flüchtlingsheim verkündet !

Bonn - Im Prozess um den grausamen Foltermord in einem Flüchtlingsheim in Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis) hat das Bonner Landgericht die beiden Tätern am Montag (1. März 2021) verurteilt.

Das Bonner Landgericht verurteilte einen Angeklagten zu lebenslanger Haft.
Ein Mittäter wurde zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – wegen seines massiven Drogen- und Alkoholkonsums galt er zur Tatzeit als vermindert steuerungsfähig.
Beide Angeklagte wurden am Montag wegen Mordes durch grausame Begehungsweise verurteilt.

Täter nach Foltermord in Lohmar von Landgericht verurteilt
Die beiden 28 und 29 Jahre alten Männer aus Marokko hatten im Juli 2020 einen 45-Jährigen in seinem Zimmer in der städtischen Unterkunft in Lohmar über mehrere Stunden gefesselt und malträtiert.

Unter anderem schlugen sie mit einem Tischbein mehr als 20 Mal auf den Schädel des Opfers ein.
Das Gesicht war danach völlig entstellt.
Bei der Obduktion wurden 200 Hautverletzungen am ganzen Körper festgestellt.

Selbst für das Schwurgericht ein „besonders schrecklicher Fall“
Selbst für die Erfahrung eines Schwurgerichts handle es sich um einen besonders schrecklichen Fall, hieß zu Beginn der Urteilsbegründung.
Ein Beamter habe den ersten Eindruck am Tatort mit den Worten beschrieben: „Das war Folter.“
Alles sei voller Blut gewesen.

Die Angeklagten hatten sich im Prozess in großen Teilen auf Erinnerungslücken berufen.
Über die Gründe, warum der Mann so grauenvoll zugerichtet wurde, konnte das Gericht nur spekulieren.

„Die beiden Menschen, die hier sitzen, hatten Spaß am Töten“
Selbst wenn die Angeklagten – wie einer der beiden erklärt hatte – mit einem Messer angegriffen worden seien, könne man bei dieser „Gewaltorgie“ nicht von Notwehr sprechen.

„Die beiden Menschen, die hier sitzen“, hieß es im Urteil, „hatten Spaß am Töten.“
Der Vorsitzende der Kammer sagte zudem, dass auch Frust nicht auszuschließen sei.
Die Angeklagten hätten zuvor erfahren, dass ihre Asylanträge abgelehnt worden seien.

Danach hätten sie das spätere Opfer getroffen und zwei Tage lang getrunken und Drogen genommen, bis etwas furchtbar schief gelaufen sei.
Nach dem Urteil erklärten beide Verteidiger, dass sie in Revision gehen werden.


 
Kölner Geschäfte leuchten rot: Die dramatische Botschaft hinter der Lichtaktion !

Köln - „Der Handel leuchtet rot!“ – unter diesem Motto erstrahlten am Montagabend (1. März 20201) zahlreiche Kölner Geschäfte, Schaufenster und Einkaufszentren.

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Mit der Aktion wollen Händler in ganz Deutschland auf die prekäre Lage durch den anhaltenden Lockdown aufmerksam machen.

Kölner Händler setzen Zeichen gegen Lockdown
Der Zeitpunkt ist dabei keineswegs zufällig gewählt.
Am Mittwoch, dem 3. März, beraten die Ministerpräsidenten der Bundesländer über mögliche Lockerungen in der Corona-Pandemie.
An die Länderchefs richtet sich die Aktion vom Montagabend.

Neben dem Rhein-Center beteiligten sich unter anderem das City-Center in Chorweiler, die Köln-Arcaden in Kalker und der Hürth-Park an der Aktion.

„Wir wollen ein klares Zeichen setzen und zeigen: Der Handel blutet aus und die Lebendigkeit der Innenstädte ist in Gefahr“, erklärt Stephan Antwerpen vom teilnehmenden Rhein-Center in Weiden.

Kölner Händler schlagen Alarm
Seiner Meinung nach ist eine schnelle Öffnung der Geschäfte dringend notwendig.
„Das geht nachweislich mit Sicherheit und Verantwortung: Zahlreiche Studien belegen, dass der Einzelhandel kein Infektionstreiber ist“, sagt Antwerpen weiter.

In eine ähnliche Kerbe schlug bereits am Montag der Bundesverband Technik des Einzelhandels mit Sitz in Köln.
In einem offenen Brandbrief an die Kanzlerin forderten Vertreter von Saturn, Media Markt und Co. eine sofortige Öffnung der Geschäfte.

Seit dem 16. Dezember 2020 steht der Einzelhandel in Deutschland still.
Lediglich für Lebensmittel, medizinische Versorgungsgüter und ähnliches gelten Ausnahmen.

Kölner Einzelhändler fordern Perspektive
Alle anderen Händler halten sich seitdem mit Online-Bestellungen und Abholstellen über Wasser.
Mehr schlecht als recht, wie Stephan Antwerpen meint: „Die aktuell diskutierten „Click & Meet“-Angebote oder vergleichbare Ideen sind keine Alternative – im Gegenteil.
Die Kosten für Personal und Ladenbetrieb sind zumeist höher als die Umsätze, so dass derartige Angebote die aktuellen Verluste nur weiter erhöhen würden.“

Nach der bisherigen Corona-Strategie ist eine Öffnung der Einzelhändler bei einem flächendeckenden Inzidenzwert von unter 35 vorgesehen.
Doch der Wert stieg auch in Köln zuletzt wieder stark an.

Für Antwerpen und die Initiatoren der Aktion „Der Handel leuchtet rot!“ muss trotzdem zwingend über Auswege nachgedacht werden.
„Das Ziel ist, dass wir mal eine wirkliche Perspektive bekommen“, wünscht sich der Manager mit Blick auf die Konferenz am Mittwoch.


 
Vergewaltigung eines Mithäftlings: Prozess gegen vier Männer !

Halle - Nachdem sie in der Jugendanstalt in Raßnitz (Saalekreis) einen Mithäftling misshandelt haben sollen, beginnt heute (9.00 Uhr) am Landgericht Halle der Prozess gegen vier Männer.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung vor.
Die zwischen 1998 und 2002 geborenen Angeklagten sollen in der Jugendstrafanstalt vor zwei Jahren einen Mithäftling körperlich misshandelt und "gemeinschaftlich sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen haben", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Zwei Angeklagte haben den Tatvorwurf bestritten.
Im Falle einer Verurteilung droht den beiden älteren Angeklagten eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.
Den Jüngeren droht eine mildere Jugendstrafe von bis zu fünf Jahren.


 
Verurteilung wegen Falschaussage rechtskräftig !

Leipzig - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer früheren Leipziger Oberstaatsanwältin wegen falscher uneidlicher Aussage bestätigt.
Das Urteil des Landgerichts Leipzig weise keine Rechtsfehler auf, teilte der BGH am Montag mit.

Der 5. Strafsenat in Leipzig habe daher die Revision der Juristin gegen ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe verworfen (Az.: 5 StR 172/20).

Die Oberstaatsanwältin leitete in Leipzig die Abteilung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und kümmerte sich um Drogendelikte.
In einem großen Drogenverfahren am Landgericht Leipzig hatte sie 2015 als Zeugin ausgesagt.
Darin ging es um die Vernehmung eines Mannes aus der Drogenszene.

Die Juristin hatte erklärt, mit dieser Vernehmung nichts zu tun gehabt zu haben.
Tatsächlich hatte sie nach Überzeugung des Gerichts aber an einer Vorbesprechung sehr wohl teilgenommen.

Wegen dieser falschen Aussage hatte das Landgericht sie zu 120 Tagessätzen à 170 Euro verurteilt.
Von weiteren Anklagepunkten - Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt - war die Juristin dagegen freigesprochen worden.
Inzwischen arbeitet sie als Amtsrichterin in Borna.


 
Plädoyer in Prozess um mutmaßliche IS-Rückkehrerin erwartet !

Koblenz - Im Koblenzer Prozess gegen die erste mutmaßliche IS-Rückkehrerin aus Rheinland-Pfalz wird am heutigen Nachmittag (14.00 Uhr) das Plädoyer der Verteidigung erwartet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat drei Jahre Haft gefordert.
An diesem Donnerstag (4.3.) könnte am Oberlandesgericht (OLG) der Rhein-Mosel-Stadt das Urteil verkündet werden.

Die Anklage wirft der 30-jährigen Mutter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor.
Sie sei von 2014 bis 2019 Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gewesen.
Laut der Generalstaatsanwaltschaft forderte sie zur Ausreise in das vom IS ausgerufene Kalifat und zur Bestrafung von Ungläubigen auf.
Die Deutsche habe auch Propaganda für den IS gemacht.
Die Angeklagte gab im Prozess zu, in einem Online-Post 2015 gegen das Leben in Deutschland und die Demokratie gehetzt und Muslime aufgefordert zu haben, das Land zu verlassen.
Inzwischen tue ihr dies leid.

Laut der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz war die Frau 2014 nach ihrem Übertritt zum Islam schwanger aus Idar-Oberstein über die Türkei nach Syrien ausgereist.
Nacheinander soll sie mit vier IS-Kämpfern verheiratet gewesen sein und deren Taten unterstützt haben.
Drei seien in Gefechten gestorben.
Ihre drei Kinder leben nun in Pflegefamilien.
Die 30-Jährige war der Anklage zufolge 2019 von kurdischen Kräften festgesetzt und im Januar 2020 mit ihren Kindern von der Türkei nach Deutschland abgeschoben worden.
Am Frankfurter Flughafen wurde sie festgenommen.
Sie kam in Untersuchungshaft.


 
Goldtransport-Überfall: Rapper Xatar soll als Zeuge aussagen !

Stuttgart - Im Prozess um einen Überfall auf einen Goldtransporter in der Nähe von Ludwigsburg vor mehr als elf Jahren sollen heute (10.30 Uhr) mehrere bereits verurteilte Räuber vor Gericht aussagen.
Zu ihnen gehört auch der Rapper Xatar ("Alles oder nix").
Die Männer, die ihre Haftstrafen bereits seit einigen Jahren abgesessen haben, hatten den aus Nürnberg kommenden Transporter Ende 2009 als Polizisten der Steuerfahndung verkleidet von der Autobahn 81 bei Ludwigsburg gelotst und geradewegs in die Falle gelockt.
Bei dem Raub erbeuteten sie nach offiziellen Angaben 120 Kilo Schmuck und Zahngold im Wert von schätzungsweise rund 1,7 Millionen Euro.
Von der Beute fehlt bis heute jede Spur.

Sechs Männer waren später zu Haftstrafen zwischen vier und neuneinhalb Jahren verurteilt worden.
Ein mutmaßlicher siebter Komplize muss sich seit der vergangenen Woche vor dem Landgericht verantworten.
Der Deutsche soll beim Coup einen der beteiligten Wagen gefahren und die Beute in Sicherheit gebracht haben.
Der heute 36-jährige Familienvater aus dem Raum Bonn bestreitet die Vorwürfe vehement.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft ist der Mann der einzige Tatverdächtige, gegen den im Zusammenhang mit dem Goldraub noch ermittelt wird.


 
Strafanzeige gegen saudischen Kronprinzen in Karlsruhe erstattet !

Wegen der Ermordung Jamals Khashoggis ist eine Klage beim Generalbundesanwalt eingereicht worden.
Der Beschuldigte: der saudische Kronprinz Mohammed bin Salman.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen hat beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen Saudi-Arabiens Kronprinz Mohammed bin Salman gestellt.
Er sei mutmaßlich hauptverantwortlich für den Mord an dem Journalisten Jamal Khashoggi und die Inhaftierung von mehr als 30 saudischen Journalistinnen und Journalisten, teilte die deutsche Sektion von Reporters sans frontières (RSF) am Dienstag mit.
Dabei handele es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die Anzeige richtet sich außerdem gegen vier weitere hochrangige Vertreter des islamisch-konservativen Königreichs.

Formelle Untersuchung gefordert
"RSF fordert den Generalbundesanwalt dazu auf, eine formelle Untersuchung dieser Verbrechen einzuleiten", heißt es in der Anzeige, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Organisation beruft sich auf das sogenannte Weltrechtsprinzip: Täter sollen nirgendwo Zuflucht finden.
Danach verfolgt die Bundesanwaltschaft Verbrechen nach dem 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB).


Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Die Bundesanwaltschaft hat bei der Ahndung von Kriegsverbrechen in Syrien eine Vorreiterrolle eingenommen.
Opfer wie Täter haben hier oft als Flüchtlinge Aufnahme gefunden.
Halten sich ausländische Beschuldigte nicht in Deutschland auf, müssen die Ermittler aber nicht tätig werden.
Vorrangig zuständig sind dann die Staaten, wo es zu der Tat kam und woher Täter und Opfer stammen.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit finden laut VStGB "im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung" statt.

In der Türkei läuft derzeit ein Prozess um den Mord an Khashoggi.
Ein saudisches Gericht hatte fünf Angeklagte erst zum Tod und dann zu langer Haft verurteilt.
RSF kritisierte, die Hauptverdächtigen seien "bis heute völlig straffrei".
Die angezeigten Fälle offenbarten ein System, das Leben und Freiheit aller Journalisten bedrohe.


 
Verurteilter Mörder nach Deutschland ausgeliefert !

Weil am Rhein - Ein rechtskräftig verurteilter Mörder ist aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert worden.
Der 33-Jährige sei am Autobahn-Grenzübergang Weil am Rhein der Bundespolizei übergeben worden, teilte die Behörde am Dienstag mit.

Er wurde demnach bereits am Montag in ein deutsches Gefängnis gebracht, wo er eine Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten antreten muss.
Der Mann sei schon 2015 in Deutschland wegen Mordes zu der Strafe verurteilt worden, habe aber bis zuletzt wegen eines anderen Delikts in der Schweiz im Gefängnis gesessen, sagte ein Sprecher der Bundespolizei.
Mehr Details zu den Vergehen des Mannes nannte er nicht.


 
Mann bietet Falschgeld an: 39 000 Euro Blüten beschlagnahmt !

Ein Mann (21) aus Bergheim hat in der Chatgruppe eines Messenger-Dienstes Falschgeld angeboten und das Interesse des Landeskriminalamts (LKA) geweckt, das dort ebenfalls mit las.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Kriminalbeamten schließlich Falschgeld in Höhe von knapp 39 000 Euro, wie die Polizei am Dienstag mitteilte.

Demnach hatte der polizeibekannte Mann "wasserfestes und stifttestsicheres" Falschgeld angeboten und gleich entsprechende Bilder hochgeladen.
Alle Scheine hatten die gleiche Seriennummer.
Am Montag stürmte die Polizei die Wohnung des 21-Jährigen und fand das Falschgeld.
Die Ermittlungen gehen weiter.


 
Radfahrer attackiert Rettungswagen - während Frau reanimiert wird: Patientin stirbt im Krankenhaus !

In Berlin-Reinickendorf hat ein Fahrradfahrer einen Rettungseinsatz behindert und einen Sanitäter bedroht.
Die Patientin verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus.

In Berlin muss sich ein 50-Jähriger wegen tätlichen Angriffs und Nötigung verantworten.
Der Mann hatte am Montagvormittag einen Rettungseinsatz der Feuerwehr behindert und den Fahrer eines Einsatzwagens bedroht und beleidigt, wie die Polizei am Dienstag mitteilte.

Demnach waren zuvor ein Rettungswagen und ein Notarzt ins Märkische Viertel zu einem Seniorenheim alarmiert worden, weil dort eine 92-Jährige reanimiert werden musste.
Nachdem die Patientin wiederbelebt und stabilisiert werden konnte, machten sich der Rettungs- und der Notarztwagen mit Blaulicht auf den Weg zum Krankenhaus.
Schon beim Versuch, das Gelände zu verlassen, behinderte jedoch der 50 Jahre alte Radfahrer die Fahrbahn und versperrte den Einsatzkräften den Weg.

Sanitäter beleidigt und bedroht
Weil der Radfahrer auf der Mitte der Straße fuhr und die Einsatzwagen nicht beschleunigen konnten, habe der Rettungswagen das Martinshorn betätigt und den 50-Jährigen überholt, hieß es weiter.
Auch der Notarztwagen betätigte die Sirene, konnte jedoch nicht an dem Radfahrer vorbeiziehen, da dieser noch immer auf der Fahrbahnmitte fuhr.
Als der Rettungswagen schließlich abbremste, um den Notarztwagen anschließen zu lassen, prallte der Radfahrer gegen das Fahrzeug.

Der 50-Jährige, der über Schmerzen klagte, riss unvermittelt die Fahrertür auf und beleidigte und bedrohte den 28-jährigen Rettungssanitäter.
Schließlich versuchte er sogar das Heck des Einsatzwagens zu öffnen, was die Einsatzkräfte jedoch verhindern konnten.
Während der über Minuten andauernden Attacke des Mannes sei eine Weiterfahrt der Rettungskräfte nicht möglich gewesen, erklärte die Polizei.
Der Notarzt versorgte unterdessen die 92-Jährige, deren Zustand sich wieder verschlechtert hatte und die erneut reanimiert werden musste.

Erst als hinzugerufene Polizisten den 50-Jährigen übernahmen, konnte die Fahrt ins Krankenhaus fortgesetzt werden.
Wie die Klinik später mitteilte, verstarb die Frau später im Krankenhaus.
Ob und welchen Einfluss die Attacke und die daraus entstandene Verzögerung darauf hatte, müssten Ermittlungen zeigen, so die Polizei.


Polizei Berlin:
 
Neues Urteil für den Ku'damm-Raser !

Tödliches Autorennen - Ku'damm-Raser erneut verurteilt - 13 Jahre Haft.

Seit Jahren beschäftigt die Justiz der tödliche Unfall mit zwei Rasern am Ku'damm in Berlin.
Nun ist einer der Männer erneut verurteilt worden – aber nicht wegen Mordes, wie in einer früheren Gerichtsverhandlung.

Mehr als fünf Jahre nach einem tödlichen Autorennen auf dem Ku'damm in Berlin ist einer der beiden Raser zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.
Anders als in zwei früheren Urteilen entschied das Landgericht am Dienstag nicht auf Mord.
Der inzwischen 29-Jährige wurde in dem neu aufgelegten Prozess des versuchten Mordes und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen.

Ein zweiter Raser ist inzwischen rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.
Die beiden Männer waren am 1. Februar 2016 Ermittlungen zufolge mit bis zu 170 Kilometer pro Stunde mit ihren Wagen über den Kurfürstendamm in der City-West gerast.

Der rechtskräftig verurteilte Fahrer rammte dann den Jeep eines Unbeteiligten, der bei der für ihn grünen Ampel auf die Kreuzung gerollt kam.
Der Fahrer starb in seinem Wagen.
Das Auto war 70 Meter weit durch die Luft geschleudert worden.
Die beiden Raser wurden kaum verletzt.

Der Fall beschäftigt die Justiz seit Jahren.
Den Schuldspruch gegen einen der beiden Angeklagten bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH).
Das Mordurteil für den heute 29-Jährigen hatten die Bundesrichter zuletzt aufgehoben und eine Neuverhandlung angewiesen.
Sein Wagen war nicht mit dem Jeep kollidiert.
Der BGH hatte einen gemeinsamen Tatentschluss und somit eine Mittäterschaft als nicht belegt gesehen.


 
16-Jährige tot auf Landstraße entdeckt !

Ermittlungen in Niedersachsen - 16-Jährige tot auf einer Landstraße entdeckt.

Schockierender Vorfall in Niedersachsen: Im Landkreis Göttingen kam am Dienstagabend gegen 19 Uhr ein 16-jähriges Mädchen auf einer Landstraße ums Leben.
Die genauen Umstände sind noch unklar, die Polizei ermittelt.

Nach ersten Erkenntnissen sei die Jugendliche aus Göttingen vermutlich von einem Auto überrollt worden.
Unklar ist laut Polizei jedoch, ob das Mädchen zu diesem Zeitpunkt schon auf der Straße lag.
Die 21-jährige Fahrerin des Wagens erlitt einen Schock.

Der Leichnam der Jugendlichen und der Unfallwagen wurden von der Polizei beschlagnahmt.
Die Unfallstelle war mehrere Stunden lang gesperrt.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.


Quelle:
 
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