Verbraucherrecht - Urteile usw. !

Urteil: Kleingärtner muss Garten selbst bewirtschaften !

Ein Mitglied eines Kleingärtnerverein muss seine gepachtete Parzelle selbst bewirtschaften.
Anderenfalls riskiert er die Kündigung.
Dies geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.

Der Pächter eines Gartens in Frankfurt-Bockenheim war gesundheitlich und nach einem Wegzug nicht mehr in der Lage, sich regelmäßig um die Parzelle zu kümmern.
Statt den Garten aufzugeben, überließ er ihn einem Bekannten und kam nur noch alle sechs Wochen dorthin.

Der Verein kündigte das Pachtverhältnis.
Wer einen Garten auf seinem Gelände bearbeite, müsse Sache des Vereins bleiben, hieß es.

Auch das Gericht teilte diese Auffassung.
Dem Vereinsmitglied sei wirksam gekündigt worden, weil "der Kleingärtner kein Kleingärtner mehr gewesen" sei.


 
Streit um Auktion einer Uhr endet mit Vergleich !

Streit um Auktion einer Uhr endet mit Vergleich !

Im Streit um eine im Internet ersteigerte Uhr mit Diamanten haben sich Kläger und Beklagte vor dem Landgericht Offenburg (Ortenaukreis) auf einen Vergleich geeinigt.
Die Verkäuferin des Schmuckstücks dürfe gegen eine Zahlung in Höhe von 1600 Euro an den Gewinner der Auktion die Damenuhr behalten, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag.

Beide Parteien tragen zu gleichen Teilen die Prozesskosten.

Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts im November 2015 bei einer Internetauktion eine Uhr im Wert von 3250 Euro für 204 Euro zuzüglich Versandkosten ersteigert.
Angesichts des niedrigen Gebots weigerte sich die Verkäuferin, das Objekt auszuhändigen, und wurde daraufhin verklagt.

Das Amtsgericht Offenburg hatte in erster Instanz für den Käufer entschieden, weil ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde.
Die Beklagte war gegen das Urteil vorgegangen, weswegen es zu einer Berufungsverhandlung kam.

Sie argumentierte, sie habe bei der Auktion versehentlich keinen Mindestpreis angegeben.


 
Entscheidung im Streit um Ferrari-Marke Testarossa !

Düsseldorf - Dem Sportwagenhersteller Ferrari droht der Verlust seiner Marke Testarossa.
Das Düsseldorfer Landgericht will heute entscheiden, ob die Italiener diese Bezeichnung exklusiv für sich behalten dürfen oder nicht.

Der Nürnberger Spielzeugfabrikant Kurt Hesse will die Marke löschen lassen.
Dann würden für die Benutzung des Namens Testarossa keine Lizenzgebühren mehr fällig.

Ferrari nutze ihn seit gut 20 Jahren nicht mehr, argumentiert der Unternehmer.
Ferrari wehrt sich gegen den Versuch.


 
Ferrari verliert die Kult-Marke Testarossa vor Gericht !

Düsseldorf. Unter der Marke Testarossa werden demnächst vermutlich Zweiräder oder Rasierer verkauft.
Der Sportwagenhersteller Ferrari hat den Rechtsstreit um seinen Modellnamen jedenfalls vorerst verloren.

Ferrari müsse in die Löschung der deutschen und der internationalen Marke Testarossa einwilligen, entschied das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch (Az.: 2a O 166/16).
Den Italienern bleibt allerdings noch der Gang in die Berufung zum Oberlandesgericht.

Marke Testarossa nicht oft genug verwendet
Ferrari habe die Marke in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr ausreichend genutzt, begründete Gerichtssprecherin Miriam Reinartz die Entscheidung der Kammer.
„Eine Marke muss genutzt werden, damit sie geschützt bleibt.
Das hat das Unternehmen hier nicht getan.“

„Das freut mich schon sehr“, sagte der Nürnberger Unternehmer Kurt Hesse der Deutschen Presse-Agentur.
Er hatte geklagt und sich zuvor die Markenrechte an Testarossa gesichert.
Dagegen hatte Ferrari Widerspruch eingelegt, für den sich der Bayer wiederum mit dem Antrag auf Löschung der alten Marke Testarossa beim Deutschen und beim Europäischen Markenamt revanchierte.

Testarossa war Dienstwagen bei „Miami Vice“
Der Ferrari wurde in Italien von 1984 bis 1996 gebaut, hatte bis zu 446 PS und zwölf Zylinder.
Testarossa heißt roter Kopf oder rote Spitze.
Den Namen gab man dem Boliden wegen der roten Kappen auf den Zylinderköpfen.
Die flache Flunder aus Maranello konnte damit auf 290 Stundenkilometer beschleunigen.

Schauspieler Alain Delon hatte einen Testarossa und Musiklegende Elton John auch.
Einen enormen Werbeeffekt hatte der Dauerauftritt des Sportwagens als Dienstwagen der Polizei in der TV-Serie „Miami Vice“.

Ferraris Argumente zündeten nicht
Doch nun will der bayerische Spielzeugfabrikant Hesse (73) den Modellnamen für Fahrräder, E-Bikes und Rasierer nutzen, wie er am Mittwoch verriet.
Der frühere Eigentümer der Carrera-Rennbahn-Produktion leitet inzwischen die Autec AG in Nürnberg, hat sich einen Namen als Spielzeughersteller gemacht.

Ferrari hatte argumentiert, immerhin sei man nach wie vor mit Wartung, Reparatur und Aufbereitung der Testarossas beschäftigt.
Damit nutze man die Marke tatsächlich.
Doch das hatten die Richter nicht gelten lassen, weil das Unternehmen diese Dienstleistungen unter der Dachmarke Ferrari erbringe.
Und die Nutzung von Testarossa im Ersatzteilgeschäft habe einen zu geringen Umfang.

Selbst direkter Konkurrent könnte Marke nutzen
„Die heutige Entscheidung muss die Alarmsirenen bei allen Herstellern schrillen lassen, die bekannte Marken besitzen, diese aber nicht mehr nutzen“, sagte der Markenrechts-Experte Georg Jacobs von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

„Unternehmen dürfen sich nicht auf ihren Marken-Lorbeeren der Vergangenheit ausruhen.
Nur, wer seine Produktmarke regelmäßig nutzt, erhält ihre Wertigkeit.“
Im Extremfall könne dann sogar ein direkter Wettbewerber die Marke für sich nutzen.


 
Verbraucherzentrale gewinnt vor dem BGH gegen Baumarktkette Hornbach !

Energieeffizienzklasse muss auch online klar erkennbar sein .

Die Baumarktkette Hornbach darf auf ihrer Internetseite nicht für ein Klimagerät werben, ohne dabei auf der Übersichtsseite der Werbung die Energieeffizienzklasse anzugeben oder klar erkennbar auf sie zu verlinken.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nun in letzter Instanz entschieden.

„Bedeutende Angaben über ein Produkt dürfen nicht hinter einem Link versteckt werden.
Verbraucher müssen neben dem Preis die für sie wichtigen Informationen auf den ersten Blick erkennen, um vergleichen zu können“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv.

Die Baumarktkette hatte in ihrem Onlineshop für ein mobiles DeLonghi-Klimagerät geworben.
Der unter dem Preis angeführte Link „Mehr zum Produkt“ leitete auf eine Seite, auf der auch Angaben zur Energieeffizienzklasse des Gerätes gemacht wurden.
Für den vzbv verstieß diese Praxis gegen die EU-Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung, nach der die Energieeffizienz sofort erkennbar sein müsse.
Der BGH gab der Klage des vzbv Recht.

Bedeutende Produktangaben müssen leicht zu finden sein
Hornbach habe laut Richtern nicht deshalb gegen die EU-Verordnung verstoßen, weil die Energieeffizienzklasse erst auf einer verlinkten Seite aufgeführt war.
Grund für das Urteil sei die Tatsache gewesen, dass der Link selbst keinen Hinweis darauf gab, dass dahinter die Effizienzklasse zu finden war.
Mit seinem Urteil hob der BGH die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen auf.

Neue EU-Regeln für die Kennzeichnung von Elektrogeräten
Seit dem 1. August 2017 gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten neue weiterführende Regeln für die Kennzeichnung von Elektrogeräten.
Die Verordnung legt nicht nur eine schrittweise Rückkehr zur A-G-Skala fest, sondern auch weitreichende Regeln für den Online-Handel und Werbematerialien.
So muss neben der momentan gültigen Effizienzklasse eines Produkts auch das Spektrum der auf dem Label verwendeten Effizienzklassen angegeben werden.


 
Urteil: Taxifahrer muss sich nicht alle drei Minuten melden !

Ein Taxiunternehmen hat von einem Mitarbeiter verlangt, sich beim Warten auf Fahrgäste alle drei Minuten per Signaltaste zu melden.
Das ist aber nicht rechtens, wie das Berliner Arbeitsgericht am Dienstag mitteilte (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2017 - Aktenzeichen 41 Ca 12115/16).

In dem Taxi ertönte beim Warten alle drei Minuten ein Signal.
Drückte der Fahrer dann innerhalb von zehn Sekunden nicht eine entsprechende Taste, wurde seine Standzeit vom Taxameter laut Gericht nicht als Arbeitszeit, sondern als unbezahlte Pausenzeit erfasst.
Der klagende Taxifahrer fand laut Gericht die Signaltaste unzumutbar.
Das Unternehmen war aber nur bereit, die erfasste Arbeits- und Bereitschaftszeit zu vergüten.

Das Gericht hat dem Taxifahrer nun überwiegend Recht gegeben.
Standzeiten und sonstige Zeiten, in denen ein Fahrer bereit ist, einen Auftrag auszuführen, seien Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst und deshalb mindestlohnpflichtig.
Der Signalknopf verstoße auch gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Abgewiesen hat das Arbeitsgericht die Klage aber zum Umfang der gesetzlichen Ruhepausen.
Der Taxifahrer sei verpflichtet gewesen, diese einzuhalten.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


 
Gericht entscheidet über Klagen gegen Internet-Werbeblocker !

Das Münchner Oberlandesgericht entscheidet heute, ob ein Softwareunternehmen Werbeblocker für Internetnutzer anbieten darf.
Medienunternehmen wie die "Süddeutsche Zeitung" und ProSiebenSat.1 wollen das kostenlose Programm Adblock Plus der Kölner Firma Eyeo verbieten lassen und verlangen Schadenersatz.

Die Software blockiert Werbung auf Internetseiten, ausgenommen solchen, die sich auf eine sogenannte Whitelist von Eyeo setzen lassen.
Dafür verlangt das Unternehmen Geld.

Die insgesamt drei Kläger sehen dieses Vorgehen als unlauteren Wettbewerb an.
Vor dem Landgericht waren sie im vergangenen Jahr gescheitert.


 
Gericht erklärt Internet-Werbeblocker für zulässig !

München/Köln - Im Kampf gegen ein Programm, das Werbung im Internet blockiert, haben mehrere Medienunternehmen erneut eine Niederlage erlitten.
Wie das Münchner Oberlandesgericht in drei Fällen entschied, darf das Unternehmen Eyeo seinen umstrittenen Werbeblocker AdBlock Plus weiter anbieten.

Geklagt hatten die "Süddeutsche Zeitung", ProSiebenSat.1 und die RTL-Tochter IP Deutschland.
Sie werfen Eyeo einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor und hatten Schadenersatz verlangt.

Laut der Urteile darf Eyeo weiterhin auch das kostenpflichtige Whitelist-Modell verwenden.
Gegen eine Gebühr bietet Eyeo den Betreibern an, die Internetseiten auf einer sogenannten Whitelist zu registrieren, damit Anzeigen trotz aktiviertem Werbeblocker eingeblendet werden.
Auch für diese Geschäftspraktik hatten die Kläger ein Verbot gefordert.

Der Ansicht der Richter zufolge übt Eyeo keinen unzulässigen Druck auf die Medienunternehmen auf.
Auch handle es sich bei dem Geschäftsmodell nicht um verbotene aggressive Werbung oder einen Verstoß gegen das Kartellrecht.

Zuvor hatte bereits das Münchner Landgericht die Forderungen der Kläger abgelehnt.
Dagegen gingen die drei Firmen in Berufung. Die Anwälte der "Süddeutschen Zeitung" und von Eyeo kommentierten das OLG-Urteil im Anschluss an die Verkündung nicht.
Die anderen Parteien waren nicht vertreten.

Mit AdBlock Plus hatten sich in der Vergangenheit bereits Gerichte in München, Hamburg und Köln beschäftigt.
Zu den Klägern gehörten beispielsweise "Spiegel Online" und der Medienkonzern Axel Springer.
In allen Fällen erklärten die Richter das Programm für legal.
Springer hatte vor gut einem Jahr vor dem Oberlandesgericht Köln zumindest erreicht, dass das Geschäftsmodell des "Whitelisting" für unzulässig erklärt wurde.


 
Bundesgericht entscheidet über Abschiebung islamistischer Gefährder !

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute erstmals über die Abschiebung islamistischer Gefährder.
Die beiden Männer waren vom Landeskriminalamt Niedersachsen als Gefährder eingestuft und im Februar bei einer Razzia in Göttingen festgenommen worden.

Das niedersächsische Innenministerium ordnete die Abschiebung der Männer nach Algerien sowie Nigeria an.
Gegen diese Anordnung erhoben die beiden Klagen, über die das Gericht in Leipzig entscheiden muss.


 
Wegweisendes Urteil: Gericht erleichtert Abschiebung von Gefährdern !

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abschiebung zweier Terrorverdächtiger als rechtmäßig eingestuft.
Die Klage der vom niedersächsischen Landeskriminalamt als salafistische Gefährder eingestuften Männer gegen eine Abschiebungsanordnung wiesen die Richter am Dienstag in Leipzig ab.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann wertete die Entscheidung als Bestätigung für die Linie des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD).
"Wer terroristische Anschläge plant, darf nicht auf Nachsicht hoffen, sondern muss mit Verhaftung, Ausweisung und Abschiebung rechnen."
Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth bezeichnete die Urteile als wichtiges Signal: "Diese machen ganz deutlich, dass für Gefährder in unserer Gesellschaft kein Platz ist."

Die betreffenden heute 27 und 22 Jahre alten Männer waren vor sechs Monaten bei einer Razzia in Göttingen festgenommen worden.
Von den Sicherheitsbehörden in Niedersachsen waren sie als islamistische Gefährder eingestuft und zunächst längere Zeit beobachtet worden.
Die Polizei entschloss sich zum Zugriff, weil sie Anzeichen für einen womöglich unmittelbar bevorstehenden Anschlag sah.

Für ein Strafverfahren reichten die Beweise der zuständigen Staatsanwaltschaft allerdings nicht.
Daher machte Niedersachsen von einer 2005 ins Aufenthaltsgesetz eingefügten Vorschrift Gebrauch, wonach die Länder die Abschiebung eines Ausländers anordnen können, um terroristischen oder anderen Sicherheitsgefahren vorzubeugen.
Das Bundesverfassungsgericht bewertete diese Vorschrift erst kürzlich als verfassungsgemäß.

Menschenrechtskonforme Behandlung
In den nun entschiedenen Fällen hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im März im Eilverfahren die Abschiebung gebilligt - im Fall des Algeriers unter der Voraussetzung, dass das Land eine menschenrechtskonforme Behandlung zusichert.
Niedersachsen schob daraufhin den Nigerianer Anfang April und nach Eingang entsprechender Zusagen den Algerier im Juli ab.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun auch im Hauptverfahren, dass dies rechtmäßig war.
Beiden Männern habe keine unmenschliche Behandlung gedroht.
Dies habe sich nun auch rückblickend bestätigt.
Ob ein vom Innenministerium in Hannover verhängtes unbefristetes Wiedereinreiseverbot rechtmäßig ist, soll nun noch das Verwaltungsgericht Göttingen prüfen.

Eine Frage der Inneren Sicherheit
Angesichts von Terrordrohungen und Anschlägen steht das Thema Innere Sicherheit im Bundestagswahlkampf hoch im Kurs.
Abseits einfacher Slogans erweist sich der Umgang mit Gefährdern, denen die Polizei jederzeit einen Terrorakt zutraut, in der Praxis aber zäher als gedacht.

Die nun erfolgte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Bestätigung für Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, der im Team von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz für die Innere Sicherheit zuständig ist.
Nach der angeordneten Abschiebung der beiden besagten Islamisten drohte er weiteren Gefährdern im Frühjahr bereits "jederzeit mit der vollen Härte der uns zur Verfügung stehenden Mittel".

Kein Allheilmittel
Trotz der Bestätigung der Leipziger Richter aber sind Abschiebungen kein Allheilmittel im Kampf gegen gefährliche Islamisten, die nicht wegen einer konkreten Straftat hinter Gitter geschickt werden können.
Denn sie kommen nur bei einem kleineren Teil der bundesweit knapp 700 Gefährder in Betracht.
Wer Deutscher ist oder die deutsche Staatsangehörigkeit neben einer ausländischen besitzt, ist vor Abschiebung geschützt.

Dazu kommt, dass das Aufenthaltsgesetz unter Paragraf 58a klare Voraussetzungen für eine Abschiebung formuliert.
Diese ist möglich "auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr".
Ein vager Verdacht oder ein Bauchgefühl alleine reicht also nicht.
Die entsprechende Möglichkeit war nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001 geschaffen worden.
Niedersachsen nutzte sie als erstes Land und betrat damit bundesweit Neuland.

Wenig internationale Kooperation
Große Nachahmung hat der harte niedersächsische Schritt gegen die in Göttingen geborenen Gefährder bislang nicht gefunden.
Möglicherweise auch, weil das Leipziger Gericht im Fall des Algeriers in seinem Eilentscheid die Abschiebung von der Zusicherung der algerischen Regierung abhängig machte, dass dem Betroffenen keine Folter oder unmenschliche Behandlung droht.
Etliche Monate verstrichen, bis eine solche Zusage aus Algerien in Hannover eintraf.
Andere Zielländer von Abschiebungen mit schwieriger Menschenrechtslage dürften kaum kooperativer und schneller reagieren.

Ein langes juristisches Hickhack gibt es auch um den terrorverdächtigen Tunesier Haikel S
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte die Abschiebung mit dem Hinweis untersagt, dass dem Mann in seiner Heimat die Todesstrafe drohe.
Nun müssen auch hier die Leipziger Richter entscheiden.
Im Fall eines Bremer Gefährders wurde die Abschiebung Anfang August auf dem Weg zum Flughafen gestoppt: Der 18-Jährige hatte als letzte Möglichkeit Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt, bis zu einer Entscheidung dauert es.

Wohnungsdurchsuchung blieb ergebnislos
Um Gefährder zumindest an der Ausreise in die Kampfgebiete der Terrormiliz Islamischer Staat zu hindern, können deutsche Behörden auch die Reisepässe der Betroffenen einkassieren.
Auch hier gibt es aber rechtliche und praktische Probleme, wie sich kürzlich am Verwaltungsgericht Hannover zeigte.
Zwar gaben die Richter der Stadt Hildesheim Recht, die eine Gefährderin zur Abgabe ihres libanesischen Reisepasses aufgefordert hatte.
"Meinen Pass kriegt ihr nicht", schleuderte die Frau aber Polizisten entgegen, als diese das Dokument abholen wollten, eine Wohnungsdurchsuchung blieb ergebnislos.

Erfolg versprechen sich die Behörden auch von einem Verbot der Rekrutierungsorte der radikalen Islamisten, denn dort werden junge Menschen radikalisiert und Gefährder herangezüchtet.
Im März verbot das niedersächsische Innenministerium den Deutschsprachigen Islamkreis Hildesheim.
Die beschlagnahmte Moschee will das Land verkaufen.
Wenige Wochen zuvor war in Berlin der umstrittene Moschee-Verein Fussilet 33 verboten worden, in dem auch Attentäter Anis Amri häufig verkehrte.
Gesichtserkennung gegen Terror?

Noch etwas futuristisch mutet unterdessen ein Test im Berliner Bahnhof Südkreuz mit einer automatischen Gesichtserkennung an.
Erprobt wird seit Anfang August, ob an eine Computer-Software gekoppelte Überwachungskameras Gesichter von Menschen wiedererkennen können.
Die Sicherheitsbehörden begründen ihr Vorhaben auch damit, dass mögliche Gefährder vor einem Anschlag erkannt und die Tat vereitelt werden könnte.
"Unsere öffentlichen Plätze müssen sicher sein", argumentierte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).
Juristen aber haben rechtliche Zweifel an dem Projekt.


 
Gericht: Mieter muss Überprüfung von Rauchmeldern dulden !

Mieter sind dazu verpflichtet, einen Techniker zur Überprüfung der Rauchmelder in ihre Wohnung zu lassen.
Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festgestellt.

Die Richter gaben damit der Klage einer Wohnungsgesellschaft statt (Aktenzeichen 33 C 1093/17 (52).

Einer ihrer Mieter hatte sich geweigert, einen Techniker in seine Wohnung zu lassen.
Ohne einen erneuten Anlauf zu starten, zog die Gesellschaft vor Gericht, wo sie nun einen Erfolg erzielte.

Dem Urteil zufolge gehört die Duldung derartiger Überprüfungen zu den "Nebenpflichten aus dem Mietvertrag".
Als zumutbaren Zeitraum setzte das Gericht die Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr fest.

Darüber hinaus müsse dies mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Aushang angekündigt werden.
Weigere sich der Mieter weiter, riskiere er ein Ordnungsgeld und bei Nichtzahlung auch Ordnungshaft, heißt es in der Entscheidung.


 
Haft wegen illegaler Untervermietung: VGH bestätigt Urteil !

München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine gegen einen Mann verhängte Zwangshaft wegen unerlaubter Untervermietung seiner Münchner Wohnung bestätigt.
Das teilte eine VGH-Sprecherin am Donnerstag mit.

Das Sozialreferat hatte die Zwangshaft beim Verwaltungsgericht in München erwirkt, um die "hotelähnliche" Nutzung der Räume zu stoppen.
Der Mann legte beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen seine Verurteilung ein.

Eine Zweckentfremdung liegt unter anderem vor, wenn die Wohnung mehr als acht Wochen im Jahr zur Fremdenbeherbergung vermietet wird.


 
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