Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Bundesamt für höhere Mehrwertsteuer auf Milch und Fleisch !

Berlin - Das Umweltbundesamt fordert aus Klimaschutz-Gründen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Tierprodukte wie Milch und Fleisch.
Tierische Nahrungsmittel sollten künftig mit den regulären 19 Prozent besteuert werden.

Das sagte die Präsidentin der Behörde, Maria Krautzberger, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Bislang wird hier der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent erhoben.

Mit den zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 5,2 Milliarden Euro könnte der Staat pflanzliche Lebensmittel und öffentliche Verkehrsmittel billiger machen, schlägt Krautzberger vor.


 
„Mogelpackung des Jahres” Bei welchem Produkt wurde am meisten geschummelt ?

Offensichtliche Preissteigerungen bemerken aufmerksame Kunden sofort - und greifen dann vielleicht zu einem günstigeren Produkt.
Hersteller müssen sich also andere Methoden überlegen, um die Gewinnmargen zu erhöhen.
Ein beliebtes Mittel: gleicher Preis, weniger Inhalt.
Das Schlimme daran: So schnell fällt das niemandem auf.

Mit ihrer jährlichen Abstimmung über die „Mogelpackung des Jahres“ versucht die Verbraucherzentrale Hamburg Druck auf die Hersteller auszuüben.
Am Mittwoch nominierte sie fünf Produkte, bei denen „tausende treuer Kunden hinters Licht geführt“ worden wären, wie es in einer Pressemitteilung hieß.

Und das sind die nominierten Produkte:

1] Mineralwasser Evian von Danone
Der Grund: „Plötzlich fast 50 Prozent teurer, obwohl das Mineralwasser von derselben Quelle stammt.
Nur die neue schickere PET-Flasche – unter Umweltschutzaspekten eine Sünde – soll „Premiumwasser“ suggerieren.
Kurz gesagt: Danone Waters bietet „alten Wein in neuen Schläuchen“.“

2] Crunchips von Lorenz Bahlsen Snack-World
Der Grund: „Statt 200 nur noch 175 Gramm in der Tüte.
Das macht bei gleichem Verkaufspreis eine Preiserhöhung von 15 Prozent.
Optisch ist die Veränderung nicht zu erkennen: Die Größe sowie das Design der Tüte blieben praktisch unberührt, genauso wie die Rezeptur.“

3] Choco Crossies von Nestlé
Der Grund: „Zum dritten Mal innerhalb weniger Jahre hat Nestlé die Füllmenge der Choco Crossies reduziert: von 200 über 180 und 160 auf nun 150 Gramm.
Teilweise gab es zusätzlich Preiserhöhungen im Handel, sodass unterm Strich eine versteckte Preiserhöhung von bis zu 56 Prozent zusammenkam.“

4] Mirácoli-Pasta von Mars
Der Grund: „Nur noch drei statt vier Portionen enthalten die Gläser einiger Mirácoli Pasta Saucen.
In Zahlen: 400 statt 530 Gramm – bei identischem Preis damit knapp 33 Prozent teurer.
Die Begründung ist abenteuerlich: Der Hersteller Mars kommt damit angeblich einem Verbraucherwunsch nach.“

5] Milka-Weihnachtsmann von Mondelez
Der Grund: „Milka hat seinem beliebten Weihnachtsmann einen neuen Look verpasst und ihn dabei klammheimlich auf Diät gesetzt.
Der gute alte Herr ist geschrumpft, hat jetzt je nach Größe bis zu 23 Prozent weniger „Lebendgewicht“ und ist bis zu 20 Prozent teurer.“

Von verstecken Preiserhöhungen seien gerade Markenprodukte oft betroffen, erläuterte Armin Valet von der Verbraucherzentrale.
„Bekannte Produkte werden beim Einkauf nicht mehr so genau angeschaut, weil sie regelmäßig im Einkaufswagen landen und Verbraucher den renommierten Unternehmen vertrauen.“

Die Abstimmung über die „Mogelpackung des Jahres“ läuft bis zum 22. Januar unter:
 
Zuletzt bearbeitet:
Real verzichtet komplett auf Plastiktüten !

Die Supermarktkette Real gibt ihren Kunden von diesem Januar an keine klassischen Plastiktüten mehr aus.
Gratis seien die Tragetaschen aus Kunststoff in den 285 deutschen Märkten schon seit zehn Jahren nicht mehr zu haben, teilte das Unternehmen am Freitag mit.

Nun hätten Kunden an der Kasse nur noch die Wahl zwischen Baumwolltragetaschen, Papiertüten, Kartons und Permanent-Tragetaschen aus bis zu 85 Prozent Recycling-Material.
Gehen diese mal kaputt, werden sie ersetzt.
Thermo-Taschen für tiefgekühlte Produkte gibt es weiterhin.

Auch der Lebensmittelhändler Rewe gibt in seinen rund 3000 Märkten in Deutschland keine Plastiktüten mehr aus. Zudem verzichten nach Angaben des Einzelhandelsverbandes Deutschland (HDE) Hunderte Textilhändler, Buchläden und Apotheken auf die Tragetaschen, die meist im Müll landen.
Bei Real werden den Januar über noch Rest-Tüten verkauft.

Bereits seit April vergangenen Jahres gibt es eine freiwillige Vereinbarung, nach der Unternehmen Plastiktüten ihren Kunden nicht mehr umsonst mitgeben sollen.
Umweltschützer kritisieren, das sei ein Ausweichmanöver, mit dem der Gesetzgeber sich vor einem Verbot drücke.





bekomme ich beim Einkauf keine gescheite Tüte, mit der ich meine Ware wegbekomme, bleibt der Einkauf liegen !
:RpS_tongue:
 
Taschengeldtabelle 2017: So viel Taschengeld empfehlen Jugendämter !

Eltern sollten ihren Kindern frühzeitig einen verantwortungsbewussten Umgang mit Geld vermitteln.
Deshalb ist regelmäßiges Taschengeld wichtig.
So lernen Kinder, was teuer und billig ist, und sie machen die Erfahrung, dass Geld schnell ausgegeben sein kann.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?
Kinder lernen Entscheidungen zu treffen: Ist eine Anschaffung sinnvoll und nötig oder nicht?
"Frühes Taschengeld garantiert zwar nicht, dass sie als Jugendliche nicht auch mal Fehler machen, aber die Anfälligkeit dafür sinkt durch den rechtzeitigen Umgang mit frei verfügbarem Geld enorm“, sagt Jörg Lampmann, Leiter einer Erziehungsberatungsstelle in Hamburg.

Die Taschengeldtabellen der Jugendämter geben Empfehlungen, an denen sich Eltern orientieren können.
Die Werte werden regelmäßig unter Berücksichtigung der Inflationsrate aktualisiert.
Bei Kindern unter zehn Jahren ist die wöchentliche Zuteilung des Taschengeldes sinnvoll; ältere Kinder und Jugendliche sollten ihr Geld monatlich ausgehändigt bekommen.

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Taschengeldtabellen sind nur Orientierungshilfen
Eltern sollten bedenken, dass Taschengeldtabellen nur eine Orientierung sind, wenn sie nicht genau wissen, wie viel Taschengeld ihre Kinder bekommen sollten.
Das Taschengeld ist immer auch abhängig von dem Einkommen der Eltern.
Kinder von besser verdienenden Eltern bekommen wahrscheinlich mehr Taschengeld als Kinder aus ärmeren Verhältnissen.
Deshalb ist es wichtig aus den Tabellen keine Forderungen oder Verpflichtungen abzuleiten.

Hilfreich sind übermäßig hohe Taschengeldbeträge für Kinder nicht.
Viel für Kinder eigenständig verfügbares Geld kann Probleme bereiten und im Vordergrund sollte immer stehen, den Kindern den Umgang mit Geld beizubringen.
Ebenso sollte man sich auch an die Vereinbarungen und Regeln halten, die man einmal getroffen hat.
Ein ständiges Nachschießen ist ebenso negativ wie eine ständige Kürzung des Taschengeldes.

Das sollten Eltern beim Taschengeld beachten
Unabhängig von der Höhe des Taschengeldes ist es wichtig, dass klare Regeln zum Verwendungszweck vereinbart werden.

Für den Lerneffekt ist aber auch wichtig, dass Eltern immer an die Auszahlung des Taschengeldes denken, ohne erinnert zu werden.
Auch sollten die Kinder das Taschengeld pünktlich bekommen und zwar unabhängig davon, ob sie lieb oder böse waren, ob sie gute oder schlechte Noten in der Schule geschrieben haben und auch unabhängig von der Sorgfalt, mit der die Hausaufgaben erledigt wurden.
Taschengeld ist keine Belohnung und auch keine Bestrafung.
Ist das Taschengeld einmal verteilt, sollten Eltern sich zurücknehmen.

"Wenn das Kind das Geld zu Hause vergessen hat oder schon ausgegeben hat, sollte man ihm nicht 'ausnahmsweise' wieder etwas finanzieren.
Nur so lernt es auf Dauer, die Verantwortung für seine Ausgaben zu übernehmen", sagt die Erziehungsberaterin Claudia König.


 
Städte und Gemeinden: Mietpreisbremse wenig wirksam !

Berlin - Die Kommunen halten Mietpreisbremse für weitgehend wirkungslos.
Die Maßnahme habe nicht die erhoffte Breitenwirkung erzielt, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Außerdem sie sie zu bürokratisch.
Zuvor hatte bereits der Mieterbund beklagt, das Gesetz habe zu viele Ausnahmen und sei für Mieter intransparent.

Die Mietpreisbremse schreibt vor, dass die Miete bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen soll.


 
Telekom: Telefonanschlüsse werden ab 1. Mai teurer - Zwei Millionen Kunden betroffen !

Die Deutsche Telekom hebt ab dem 1. Mai die monatliche Grundgebühr für reine Telefonanschlüsse an.
Von der Preiserhöhung betroffen sind laut dem Bonner Konzern zwei Millionen Kunden.

Bonn - Die analogen Telefonanschlüsse der Deutschen Telekom ( ) sollen bis 2018 auf IP-Technologie umgestellt werden.
Doch unabhängig davon steht Telefonkunden des Bonner Konzerns schon bald eine Preissteigerung ins Haus.
Ab Mai 2017 hebt die Telekom die Preise für den reinen Telefonanschluss laut Bericht von teltarif.de um einen Euro pro Monat an.
Details bestätigte ein Telekom-Sprecher auf Anfrage.
Auf der Telekom-Homepage werden bereits die ab Mai geltenden Preise aufgeführt.

Zwei Millionen Kunden von Preiserhöhung betroffen
Von der Preisanhebung betroffen seien rund zwei Millionen Kunden mit Verträgen ab 2008.
Bis Ende März will die Telekom die Kunden schriftlich per Briefpost über die Preisanpassung informieren.
Auch Kunden, die ab dem 9. Januar einen SinglePlay-Anschluss buchen, müssen laut Telekom ab dem 1. Mai ebenfalls einen Euro mehr pro Monat zahlen.
Bestandskunden sind somit nicht von der Preiserhöhung ausgenommen.

Die Telekom betont gegenüber unserer Redaktion, dass die Preiserhöhung nichts mit der IP-Umstellung zu tun habe.
Ausschlaggebend für den baldigen Schritt seien die gestiegenen Kosten pro Anschluss gewesen.
"Wir bedauern die Anhebung sehr.
Nachdem wir die Preise in den vergangenen Jahren mit Hilfe von Kostensenkungsmaßnahmen stabil halten konnten, lassen sich die gestiegenen Kosten pro Anschluss bei rückläufigen Kundenzahlen im Single-Play-Tarif leider nicht mehr weiter auffangen", so der Telekom-Sprecher.

Günstigster Telekom-Anschluss kostet ab 1. Mai 20,95 Euro
Aktuell bietet die Telekom ihre Telefonie-Produkte "Call Start" und "Call Basic" jeweils ab 19,95 Euro pro Monat an, ab 1. Mai werden 20,95 Euro berechnet.
Entsprechend verteuert sich auch "Call Comfort" um einen Euro und ist ab Mai ab 30,95 Euro statt 29,95 Euro erhältlich.


 
Bargeldlos zahlen: Streit um hohe Kartengebühren hat Folgen !

Der Streit um die hohe Gebühren bei Kartenzahlung droht zu eskalieren.
Angekündigte Klagen gegen Finanzhäuser belasten Bankaktien.
Anwälte prüfen nun, ob Verbraucher auch klagen können.

Die lange Zeit hohen Gebühren für die Kartenzahlung im Handel sorgen für Streit – und zwar nicht nur die für die Girocard (früher: EC-Karte), auch um Kreditkartenentgelte wird gerungen.
Die Vorgänge belasteten am Montag die Börse.
Die Kurse von Deutscher Bank (minus 2,1 Prozent) und Commerzbank (minus 2,3 Prozent) gaben nach.
Am Wochenende hatte die amerikanische Kanzlei Hausfeld angekündigt, im Auftrag von Mandanten aus Handel und Mineralölwirtschaft gegen deutsche Kreditinstitute wegen möglicher Absprachen über Kartengebühren vorzugehen.
Man strebe zwar eine außergerichtliche Einigung an, das schließe aber nicht aus, dass parallel eine Schadensersatzklage wegen verbotener Kartellabsprachen vorbereitet werde, kündigte der deutsche Vertreter der Kanzlei, Christopher Rother, an.

Am Montag sagte Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt: Seine Kanzlei prüfe derzeit Möglichkeiten, ob auch geschädigte Verbraucher in Deutschland wegen der hohen Kartengebühren, die der Handel zum Teil weitergegeben hat, rechtliche Schritte ergreifen könnten: „Dieser Frage gehen wir nach.
Aus meiner Sicht spricht viel dafür“, sagte Nieding.

Es geht um viel: Das Bezahlen mit Karte hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen.
Entsprechend sind die Gebühreneinnahmen der Banken gestiegen.
Nach Berechnungen der EHI, einer Forschungseinrichtung des Handels, hatten Karten im Jahr 2015 einen Anteil am Umsatz im deutschen Einzelhandel von 44,5 Prozent.
Das waren 178 Milliarden Euro.
Mit Abstand am wichtigsten sind die Zahlungen über Debitkarten wie EC- oder Girocard, die allein einen Anteil von 38 Prozent haben.
Dabei liegen die Electronic-Cash-Verfahren, die nun im Mittelpunkt der Klage stehen, mit 23 Prozent oder 92,6 Milliarden Euro vor den auf Unterschriften beruhenden EC-Lastschriftverfahren, die auf 14 Prozent oder 56,8 Milliarden Euro kommen.
Kreditkarten erreichen mit 23 Milliarden Euro einen Anteil von 5,7 Prozent.

Zu hohe Gebühren auch bei Kreditkarten
Erst im Jahr 2007 hatten die Pin-basierten Zahlungen die EC-Lastschriftverfahren vom Umsatz her übertroffen.
Dadurch sei auch die Gebührenbelastung für den Handel von Jahr zu Jahr gestiegen, schreibt das EHI in seiner Studie.
In der Spitze hätten die Gebühren, die an Banken und Sparkassen gegangen sind, mehr als 270 Millionen Euro im Jahr ausgemacht.
Seit dem 1. November 2014 aber sind die Entgelte zwischen Händlern und Banken individuell zu verhandeln, was auf eine Entscheidung des Bundeskartellamtes zurückzuführen ist.
Darüber hinaus wurden die Gebühren infolge einer EU-Verordnung gedeckelt, so dass der Handel im Jahr 2015 an Gebühren 60 Millionen Euro gespart hat.
Für das Jahr 2016 schätzt das EHI die Einsparungen auf 125,5 Millionen Euro.
Die Verdopplung gegenüber dem Vorjahr führt das Institut auf die EU-Verordnung zurück, die erst 2016 ihre volle Wirkung entfaltet hat.

Auch bei Kreditkarten sorgen die Gebühren für Ärger.
In Großbritannien reichten Walter Merricks, der bis zum Jahr 2009 als Ombudsmann der britischen Finanzbranche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Instituten geschlichtet hat, und die Kanzlei Quinn Emanuel im September eine Sammelklage gegen die amerikanische Kreditkartengesellschaft Mastercard ein.
Die Kläger verlangen einen Schadensersatz wegen überhöhter Gebühren von 14 Milliarden Pfund.
Merricks und die Kanzlei fordern den Schadensersatz im Namen von 46 Millionen britischen Verbrauchern für den Zeitraum von 1992 bis 2008 zurück.
Sie stützen sich auf eine Entscheidung der EU-Kommission, die gegen Mastercard und Visa wegen überhöhter Gebührenforderungen gegenüber Händlern Bußgelder verhängt hatte.
Auch deutsche Unternehmen haben gegen Mastercard geklagt.
Ende 2012 haben die Deutsche Bahn, Metro, die spanische Textilhandelsgruppe Inditex („Zara“) und die Autovermietung Hertz in London eine Klage gegen Mastercard eingereicht.

Paydirekt ist nicht betroffen
Nicht betroffen von den Klagen ist nach Unternehmensangaben Paydirekt, das Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen.
Ein Online-Händler könne sich entweder direkt oder über sogenannte Händlerkonzentratoren dort anbinden, sagte eine Sprecherin.
In beiden Fällen erfolge die Verhandlung der Entgelte – in Abstimmung mit dem Kartellamt – individuell mit den jeweiligen Banken: „Entsprechend ist der im Raum stehende Aspekt für Paydirekt nicht relevant.“

Für deutsche Verhältnisse ist der forsche Auftritt von Michael Hausfeld und seinen Anwaltskollegen äußerst ungewöhnlich.
Das hat vor allem mit der amerikanischen Herkunft der Kanzlei zu tun.
Bei Rechts- und Compliance-Verstößen von Unternehmen ist dort ein Schadensersatz in astronomischer Höhe („punitive damage“), möglich.
Auch haben Verbraucherorganisationen mehr Möglichkeiten, juristischen Druck auf Kartellanten aufzubauen.
Ein gängiges Mittel ist die Sammelklage, also alle Kunden und Verbraucher mit den gleichen Klagekriterien werden für ein Verfahren zusammengefasst – zusammen streitet es sich besser.
Davon profitieren die Anwälte: Auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzleien wie Hausfeld erhalten im Fall einer erfolgreichen Klage oder eines außergerichtlichen Vergleichs Erfolgshonorare – laut Dow Jones zahlte Volkswagen in der Abgasaffäre anlässlich der Einigung für seine Fahrzeuge mit Zwei-Liter-Motoren 175 Millionen Dollar an die Klägeranwälte.

Amerikanische Klageindustrie
Das Einsammeln von Mandanten, Auswerten von Daten und Verklagen von Unternehmen wird dadurch industrialisiert; daher ist das Bild von der Klageindustrie in Amerika richtig.
Die droht VW, diversen Nutzfahrzeugherstellern und den nun im Fokus stehenden Banken auch in Deutschland: Auch wenn es hierzulande keine Sammelklage nach amerikanischem Vorbild gibt, hat die deutsche Hausfeld-Filiale diverse milliardenschwere Klagen für Verbraucher und von illegalen Preisabsprachen geschädigte Unternehmen eingereicht.
Oder sie bereitet eine solche wie im Fall der EC-Gebühren gerade vor.

In Christoph Rother hat Michael Hausfeld einen erklärten Anhänger dieser Geschäftsidee gefunden: Bevor Rother Anfang 2015 zu der Kanzlei stieß, leitete er die Abteilung für Regulierungs-, Wettbewerbs- und Kartellrecht bei der Deutschen Bahn.
Der Konzern sah sich immer wieder durch Preisabsprachen von Zulieferern im Nachteil, von 2010 an baute Rother eine interne Abteilung auf, die Schadensersatzansprüche gegen Kartellanten geltend machte.
Mehr als 20 Juristen machten in deutschen und britischen Gerichten hohe Schadensersatzforderungen geltend; der bekannteste Fall ist das sogenannte Luftfrachtkartellverfahren.
Dafür hat die Bahn sogar ein eigenes Klagevehikel namens Barnsdale gegründet.
Zahlreiche Unternehmen haben ihre Ansprüche an Barnsdale abgetreten; diese Gesellschaft hat 2014 elf Fluggesellschaften, darunter auch die Lufthansa, vor dem Landgericht Köln auf Schadensersatz von 1,2 Milliarden Euro verklagt.
Federführend damals auf Bahn-Seite: Christoph Rother.
Mit großen Streitwerten kennt sich der Anwalt von Hausfeld also aus.


 
Zur Selbstverteidigung: Mache ich mich strafbar, wenn ich Pfefferspray benutze ?

Seit den Ereignissen zu Silvester am Kölner Hauptbahnhof im letzten Jahr sind die Verkaufszahlen von Pfefferspray und die Anträge auf einen kleinen Waffenschein rapide gestiegen.
Ende Oktober waren laut Bundesinnenministerium rund 449.000 dieser Waffenscheine für Schreckschusspistolen, Pfefferspray und Reizgas registriert – rund 63 Prozent mehr als 2015.

Offenbar besteht ein großes Bedürfnis, sich für Notsituationen zu wappnen.
Doch wie ratsam ist es überhaupt, solche Hilfsmittel bei sich zu führen – und welche rechtlichen Grenzen müssen dabei beachtet werden?

Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht.

Woraus besteht Pfefferspray?
Wer schon einmal scharf gegessen hat, kennt das brennende Gefühl von Chilis im Mund.
Ähnlich brennt auch das Pfefferspray, denn es enthält den Wirkstoff Oleoresin Capsicum, der in sehr scharfen Chilischoten vorkommt – es handelt sich also um einen natürlichen Wirkstoff.

Neben diesem Wirkstoff werden außerdem Sprays mit dem Wirkstoff „Chlorbenzyliden-Malonsäuredinitril“ verkauft, also ein rein chemischer Reizstoff.

Wie stark das jeweilige Produkt wirkt, hängt auch davon ab, wie konzentriert die Wirkstoffe darin sind.

Wie wirkt Pfefferspray?
Das Spray wirkt unmittelbar und reizt die Haut, Schleimhäute und Atemwege stark, was ein heftiges Schmerzgefühl beim Betroffenen hervorruft.
Außerdem kann es starke Krämpfe auslösen sowie ein Gefühl der Orientierungslosigkeit.

Wo kann ich es kaufen?
Pfeffersprays mit der Aufschrift „Nur zur Tierabwehr“ kann man in Deutschland ohne Altersbeschränkung kaufen und mit sich führen – doch eben auch nur zu diesem Zweck.
Allerdings gilt: „Wenn Sie in einer Notwehrsituation sind, dürfen Sie alles benutzen, was Sie in der Hand haben.
Wenn Sie also ein Hunde-Abwehrspray in der Handtasche haben und Sie nicht durch einen Hund angegriffen werden, sondern durch einen Menschen, dürfen Sie das einsetzen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Jede.

Inzwischen bieten auch einige Drogerie-Ketten das Spray an.

Wie wird es angewendet?
Die Spraydose soll dicht am Körper gehalten werden und mit der Faust fest umschlossen, damit der Angreifer es nicht aus der Hand schlagen kann.
Der Sprühkopf soll mit dem Daumen betätigt werden.

Wann darf ich es anwenden?
Für die Verwendung von Pfefferspray gibt es, wie schon oben erklärt, klare Regeln: Man darf sie nur einsetzen, wenn man selbst angegriffen wird oder jemandem in einer Notsituation helfen will, teilt die Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin mit.
Wer das Spray in gefahrlosen Situationen verwendet, macht sich strafbar.

Handelt es sich also nicht um Selbstverteidigung oder Nothilfe, begeht man gefährliche Körperverletzung.

Ein Problem des Gebrauchs von Pfefferspray ist allerdings, dass die Nutzer oft nicht sehr geübt damit sind.
In Notsituationen kann das deshalb eher hinderlich sein, weil man sich leicht damit selbst verletzten kann, beispielsweise wenn es windig ist.
Eine alternative Möglichkeit zur Verteidigung, sagt eine Sprecherin der Polizei Köln, sei es, die Gegenstände zur Wehr zu nutzen, die man ohnehin in der Hand hat – beispielsweise eine Handtasche.

Was ist zu tun, wenn man mit Pfefferspray in Kontakt kommt?
Nach dem meist schmerzhaften Kontakt dem Spray müssen die betroffenen Hautpartien oder die Augen sofort mit kaltem Wasser ausgespült werden – nach Möglichkeit mehrere Minuten lang.
Das soll verhindern, dass der Wirkstoff weiter aufgenommen wird.
Wenn der Schmerz nach 45 Minuten nicht vollständig abgeklungen ist, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Der kleine Waffenschein - wofür braucht man ihn?

Wozu berechtigt der kleine Waffenschein?
Grundsätzlich kann jeder in Deutschland ab 18 Jahren Schreckschuss-, Gas- oder Signalwaffen frei erwerben.
Vorausgesetzt diese Arten von Waffen haben das Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).
Dann dürfen Besitzer diese Waffen in ihren eigenen vier Wänden aufbewahren - auch ohne behördliche Genehmigung.

Wer hingegen unterwegs eine der genannten Waffen bei sich trägt, braucht einen Kleinen Waffenschein.
Er gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Pass.
„Vereinfacht gesagt: „Sie dürfen die Waffen besitzen, Sie dürfen sie kaufen und zu Hause dürfen Sie sie aufbewahren, aber Sie dürfen die Waffen nicht mitnehmen, wenn sie raus gehen“, sagt Andres Jede.

Unter welchen Voraussetzungen bekommt man einen Kleinen Waffenschein?

Wer einen Kleinen Waffenschein beantragen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Weitere Voraussetzungen sind Zuverlässigkeit und persönliche Eignung - dazu gehört etwa, dass man keine Vorstrafen haben darf.
Ein Sachkunde- oder ein Haftpflichtversicherungsnachweis seien allerdings nicht nötig, sagt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin.

Wo kann man ihn beantragen?
Je nach Kommune stellt den Schein das Ordnungsamt, die Polizei oder die Kreisverwaltung aus.
Interessenten sollten sich bei ihrer Stadtverwaltung erkundigen.
Die bearbeitende Stelle gleicht die Angaben des Antragstellers mit eventuellen Eintragungen im Bundeszentralregister und bei der Staatsanwaltschaft ab.
Für den Antrag fällt eine Gebühr an - diese kann je nach Bundesland variieren.
In Nordrhein-Westfalen liegen die Kosten bei 55 Euro, andernorts kann es teurer sein.

Was ist Besitzern eines Kleinen Waffenscheins untersagt?
Bei Veranstaltungen wie Volksfesten, Sportfesten, Messen oder Ausstellungen dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nicht mitgeführt werden - auch nicht mit einem Kleinen Waffenschein, erklärt der Ministeriumssprecher.
Auch außerhalb von Schießstätten ist das Schießen verboten – es sei denn, es liegt ein Fall der Notwehr und des Notstands vor.
Ansonsten ist das Schießen strafbar.

Welche Strafe droht, wenn man eine der Waffen dabei hat, aber über keinen Kleinen Waffenschein verfügt?
„Das ist unterschiedlich, jeder Fall ist einzeln zu beurteilen.
Das Gesetz sagt jedoch, dass dies eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann - oder eine Geldstrafe,“ erklärt Rechtsanwalt Jede.
Wenn das PTB-Zeichen auf den Waffen fehlt, ist es sogar strafbar, die Waffen käuflich zu erwerben.
Das gilt auch, wenn an einer zugelassenen Waffe Veränderungen vorgenommen - etwa die Laufsperren ausgebaut - wurden.

Welche Risiken gibt es?
Es kann schnell zu Überreaktionen kommen, warnt der Angstforscher Prof. Borwin Bandelow.
Der stellvertretende Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Universitätsmedizin Göttingen nennt ein Beispiel: Unter Umständen ist jemand in einer Gefahrensituation gar nicht in der Lage, etwa Pfefferspray zielgerichtet gegen einen Täter zu richten.
So kann man sich in einem Gerangel unter Umständen versehentlich selbst verletzen.
Wird jemand anderes geschädigt - etwa durch den Einsatz von Pfefferspray gegen eine Person - kann das eine strafrechtliche Prüfung sowie ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen, fügt Frank Scheulen hinzu.

Auch Missverständnisse könnten gefährlich werden: Etwa wenn die Polizei jemanden mit einer Waffe sieht und aber nicht weiß, dass diese nicht scharf ist, wie Bandelow sagt. „Letztendlich wird durch eine Zunahme von Leuten, die mit unscharfen Waffen unterwegs sind, die Unsicherheit eher größer als kleiner“, ist Bandelow überzeugt.


 
Fallen im Mietvertrag, auf die Sie achten sollten !

Ist die passende Wohnung erst gefunden, steht der Unterschrift zum Mietvertrag nichts mehr im Wege.
Doch hier gibt es mögliche Fallen, die sich Mieter genau ansehen sollten.

Für viele Mieter - vor allem in Ballungszentren - gleicht die Wohnungssuche oft der Suche nach der Nadel im Heuhaufen.
Nach dem Durchforsten zahlloser Inserate, dem Führen von Telefonaten und Besichtigungsterminen gilt es schließlich, die Zusage des potentiellen Vermieters abzuwarten.
Die Freude ist groß, wenn es endlich zum Abschluss eines Mietvertrages kommt.

In der Eile unterschreibt der Mieter oft vorschnell den Vertrag, ohne ihn vorher gründlich zu studieren.
Doch ist die Tinte erst getrocknet, folgt das böse Erwachen: Einige Klauseln, die auf den ersten Blick harmlos wirken und rechtlich auch in Ordnung sind, bilden Potential für Ärger und Mehrkosten.

Um solche Fallstricke im Mietvertrag zu vermeiden, sollten sich Mieter unbedingt Zeit lassen, bevor sie unterschreiben.

Diese Fallen im Mietvertrag sind besonders häufig:

Falsche Angaben bei der Wohnungsgröße
Misst der Mieter die Wohnung nach dem Einzug nach, kann es passieren dass die Größe nicht mit den Angaben im Mietvertrag übereinstimmt.
Entscheidend ist dabei jedoch die Größe, wie sie im Vertrag angegeben ist, informiert der Deutsche Mieterbund.
Danach richtet sich letztlich auch der Quadratmeterpreis für die Miete und die Betriebskosten.
Selbst wenn die Wohnung eigentlich kleiner ist als im Vertrag angegeben - was im Vertrag steht, zählt.
Erst bei einer Abweichung von mehr als zehn Prozent ändert sich die Situation.
Dann kann der Mieter auch die Miete kürzen, eine Korrektur der Betriebskostenabrechnung einfordern oder in schweren Fällen auch fristlos kündigen.

Tipp: Angehende Mieter sollten vor Unterschrift die Wohnungsgröße nachmessen und mit den Angaben im Mietvertrag vergleichen.

Kleinreparaturen: Wer kommt dafür auf?
Ein weiterer Zankapfel im Mietrecht ist die Frage, wer sich um Kleinreparaturen kümmert.
Darunter fallen beispielsweise eine wackelnde Türklinke oder auch ein tropfender Wasserhahn - im Fachjargon "Gegenstände, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind", wie Dennis Hundt auf mietrecht.org erklärt.
Doch wer hat die Kosten für anfallende Kleinreparaturen zu tragen?
Steht die sogenannte Kleinreparaturklausel im Vertrag, so muss der Mieter selbst für die Kosten aufkommen.
Die Höhe der Kosten ist jedoch begrenzt und variiert von Ort zu Ort.

Kündigungsverzicht: Mietverhältnis von bestimmter Dauer
Bei der Unterschrift eines Mietvertrags mit Kündigungsverzicht willigt der Mieter ein, seine Wohnung innerhalb eines vereinbarten Zeitraums nicht zu kündigen.
Hier sollten Mieter besonders vorsichtig sein und sich der Konsequenzen bewusst sein.
Denn es gibt viele Gründe für einen vorzeitigen Austritt aus dem Mietverhältnis: Ein Pflegefall in der Familie, Arbeitslosigkeit oder die Trennung vom Lebenspartner.
Treten solche Fälle auf, stecken Mieter mit Kündigungsverzicht in Schwierigkeiten.
Laut Gunther Geiler, dem Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Nürnberg, ist es nur möglich aus dem Mietverhältnis auszutreten, wenn der Vermieter gewillt ist.
Im Gegenzug kann dieser jedoch auch Forderungen an den Mieter stellen, wie beispielsweise eine Ablöse.

Betriebskostenpauschale: Zuviel zahlen ohne Rückerstattung
Neben der monatlichen Kaltmiete fallen für den Mieter auch noch die Betriebskosten an, also die Ausgaben für Strom, Heizung, Wasser oder den Hausmeister.
In den meisten Fällen zahlt der Mieter monatlich eine entsprechende Vorauszahlung, die am Ende des Jahres beglichen wird.
Hat er unter dem Jahr zuviel gezahlt, bekommt er Geld zurück.
Falls sein Verbrauch höher als veranschlagt war, ist eine Nachzahlung fällig.

Tipp: Wenn Mieter Fehler in der Abrechnung bemerken, können sie diese reklamieren.

Werden die Betriebskosten nicht durch eine Vorauszahlung, sondern durch eine Pauschale im Mietvertrag geregelt, hat der Mieter in vielen Fällen erhöhte Kosten zu tragen.
Im Fall einer Betriebskostenpauschale ist der Mieter nicht verpflichtet, eine Abrechnung zu erstellen.
Es gibt weder Nachzahlung noch Rückerstattung.
Ein sparsamer Mieter zahlt also dabei mehr als bei der Vorauszahlung.

Geduldete Mängel an der Wohnung
Der Mieter übernimmt die Wohnung in dem Zustand, wie er sie besichtigt hat.
Das bedeutet auch, dass er sich mit etwaigen Mängeln abfindet, wie zum Beispiel bei Schimmelbildung oder undichten Fenstern.
Ist der Vertrag erst unterschrieben, ist laut dem Portal immowelt.de keine Mietminderung aufgrund "geduldetet Mängel" möglich.
Er kann jedoch in gewissen Fällen die Reparatur vom Vermieter einfordern.

Tipp: Lassen Sie sich bei der Wohnungsbesichtigung genug Zeit und sehen Sie sich genau in der Wohnung um.


 
So gibt es Rundfunkbeiträge der letzten drei Jahre zurück !

Berlin. Es geht um viel Geld in einem Gesetz, das seit Anfang Januar gilt - von dem aber kaum jemand Notiz genommen hat: Verbraucher können sich zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge zurückholen.
Auch manche Familien schneiden jetzt besser als früher ab.
Ein einfacher Antrag mit Belegen genügt.
17,50 Euro pro Monat, 210 Euro im Jahr: Der Rundfunkbeitrag reißt ein beachtliches Loch in die private Haushaltskasse.

Fällig ist der Beitrag für jede Wohnung, egal wie viele Fernsehgeräte, Radios oder empfangsbereite Computer darin stehen.
Aber es gibt die Möglichkeit, sich unter bestimmten Bedingungen von dem Beitrag befreien zu lassen oder weniger zu zahlen - seit Januar nun auch rückwirkend für komplette drei Jahre.
Voraussetzung ist lediglich, dass der Verbraucher nachträglich mit Dokumenten belegt, ab wann er seit 2014 schon Anspruch auf die finanzielle Vergünstigung hatte.

Rückwirkend für drei Jahre
„Durch die neue Regelung können Verbraucher von einer Beitragsbefreiung oder - ermäßigung profitieren, auch wenn sie es versäumt haben, sich sofort darum zu kümmern“, sagt Andreas Baumgart, Verbraucherberater der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Alle Bescheide, die eine Befreiung oder Ermäßigung in den letzten drei Jahren begründen, sollten deshalb beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingereicht werden, rät der Verbraucherschützer.

Zu viel gezahltes Geld bekommen Antragsteller erstattet, es erfolgt also keine Verrechnung mit künftig fälligen Beiträgen, wie ein Beitragsservice-Sprecher auf Anfrage erläutert.
Die neuen Bestimmungen stehen im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Nach der alten Gesetzeslage gab es den Beitragsvorteil bestenfalls rückwirkend für zwei Monate.

Selbst aktiv werden
Die Liste der Personen, die Geld auf Antrag sparen können, ist lang.
So steht Empfängern sozialer Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung im Alter eine Beitragsbefreiung zu.
Auch wer Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhält, kommt um den Rundfunkbeitrag herum.
Personen mit Behinderung sparen ebenfalls: Je nach Grad der Behinderung müssen sie nichts oder nur den ermäßigten Beitrag von 5,83 statt 17,50 Euro zahlen.

Aber Vorsicht: Nicht alle wissen um die Sparoption oder haben ihren Anspruch in der Vergangenheit geltend gemacht.
„Aus unserer Beratungspraxis kennen wir Leute, die denken, sie seien automatisch befreit, andere kümmern sich einfach nicht darum.
Aber sie müssen selbst aktiv werden und einen Antrag stellen“, erklärt Silvia Georgi, Beraterin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Vergünstigung für Kinder
Noch eine weitere Personengruppe möchte die Verbraucherschützerin „wachrütteln“, wie sie sagt: Rentner oder andere Personen mit ganz geringen Einnahmen, die bislang aus Scham keinen Antrag auf Grundsicherung stellten – und damit auch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag verzichteten.
„Diese Menschen sollten jetzt überlegen, ob sie nicht doch die soziale Vergünstigung, die ihnen der Gesetzgeber ja extra einräumt, beanspruchen sollten“, empfiehlt Georgi.

Ein zweiter Punkt im neuen Gesetz kann bestimmten Familien bares Geld einbringen, soweit Kinder bis zum 25. Lebensjahr noch mit in der Wohnung der Eltern leben.
Sind die Eltern vom Rundfunkbeitrag befreit oder zahlen sie nur den ermäßigten Satz, gilt diese Vergünstigung nun auch für die Kinder - und zwar unabhängig von deren eigenem Einkommen.

Keine Originaldokumente vorlegen
Das bringt einen entscheidenden Vorteil: Bislang ging die Beitragsersparnis der Eltern verloren, wenn das Kinder-Einkommen bei den Eltern nicht mitgerechnet wurde, wenn also keine sogenannte Einsatzgemeinschaft im Sinne des Sozialrechts bestand.
In solchen Fällen kam der Beitragsvorteil der Eltern praktisch nicht zum Tragen, weil die Kinder voll beitragspflichtig für die gemeinsame Wohnung waren, wie der Beitragsservice-Sprecher erläutert.

Schließlich erleichtert das neue Gesetz auch die Antragstellung.
Seit Januar müssen Verbraucher nicht mehr die Originaldokumente – etwa die Bescheinigung des Jobcenters – oder beglaubigte Kopien für den Nachweis ihres Anspruchs auf Beitragsbefreiung oder -ermäßigung vorlegen.
Eine einfache Kopie davon reicht nun aus.
Ist jemand schon mindestens zwei Jahre aus demselben Grund vom Beitrag befreit, muss er in einem Folgeantrag auch nicht mehr neue Nachweise mit längerer Gültigkeitszeit einreichen.
Der Beitragsservice erkennt die alten Belege jetzt automatisch für ein weiteres Jahr an.


 
Lebensrettender Schutz: Rauchmelder richtig anbringen - So geht's !

Er ist unscheinbar und klein. Und doch kann er Ihr Leben retten: Die Rede ist vom Rauchmelder .
Allerdings ist es nicht damit getan, ihn in der Wohnung an der Decke anzubringen.
Die Einbaupflicht gilt für alle Schlaf- und Kinderzimmer einer Wohnung sowie für Fluchtwege.

Erfahren Sie hier, wie Sie umrüsten müssen.

Rauchmelder: Pflicht in fast allen Bundesländern
Weil das Baurecht in Deutschland Ländersache ist, gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung zur Installation von Rauchmeldern.
Bei Neu- und Umbauten ist die Anbringung in nahezu allen Bundesländern Pflicht.

Die Einbaupflicht gilt für alle Schlaf- und Kinderzimmer einer Wohnung sowie für Fluchtwege wie beispielsweise den Flur.
Auf diese Weise soll sich das Bewusstsein der Bevölkerung dahingehend ändern, dass sie die Gefahr eines Brandes erkennt und Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrnimmt.

Warum Rauchschutz so wichtig ist
Die meisten Brandopfer verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden.
Hierbei ist nicht das Feuer der Grund für den Tod der Personen, sondern vielmehr der Rauch, der Menschen im Schlaf überrascht und vergiftet.
Das Gefährliche: Im Schlaf ist der körpereigene Geruchssinn ausgeschaltet, so dass Rauchentwicklungen nicht wahrgenommen werden können.
Die Folge ist eine Rauchvergiftung, die schwerwiegende Gesundheitsschäden nach sich ziehen kann und im schlimmsten Fall den Tod bedeutet.

Laut Deutschem Feuerwehrverband (DFV) sterben in Deutschland jährlich etwa 500 Menschen an Bränden - die Mehrheit in Privathaushalten.
Die Ursache für die jährlich rund 200.000 Brände ist neben Fahrlässigkeit ein Defekt an technischen Geräten.
Daher empfehlen Feuerwehren, einen Rauchmelder zu installieren, der bei Rauchentwicklung einen lauten Alarm ertönen lässt.
So werden Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor einer Brandgefahr gewarnt und können sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen.

So funktionieren Rauchmelder
Rauchmelder für Haushalte oder Büro sind ganz leicht und ohne zusätzliche Verkabelung zu installieren.
Sie sind etwa so groß wie eine Kaffeetasse und überall im Fachhandel erhältlich.
Eine Batterie versorgt den Rauchmelder mit Energie.
Etwa 30 Tage bevor die Batterie entladen ist ertönt ein Signal am Rauchmelder, welches Sie auf einen anstehenden Batteriewechsel hinweist.

Die in Deutschland erhältlichen Rauchmelder für Privathaushalte funktionieren nach einem optischen Prinzip.
Das bedeutet, dass das Gerät in regelmäßigen Abständen Lichtstrahlen aussendet, die bei klarer Luft nicht in den Rauchmelder reflektiert werden.
Befinden sich Rauchpartikel in der Luft und es besteht Brandgefahr, so werden die vom Rauchmelder ausgesendeten Lichtstrahlen direkt zurückgeworfen und von einem Sensor erfasst.
Dieser lässt einen schrillen Alarmton erklingen.

Um einen optimalen Schutz zu erreichen, sollten Sie nur Rauchmelder anbringen, die ein CE-Zeichen mit Prüfnummer tragen.
Außerdem sollten die Geräte die Angabe EN 14604 tragen, rät die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb).

Tipps für die richtige Montage
Damit die Rauchmelder richtig funktionieren, sollten Sie sie unbedingt an der Decke und nicht an der Wand montieren, da der Rauch immer nach oben steigt.
Am besten eignet sich ein Platz in der Raummitte, der mindestens einen halben Meter von der Wand entfernt ist, so die vfdb.
Außerdem sollten Sie ihn immer waagerecht anbringen.
Bei Dachschrägen müssen Sie entsprechend etwas nachhelfen.
Vermeiden Sie zudem Plätze in der Nähe von Luftschächten oder starker Zugluft, wenn Sie einen Rauchmelder anbringen.

Zwar sind Rauchmelder grundsätzlich wartungsfrei, doch sollten Sie sich nicht erst im Brandfall davon überzeugen, dass Ihr Rauchmelder noch funktionstüchtig ist.
Testen Sie ihn regelmäßig.
Drücken Sie hierzu den Prüfknopf.
Falls der Signalton ausbleibt, liegt eine Störung vor.
Außerdem sollten Sie darauf achten, dass die Raucheintrittsöffnungen nicht verschmutzt sind.

Mietwohnung: Wer muss den Einbau bezahlen?
Die Kosten für Einbau und Wartung muss laut Deutschem Mieterbund in der Regel der Eigentümer einer Immobilie zahlen, bei Mietwohnungen also der Vermieter.
Einzig in Mecklenburg-Vorpommern wird ausdrücklich der Mieter zur Kasse gebeten.
Den Einbau darf der Vermieter als einmalige Anschaffung nicht auf die Betriebskosten umlegen – die Wartung als fortlaufendem Kostenpunkt dagegen schon.

Auch ist eine Mieterhöhung nach Einbau der Geräte zulässig, allerdings jährlich nur in Höhe von elf Prozent des Anschaffungspreises.
Da laut Stiftung Warentest gute Geräte schon ab 20 Euro zu haben sind, dürfte eine mögliche Erhöhung jedoch überschaubar ausfallen.

Rauchmelder: Fehlalarm vermeiden
Der Berliner Feuerwehr zufolge sind Fehlalarme beispielsweise durch Zigarettenqualm oder Deodorants äußerst selten.
Allerdings sollten die Geräte vorsorglich ausgeschaltet werden, wenn in der Wohnung etwa eine Party mit vielen Rauchern oder Bauarbeiten mit starker Staubentwicklung anstehen.
Außerdem sollten sie laut Feuerwehr nicht in der Küche oder im Badezimmer angebracht werden, da beim Kochen oder Duschen viele Partikel in die Luft gelangen und so falschen Alarm auslösen können.

Die Zahl der Fehlalarme ist übrigens laut Feuerwehrverband seit Einführung Rauchmelderpflicht nahezu konstant geblieben.


 
Änderungen bei DVB-T: Vodafones dreiste Werbelügen !

Veränderungen beim digitalen Antennenfernsehen DVB-T verunsichern gerade viele Fernsehzuschauer.
Vodafone sah darin wohl eine Chance, Kunden zu gewinnen - und hat fragwürdige Schreiben verschickt.

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Werbebrief von Vodafone Kabel Deutschland.

"Wenn Sie diesen Hinweis sehen, müssen Sie rasch handeln": Einblendungen mit solchen Sprüchen nerven gerade so manchen Zuschauer, der per DVB-T fernsieht.
Hintergrund des Hinweises ist ein geplanter Technikwechsel: In einigen Regionen Deutschlands geht zum 29. März das neue Antennenfernsehen DVB-T2 HD in den Regelbetrieb über.

Viele Sender wollen ihre Zuschauer daher möglichst bald motivieren, sich die richtige Technik dafür anzuschaffen, da sie sonst, jedenfalls per klassischem DVB-T, in einigen Monaten nicht mehr ihr gewohntes TV-Programm empfangen können.

Doch als wären die TV-Einblendungen für die betroffenen Zuschauer nicht anstrengend genug, macht jetzt in mehreren Bundesländern, darunter Bayern und Hamburg, ein Vodafone-Werbebrief die Runde, der bei vielen Menschen für Verwirrung sorgt.
Der Brief, der auch bei Nichtnutzern von DVB-T ankam, suggeriert, dass man umgehend und ganz dringend etwas tun müsste.
Am besten natürlich: auf einen Kabelanschluss des werbenden Unternehmens umsteigen.

An Dreistigkeit kaum zu überbieten
Das Anschreiben - das uns mehrfach vorliegt - ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Der mattrosafarbene Umschlag etwa erinnert an einen Behördenbrief und ein in Stempeloptik gehaltener Aufdruck "Wiederholter Zustellversuch" suggeriert, dass es dem Absender wirklich, wirklich wichtig gewesen sei, den Adressaten zu erreichen.
Schließlich wird dem Ganzen noch durch einen Kasten mit der Bezeichnung "Vorgangsdaten" der Anstrich eines offiziellen Schriftwechsels gegeben.

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Rosafarbener Briefumschlag.

Dass die Post von Vodafone kommt, bemerkt man erst auf den zweiten Blick.
Während das Unternehmen sonst jede E-Mail mit einem großem Firmenlogo verziert, ist der DVB-T-Werbebrief auf neutrales Papier gedruckt.
Im Anschriftenfeld ist der Absender in winziger Schrift erkennbar, der Brief ist am Ende von "Ihre Vodafone Kabel Deutschland" unterschrieben.

Abschaltung des analogen Digitalfernsehens?
Im Schreiben selbst heißt es, mit der "Abschaltung des analogen Fernsehdienstes DVB-T" seien "immer mehr Haushalte auf eine neue TV-Versorgung angewiesen".
Blöd nur, dass analoges Antennenfernsehen in Deutschland längst Geschichte ist, bereits seit Ende 2008 gibt es per Antenne nur noch Digital-TV zu sehen.
Das Kürzel DVB steht sogar für "Digital Video Broadcast", fürs Digitalfernsehen also.
In diesem Zusammenhang von einem "analogen Fernsehdienst" zu sprechen, ist Unsinn.

Fast schon dezent wird in dem Brief dann auf die Vorteile des TV-Empfangs via Kabel hingewiesen, stets versehen mit kleinen Hinweisen auf der Rückseite, in denen die Dienste von Vodafone Kabel Deutschland gepriesen werden.
Klassische Werbung tarnt sich hier als Informationsschreiben.

Aufforderung zum Anrufen unterm Knick
Am Ende des Briefs wird schließlich zu Eile gemahnt: Ungefähr auf Höhe des zweiten Knicks heißt es, aktuell gebe es besonders günstige Angebote.
Wer diesen Absatz überspringt, landet direkt beim teils gefetteten Hinweis "Melden Sie sich dazu bitte bis spätestens 28.02.2017 telefonisch bei uns."

Melden soll man sich als argloser Briefempfänger per "spezieller, kostenfreier Rufnummer".
Hier könnte das Kalkül sein: Da Werbeanrufe in Deutschland nur unter strengen Auflagen erlaubt sind, überlässt man den Anruf einfach dem Beworbenen.

Als Test haben wir die in dem Schreiben genannte 0800-Nummer angerufen - und sind erst einmal fast zehn Minuten in einer Warteschleife gelandet.

"Das können Sie als Werbung ansehen"
Ein Mitarbeiter antwortete schließlich auf die Frage, was es mit der DVB-T-Abschaltung auf sich habe, so flapsig wie unmotiviert: "Ja, ab dem - ich glaube - 1. März können Sie über Antenne kein Fernsehen mehr empfangen."
Das Antennenfernsehen werde dann eben abgeschaltet.
"Nur wenn Sie Fernsehen schon über Kabel oder Sat empfangen, dann brauchen Sie nichts zu tun."

Auf die Nachfrage, weshalb wir, ohne Vodafone-Kunden zu sein, solche seltsame Post bekommen, antwortete der Hotline-Mitarbeiter simpel: "Das können Sie als Werbung ansehen."
Anstalten, uns einen Kabelanschluss zu verkaufen, machte er immerhin nicht.

Keine Hektik, bitte
Auch bei Vodafone selbst - das Unternehmen war erst vor wenigen Tagen von der Verbraucherzentrale Sachsen für ein anderes Werbeschreiben kritisiert worden - haben wir am Donnerstag nachgefragt, warum das Unternehmen solch ein Schreiben in Umlauf bringt.
"Das von Vodafone versendete Schreiben informiert Fernsehnutzer über die Möglichkeit, TV auch über den in ihrer Region verfügbaren Kabelanschluss zu empfangen", hieß es dazu von einer Sprecherin, mit dem Hinweis, dass man "die Auslieferung dieses Werbemittels" aber "direkt nach dem Start der Kampagne" wieder gestoppt habe.

In einer überarbeiteten Version des Briefes soll der aufgedruckte Stempel, nach dem wir explizit gefragt hatten, nicht wieder verwendet werden.
Auch habe man veranlasst, dass der von uns ebenfalls erwähnte Passus über die "Abschaltung des analogen Fernsehdienstes DVB-T" korrigiert wird.

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Aufgedruckter Pseudostempel.

Zu den "Vorgangsdaten" äußerte sich die Sprecherin dagegen nicht.
Sie schrieb aber weiter, angesichts des leistungsfähigen Kabelglasfasernetzes sei es "grundsätzlich im Interesse der Verbraucher, Informationen über alternative Angebote zu erhalten".

Das hört sich gut gemeint an.
Doch tatsächlich sollte man auch als DVB-T-Nutzer nichts übereilen - und sich erst recht nicht von Werbeschreiben von Unternehmen unter Druck setzen lassen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist überrascht
Denn obwohl am 29. März in den Ballungsräumen der Regelbetrieb des neuen DVB-T2 HD beginnt, wird dem TV-Dienstleister Media Broadcast zufolge beispielsweise vom NDR danach noch für neun Monate ein Basisangebot in alter DVB-T-Technik ausgestrahlt.
Erst dann werden die Bildschirme wirklich dunkel.
In ländlichen Gegenden wird der Umstieg noch länger dauern, soll erst Mitte 2019 abgeschlossen sein.
Auf SPIEGEL ONLINE werden wir in nächster Zeit noch Tipps dazu veröffentlichen, was man beim Wechsel von DVB-T auf einen anderen Übertragungsweg beachten sollte.

Von Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg hieß es am Freitag auf Nachfrage zum DVB-T-Schreiben übrigens, dass es sich bei Vodafones Werbung um "irreführende Werbung" handeln dürfte.
Unabhängig davon sei es "zumindest befremdlich", dass ein großer Anbieter auf eine Gestaltung setzt, "die man ansonsten eher aus dem Bereich fragwürdiger Gewinnspielwerbung kennt".


 
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