Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Mogelpackung des Jahres gekürt !

Um 50 Prozent verteuert, Evian Mineralwasser zur "Mogelpackung des Jahres" gewählt .

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Über diese versteckte Preiserhöhung haben sich besonders viele Verbraucher geärgert: Das Mineralwasser der Marke Evian ist deshalb zur "Mogelpackung des Jahres" gewählt worden.
Fünf Produkte standen bei einer Online-Abstimmung der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) zur Wahl.

Für Evian stimmten rund 38 Prozent der 23.400 Teilnehmer.
Die Verbraucherschützer hatten angeprangert, dass der Hersteller Danone Waters die Füllmenge von 1,5 Liter auf 1,25 Liter reduziert und gleichzeitig den Preis angehoben hat.

"Unterm Strich betrug die Preiserhöhung für das Mineralwasser in einigen Supermärkten bis zu 50 Prozent", so die vzhh.

Kritik an Wasser in Plastikflaschen
Der Lebensmittelkonzern Danone fördere das Mineralwasser Evian noch immer aus derselben Quelle am Genfer See.
Neu seien das stabilere Material der Flasche und das Design des Etiketts.
"Damit ist das Produkt nicht nur Geldschneiderei, sondern zudem ein großer Umweltfrevel, denn es wird mehr Kunststoff PET benötigt, um weniger Wasser in Einwegflaschen abzufüllen", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Gegenüber der Verbraucherzentrale habe Danone Waters die Preiserhöhung mit höheren Herstellungskosten für die Verpackung und mit höherem Aufwand zur CO2-Kompensation begründet.
Dies lässt Valet nicht gelten: "Wer den Markt mit Einwegflaschen überschwemmt, sollte nicht mit Umweltfreundlichkeit argumentieren."

"Mogelpackung 2016": Das waren die Kandidaten
Die Abstimmung über die "Mogelpackung des Jahres" lief knapp drei Wochen vom 4 bis 22. Januar.
Nominiert waren neben dem Mineralwasser Evian die Crunchips von Lorenz Bahlsen Snack-World, Choco Crossies von Nestlé, Mirácoli-Pasta von Mars und der Milka-Weihnachtsmann von Mondelez.

Platz 1: Mineralwasser Evian von Danone Waters (38,3 Prozent der Stimmen)
Platz 2: Choco Crossies von Nestlé (35,1 Prozent)
Platz 3: Crunchips von Lorenz Bahlsen Snack-World (10,1 Prozent)
Platz 4: Milka Weihnachtsmann von Mondelez (9,3 Prozent)
Platz fünf: Pastasauce Miracoli von Mars (7,2 Prozent)

Weitere Informationen zu Mogelpackungen finden Sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg.



 
Großer Kunden-Nepp? Qualität von Markenklamotten in Outlet-Centern oft schlechter !

Hamburg - Markenwaren zu Schnäppchenpreisen - diesen Traum vieler Shopping-Fans lassen zahlreiche Outlet-Center in ganz Deutschland wahr werden.
Doch die nun in einer Stichprobe eingekauften Produkte enttäuschen - und es gab sie vorher gar nicht im Fachhandel.

Das haben Recherchen des NDR Verbraucher- und Wirtschaftsmagazins „Markt“ im NDR Fernsehen ergeben.
Die Wettbewerbszentrale hält insbesondere die angeblichen Rabattpreise für irreführend.

Minderwertige Qualität bei Outlet-Mode
In einer Stichprobe haben Reporter Kleidungsstücke namhafter Markenhersteller in einem Outlet-Center im schleswig-holsteinischen Neumünster gekauft.
Recherchen bei den Herstellern haben ergeben, dass diese Produkte in den Filialen gar nicht zu haben waren.

Textilexperten der Akademie Mode und Design in Hamburg haben die Outlet-Produkte auf ihre Qualität hin geprüft.
Unter dem Mikroskop konnten sie erkennen, dass die Outlet-Mode im Vergleich zu ähnlichen Produkten der Markenhändler von zum Teil minderwertigerer Qualität war.

Vermeintliche Ursprungspreise
So war das Futter eines Winterschuhs der Marke UGG zum Beispiel wesentlich schlechter verarbeitet als beim Original (es hat gefärbt und gefusselt), die Baumwolle eines Polo-Shirts von Ralph Lauren war körniger und teilweise schief geschnitten.
Bei einem Polo-Shirt von Tommy Hilfiger war die Passform nach Ansicht der Experten schlechter als beim Original.

Verwirrend vor diesem Hintergrund sind vor allem die Preise im Outlet-Center.
So sind auf vielen Produkten vermeintliche Ursprungspreise ausgezeichnet für eine Ware, die es so offensichtlich nie im regulären Handel gegeben hat.
Die Wettbewerbszentrale sieht das kritisch.

„Wenn dieser höhere Preis, der hier als Originalpreis gekennzeichnet ist, so nicht gefordert wurde, dann ist das ein Fall von irreführender Werbung über die Preisgestaltung“, meint Peter Brammen, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale in Hamburg.

Von den betroffenen Herstellern hat sich gegenüber „Markt“ keiner zu den Recherchen geäußert.


 
Datenweitergabe an Facebook: Deutsche Verbraucherschützer verklagen WhatsApp !

Berlin - Deutsche Verbraucherschützer ziehen in ihrem Streit mit WhatsApp nun vor Gericht: Wegen der angekündigten Weitergabe der Telefonnummern von Nutzern an Facebook hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vor dem Landgericht Berlin Klage gegen WhatsApp eingereicht.

Auf der Basis der seit vergangenem August geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen sammele und speichere das Unternehmen von Verbrauchern teils widerrechtlich Daten und gebe diese an Facebook weiter, erklärten die Verbraucherschützer.

Facebook hatte im vergangenen November nach dem Einschreiten von Datenschützern und einer Abmahnung durch den VZBV die Weitergabe und Nutzung von Daten europäischer WhatsApp-Nutzer an den Mutterkonzern ausgesetzt.
Der vorläufige Stopp solle Behördenvertretern die Möglichkeit geben, ihre Sorgen vorzubringen - und Facebook die Zeit, diese abzuwägen, erklärte damals das weltgrößte Online-Netzwerk.
Es geht um die Telefonnummer und wie oft, WhatsApp genutzt wird

WhatsApp mit über einer Milliarde Nutzern hatte Ende August angekündigt, künftig die Telefonnummer der Nutzer an Facebook weiterzugegeben.
Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird.
Dadurch solle Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.

Auch Personen betroffen, die gar kein WhatsApp benutzen
Der VZBV betonte, die Weitergabe der Daten geschehe unabhängig davon, ob die Anwender einen Facebook-Account haben oder nicht.
Besonders kritisch sei, dass auch Nummern von Verbrauchern, die lediglich im Telefonbuch der WhatsApp-Kunden gespeichert sind, an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe gingen.

Nutzungsbedingungen sollen geändert werden
Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer nun zum einen erreichen, dass die weitergeleiteten Daten gelöscht werden.
WhatsApp solle außerdem unterlassen, insgesamt acht beanstandete Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie gegenüber den Nutzern zu verwenden.
Beispielsweise behalte sich WhatsApp das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung auch Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe zukommen zu lassen.

„Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen“, erklärte Carola Elbrecht, Rechtsreferentin beim VZBV.

Darauf hätten viele Verbraucher vertraut.
„Dieses Versprechen hat nicht lange gehalten.“


 
Was sich zum 1. Februar in Deutschland ändert !

Es stehen wieder einige Änderungen und Neuregelungen an.

Die wichtigsten in der Übersicht .....

1] Gaspreise sinken
Wie das Verbraucherportal Check24 berichtet, müssen einige Verbraucher ab Februar beziehungsweise März weniger für ihren Gasverbrauch bezahlen.
Insgesamt hatten schon 274 Grundversorger zuletzt die Preise im Schnitt um 6,3 Prozent gesenkt oder es für das erste Quartal 2017 angekündigt.

2] Umzugskostenpauschale wird erhöht
Die Umzugskosten für einen beruflich bedingten Umzug können als Werbungskosten angegeben werden.
Die steuerlich absetzbaren Pauschbeträge werden zum 1. Februar 2017 erhöht.
Für Singles steigt die Pauschale um 18 Euro auf 764 Euro, für Verheiratete und Lebenspartner um 31 Euro auf 1528 Euro.

Für jede weitere im Haushalt lebende Person steigt die Pauschale von 329 auf 337 Euro.
Kommt ein Kind in der neuen Schule nicht mit und wird daher Nachhilfeunterricht erforderlich, können diese Kosten nach früheren Angaben des Steuerzahlerbundes bislang bis maximal 1882 Euro abgesetzt werden, ab Februar dann bis 1926 Euro.

3] Erweiterte Gurtpflicht wird bei Nichteinhaltung geahndet
Zum 1. Februar wird ein Bußgeld fällig, wenn Autofahrer Rollstuhlnutzer befördern und sich nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten.
Sowohl der Rollstuhl als auch der Nutzer müssen in einem speziellen Rückhaltesystem gesichert sein.

Die Regelung gilt nach Regierungsangaben seit Juni 2016, wird aber erst jetzt geahndet: Bei einem Verstoß drohe ein Bußgeld zwischen 30 und 35 Euro.

4] Neue Regelung für Hautcremes
Künftig darf laut Bundesregierung der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon, der oft Allergien auslöse, nicht mehr in Hautcremes und Lotionen eingesetzt werden.
Das Verbot gelte für sämtliche Kosmetikprodukte, die vom 12. Februar an in den Handel kommen.

5] Amazon Prime wird teurer
Das „Amazon Prime“-Abo wird ab Februar teurer: Die Kosten dafür steigen von bisher 49 Euro jährlich auf 69 Euro an.
Das gilt allerdings vorerst nur für einen Neuabschluss.
Wer schon Prime-Mitglied ist, muss die Gebühr erst ab dem 01. Juli 2017 bezahlen – sofern die nächste Jahresgebühr nicht schon vorher fällig wird.
Neu ab Februar ist auch die Möglichkeit, eine Monats-Mitgliedschaft für Amazon Prime abzuschließen.

6] Unternehmen müssen Angaben zu Verbraucherschlichtung machen
Wenn Verbraucher sich wegen Streitigkeiten mit Geschäften und Unternehmen auseinandersetzen müssen, können sie sich schon länger an staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen wenden.
Dort wird ihnen geholfen, den Streit zu schlichten.

Ab dem 01. Februar sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen darüber zu informieren, ob sie ob sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilnehmen oder nicht, heißt es seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.


 
Vodafone: Als Behördenbrief getarnte Werbung ist verboten !

Dass Vodafone als Behördenschreiben getarnte Werbung an diverse Haushalte verschickt hat, wurde Anfang des Jahres bekannt.
Nun hat die Bundesnetzagentur reagiert: Vodafone Kabel Deutschland darf die entsprechenden Briefe nicht mehr verschicken, ansonsten drohen Zwangsgelder von bis zu 20.000 Euro.

Anlass für eine der Werbeaktionen war die Umstellung auf DVB-T2.
Am 29. März startet der neue HD-Standard für das Antennenfernsehen in den Regelbetrieb, es ist das Ende für das klassische DVB-T.
Bei diversen Fernsehern erscheint daher nun schon eine Warnmeldung, damit Kunden rechtzeitig die Technik umstellen.

Als Behördenschreiben getarnte Werbung
Vodafone Kabel Deutschland wollte die daraus resultierende Unsicherheit offenbar ausnutzen, wie etwa Spiegel Online berichtete.
So erhielten zahlreiche Haushalte einen persönlich adressierten Brief mit dem Betreff „DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung“, zusätzlich noch gekennzeichnet mit einem Stempel „Wiederholter Zustellversuch“.
Die Empfänger wurden zudem aufgefordert, sich innerhalb einer Frist bei einer Hotline zu melden.
Als hätte das nicht schon gereicht: Der Brief kam obendrein nicht auf dem typischen Vodafone-Papier, sondern wirkte eher wie ein Behördenschreiben, bei dem nur aus dem Kleingedruckten hervorging, dass es sich um Vodafone-Werbung handelt.

Nun war der Brief kein Einzelfall, ähnlich ging Vodafone noch bei einer Postkarte vor, die in den letzten Wochen kursierte.
Dort wurden die Empfänger aufgefordert, sich ebenfalls innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu melden.
Angeblich gebe es eine „wichtige Neuerung der Telefon- und Internet-Technologie“, die Auswirkungen auf den Tarif haben könnte.

Bundesnetzagentur verbietet Werbeaktion
Nun hat die Bundesnetzagentur reagiert.
„Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Vodafone Kabel Deutschland wurde nun untersagt, die Kunden innerhalb einer bestimmten Frist zur Kontaktaufnahme aufzufordern.
Sollte es nochmals vorkommen, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro.

Nach der Kritik der letzten Wochen hatte Vodafone die Werbeaktion allerdings schon selbst als Fehler bezeichnet.
„Wir werden das Stilmittel einer behördlich gestalteten Werbung künftig in keinem Werbemittel mehr einsetzen“, erklärte das Unternehmen auf Anfrage von Spiegel Online.

Verbraucherschützer wollen sich damit aber nicht zufrieden geben.
So prüfe derzeit etwa die Verbraucherzentrale Sachsen, ob wegen des Briefs und der Postkarte noch eine Abmahnung kommt.


 
Bis Jahresende 2017: Aus für alte Kaminöfen !

Alte Kaminöfen sind schädlich für die Umwelt.
Sie stoßen zu viele Schadstoffe aus.
Daher droht ihnen schrittweise das Aus oder die verpflichtende Nachrüstung.
Viele Hausbesitzer sollten sich darauf vorbereiten.

Ein knisterndes Feuer im Kaminofen ist gemütlich und romantisch.
Ist das Modell aber schon älter, stößt es verhältnismäßig viel Feinstaub aus.
Zum Schutz der Umwelt sieht ein Gesetz vor, dass Kaminöfen, die älter als 30 Jahre sind, nach und nach mit einem Spezialfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Das droht Öfen generationsweise.
Es sei denn, sie halten die aktuellen Grenzwerte für Schadstoffe ein.
Ein neuer Stichtag ist der 31. Dezember 2017 – und zwar für Öfen mit Baujahr bis einschließlich 1984.

Die wichtigsten Fakten:

Warum müssen Kaminöfen ersetzt oder nachgerüstet werden?

Der Ausstoß moderner Geräte liegt um bis zu 85 Prozent unter dem der alten Öfen, wie Rolf Heinen vom Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) in Frankfurt erklärt.
Seit 2010 sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen vor.
Besitzer müssen Öfen, deren Werte darüber liegen, ersetzen oder mit einem Filter nachrüsten.
„Der Austausch macht auch ökonomisch Sinn“, sagt Heinen.
Denn die moderne Technik bringt einen höheren Wirkungsgrad und eine bessere Energieeffizienz mit sich: „Es wird deutlich weniger Brennstoff verbraucht.“

Wie hoch sind die Grenzwerte?
Für die sogenannten Einzelraumfeuerstätten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung am 22. März 2010 in Betrieb gingen, liegen die Grenzwerte bei vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter.
Diese Werte sind weniger streng als jene für ganz neue Öfen.
Alle Anlagen, die nach 2015 errichtet wurden, haben Grenzwerte von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter.
Öfen aus der Zeit von März 2010 bis Ende 2014 dürfen auf zwei Gramm Kohlenmonoxid und 0,075 Gramm Staub pro Kubikmeter kommen.

Welche Öfen sind von den Tauschwellen betroffen?
Bis Ende 2014 mussten bereits Öfen mit Baujahr bis 1974 stillgelegt oder nachgerüstet werden, erklärt Stephan Langer, Sprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks.
„Die nächste Austauschfrist endet Ende Dezember 2017.
Wer einen Kaminofen hat, der bis einschließlich 1984 gebaut wurde, muss bis dahin aktiv werden.“
Am Jahresende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab.
2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis Ende März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet sein.

Gibt es Ausnahmen?
„Historische Modelle, die vor 1950 hergestellt wurden, offene Kamine und Kochherde sind ausgenommen“, sagt Langer.
Auch Hausbesitzer, die ausschließlich mit ihrem Kachelofen heizen, müssten ihn nicht stilllegen, selbst wenn er sehr alt ist.

Wie finde ich heraus, ob mein Ofen betroffen ist?
„Anhand des Datums auf dem Typenschild des Gerätes lässt sich leicht feststellen, wann es gebaut wurde“, erläutert Heinen.
Ist das Datum nicht mehr feststellbar, müssen Ofenbesitzer direkt aktiv werden, betont Langer.
Der Bezirksschornsteinfeger sollte dann den Schadstoffausstoß messen.
Außerdem bietet der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik auf der Internet-Seite eine Datenbank zur Recherche der Werte des jeweiligen Ofens an.
Ein Ausdruck der Angaben reicht dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger als Nachweis.

Was sagen Experten über die Nachrüstung mit einem Spezialfilter?
Sie sprechen sich dagegen aus. „
Bei den alten Öfen macht das eigentlich wenig Sinn“, sagt Tim Froitzheim vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima.
Anlagen, die ohne nachgerüsteten Filter bis Ende 2017 außer Betrieb genommen werden müssen, sind rund 30 bis 40 Jahre alt.
„Für ein technisches Gerät, was dieser Belastung ausgesetzt wird, ist dies ein stolzes Alter.
Ihre Verbrennungstechnik war nicht auf die heute geforderten geringen Emissionswerte ausgelegt.“
Er rät daher grundsätzlich, über einen Austausch nachzudenken.
Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks vergleicht die Preise: „Nachrüst-Sets kosten um die 1000 Euro.
Neue Öfen gibt es schon ab 500 Euro.“
Da die Filtertechnik noch nicht in voller Breite im Markt etabliert ist, liegen die Preise derzeit deutlich höher, als man es ursprünglich erwartet hatte.
„Die Grenzwerte beziehen sich auf Staub und Kohlenmonoxid“, ergänzt Froitzheim.
„Die Filter entfernen jedoch nur einen gewissen Staubanteil aus den Rauchgasen.“
Möglicherweise reiche der Filter gar nicht aus, um die Grenzwerte für Kohlenmonoxid einzuhalten.
Was droht Hausbesitzern, die die Fristen nicht einhalten?

„Stößt ein Schornsteinfeger bei seiner turnusmäßigen Feuerstättenschau – zweimal innerhalb von sieben Jahren – auf so ein Gerät, muss er sicherstellen, dass es außer Betrieb gesetzt wird“, erklärt Langer.
„Außerdem ist er verpflichtet, das der zuständigen Behörde zu melden.“
Das kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zur Folge haben.


 
Dürfen die das? Pfandflaschen - Wenn sich Händler vor der Rücknahme drücken wollen !

Stuttgart - Wenn's um die Rücknahme von Pfandflaschen geht, stellt sich so mancher Händler gern mal quer.
Einige Einschränkungen sind aber unzulässig, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

So müssen Händler den Pfand auch auszahlen, wenn Kunden nichts im Laden kaufen.
Für Pfandbons dürfe außerdem generell kein Verfallsdatum gelten.

PET-Flaschen müssen zurückgenommen werden
Wer PET-Einwegflaschen verkauft, müsse sie auch zurücknehmen.
Das gelte auch für Getränkemarken, die im eigenen Geschäft nicht verkauft werden.
Eine Ausnahme gelte nur für kleine Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Ladenfläche.

Pfand ist nicht verhandelbar
Die Höhe des Flaschenpfands ist nicht verhandelbar.
Händler müssen Verbrauchern den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag auszahlen.
Bei Einwegflaschen mit dem DPG-Zeichen erhalten Verbraucher 25 Cent zurück.

Für die meisten Bier-Flaschen gibt es 8 Cent und für andere Mehrwegflaschen 15 Cent.
Bei Letzteren handelt es sich meist um Glasflaschen.


 
Recht in der Wohnung: Vermieter muss bei größeren Umbauten zustimmen !

Auch genehmigte Modernisierungen müssen eventuell wieder rückgängig gemacht werden.

Mieter, die eine zusätzliche Dusche im Bad planen oder Parkett verlegen wollen, müssen in der Regel die Zustimmung des Vermieters einholen.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind nur solche Umbauten erlaubt, die vom sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt sind.

Größere bauliche Veränderungen nur mit Einverständnis des Vermieters
Außerdem sollten die Maßnahmen keinen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz des Gebäudes mit sich bringen und am Ende des Mietverhältnisses leicht wieder beseitigt werden können.
Größere bauliche Veränderungen sind ohne Einverständnis des Vermieters verboten.
Dazu gehören zum Beispiel Wanddurchbrüche, das Einziehen neuer Wände oder Zwischendecken sowie der Einbau einer Etagenheizung, eines Bades oder neuer Fenster.

Wenn es um die behindertengerechte oder barrierefreie Ausgestaltung der Wohnung geht, muss der Vermieter allerdings nicht zustimmen.
Auch ohne Vermietererlaubnis kann der Mieter z. B. ein neues Türschloss einbauen, ein Hochbett oder eine Einbauküche aufstellen, Waschbecken oder Toilette austauschen.

Rückgabe der Wohnung im ursprünglichen Zustand
Gleichgültig, ob der Mieter mit oder ohne Zustimmung seines Vermieters investiert: Er muss damit rechnen, beim Auszug seine Modernisierung wieder rückgängig machen zu müssen.
Nach dem Gesetz hat der Vermieter Anspruch auf Rückgabe der Wohnung im ursprünglichen Zustand, zumindest solange nichts anderes vereinbart ist.


 
Unionsminister blockieren Gesetzentwurf für Musterklage !

Berlin - Die Bundesregierung ist sich uneinig über die Ausgestaltung der geplanten Musterklage für Verbraucher.
Dabei sollen Verbände und Organisationen in einem einzigen Gerichtsprozess etwa Schadensersatzansprüche mehrerer Verbraucher gegen Unternehmen klären lassen können.

Das Justizministerium hat dafür ein entsprechendes Gesetz entworfen.
Unter anderem das Finanzministerium würde den weitere Gang der Gesetzgebung blockieren, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Es verlangt demnach, solche Musterklagen erst ab 100 statt 10 Betroffenen zuzulassen.


 
Neue Zahlungsrichtlinien: Online-Shopper werden von Gebühren befreit !

Ab 1. Januar 2018 sollen neue Regeln für das Bezahlen im Internet gelten: Bei Bankgeschäften und Online-Shopping müssen sich Kunden dann doppelt ausweisen.
Das Kabinett stimmt am Mittwoch über einen entsprechenden Gesetzentwurf ab.

Außerdem fallen Gebühren für mehrere Zahlungsarten weg.

Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung des EU-Zahlungsrichtlinie (PSD II) soll Verbrauchern besseren Schutz bei Geldgeschäften im Internet gewährleisten.
Damit wird die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung Pflicht.
Diese erfordert mindestens zwei Elemente der Kategorien "Wissen" (z.B. ein Passwort), "Besitz" (etwa eine Kreditkarte) sowie "Dauermerkmal" (z.B. Fingerabdruck).
Verlangt werde dies, "wenn der Zahler online auf sein Zahlungskonto zugreift, einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst oder über einen Fernzugang eine Handlung vornimmt, die ein Betrugs- oder Missbrauchsrisiko in sich birgt."

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung soll die Sicherheit erhöhen, schmälert aber auch die Bequemlichkeit digitaler Anwendungen.
Zudem wird der Zahlungsverkehr in der EU weiter für Nicht-Banken geöffnet.
Neu ist diese Art der Sicherheit nicht, sie wird jedoch bislang nur selten angewendet.

Außerdem ist im Gesetzesentwurf vorgesehen, dass Online-Händler keine Gebühren für die Zahlungen per Lastschrift, Überweisung oder Visa und Mastercard verlangen dürfen.
Derzeit verlangen viele Online-Shops dafür Gebühren zwischen 3 und mehr als 20 Euro.

Kritik von der Kreditwirtschaft
Banken und Sparkassen müssen regulierten Dienstleistern Zugang zu den im Online-Banking geführten Kontodaten ihrer Kunden gewähren.
Dafür müssen die Dienstleister eine Berufshaftpflichtversicherung oder andere Garantie vorweisen und dafür sorgen, dass Sicherheitsmerkmale des Nutzers sicher sind.

Die Kreditwirtschaft verweist auf den Aufwand unter anderem durch die Drittanbietern kostenlos einzurichtenden Bankenschnittstellen oder die Bearbeitung möglicher Regressansprüche.
Andererseits böten sich auch für Banken und Sparkassen neue Marktchancen.


 
Preisschock im Supermarkt: Warum ist das Gemüse gerade so unglaublich teuer ?

Was haben Frost in Süditalien und Sturzregen in Spanien mit deutschen Mittagsessen zu tun?

Sie sorgen dafür, dass bei uns seit einigen Wochen deutlich weniger Zucchini, Brokkoli und Eisbergsalat auf dem Teller landen!

Denn dieses Gemüse stammt im deutschen Winter fast ausschließlich aus dem Mittelmeerraum.
Und da bedroht eine Kältewelle große Teile der Ernte.

Das bringt böse Überraschungen im heimischen Supermarkt.

Eisberg-Salat kostet zwei Euro
So kostete der Eisberg-Salat nach Zahlen der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) im vergangenen Winter nur 65 Cent.
Jetzt sind es - in der gleichen Woche Ende Januar - satte 2 Euro!

Auch Brokkoli sei im Supermarkt gerade dreimal so teuer wie 2016, Zucchini fast ebenfalls.

Ernte durch Schnee und Regen hinüber
In Süditalien brachen in den vergangenen Wochen die Plastiktunnel auf den Gemüseplantagen unter Schnee und Eis zusammen.
Artischocken, Brokkoli, Blumenkohl, Auberginen - alles hinüber.
In Spanien war das Wetter zu nass und zu kalt für den Eisberg-Salat.

Zugleich ist Spanien in den Wintermonaten unser wichtigster Lieferant, erläutert die AMI-Gartenbauexpertin Birgit Rogge.
Drei Viertel des Obstes und fast zwei Drittel des in Deutschland konsumierten Gemüses werden importiert.

In Großbritannien wird der Salat schon rationiert
Wenn die Gemüsebauern dort weniger Salat liefern können, merkt man das im Supermarkt.
Bei Tesco in Großbritannien, erzählt Großmarktchef Krauß, sei Eisbergsalat gerade auf zwei Köpfe pro Einkauf rationiert worden.
Sowas ist in Deutschland zwar unwahrscheinlich sagt der Präsident des Deutschen Fruchthandelsverbands.
Aber er wird teuer.

Nach AMI-Einschätzung dürften die hohen Preise noch Monate anhalten, da das extreme Wetter auch junge Triebe zerstört und neue Aussaat verhindert.

Deutsches Gemüse als Alternative
Und zu was würden die Fachleute preisbewussten Gemüse-Fans derzeit raten?
Gemüse, das im Herbst in Deutschland geerntet und jetzt aus dem Lager verkauft werde, sei vergleichsweise günstig, sagt Gartenbau-Expertin Rogge.

Weißkohl sei gerade 24 Prozent billiger als im Vorjahreszeitraum, Möhren 7 Prozent. Also weniger leichte mediterrane Küche, sondern mehr deftige deutsche Hausmannskost.


 
75 Stromanbieter erhöhen Preise !

Weitere Anbieter erhöhen die Strompreise: Anstieg im Schnitt um 3,4 Prozent.

Während es in der zweiten Hälfte des abgelaufenen Jahres relativ ruhig an der Strompreis-Front blieb, müssen sich viele Haushalte nun auf steigende Strompreise einstellen.

75 Anbieter kündigten für die Zeit von Februar bis April in der Grundversorgung Preiserhöhungen von durchschnittlich 3,4 Prozent an oder haben diese bereits vollzogen, teilt das Vergleichsportal Verivox mit.

Etwa Hälfte der Anbieter nun teurer
Für eine vierköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeutet das zusätzliche Kosten von 42 Euro im Jahr.

Rund sieben Millionen Haushalte liegen in den Versorgungsgebieten der 75 Unternehmen.
Sie schließen sich den 354 Grundversorgern an, die bereits zum Jahreswechsel ihre Tarife angehoben hatten.
Damit hätten mehr als die Hälfte der Stromunternehmen in Deutschland ihre Preise erhöht.

Während es früher üblich gewesen sei, die Preise generell stets zum 1. Januar anzupassen, verschöben immer mehr Anbieter dies ins Frühjahr, erklärte Jan Lengerke von Verivox.

Steigende Umlagen, Netzgebühren und Beschaffungskosten
Ein Grund für die Preiserhöhungen sei die gestiegene Ökostrom-Umlage.
Sie kletterte zum Jahreswechsel auf das Rekordhoch von 6,88 Cent je kWh.
Die §19-NEV-Umlage, mit der große Stromverbraucher bei den Netzentgelten entlastet werden, stieg geringfügig auf 0,388 Cent je kWh.

Gleichzeitig verteuerten sich die Netzkosten im bundesweiten Durchschnitt um acht Prozent.
Demgegenüber stehen jedoch fallende Beschaffungspreise an den Strombörsen.

Strompreise auf Rekordniveau
Die Stromkosten im Grundversorgungstarif liegen laut Verivox derzeit auf Rekordniveau.
Ein Durchschnittshaushalt zahle derzeit 1223 Euro im Jahr, zwei Prozent mehr als noch vor zwölf Monaten.
Zugleich sei die Preiskluft zwischen den verschiedenen Anbietern "gewaltig".

Wer jetzt eine Nachricht über eine Preiserhöhung erhalte, solle sich dieses Preisgefälle zunutze machen und den Anbieter wechseln, riet Verivox.
Es ließen sich durchschnittlich etwa 380 Euro im Jahr sparen.


 
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