Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Einschränkungen bei der Postbank - Proteste von Kunden !

Bonn - Einschränkungen bei der Postbank durch die Aktualisierung einer Software haben am Wochenende Proteste ausgelöst.
Kunden ließen auf Facebook und Twitter ihrem Frust darüber freien Lauf, dass das Online-Banking nicht funktioniere, sie kein Geld abheben oder mit Karte bezahlen könnten.

Ein Postbank-Sprecher sagte, die Kunden seien vorher über die planmäßigen Arbeiten, die von Samstag- bis Sonntagmittag dauern sollten, informiert worden.
Die Arbeiten fänden zwei Mal im Jahr statt und gehörten zum Regelbetrieb.


 
Im neuen Jahr wird der Strom teurer !

Berlin - Im neuen Jahr wird für Millionen Haushalte der Strom teurer.
Das ergab eine bundesweite Auswertung von Strompreisportalen sechs Wochen vor der Jahreswende.

208 Grundversorger hätten für ihre Kunden bereits Erhöhungen um durchschnittlich 3,5 Prozent angekündigt, berichtete Check24.
Das entspricht etwa 50 Euro im Jahr.

Das Portal Verivox kam sogar auf 250 Anbieter mit Erhöhungen zum Jahresbeginn bei ebenfalls 3,5 Prozent Plus.
Grund für die Erhöhungen sind laut Fachleuten vor allem die steigende Ökostrom-Umlage und die wachsenden Kosten für die Stromnetze.


 
Erneut Mineralölrückstände in Adventskalendern gefunden !

Alle Jahre wieder schlagen Verbraucherschützer Alarm wegen Mineralölrückstände in Schokolade von Adventskalendern.
Es geht um winzige Mengen, wenige Mikrogramm Mineralöl pro Kilogramm Lebensmittel.
Und trotzdem ist dies keine Bagatelle.

Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat gezielt fünf Adventskalender von Herstellern untersucht, bei denen bereits im vergangenen Jahr Mineralölrückstände gefunden worden waren.

In der Schokolade von drei der fünf untersuchten Kalender wies die Behörde geringe Mengen sogenannter aromatischer Kohlenwasserstoffe (MOAH) nach.
Diese stehen im Verdacht, krebserregende Stoffe zu enthalten.

Behörde: "Kein Anlass zur Besorgnis"
Dennoch sieht das LGL keine Gesundheitsgefahr: "Der Verzehr von Adventskalenderschokolade gibt auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse und Erkenntnisse nach Auffassung des LGL keinen Anlass zur Besorgnis", betonte das Amt auf seiner Internetseite - mit Verweis auf die übliche Verzehrmenge: ein Stück pro Tag an 24 Tagen im Jahr.
Überdies trügen die Schokostückchen aus dem Adventskalender "nur zu einem geringen Anteil zur Grundbelastung des Verbrauchers mit Mineralölbestandteilen bei."

Bedrucktes Recyclingpapier ist das Problem
Die Mineralölbestandteile gehen oft aus recycelten Kartons auf die Schokolade über.
Für die Herstellung wird bedrucktes Altpapier verwendet, und die Druckfarben können Mineralöle enthalten.
Auch bei der Ernte oder der Herstellung des Papiers werden Mineralöle für Maschinen genutzt.
Und manche Jutesäcke, in denen Kakaobohnen transportiert werden, können mit Mineralölen imprägniert sein.

Warten auf die nationale Mineralölverordnung
Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung sind Mineralölrückstände in Lebensmitteln grundsätzlich unerwünscht.
Einen gesetzlichen Grenzwert gibt es jedoch noch nicht - laut einem Änderungsentwurf soll er künftig in der nationalen "Mineralölverordnung" festgelegt werden.
Die Regelung wird sich laut LGL allerdings nur auf Verpackungen aus Recyclingmaterial beziehen.

Im aktuellen Test wurden jedoch nur Frischfaserkartons verwendet.
Ein anderer Entwurf zur Änderung "Druckfarbenverordnung" sieht vor, dass künftig keine mineralölhaltigen Farben zum Bedrucken von Lebensmittelverpackungen mehr verwendet werden dürfen.
Diese Verordnung wird gerade von der EU-Kommission geprüft.

Foodwatch fordert Rückruf der belasteten Adventskalender
Lebensmittelrechtlich seien die Kalender nicht zu beanstanden, teilte die bayerische Lebensmittelbehörde mit.
Die Hersteller der Adventskalender sollen dennoch über die Ergebnisse informiert werden.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte die Veröffentlichung gefordert.
Sie forderte nun einen Verkaufsstopp sowie einen öffentlichen Rückruf der Kalender.
Dem LGL warf Foodwatch vor, die Gesundheitsgefährdung zu verharmlosen: "Die Beschwichtigungen der bayerischen Behörde sind von der Wissenschaft nicht gedeckt und im Sinne des Gesundheitsschutzes inakzeptabel", sagte Johannes Heeg von Foodwatch.
"Die Tests zeigen erneut, dass die Lebensmittelbranche das Mineralölproblem nicht entschieden genug angeht, solange der Gesetzgeber sie dazu nicht zwingt."

Auch der Verbraucherschutzexperte der SPD im bayerischen Landtag, Florian von Brunn, forderte, alle belasteten Produkte sofort vom Markt zu nehmen.
Das Problem sei seit mindestens 2012 bekannt.
Damals hatte die Stiftung Warentest Verunreinigungen festgestellt.
Von Brunn kritisierte auch, dass das LGL nur fünf Adventskalender testete.


 
Weihnachten 2016: Wann sind Kidner reif für ein Smartphone ?

Wann ist ein Kind reif für das Smartphone?
So schützen Eltern ihre Kinder vor Kostenfallen und Datenklau ......

Smartphones, Tablet-PCs und das mobile Internet in Kinderhänden stellen Eltern vor neue Herausforderungen.
Für Kinder und Jugendliche sind die Geräte begehrte Statussymbole und stehen gerade vor Weihnachten auf vielen Wunschlisten, doch es lauern Kostenfallen und Datenschutz-Risiken, über die sie aufgeklärt werden müssen.

Experten geben Smartphone-Tipps für Eltern und Jugendliche.

Eine pauschale Altersempfehlung, ab wann Kinder ein Smartphone haben dürfen, ist nicht sinnvoll.
Eltern sollten sich stattdessen fragen: "Ist mein Kind schon reif dafür?
Kann es Gefahren erkennen?
Hält es sich an vereinbarte Regeln?", erklärt Dana Urban von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung.

Eltern müssen vor allem darauf achten, dass ihre Kinder verantwortungsvoll mit dem Gerät umgehen können, erklären Experten der EU-Initiative "Klicksafe" bei der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen.
Bei der Auswahl eines Handys sollten sich Eltern daran orientieren, was sie ihrem Kind zutrauen können und für welche Zwecke es das Gerät benutzen möchte, beispielsweise telefonieren, Nachrichten schreiben, im Internet surfen oder spielen.

Junge Handy- und Smartphone-Nutzer sollten wissen, wo sie persönliche Daten preisgeben dürfen und wo nicht.
Nötig sei auch ein vernünftiger Umgang mit Geld und generelle Erfahrung mit dem Internet.
Auch wenn Kinder ausgemusterte Smartphones oder Tablets der Eltern übernehmen, sollte man ihnen den Wert des Geräts verdeutlichen und sie gegebenenfalls an den Kosten beteiligen.

Experten raten von Kinderhandys ab
Zwar gibt es auch spezielle Kinderhandys mit reduzierten Funktionen, doch weil sie sich deutlich von Modellen für Erwachsene unterscheiden, bestehe die Gefahr, dass die Kinder dem Spott Gleichaltriger ausgesetzt seien.
Die Medienexperten empfehlen deshalb, dem Nachwuchs lieber gleich ein richtiges Handy oder Smartphone zu geben und klare Regeln für den Gebrauch zu vereinbaren oder problematische Dienste sperren zu lassen.
Kleinere Kinder, die auf dem Handy hauptsächlich spielen wollen, kann man ein ausgemustertes Gerät ohne SIM-Card geben.

Viele Eltern haben Apps und Spiele für die Kinder auf ihr eigenes Smartphone geladen.
Ein simpler Trick schützt vor teuren Überraschungen: Einfach den Flugmodus einschalten, bevor die Kinder auf dem Handy spielen dürfen.
Dann sind sämtliche Funkverbindungen gekappt und der Sprössling gelangt weder ins Internet, noch kann er telefonieren.
Die Spiele funktionieren trotzdem.

Regeln für das Versenden von Fotos vermitteln
Von vielen Kindern und Jugendlichen werden Messenger-Programme wie WhatsApp oder Snapchat intensiv genutzt, ebenso Apps für Soziale Netzwerke wie Facebook.
Die Nutzer müssen wissen, dass sie keine privaten oder intimen Bilder und Filme verschicken dürfen - vor allem nicht von anderen Personen, weil deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Das gilt selbst bei Apps wie Snapchat, die die Nachrichten nach kurzer Zeit automatisch wieder löschen.

Auch Urheberechtsverletzungen sind eine heikle Angelegenheit.
Eltern sollten ihren Nachwuchs für den Umgang mit fremden Werken wie Fotos, Texten und Filmen sensibilisieren, über Urheberrechte im Netz aufklären und vor illegalem Download und Kopieren von Kinofilmen, Musikdateien, Computerspielen und Apps warnen.

Apps können Kostenfallen und Datenkraken sein
Apps gibt es wie Sand am Meer. Für jüngere Kinder geeignete Anwendungen sind laut "Klicksafe" leicht zu bedienen, gewaltfrei, regen die Fantasie an, verzichten auf Werbung und Verlinkung zu sozialen Netzwerken oder App-Stores, und sie bieten keine Möglichkeit, kostenpflichtige Erweiterungen zu kaufen.

Das sollten Eltern beachten:

Kostenfallen vermeiden
Kinder müssen abschalten und aushalten können, einmal nicht erreichbar zu sein
klären, welche privaten Bilder von sich selbst und der Familie gepostet werden

Grundsätzlich sollten Kinder und Jugendliche in der Lage sein, die Programme richtig einzuschätzen.
Dazu gehört zum Beispiel, kostenpflichtige Angebote und Datenkraken zu erkennen und im Zweifel lieber nicht zu installieren - auch wenn es sich dabei um Spaß-Apps handelt, die im Freundeskreis gerade angesagt sind.
Vorsicht ist geboten, wenn Apps Zugriff auf sensible Daten wie gespeicherte Kontakte, Fotos oder Lokalisierungsdaten verlangen.

Trauen Eltern ihrem Kind die Einschätzung noch nicht zu, können sie das Herunterladen neuer Apps mit einem Passwort blockieren.
Neue Programme und Spiele können Kinder dann nur zusammen mit Mutter oder Vater installieren.

Drittanbietersperre schützt vor Abzocke
Manchmal führt schon ein unbedachter Mausklick auf ein Werbebanner in eine Abo-Falle.
Der sicherste Schutz vor Abzocke durch kostenpflichtige Abos und Mehrwertdienste, beispielsweise für Klingeltöne oder Spieleerweiterungen, ist die Drittanbietersperre.
Damit kann man alle Dienste blockieren lassen, die außer dem bestehenden Mobilfunkvertrag Kosten verursachen.
Eltern können die Drittanbietersperre für das Handy der Kinder von ihrem Mobilfunkanbieter einrichten lassen.
In der Regel ist dies über die Hotline des Anbieters möglich.

Gefahr in öffentlichen WLAN-Netzen
Die Medienexperten raten, die Kinder mit den Sicherheits- und Datenschutzeinstellungen des Geräts vertraut zu machen.
Sie weisen darauf hin, dass öffentliche WLANs in Cafés und Schnellrestaurants meistens ungesichert sind und so ein Zugriff von Dritten auf das eigene Handy möglich wird.
Deshalb sollte die automatische Einwahl in öffentliche WLAN-Netze deaktiviert sein.
Junge Smartphone-Nutzer sollten auch darauf achten, dass sie die Bluetooth-Funktion zur Datenübertragung von Handy zu Handy nur so lange aktivieren wie sie wirklich benötigt wird.

Diese Tipps von "Klicksafe" können Eltern ihren Sprößlingen vermitteln:

Zehn App-Tipps für Kinder und Jugendliche

Weniger ist mehr
Niemand braucht über 100 Apps auf dem Handy. Installiere nur Programme, die du wirklich brauchst.
Bleibe kritisch
Kundenbewertungen sagen nichts über die Sicherheit einer App aus. Recherchiere im Netz, was andere zur App sagen und ob es Warnungen vor Abzocke gibt.
Vermeide unbekannte Downloadquellen
Apps nur bei offiziellen App-Stores herunterladen.
Prüfe, was die App von dir will
Prüfe die Berechtigungen der App vor dem Download. Verlangt beispielsweise eine Spiele-App Zugriff auf das Adressbuch?
Im Zweifel ablehnen und eine andere App suchen.
Prüfe die AGBs
Besonders im Hinblick auf kostenpflichtige Dienste gilt es, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gut durchzulesen und aufmerksam nach Passagen mit Hinweisen auf Euro oder Dollar zu schauen.
Frage die Eltern, wenn du etwas nicht verstehst.
Behalte die Kontrolle über Updates
Apps sollten sich nicht automatisch aktualisieren. Updates selbst vornehmen und auf Änderungen bei Zugriffsrechten achten.
Verrate nicht grundlos deinen Standort
Schalte GPS- und Standortdienste nur an, wenn du sie wirklich brauchst, zum Beispiel bei einer Navigations-App.
Das gilt auch für WLAN und Bluetooth.
Nicht alles ist kostenlos
Kostenfreie Apps finanzieren sich oft über Werbeanzeigen.
Weil der Inhalt oder Funktionen dahinter unklar sind, sollte man sie nicht anklicken.
Das gilt auch für Käufe direkt aus der App heraus.
Diese Funktion kann man blockieren.
Virenschutz fürs Handy
Wer mit dem Handy ins Internet geht, sollte eine Virenschutz-App installieren.
Fotos und Kontaktdaten sichert man am besten regelmäßig auf anderen Geräte, beispielsweise den PC.
Aktuell bleiben
Installiere regelmäßig Updates für das Betriebssystem und für Apps.
Aber prüfe danach immer, ob sich Zugriffsrechte und Sicherheitseinstellungen geändert haben.

Zehn Handy-Tipps für Eltern

Erkennen Sie die Bedeutung des Handys, beziehungsweise Smartphones für Heranwachsende an.
Machen Sie das Thema "Handy" zur Familiensache.
Vereinbaren Sie klare Handyregeln.
Weisen Sie auf Risiken hin.
Gestalten Sie handyfreie Zeiten und seien Sie Vorbild.
Schauen Sie nicht heimlich auf das Handy Ihres Kindes.
Vermeiden Sie ein Handyverbot.
Machen Sie das Handy immer mal wieder zum Thema.
Machen Sie Ihr Kind zum Handyprofi.
Nutzen Sie das Handy kreativ.

Weitere Infos zu Handy, Apps und mobilem Internet

Der Eltern-Ratgeber "Smart mobil?!" ist unter und auf den Seiten der Landesmedienanstalt NRW kostenlos als Download erhältlich.
Die Initiative "Klicksafe" hat auch ein "Smart mobil"!"-Quiz erstellt, mit dem Kinder und Jugendliche ihr Wissen über Smartphones und Apps testen können.
App-Tests, Warnungen und Sicherheitshinweise gibt es auf der Seite .


 
NRW-Einzelhandel startet verhalten ins Weihnachtsgeschäft !

Der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen ist am ersten Advents-Samstag verhalten in das Weihnachtsgeschäft gestartet.
Ein Grund für die Zurückhaltung sei die diesjährige lange Adventszeit, sagte eine Sprecherin des Handelsverbandes NRW am Sonntag.
Die Nachfrage nach Weihnachtsgeschenken sei insgesamt noch nicht so stark gewesen.

Gut nachgefragt seien aber Unterhaltungselektronik wie Smartphones, Spielekonsolen und Streaming-Lautsprecher sowie Weihnachts-Deko.
Auch Textil- und Schuheinzelhändler seien zufrieden.
Da es am Wochenende ziemlich kalt gewesen sei, hätten sich viele Käufer erst einmal selbst mit Winterkleidung eingedeckt.
Ansonsten habe das erste Adventswochenende eher "im Zeichen von Gucken gestanden".

Auch die Weihnachtsmärkte - "egal in welcher Stadt" - seien bei dem trockenen und kalten Wetter gut besucht gewesen.
Die Einzelhändler gehen nach Angaben der Sprecherin "ziemlich optimistisch in den Rest der Weihnachtszeit und rechnen mit einem Plus".
Impulse würden vom zweiten Advents-Wochenende erwartet und dem folgenden Nikolaustag.


 
Telekom-Störung: Das sind Ihre Rechte bei Störungen der Netzverbindung !

Berlin. Eine Netzstörung ist für Kunden nicht nur ärgerlich, sondern hat oft auch wirtschaftliche Folgen.

Wir erklären, was Sie tun können.

Nach einer Störung bei der Telekom haben Hunderttausende Kunden seit Sonntag keine Internet- und Telefonverbindung mehr.
Vor allem, wenn die Störung nicht schnell behoben wird, stellen sich Verbraucher die Frage nach Alternativen oder einer Entschädigung durch den Anbieter.
Wir klären mit den Verbraucherzentralen, welche Rechte Internetkunden im Störungsfall haben.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Störung länger andauert?
Wenn eine Störung länger andauert, können Kunden den Anbieter auffordern, sich einen Teil des Monatspreises zu erstatten, weil die vertraglich festgeschriebene Leistung nicht erbracht wurde.
Das kann zum Beispiel des Fall sein, wenn für den Kunden durch den Ausfall Mehrkosten entstehen.
Der wirtschaftliche Schaden muss allerdings belegt werden und deutlich von den sonstigen Kosten abweichen.

Brauchen Sie die Internetverbindung zum Beispiel dringend und weichen auf ein Internetcafé oder andere Geräte aus, können Sie die Kosten beim Anbieter geltend machen.
„Der Nutzer sollte mögliche Rechnungen für Internetcafés oder Surfsticks auf jeden Fall sammeln und sie dem Internetdienstleister vorlegen“, sagt Dorothea Kesberger von der Verbraucherzentrale Berlin.
Der Kunde sollte dann darum bitten, dass die Ausgaben von der aktuellen oder einer kommenden Monatsrechnung abgezogen werden.


 
Verpackungen und Security - Das ändert sich im Dezember !

Ab Dezember dürfen Verbraucher auf bessere Kennzeichnungen beim Einkaufen hoffen.
Doch auch in anderen Bereichen ändert sich einiges.

Mit dem Monatswechsel von November zum Dezember stehen in Deutschland zahlreiche Änderungen – vor allem für Verbraucher – an.
Wir haben die wichtigsten zusammengestellt:

Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln
Ab dem 13. Dezember müssen Lebensmittelverpackungen in der Europäischen Union mit einer einheitlichen Nährwerttabelle versehen werden.
Diese Tabelle auf der Verpackung muss den Kunden dann über den Energiegehalt (kcal/kj), enthaltene Fette und Nährstoffe, Zucker, Kohlenhydrate, Eiweiß, Salz und gesättigte Fettsäuren informieren.
Die Angaben müssen pro 100 Gramm oder pro 100 Milliliter angegeben werden.

Deutsche Bahn mit neuem Fahrplan
Die Deutsche Bahn führt zum 11. Dezember ihren neuen Fahrplan ein.
Zum Fahrplanwechsel sollen Reisende in der zweiten Klasse auch kostenlosen WLAN-Zugang erhalten.
Wie nun bekannt wurde, soll der Zugang jedoch dort auf 200 MB begrenzt sein.
Zudem steigen die Preise bei der Bahn: wie die „Welt“ berichtet, im Durchschnitt um 1,3 Prozent.

Digitaler Lohnnachweis
Arbeitgeber müssen ab 1. Dezember den Lohnnachweis für Unfallkassen und Genossenschaften digital erbringen.
Die Unternehmer teilen so den Berufsgenossenschaften oder Unfallkasse die Anzahl der Beschäftigten, die Arbeitsstunden und den Lohn mit.
Aus diesen Daten werden die Beiträge der Unternehmen zur Unfallversicherung berechnet.
In einer Übergangszeit bis zum 1. Januar 2019 müssen die Daten parallel auch noch auf dem bisherigen Weg (schriftlich, per Fax oder online) mitgeteilt werden.

DKB bietet kostenlose Auslandskreditkarte an
Die wohl größte Neuerung der Bank DKB ist, dass die Bank ab Dezember Kreditkartenzahlungen auch im Ausland in einer einjährigen Testphase kostenlos anbietet.
Anschließend profitieren davon sogenannte Aktiv-Kunden.
Das sind Kunden, auf deren Girokonten im Monat mindestens 700 Euro eingehen.

Lufthansa ändert Bedingungen von Bonusprogramm
Die größte deutsche Fluglinie Lufthansa ändert ihre Bedingungen zur Teilnahme am Bonusprogramm Miles&More.
Unter anderem hat die Fluglinie angekündigt verstärkt Daten der Kunden auszuwerten, um ihnen personalisierte Werbung zukommen zu lassen.
Zudem ist aus den Änderungen herauszulesen, dass die Lufthansa über neue Bonuskategorien nachdenkt.
Zwar plant das Unternehmen nach eigenen Angaben noch keine konkreten Änderungen, behält sich jetzt aber schon vor, die Kunden im Zweifelsfall darüber zu informieren.

Mietpreisbremse in Niedersachsen
Mit der so genannten Mietpreisbremse will das Land Niedersachsen steigende Mieten – vor allem in Städten und Ballungsräumen – verhindern.
Laut Gesetz darf die Miete bei der Neuvermietung einer Wohnung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Mietpreisbremse wurde bisher in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Berlin, Erfurt, Jena, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen eingeführt.

Kontrolle von Sicherheitsmitarbeitern
Ab 1. Dezember tritt das „Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft.
Die Vorschriften sehen vor, dass Mitarbeiter der Sicherheitsbranche bei den Industrie- und Handelskammern eine Prüfung ablegen müssen.

Die Zuverlässigkeit von Sicherheitsleuten kann zum Beispiel dann beanstandet werden, wenn sie Mitglied in einem verbotenen Verein waren und die Mitgliedschaft kürzer als zehn Jahre zurückliegt.
Mit dieser Einschränkung sollen vor allem ehemalige Mitglieder von verbotenen Rocker-Gruppen aus dem Sicherheitsgewerbe verschwinden.
Auch verurteilte Kriminelle sollen nicht mehr so einfach an einen Job in dem Gewerbe gelangen.

„Legal Highs“
Seit 25. November ist ein Gesetz zu so genannten „Legal Highs“, also bisher frei verkäuflichen Drogen in Kraft.
Das „Gesetz zur Bekämpfung und Verbreitung neue psychoaktive Stoffe“ ermöglicht vor allem, dass Händler von Kräutermischungen mit berauschenden Wirkungen bestraft werden können.
Viele der Mischungen wurden bisher verharmlost, doch haben einige Konsumenten immer wieder gesundheitliche Schäden davongetragen.


 
Aus für Strauss Innovation !

Düsseldorf - Bitteres Aus für die seit Jahren kriselnde Traditions-Warenhauskette Strauss Innovation: Der Insolvenzverwalter Dirk Andres informierte heute die 670-köpfige Belegschaft, dass trotz aller Bemühungen kein Investor gefunden werden konnte.
Deshalb werde der Geschäftsbetrieb stufenweise eingestellt.

Strauss Innovation beginne mit dem Ausverkauf.
Bis spätestens Ende Februar sollen die 57 Filialen und die Verwaltung in Langenfeld bei Düsseldorf geschlossen werden.

Mit Strauss Innovation geht ein Traditionsunternehmen mit mehr als 100-jähriger Geschichte unter.


 
Händler ziehen gemischtes Fazit nach drittem Adventssamstag !

Viele Menschen in Nordrhein-Westfalen haben das dritte Adventswochenende zum Geschenke-Shoppen genutzt - Weihnachten kommt schließlich immer näher.
Insgesamt seien die Erwartungen der Händler erfüllt worden, teilte etwa der Handelsverband Rheinland mit.
In den meisten Städten des Verbandsgebiets sei eine leichte Steigerung der Kundenfrequenz im Vergleich zum vorangegangenen Wochenende festgestellt worden.
Oft wurde demnach bei Unterhaltungs- und Haushaltselektronik zugegriffen - etwa bei Fernsehern und Küchenmaschinen, aber auch bei Drohnen oder Virtual-Reality-Brillen.

Köln, die größte Stadt Nordrhein-Westfalens, war zum Beispiel proppenvoll.
Nach Angaben des dortigen Handelsverbandes kamen am Samstag viele Touristen in die Domstadt.
Dieser Ansturm sage allerdings nicht unbedingt etwas über die Geschäfte der Einzelhändler aus.
Da hinke man den Vorgaben aus den vergangenen Jahren in diesem Jahr noch etwas hinterher, teilte der Verband am Sonntag mit.

Für das letzte Wochenende vor den Feiertagen hoffen die Händler noch mal auf deutlich mehr Kundeninteresse.
Aber auch danach bliebe noch etwas Zeit zum Last-Minute-Shoppen - Heiligabend fällt in diesem Jahr auf einen Samstag.


 
"Unter aller Sau": 6500 Beschwerden über Paketdienste eingegangen !

Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden über Paketdienste .

Ein Jahr nach dem Start des Beschwerdeportals "Paket-Ärger" ziehen die Betreiber eine positive Bilanz: Rund 6500 Beschwerden sind bereits eingegangen.

"Wir haben das Gefühl, dass das beim Verbraucher sehr gut ankommt", sagte Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die meisten Leute - etwa 45 Prozent - beschweren sich, weil ihr Paket trotz Ankündigung per Smartphone-App oder E-Mail nicht geliefert worden sei.
Stattdessen werden die Lieferungen in diesen Fällen laut Husemann in die nächste Filiale oder ein benachbartes Geschäft gebracht.

"Der Empfänger hat die schlechteste Position"
Verbraucher können ihrem Ärger auf der vom Bund geförderten Plattform Luft machen.
Die Verbraucherzentrale wertet die Beschwerden aus und legt sie den Dienstleistern mit Bitte um Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen vor.
Ziel ist es, verlässliche Daten über die Probleme mit den Zulieferern zu bekommen.

Auf dieser Basis wolle man die Empfängerrechte stärken, sagte Husemann.
"Wir sehen, dass der Empfänger tatsächlich die schwächste Position hat."
Konkrete Forderungen wolle man im kommenden Jahr ausarbeiten.

Außerdem beschwerten sich die Verbraucher beispielsweise auch über Pakete, die nicht ordnungsgemäß zugestellt oder komplett verloren gegangen sind (je acht Prozent), wie Husemann sagte.

Deutlich mehr Sendungen zu Weihnachten erwartet
Nach der Antwort-Frist von 14 Tagen werden die Beschwerden anonymisiert veröffentlicht - inklusive etwaiger Stellungnahme des Dienstleisters.
"Ich bin den ganzen Tag zu Hause und warte auf das Paket und bekomme per digitaler Sendungsverfolgung gepusht, dass der Mitarbeiter angeblich bei mir war und mich nicht erreicht hat.
Ich würde eher sagen, dass dieser Mann keine Lust hatte und einfach nicht geklingelt hat.
Ich finde das persönlich echt unter aller Sau", schreibt ein Verbraucher.

Das Unternehmen reagierte mit einer Entschuldigung und erklärte: "Die Zustellfahrer sind dazu angehalten, Pakete erst dann alternativ zuzustellen, wenn der Empfänger nicht vor Ort war."

Gerade kurz vor Weihnachten - der Hochzeit des Versandhandels - sind die Paketdienste besonders ausgelastet.
Die Post etwa hat mehr als 10.000 Aushilfen eingestellt, um die Menge der Sendungen zu bewältigen.
"Im Vergleich zum Vorjahr erwarten wir zehn Prozent mehr Sendungen", sagte Post-Chef Frank Appel bereits Ende November.
"An den Tagen vor Heiligabend rechnen wir mit mehr als acht Millionen Paketen täglich - doppelt so viele wie sonst."


 
So viel ändert sich 2017 für uns !

Auch 2017 stehen einige neue Gesetze und Änderungen für Verbraucher auf dem Plan.

Hier, die wichtigsten in der Übersicht .

Es gibt einen zusätzlichen Feiertag
In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche gesetzliche Feiertage.
So werden die Heiligen Drei Könige beispielsweise nur in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt gefeiert, nicht aber im Rest Deutschlands.
2017 gibt es einmalig einen zusätzlichen Feiertag für alle Deutschen: den Reformationstag am 31. Oktober anlässlich des Luther-Jubiläums.
(In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist er ein generell gesetzlicher Feiertag).

Der Überlieferung zu Folge hat der Theologe Martin Luther an diesem Tag vor 500 Jahren die 95 Thesen gegen den Ablasshandel an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen und die Reformation damit eingeleitet.

Neue Verkehrsregeln
Auch beim Verkehr ändert sich 2017 einiges.
So gibt es eine neue Regelung zu Rettungsgassen:
Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt, müssen sie eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden.
Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts.
Bisher sollte etwa bei vier Spuren die Gasse in der Mitte gebildet werden

Eltern mit Kleinkindern mussten bisher auf dem Radweg oder der Straße fahren, während das Kind auf dem Fußgängerweg fahren sollte.
Das ändert sich – nun dürfen auch die Eltern den Fußweg nutzen.

Radfahrer müssen sich 2017 nach den Ampel-Lichtzeichen der Autofahrer richten.
Bisher galten für sie die Regeln der Fußgängerampeln.
Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.

Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt erstmals zum 1. Januar um 34 Cent auf 8,84 Euro brutto pro Stunde.
Den Mindestlohn erhalten alle volljährigen Arbeitnehmer mit Ausnahme von Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten nach Wiederaufnahme einer Arbeit, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Hartz IV wird erhöht
Zum Jahresbeginn 2017 sollen Leistungen für alle steigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Der Regelsatz für Alleinstehende steigt zum 1. Januar von 404 auf 409 Euro pro Monat.
Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 erhöht sich um 21 auf 291 Euro.

Strom wird teurer
Verbraucher müssen zur Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne wohl auch 2017 tiefer in die Tasche greifen.
Die sogenannte Ökostrom-Umlage(EEG) wird von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde angehoben.
Die Umlage zahlen Verbraucher über die Stromrechnung.
Die EEG-Umlage wird als Differenz zwischen dem Preis, den Stromerzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom berechnet.

Rente steigt etwas an
Die Rentner können im kommenden Jahr mit einem Plus von bis zu 2,0 Prozent rechnen - im Osten wieder ein bisschen mehr als im Westen.
Die genaue Erhöhung steht erst im Frühjahr fest.

Förderung für betriebliche Altersvorsorge steigt
Zum 1. Januar steigt nach Angaben der VZ NRW die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 6350 Euro (West) und 5700 Euro (Ost).
Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen.

Flexi-Rente
Arbeitnehmer können flexibler aus dem Berufsleben aussteigen.
Künftig kann eine neu eingeführte Teilrente mit Teilzeitarbeit kombiniert werden.
Das soll Anreiz bieten, länger zu arbeiten.
Außerdem dürfen diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, künftig deutlich mehr hinzuverdienen.

Bislang drohten drastische Kürzungen von bis zu zwei Dritteln, wenn der Hinzuverdienst mehr als 450 Euro im Monat betrug.
Ab Juli 2017 können Rentner jährlich 6300 Euro hinzuverdienen.
Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Rürüp-Rente
Inhaber einer Basis-Rente (Rürup-Rente) können 2017 nach Darstellung der Versicherungswirtschaft erneut einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente von 22 767 auf 23 362 Euro.
Zudem wachse der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtige, von 82 auf 84 Prozent. Somit seien 2017 maximal 19 624 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig.

Mindestunterhalt soll steigen
Alleinerziehende Mütter oder Väter sollen künftig besser abgesichert sein, wenn der andere Elternteil Unterhalt für das gemeinsame Kind verweigert.
Der sogenannte Unterhaltsvorschusses wird ausgeweitet.

Die Gesetzespläne sehen vor, die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen.
Kommunen bezweifeln, dass dies bereits im Januar greift.

Garantiezins sinkt
Ab Januar gilt für klassische Lebensversicherungen ein niedrigerer Höchstrechnungszins – auch Garantiezins genannt.
Er sinkt von derzeit 1,25 auf 0,9 Prozent und ist der Zinssatz, den die Versicherer ihren Kunden maximal auf den Sparanteil zusagen dürfen.

Der neue Garantiezins gilt laut Branchenverband GDV für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2017 abgeschlossen werden.
Für Bestandskunden ändere sich nichts; sie erhalten die garantierten Leistungen ihres bestehenden Vertrages.

Steuererklärung wird einfacher, aber strenger
Für die Abgabe ihrer Steuererklärung haben Verbraucher künftig zwei Monate mehr Zeit: Der späteste Abgabetermin wird nicht mehr der 31. Mai sein, sondern der 31. Juli.
Außerdem müssen Belege nicht mehr eingereicht werden – allerdings müssen sie aufgehoben werden.
Die Regelung bezieht sich auf die Steuererklärung von 2017, also bezieht sich die neue Frist auf den Juli 2018.

Wer seine Steuererklärung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abgibt, muss künftig 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro pro Monat, Verspätung zahlen.
Die Obergrenze für den Verspätungszuschlag beträgt 25 000 Euro.

Grundfreibetrag steigt
Durch den Grundfreibetrag soll das Existenzminimum der Bundesbürger steuerfrei bleiben.
Erst bei Einkünften nach dieser Grenze wird eine Einkommenssteuer fällig.
Bisher liegt er bei 8742 Euro für Ledige und 16 944 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete.
Ab 2017 wird der Freibetrag um 168 Euro erhöht.

Höherer Steueranteil für Neurentner
Wer 2017 in Rente geht, muss 74 Prozent seiner Rente versteuern.
Bisher lag der steuerpflichtige Anteil bei 72 Prozent, erklärt der Bund der Steuerzahler.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur noch 26 Prozent der Bezüge sind im kommenden Jahr steuerfrei.

Absetzbarer Betrag für Vorsorgeaufwendungen steigt
Im kommenden Jahr können Steuerzahler mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.
Der absetzbare Betrag steigt von 82 auf 84 Prozent.
Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Zu den absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken.

Neue Steuerregeln für Lebensversicherungen
Ab 2017 greifen bei Einmalauszahlungen neue Steuerregeln.
Betroffen sind nach Angaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Kunden, die nach 2004 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen haben.
Sie müssen nun die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte mit ihrem individuellen Tarif versteuern.

Voraussetzung dafür: Sie haben zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet und der Vertrag hat mindestens zwölf Jahre bestand.
Einmalauszahlungen aus Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind hingegen weiterhin steuerfrei.

Die Neuerungen der Pflegereform
Erstmals erhalten ab kommendem Jahr alle Pflegebedürftigen gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – egal, ob sie von körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen betroffen sind.
Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade.
Der jeweilige Grad wird auf der Grundlage eines neuen Begutachtungsverfahrens ermittelt.

Der Hilfsbedarf, den jemand hat, wird künftig nicht mehr in Minuten gemessen, sondern soll sich nach dem Grad der Selbstständigkeit des Menschen richten: Wie sehr ist er auf Hilfe von anderen angewiesen, wie gut kann er sein Leben noch alleine führen?
Dabei spielen sechs Bereiche eine Rolle: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen und Belastungen sowie soziale Kontakte.
Für jeden werden abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung Punkte vergeben.
Sie werden am Ende gewichtet und addiert.
Von der Gesamtpunktezahl hängt ab, in welchen Pflegegrad ein Betroffener eingestuft wird.

Das neue System gilt vorerst für diejenigen Menschen, die erst ab Januar 2017 einen Pflegegrad beantragen.

Keine Zurückstufung für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Beeinträchtigungen erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad – niemand soll weniger Leistungen als zuvor erhalten.
Im Gegenteil: Die allermeisten erhalten durch die Umstellung monatlich mehr.

„So erhält ein Pflegebedürftiger der Stufe zwei ohne eingeschränkte Alltagskompetenz im Pflegegrad drei insgesamt 87 Euro zusätzlich für die Pflege durch Angehörige beziehungsweise 154 Euro mehr für die Unterstützung durch einen Pflegedienst“, erläutert Gernot Kiefer, Vorstand des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung in Berlin.


 
Bundesweite Störung an Postbank-Überweisungsterminals !

Berlin Postbank-Kunden können derzeit an Terminals keine Überweisungen ausführen.
Wann die Funktion wieder verfügbar ist, ist noch unklar.

Bei der Postbank kommt es offenbar bundesweit zu technischen Problemen an den Überweisungsterminals.
Aufgrund einer Störung habe das Institut die Überweisungsfunktion an den Geräten bis auf weiteres deutschlandweit deaktiviert.
Das berichtet der Tagesspiegel.

Demnach können Kunden bereits seit Montag am Bankterminal kein Geld mehr überweisen.
Man könne aber weiterhin Kontoauszüge ziehen oder Daueraufträge einrichten, sagte ein Postbanksprecher der Zeitung: „Die Kollegen arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Störung schnellstmöglich wieder behoben ist.“

Zusätzliche Kosten werden erstattet
Kunden, die kein Onlinebanking nutzen, könnten alternativ Überweisungen per Telefon aufgeben oder in der Filiale einen Vordruck auf Papier ausfüllen.
Entstünden dadurch zusätzliche Kosten für den Kunden, würden diese erstattet.


 
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