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Verhandlung am Landgericht Stuttgart„: Ich schwöre auf den Koran“ - Als der Angeklagte das sagt, greift Richterin durch !

Emotionaler Prozess gegen einen mutmaßlichen Messerstecher in Stuttgart: Während der Asylbewerber die Tat beschönigt, schildert das Opfer – ein 53-jähriger Familienvater aus Schwaben – die schrecklichen Folgen des Angriffs.
Am Schluss tut der Vater etwas sehr Bewegendes: Er vergibt dem Täter.


Ende 2015 reiste der damals 17-jährige Amir W. aus Afghanistan nach Deutschland ein.
Er lernte Deutsch, besuchte eine deutsche Schule, lebte bei einer deutschen Gastfamilie.
Aber wirklich angekommen ist er hier: nie.

Gäbe es ein staatliches Zeugnis für Asylbewerber mit dem Hauptfach „Integration“, vermutlich würde darin der Satz stehen: „Er hat sich stets bemüht.“
Doch Bemühen allein reicht nicht.
Amir W. hat das Klassenziel klar verfehlt – und dabei andere Menschen ins Unglück gestürzt.

Er soll Zurückweisung durch Frau nicht ertragen haben
Der junge Flüchtling ist gescheitert, weil er längst nicht so gut eingegliedert war wie viele um ihn herum glauben wollten.
Noch entscheidender aber ist, dass ihm das, was er für die kulturellen Werte seiner Heimat hielt, näher war als die Werte unserer westlichen Demokratie – und dass er offenbar versucht hat, archaische Vorstellungen mit brutaler Gewalt durchzusetzen.

Wie sonst sollte man das Verbrechen interpretieren, das ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt?
Amir W. soll es nicht ertragen haben, dass ihn eine 19-jährige deutsche Frau zurückgewiesen hat.
Allein aus diesem Grund habe er sie im Sommer 2018 töten wollen, mit einem sehr scharfen Fleischermesser, Klingenlänge 17 Zentimeter.

Am Ende traf die Stichwaffe zufällig den 53 Jahre alten Vater der jungen Frau, der bei der Attacke schwer verletzt wurde.
Die Anklage spricht von „versuchtem Mord“.

Opfer will vom Angeklagten im Gericht die Wahrheit erfahren
An diesem Dienstag begann der Prozess gegen Amir W. vor dem Landgericht Stuttgart.
Da er zur Tatzeit unter 21 war und damit als Heranwachsender gilt, ist die Jugendkammer für den Fall zuständig.

Die Verhandlung im Saal 9 ist kaum zu ertragen.
Sie ist eine Zumutung.
Für alle im Gerichtssaal Anwesenden, vor allem aber für das Opfer, das keine drei Meter vom Angeklagten entfernt sitzt.

Der am 15. Juli 2018 in seinem eigenen Haus niedergestochene Rainer P. (Name aus Schutzgründen geändert) wartet darauf, dass Amir W. hier und heute die Wahrheit sagt, die volle Wahrheit.

Aber schon in den ersten beiden Verhandlungsstunden wird deutlich: Der junge Mann laviert herum, streitet ab, beschönigt.
Zwar legt er ein grobes Geständnis zum Tatverlauf ab, aber in zentralen Punkten weicht er aus – oder erzählt offensichtlich die Unwahrheit.
Einmal sagt er: „Ich schwöre auf den Koran!“
Die Richterin greift hart durch: „Gucken Sie mich an!“

Allerdings sitzt im Saal eine Frau, die auf Schwüre wenig gibt und die sich das Verhalten des Angeklagten nicht auf Dauer bieten lässt: die Vorsitzende Richterin Cornelie Eßlinger-Graf.

Mehrmals warnt sie den Angeklagten, er solle sich an die hier geltenden Regeln und Manieren halten: „Ich will, dass Sie mich anschauen, wenn Sie mit mir sprechen.
Dann lügt es sich nämlich schlechter!“

Sie sagt auch Sätze wie: „Benehmen Sie sich wie ein Mann und stehen Sie dazu, was Sie getan haben!“

In solchen Momenten bebt ihre Stimme, sie hält ihren Zeigefinger in die Luft: „Eiern Sie nicht rum. Gucken Sie mich an!“

Widersprüche, wachsweiche Angaben, klare Lügen
Wenn sich Amir W. in Widersprüche verstrickt und die Wahrheit mal wieder so zurechtbiegt, wie es ihm passt, geht die Richterin energisch dazwischen: „Ich glaube, dass Sie unter Wahrnehmungsstörungen leiden.“

Er solle bloß nicht versuchen, sie hinters Licht zu führen: „Sie sollten mich intellektuell nicht unterschätzen!“
Die Frau mit den kurzen dunkelblonden Haaren und der Brille schaut ihn sehr streng an.

Amir W. wirkt jugendlich, fast burschenhaft: schlank, groß, schmales Gesicht, Jeans, hellgrauer Pullover mit aufgestelltem Kragen.
Seine schwarzen Locken sind über den Ohren und am Hinterkopf abrasiert.
Er kann relativ gut Deutsch, hat sogar eine Sprachprüfung bestanden.
Doch heute, in dieser Umgebung, fühlt er sich unsicher.
Die meisten seiner Ausführungen übersetzt ein Dolmetscher.

Schlepper brachte den Jugendlichen 2015 nach Europa
Die Prozessbeobachter erfahren, dass er mit 17 nach Deutschland gekommen ist, ganz allein, ohne seine Eltern (Vater Polizist, Mutter Hausfrau) und seine sechs Geschwister.
Angeblich haben die Taliban versucht, ihn als Kämpfer anzuwerben, was er aber nicht wollte.
Damals war er 16.

Sein Vater habe ihm geraten, „nach Europa zu flüchten“.
Für 3000 US-Dollar habe ihn ein Schlepper über Pakistan, den Iran, die Türkei, Bulgarien, Serbien und Österreich nach Deutschland gebracht.
Insgesamt neun Monate sei er unterwegs gewesen, zu Fuß, mit dem Bus, in Autos, mit dem Zug.

Ob das alles so stimmt – wer weiß?
Fest steht, dass er im Dezember 2015 die deutsche Grenze passierte und nach München kam.
Von dort aus ging es weiter in die baden-württembergische Provinz.
Sein Antrag auf Asyl wurde abgelehnt.
Er klagte und durfte vorläufig bleiben.
Bis heute ist das Verfahren nicht abgeschlossen.
Zeitweise bekam er monatlich 300 Euro vom Staat.

Schule, Jobs, Pflegefamilie – doch nie wirklich Fuß gefasst
Amir W. versuchte, in Deutschland irgendwie Fuß zu fassen, aber so richtig geklappt hat es nie.
Seinen Job bei McDonald’s (1400 Euro netto im Monat) verlor er, weil er sich mit dem Chef verkracht hatte.

In einer Einrichtung des SOS-Kinderdorfs flog er raus, weil man ihm Drogenkonsum nachweisen konnte.

Und eine deutsche Familie, die ihn als Pflegesohn aufgenommen hatte, verließ er nach wenigen Monaten.
Angeblich war ihm das Leben auf einem schwäbischen Hof „zu umständlich“.

Im November 2017 habe er dann in der Schule ein deutsches Mädchen kennengelernt, schon bald sei es „Liebe“ gewesen.
Es ist das Mädchen, dass er laut Anklage ein paar Monate später ermorden wollte.

Amir W. wollte seiner Freundin Kontakte zu Jungs verbieten
Amir W. sagt vor Gericht, dass er sich schon zu Beginn der Beziehung oft mit Kerstin P. gestritten habe.

Er störte sich daran, dass sie auch zu anderen Jungs Kontakt hatte.
Jungs, mit denen sie Nachrichten und Bilder auf WhatsApp oder Instagram austauschte, manchmal war ein Herz-Symbol dabei.
Er habe ihr daraufhin gesagt: „Wenn Du mit mir zusammensein willst, musst Du die anderen Kontakte abbrechen.“
Er wolle eine „saubere, ehrliche Frau“.

Die Richterin reagiert fassungslos: „Warum darf eine junge Frau keine Kontakte zu anderen Männern haben?
Die Welt ist voller Jungs!“
Sie klärt den Angeklagten auf, dass bei uns „auch die Frauen etwas zu sagen haben und nicht nur Männer“.

Dass Amir W. dies offenbar anders sieht, hat er einmal einem anderen Mädchen klargemacht.
Deren Zeugenaussage liest die Richterin vor.
Demnach soll Amir W. gesagt haben: „Wenn ein Mann in Afghanistan will, dass eine Frau zu ihm zurückkommt, dann kommt sie auch zurück.“

Gewalt-Androhung auf dem Handy: „Verarsch mich nicht“
Diese klare Ansage hat er auch Kerstin P. übermittelt, in einer Textnachricht auf dem Handy: „Verarsch mich nicht, sonst ist Dein Leben gefickt.“

Als sich seine deutsche Freundin endgültig von ihm getrennt hatte, speicherte er ihre Nummer in seinem Telefon unter dem Namen „Ratte“.
Die Richterin: „Das spricht nicht für friedliche Absichten.“
Sie fährt fort: „Viele in diesem Saal denken, dass Sie Kerstin töten wollten.
Oder vergewaltigen.
Oder erst vergewaltigen und dann töten.“

Richterin legt das Tatmesser auf den Tisch, Angeklagter nickt
Amir W. wimmert, er habe niemanden töten oder verletzen wollen.
Am Tattag sei er „sehr wütend“ zum Haus der Familie P. nach Plüderhausen gelaufen, um mit Kerstin „ein letztes Mal zu reden“.
Er wiederholt dies mehrmals, aber die Richterin gibt ihm Paroli.
Mit lauter Stimme fragt sie: „Warum haben Sie das Messer mitgenommen?“
„Was wollten Sie mit dem Messer machen?“

Sie greift unter den Tisch, holt einen Karton hervor und packt die Tatwaffe aus.
„War das dieses Messer?“
Der Angeklagte nickt.

Irgendwann sagt er, mit dem Messer habe er die junge Frau nur „erschrecken“ und ihr „Angst machen“ wollen, was aber kaum zu glauben ist.
Denn wofür brauchte er dann die Sturmhaube und die Handschuhe?
„Ich denke nicht“, sagt die Richterin, „dass Sie an diesem warmen Sommerabend kalte Hände hatten.“

Jeder Prozessbeobachter spürt, dass der Angeklagte etwas verbergen will und dass sein – grobes – Geständnis kein wirkliches Geständnis ist, sondern ein billiger Versuch, sich dem Gericht in einem vorteilhaften Licht zu präsentieren.

Anwalt des Opfers mit bewegendem Appell an Amir W.
Im Moment des allgemeinen Unwohlseins erhebt sich der Rechtsanwalt des niedergestochenen Familienvaters von seinem Platz.
Jens Rabe, ein erfahrener und besonnener Verteidiger, richtet ergreifende Worte an Amir W.

Rabe erklärt, dass sein Mandant heute hier sei, „um Ihnen zu verzeihen.
Verzeihen kann er aber nur, wenn Sie die Wahrheit sagen!“
Rabe appelliert an den Angeklagten: „Herr P., den Sie niedergestochen haben, will Ihnen nichts Böses.
Er erwartet nur, dass Sie hier die Wahrheit sagen.
Das ist auch meine Bitte.“

Die Bitte verhallt.

Erneut windet sich der Angeklagte, wieder will er irgendetwas schwören.
Die Richterin gebietet ihm Einhalt: „Sie haben gerade eine große Chance verstreichen lassen – für Sie und viele andere im Saal!“

Der niedergestochene Vater spricht mit stockender Stimme
Man weiß nicht, was quälender ist in diesen Stunden: die unsäglichen Versuche des Angeklagten, halbwegs glimpflich aus der Sache rauszukommen – oder die ergreifenden, einige Zuschauer zu Tränen rührenden Schilderungen des Opfers Rainer P.

Der 53-Jährige muss, nachdem er den Prozess bislang schweigend verfolgt hat, als Zeuge aussagen.
Er beginnt seinen Vortrag mit dem Satz: „Es ist emotional nicht ganz einfach für mich.“
Seine Stimme stockt.

Anfang 2018 habe er von dem Verhältnis seiner Tochter zu dem Asylbewerber aus Afghanistan erfahren und sei nicht sehr glücklich gewesen.
Innerhalb der – tief christlich geprägten – Familie habe es viele Gespräche gegeben, ob eine Beziehung von Menschen aus so unterschiedlichen Kulturen gutgehen könne.

Dass seine Tochter mal einen Muslim heiraten könnte, sei für ihn „schwer vorstellbar“ gewesen, sagt Rainer P.
„Aber wir hätten die Entscheidung von Kerstin akzeptiert.
Sie ist volljährig.“

Plötzlich sah er „eine schwarze Gestalt hinter der Tür“
Am Abend vor der Tat saß er mit seiner Frau, seinem Sohn und dessen Freundin bei einem Glas Wein auf der Terrasse.
Man habe gegessen, geredet, gelacht.
Nachdem die Gäste weggefahren waren, habe er sich zusammen mit seiner Frau schlafen gelegt.

Wenige Minuten später hätten sie im Haus komische Geräusche gehört.
Er sei – völlig nackt – aufgestanden und ins Schlafzimmer seiner Tochter gegangen, die noch mit Kumpels unterwegs war.
Er ließ den Rollladen herunter, wollte das Zimmer verlassen – und sah plötzlich „eine schwarze Gestalt hinter der Tür“.

Die nächsten Minuten kamen ihm vor „wie ein Albtraum“.
Die Gestalt stach plötzlich auf ihn ein, verfolgte ihn in den Flur, wo er stürzte und schrie.

Rainer P.: „Er hat ausgeholt und einfach zugestochen.“
Immer wieder sah er die geschliffene Klinge auf sich zurasen.
„Ich dachte: So ein großes Messer, das gibt’s doch gar nicht.“
Der Vater blutete und war vor Angst wie von Sinnen.
„Ich konnte nicht realisieren, dass mein Oberschenkel aufplatzt.
Ich habe gedacht: Jetzt stirbst du.“

In einem günstigen Moment – der Täter rückte sich die Maske mit den Sehschlitzen zurecht – sprang Rainer P. auf und rettete sich auf das Dach, wo er auf Hilfe wartete.
Noch in der gleichen Nacht wurde der Schwerverletzte operiert.

Folgen der schrecklichen Tat bis heute spürbar
Die Auswirkungen des Verbrechens sind noch immer spürbar.
Bis heute ist Rainer P., der als selbstständiger Bauunternehmer arbeitet, krankgeschrieben.
Von den Stichen hat er Narben im Gesicht, an den Armen und den Beinen zurückbehalten.
Langes Laufen und Stehen fällt ihm schwer, das Fußgelenk kann er nur unter Schmerzen bewegen.
Zwei Mal pro Woche geht er zur Physiotherapie.

Die körperlichen Folgen sind das eine, die seelischen Nachwirkungen das andere.
„Der Vorfall hat unser Leben komplett über den Haufen geschmissen und unsere Familie auf eine harte Probe gestellt“, sagt Rainer P., der sich in psychologische Behandlung begeben musste und Medikamente gegen Depressionen einnimmt.
Er findet keinen Schlaf mehr.
An manchen Tagen will er nicht rausgehen.

Seine Tochter mache sich schwere Vorwürfe und werde von Schuldgefühlen geplagt, sagt er.
„Als Eltern mussten wir aufpassen, dass wir nicht die Liebe zu unserem Kind verlieren.“
Erst viereinhalb Monate nach der Tat traute sich die Familie in ihr Haus zurück.
Manchmal kommen die Ängste zurück.

Täter suchte nach dem Angriff Sexvideos auf Handy
Am Ende spricht Rainer P. das Wort „Glück“ aus.
„Zum Glück ist unsere Tochter zur Tatzeit nicht zu Hause gewesen.
Denn sonst wäre sie ermordet worden.“
Während er das sagt, schaut der Angeklagte stumm zu Boden, wohl auch aus Scham.

Dass er dazu allen Grund hat, macht die Richterin am Schluss nochmals sehr deutlich.
Laut den Ermittlungen der Polizei, sagt sie, habe Amir W. unmittelbar nach der Tat drei Dinge getan: Er habe seine Tatkleidung in einem Beutel verstaut und hinter der Waschmaschine versteckt.
Dann habe er seinen Bart abrasiert, um nicht als Täter erkannt zu werden.
Und schließlich habe er auf seinem Handy nach Sex-Videos gesucht.
Das sei zwar „nicht strafbar“, sagt die Richterin.
„Aber es berührt einen eigenartig, wenn jemand von so einer Tat zurückkommt.“

Trotz leidvoller Erfahrung: Opfer setzt Zeichen der Versöhnung
Der letzte Satz bleibt dem Opfer vorbehalten.
Ein überraschender Satz angesichts des Leids, das der Angeklagte über die Familie gebracht haben soll.

Der Satz lautet: „Ich möchte dem Täter vergeben.
Er hat nicht nur uns, sondern auch sich selber geschadet.“

Der Prozess wird fortgesetzt.


 
Großeinsatz in Flüchtlingsunterkunft: Mann festgenommen !

Nach einem Großeinsatz in einer Flüchtlingsunterkunft in Olsberg im Sauerland hat die Polizei einen bewaffneten Mann verhaftet.
Der 49-Jährige wurde bei der Festnahme am Mittwochmorgen verletzt, wie ein Polizeisprecher mitteilte.
Demnach hatte sich der Mann aus Tadschikistan mit einem Messer in einem Zimmer der Unterkunft verschanzt, weil das Ausländeramt ihn nach Litauen zurückführen wollte.
Er habe die Beamten bedroht.
Die Einsatzkräfte wurden nach Polizeiangaben nicht verletzt.

Während des Großeinsatzes hatte die Polizei Teile einer benachbarten Schule gesperrt.
Der Unterricht fand dann in anderen Klassenräumen statt, wie der Polizeisprecher berichtete.


 
Geplante Enführung von Bushido-Familie: Berliner Fahnder schnappen Abou-Chaker-Bruder in Dänemark !

Die Polizei ist sicher, dass es Mitglieder des berüchtigten Abou-Chaker-Clans auf die Familie von Rapper Bushido abgesehen hatten.
Nun würde ein Verdächtiger in Dänemark gefasst.


In Dänemark ist der Bruder des seit einer Woche in U-Haft sitzenden Berliner Clan-Chefs Arafat Abou-Chaker verhaftet worden.
Er sei am Montagabend in dem Nachbarland gefasst worden, sagte eine Sprecherin der Berliner Generalstaatsanwaltschaft.
Zuvor hatte die Zeitung "B.Z." berichtet, dass Ermittler aus Berlin den 42-jährigen aufgespürt hatten.

Gegen Yasser Abou-Chaker wird demnach wegen Verdachts auf Verabredung zu einem Verbrechen ermittelt.
Er soll an der Planung und Vorbereitung der Entführung der Kinder von Rapper Bushido beteiligt gewesen sein. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor.

Die Ermittler in der Hauptstadt betrieben nun die Überstellung des Bruders aus Dänemark, sagte die Sprecherin weiter.
Dies könne eine Woche dauern.

Arafat Abou-Chaker, ehemaliger Geschäftspartner von Bushido, war vor einer Woche bei einem Gerichtstermin in Berlin verhaftet worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm eine "verabredete Entziehung Minderjähriger, schwere Körperverletzung und Anstiftung zur Entziehung Minderjähriger" vor.
Er soll versucht haben, Bushidos Kinder oder dessen Frau zu entführen.


 
Anschlag an Silvester: Bericht - Auto-Attentäter griff noch mehr Menschen an !

Er steuerte sein Auto gezielt in Gruppen feiernder Menschen mit Migrationshintergrund.
Zu den bei den Angriffen in Bottrop und Essen Verletzten könnten offenbar weitere hinzukommen.

Der gezielte Angriff auf Ausländer mit einem Auto an Silvester im Ruhrgebiet hat nach WDR-Informationen offenbar größere Ausmaße gehabt als bisher angenommen.
Der Anwalt des beschuldigten Fahrers sagte dem Sender am Mittwoch, es hätten sich zahlreiche weitere Geschädigte gemeldet.

Der 50-jährige Fahrer soll demnach nicht nur in Bottrop und Essen in Menschengruppen gefahren sein, sondern wohl auch in Oberhausen.

Schwer verletzt wurde dort allerdings niemand, wie der WDR weiter berichtete.
Die Staatsanwaltschaft Essen hatte am Dienstagabend mitgeteilt, dass sich der Beschuldigte nunmehr in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand sei davon auszugehen, dass er zu den Tatzeiten mindestens erheblich vermindert schuldfähig war.

Auch eine vollständig aufgehobene Schuldfähigkeit könne derzeit nicht sicher ausgeschlossen werden, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.
Auf Antrag der Behörde habe das Amtsgericht Essen den Haftbefehl gegen den Mann in einen vorläufigen Unterbringungsbefehl umgewandelt.

Bei den Autoattacken des Manns auf Gruppen feiernder Menschen in der Silvesternacht waren in Bottrop und Essen insgesamt acht Menschen verletzt worden.
Die meisten Verletzten kommen aus Syrien und Afghanistan.
Alle haben ausländische Wurzeln.
Erste Aussagen des Mannes hatten auf Rassismus als Tatmotiv hingewiesen.

Er soll mit seinem Auto gezielt Jagd auf Menschen gemacht haben, die er für Ausländer hielt.
Unter den Verletzten waren mehrere Kinder.
Eine Syrerin schwebte vorübergehend in Lebensgefahr.


 
Nach Festnahme: Mann flieht aus Polizeigewahrsam !

Nachdem ein Mann bei einer Verfolgungsjagd festgenommen wurde, ist er am frühen Mittwochmorgen aus dem Polizeigewahrsam in Gronau geflohen.
Der 48-Jährige verließ nach Polizeiangaben seine Zelle und das Gebäude, ohne jemanden zu verletzen.

"Die Fahndung ist eingeleitet", sagte eine Polizeisprecherin.
Wie dem Mann die Flucht gelang, war zunächst unklar.

Der mit zwei Haftbefehlen gesuchte Mann hatte am Dienstag auf der Flucht vor dem Zoll versucht, die Beamten mit seinem Auto von der Straße abzudrängen.
Polizisten nahmen den Mann später fest.
Bei der Überprüfung habe sich herausgestellt, dass der 48-Jährige bereits gesucht wurde.


 
Horror-Tat in Velbert: Urteil gegen 15-Jährigen nach Gruppenvergewaltigung !

Düsseldorf - Nach der Gruppenvergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in Velbert am Rand des Ruhrgebiets hat das Wuppertaler Landgericht einen weiteren jugendlichen Vergewaltiger verurteilt.

Der 15-Jährige erhielt am Mittwoch zwei Jahre und neun Monate Jugendstrafe, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Wegen Beihilfe zur Vergewaltigung erhielt ein zweiter, ebenfalls 15 Jahre alter Angeklagter 15 Monate Haft auf Bewährung.
Beide hatten sich in ihre Heimat nach Bulgarien abgesetzt und waren dort festgenommen worden.

Tat löste bundesweites Entsetzen aus
Sie hatten Geständnisse abgelegt.
Das Gericht hielt ihnen zugute, dass dem Opfer damit eine erneute Zeugenaussage vor Gericht erspart blieb.
Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Sechs Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren hatte das Gericht bereits im vergangenen Oktober verurteilt.
Die höchste Einzelstrafe waren vier Jahre und neun Monate Haft.
Das Verbrechen hatte im April vergangenen Jahres bundesweit Entsetzen ausgelöst.


 
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Mordfall Susanna !

Rund acht Monate nach dem gewaltsamen Tod der 14-jährigen Susanna aus Mainz hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Anklage gegen den 21-jährigen Verdächtigen Ali B. erhoben.
Dem Iraker werden Vergewaltigung und Mord aus Heimtücke sowie zur Verdeckung einer Straftat vorgeworfen, wie die Behörde mitteilte.

Susannas Leiche war Anfang Juni 2018, zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens, in der Nähe eines Bahndamms gefunden worden.

Ali B. war nach dem Mord an Susanna mit seiner Familie in den Nordirak geflüchtet.
Kurdische Sicherheitsbehörden nahmen ihn allerdings vor Ort fest und übergaben ihn an die Bundespolizei, die ihn nach Hessen zurückbrachte.


 
Frau und Kind in Auto verbrannt: Mordfall wird erneut Thema !

Sie wurden in einem Auto verbrannt: Rund 30 Jahre nach einem ungeklärten Doppelmord an einer Mutter und ihrem zweijährigen Sohn aus Menden rollen die Behörden den Fall neu auf.
Man werde die Spuren von damals erneut mit modernen kriminaltechnischen Methoden untersuchen, sagte Kriminalhauptkommissar Ralf Eickler von der Mordkommission Hagen am Mittwoch.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft Arnsberg wollen den Fall demnach aber auch erneut ins Gedächtnis der Bevölkerung rufen, in der Hoffnung, dass eventuelle Mitwisser von damals oder ein Täter sich melden.
"Vielleicht will jemand nach all den Jahren reinen Tisch machen", sagte Eickler.
Nach wie vor sei auf sachdienliche Hinweise eine Belohnung von 100 000 Mark (umgerechnet rund 50 000 Euro) ausgesetzt.
Der WDR hat darüber berichtet.

Am 27. Januar 1989 hatten Polizisten die verbrannten Leichen der Mendenerin Marion Hesse und ihrem zweijährigen Sohn Tim an einem Feldweg in ihrem Auto gefunden.
Wie die Ermittlungen ergaben, war der Wagen von außen mit Benzin in Brand gesetzt und zuvor an einem Strommasten platziert worden, um einen Unfall vorzutäuschen.
Bis heute konnte der Täter nicht gefunden werden.
Neue Hinweise gebe es bisher jedoch nicht, so Eickler.
"Momentan ist kein Durchbruch absehbar."

Seit 1970 gab es 900 ungelöste Tötungsdelikte in Nordrhein-Westfalen (Stand Juli 2018).
Nach Aussage von Eickler werden solche Fälle regelmäßig erneut geprüft.


 
Kioskbetreiber erleidet nach Raubüberfall einen Herzinfarkt !

Polizisten haben einen Kioskbesitzer wiederbelebt, der kurz nach einem Raubüberfall einen Herzinfarkt erlitten hat.
Ein Mann hatte am Mittwochmorgen den 68 Jahre alten Betreiber einer Lottoannahme-Stelle in Krefeld mit einer Schusswaffe bedroht, wie die Polizei berichtete.

Der Täter floh mit dem Geld aus der Kasse.
Als Polizeibeamte das Opfer danach befragten, verlor der Mann das Bewusstsein und sackte zusammen.

Nach der erfolgreichen Wiederbelebung wurde der 68-Jährige in ein Krankenhaus gebracht.


 
Philip A. schlug im Drogenrausch Frau tot, weil sie ihn liebte !

Bonn/Reichshof - Er richtete ein Blutbad an, nahm zwei kleinen Kindern die Mutter…
Jetzt wurde Philip A. (24) vor dem Bonner Landgericht wegen Totschlags zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.
Zudem wird er in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

Keine Regung beim Urteil
Der Angeklagte verzog beim Urteilsspruch keine Miene.
Er hatte, soweit er sich erinnern konnte, die Tat gestanden und bereut.

In der Nacht zum ersten Weihnachtstag 2017 hatte er seine Bekannte Inga M. (39, Namen geändert) in deren Wohnung in Reichshof im Alkohol- und Drogenrausch getötet.
Auf brutalste Weise.

Sie träumte von einer Beziehung
Die deutlich ältere Frau hatte sich in ihn verliebt, träumte von einer Beziehung.
Philip A. wollte das aber nicht.
Er soll ihr sogar an den Kopf geworfen haben, dass sie ja so alt sie seine eigene Mutter sei.

„Der eine will mehr, der andere nicht – das ist immer wieder aufgekommen.
Auch an jenem Abend“, so die Richterin.

Sie wollte, dass er bleibt
Damals war der 24-Jährige bei Inga M. Sie hingen ab, tranken, konsumierten Amphetamin, Cannabis.
Als er gehen wollte, versuchte die Frau ihn daran zu hindern.
Sie soll ihm gesagt haben, dass sie ihn toll findet und dass es mit ihnen doch was werden könnte.

Mit Blut besuddelt weggerannt
Philip A. will Angst bekommen haben, weil, wie er erklärte, Inga M.s Augen so komisch gewesen seien.
Da schlug er zu.
An den ersten Schlag in Richtung ihres Kopfes konnte sich der Angeklagte noch erinnern – an die weiteren Schläge, Tritte, Bisse nicht.
Auch nicht, als er – Hose und Schuhe mit Blut besudelt – und mit nacktem Oberkörper aus dem Haus rannte.

Inga M. war infolge ihrer vielen Verletzungen verblutet.
Kinder fanden ihre Leiche am 1. Weihnachtstag – sie lag in der offenen Haustür.


 
Berlin: Erzieherin für Sex mit 13-Jährigem zu 33 Monaten Haft verurteilt !

Amtsgericht Tiergarten. Angeklagt: Yvonne T. (37) aus Pankow.
Fell an den Stiefeln, hautenge Jeans.
Üppige blonde Zöpfe, bildhübsches Gesicht.
Eine Frau, nach der sich Männer umgucken.
Eine Frau, die Sex mit einem Kind hatte – sie war die Betreuerin des Jungen.

Seit Juli 2017 arbeitete die staatlich anerkannte Erzieherin bei einer Jugendhilfe-Einrichtung des Diakonischen Werks in Reinickendorf.
Dort sind Kinder aus schwierigen Verhältnissen in Wohngruppen untergebracht.
Auch der schüchterne Benny (13, Name geändert) stand unter ihrer Obhut.

Sie hat einen Sohn im selben Alter
Die Anklage wirft der Erzieherin sexuellen Missbrauch des Kindes vor.
Ein Zungenkuss im Dienstzimmer.
Zwei Mal Beischlaf „mit Eindringen in den Körper“.
Sie habe sich auf den Jungen gelegt und Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt.
Einmal in seinem Bett, während ein anderer Junge im Doppelstockbett über ihm lag und schlief.
Einmal nachts auf der Couch im WG-Wohnzimmer.
Das sind Verbrechen (§ 176 Strafgesetzbuch), die Mindeststrafe dafür beträgt jeweils zwei Jahre Haft.

Die Erzieherin ist nicht vorbestraft.
Sie hat selbst einen Sohn in diesem Alter.

„Benny war Bettnässer“, sagt sie.
Andere hätten ihn „runtergemacht“ dafür: „Mir hat er sich geöffnet.“
Es sei „immer enger geworden“.
Oft habe er gebeten: „Kannst du mich krabbeln?“
Hintergedanken?
Sie doch nicht: „Als er mir einen Kuss auf den Mund gab, war ich schockiert!“
Ihr Fehler sei gewesen, das zu verschweigen.
Der kleine Benny sei es gewesen, der dann gefragt habe: „Ist es schlimm, wenn ich mein erstes Mal mit dir erlebe?“
Sie habe noch zu ihm gesagt: „Ja, das ist strafbar!
Besser du suchst jemanden in deinem Alter!“
Dann sei es doch passiert: „Ich war handlungsunfähig.“

„Ich wollte es nicht“ – „Aber Sie taten es ein zweites Mal“
Richter: „Wie soll ich das verstehen?“

Erzieherin: „Ich wollte es nicht, es passierte trotzdem.“
Richter: „Aber Sie taten es ein zweites Mal.“
Erzieherin: „Er schickte mir Nachrichten, wie schön es gewesen sei.
Ich sagte, das gibt Ärger.
Wir saßen auf der Couch und diskutierten.
Da kam es wieder dazu.“

Die Zuhörer sind erschüttert.
Es ist das, was jeder Kinderschänder behauptet: Das Kind wollte es so.
Nur sitzt diesmal eine Frau auf der Anklagebank.

Benny sagt hinter verschlossenen Türen aus
Benny ist ein schwieriges Kind aus einer schwierigen Familie.
Laut Gutachten mit einer sozial-emotionalen Schwäche.
„Sie hat ihn bevorzugt“, sagt ein anderer Junge (14).
„Sie sagte, wir müssten aufgeklärt werden.“

Eine Handy-Kontrolle brachte 2017 alles ans Licht.
Illegaler Chat-Verkehr, verfängliche Fotos.
„Deutlich grenzüberschreitend, ich informierte die Senatsverwaltung“, sagt eine Heimleiterin (44).
Auch der zwölfjährige Sohn der Erzieherin war in der Chat-Gruppe.
„Schlaft schön, Schatzis, lasst eure Hände über der Decke“, schrieb sie dort unter anderem.

Nach Bennys Aussage – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – meint die Staatsanwältin: „Er suchte Geborgenheit und Nähe, heute geht es ihm psychisch nicht gut mit dem, was passiert ist.“
Sie will die Erzieherin im Gefängnis sehen.

Verteidiger: „Es ist ein Unterschied, ob ein Kind gegen seinen Willen missbraucht wird oder ob ein eigenes Interesse da ist.
Sie muss nicht weggesperrt werden, eine Bewährungsstrafe reicht.“

„Handlungsunfähig war eher der Junge und nicht Sie!“
Urteil: zwei Jahre und neun Monate Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen (Beischlaf) und sexuellem Missbrauch eines Kindes in einem Fall (Zungenkuss).
Der Richter: „Handlungsunfähig war eher der Junge und nicht Sie! Ein ohnehin schon geschädigtes Kind wurde noch zusätzlich gefährdet durch das, was Sie getan haben.“

Die Erzieherin wischt sich die Augen und klappert mit den falschen Wimpern.
Das Urteil kann sie anfechten (Berufung oder Revision).
Sie arbeitet mittlerweile in einem Krankenhaus.

 
Prozess um Kinderporno-Plattform "Elysium" nähert sich Ende !

Limburg - Der Prozess um die Kinderporno-Plattform "Elysium" steuert nach mehr als fünf Monaten auf sein Ende zu.
Vor dem Landgericht Limburg könnten heute die Plädoyers beginnen.

Die angeklagten Männer aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern sollen die Führungsriege der riesigen Kinderpornografie-Plattform "Elysium" gebildet haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft ihnen vor, das Forum betrieben oder sich daran beteiligt zu haben.
Ein Angeklagter soll zudem Kinder sexuell missbraucht haben.
Die Männer hatten zu Beginn des Prozesses im August 2018 die Vorwürfe zu einem großen Teil eingeräumt, teils aber mit Einschränkungen.

"Elysium" war etwa ein halbes Jahr im *******, dem verborgenen Teil des Internets, online und hatte weltweit mehr als 111.000 Nutzerkonten.
Im Juni 2017 schalteten die Ermittler die Plattform ab.
In dieser Form soll sie eine der größten ihrer Art im ******* gewesen sein.


 
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