Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Haftbefehl lag vor: Polizei nimmt Mann nach fast 200 Schwarzfahrten fest !

Kontrolleure haben einen 67-Jährigen in einer S-Bahn Richtung Flughafen München ohne Fahrschein erwischt.
Die Bundespolizei kam hinzu und stellte fest, dass der renitente Schwarzfahrer bereits gesucht wurde.

Seine vorerst letzte Schwarzfahrt endete in Untersuchungshaft: Weil ein Mann in Bayern fast 200 Mal ohne Ticket in Zügen erwischt wurde, haben ihn Bundespolizisten bei seiner jüngsten unbezahlten Fahrt am Montag festgenommen.

Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, wollten Ticketkontrolleure den 67-Jährigen in einer S-Bahn Richtung Flughafen München überprüfen.
Der Ertappte zeigte jedoch keine Reue und verweigerte jegliche Angaben zu seiner Person.
Die Kontrolleure übergaben den Schwarzfahrer am Flughafen der Bundespolizei.

Diese stellte fest, dass der Mann bereits 82 Mal wegen Schwarzfahrens angezeigt wurde und es weitere 103 Verdachtsfälle gibt.
Da deswegen auch ein Haftbefehl gegen ihn vorlag, nahmen die Beamten den 67-Jährigen noch vor Ort fest.

 
Frau mit Flüssigkeit übergossen: Polizei schnappt die Essig-Hexe von Düsseldorf !

Düsseldorf - Am vergangenen Donnerstag hatte eine Tat vor dem Landtag für Aufsehen gesorgt.
Dort wurde eine Fahrradfahrerin von einer zunächst unbekannten Frau mit einer Flüssigkeit bespritzt.
Das Opfer klagte danach über ein Brennen im Gesicht und wurde ins Krankenhaus gebracht.

Nun meldet die Polizei, dass die Täterin nach wenigen Tagen identifiziert werden konnte.

Düsseldorfer Polizei erhielt zahlreiche Hinweise
Durch die breite öffentliche Berichterstattung meldeten sich bei den Ermittlern des Kriminalkommissariats 35 weitere Zeugen und Geschädigte.
Mittlerweile konnten 12 weitere Taten der zunächst Unbekannten registriert werden.

Bei der Tatverdächtigen handelt es sich um eine 55-jährige Düsseldorferin mit asiatischer Herkunft.
Mit einem richterlich angeordneten Durchsuchungsbeschluss stellten die Ermittler umfangreiche Beweismittel sicher.

Düsseldorfer Polizei stellt Fahrrad und Essiglösung sicher
Unter anderem konnte ein Fahrrad mit roten Satteltaschen und eine Essiglösung sichergestellt werden.
In einer ersten Einlassung gab die Frau zu hiermit die Geschädigten besprüht zu haben.

Die Beamten hielten noch vor Ort eine sogenannte Gefährderansprache.
Die „Essig-Hexe“ wollte sich darüber hinaus nur noch über ihren Anwalt äußern.
Die Ermittlungen dauern an.


 
Hubarbeitsbühne falsch bedient: tödlicher Baustellen-Unfall !

Ein 31-Jähriger ist bei einem Unfall auf einer Baustelle in Paderborn von einer Hubarbeitsbühne eingeklemmt worden und ums Leben gekommen.
Der Mann habe am Freitag auf dem Hubsteiger gestanden und am Dach einer Halle gearbeitet, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Vermutlich durch eine Fehlbedienung sei er zwischen die Arbeitsbühne und einen Betonträger gedrückt und dabei tödlich verletzt worden, ermittelten Polizei und das Amt für Arbeitsschutz.
Kollegen bemerkten den Unfall erst einige Zeit später.
Der Rettungsdienst konnte dem 31-Jährigen nicht mehr helfen.


 
Attentat auf Lehrer geplant ? Schüler bestreitet Tötungsabsicht vor Gericht !

Die Geschichte sorgt bundesweit für Schlagzeilen: In NRW sollen drei Schüler geplant haben, einen Lehrer mit Hämmern zu erschlagen.
Nun wird der Fall vor Gericht verhandelt.
Gleich am ersten Verhandlungstag weist einer der Angeklagten die Vorwürfe zurück.

Nervös und angespannt wirkt der Lehrer Wolfgang Wittchow, als er am Morgen ins Dortmunder Landgericht kommt.
Im Mai 2019 sollen drei Jugendliche - zwei von ihnen waren seine Schüler - den Plan gefasst haben, ihn zu erschlagen.
Noch vor Beginn des Prozesses vor der Jugendstrafkammer sagt Wittchow: "Zumindest für den Haupttäter wünsche ich mir eine Strafe, die sich in Jahren und nicht nur in Monaten bemisst."
Resozialisierung könne ja auch im Gefängnis stattfinden.

Jener Tag im Mai hat offenkundig tiefe Spuren in der Psyche des Deutsch- und Chemielehrers hinterlassen.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die heute 17, 18 und 19 Jahre alten Angeklagten vorhatten, Wittchow in einen Hinterhalt zu locken, indem sie einen medizinischen Notfall auf einem abgelegenen Teil des Lehrerparkplatzes der Gesamtschule simulierten.
Dabei sollen sie gehofft haben, dass sich der Lehrer zu dem am Boden liegenden Jugendlichen hinabbeugt.
Dann, so heißt es, wollten sie ihn mit Hämmern von hinten erschlagen.
Wittchow wurde aber offenbar skeptisch.
Statt in die Falle zu gehen, soll er sich dafür entschieden haben, einen Rettungswagen zu alarmieren.
Zu einem Angriff kam es dann nicht.

Wittchow hält Hauptangeklagten für "gestört"
Die Anklage gegen die drei deutschen Staatsbürger lautet auf Mordversuch.
Schon am ersten Verhandlungstag weist einer der drei Angeklagten diese Vorwürfe zurück.
Die Verhandlung findet komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Thomas Jungkamp, Sprecher des Dortmunder Landgerichts, gibt anschließend ein kurze Information.
Danach hat der Angeklagte "jede Tötungsabsicht bestritten".
Und auch die übrigen Angaben zum Ablauf des Tages hätten nur teilweise mit den Angaben in der Anklageschrift übereingestimmt.
Für die Richter stehe deshalb fest, dass nun eine umfangreiche Beweisaufnahme bis ins kleinste Detail erforderlich sei.
Welcher der drei Angeklagten die Vorwürfe zurückwies, sagt der Gerichtssprecher nicht.

Den Ausschluss der Öffentlichkeit hatte das Gericht zuvor mit dem jugendlichen Alter der Angeklagten begründet.
Zwar gebe es ein berechtigtes hohes öffentliches Interesse, sagte der Vorsitzende Ulf Pennig.
Doch der Schutz der Jugendlichen vor einer drohenden Stigmatisierung wiege noch schwerer.
"Sie sollen sich möglichst ungestört zu rechtstreuen Erwachsenen entwickeln können", so Pennig.
Das Jugendstrafrecht habe im Wesentlichen erzieherische Ziele.

Den Charakter des Hauptangeklagten hält Lehrer Wittchow für "schwach und gestört".
Gerade deshalb plädiert er für eine Strafe, die der heute 17-Jährige zu spüren bekomme.
Der Lehrer tritt auch als Nebenkläger auf.
Für den Prozess hat das Gericht zunächst acht Verhandlungstage bis Ende April vorgesehen.
Das Jugendstrafrecht sieht eine Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft vor.


 
Bauarbeiter finden Toten in Aufzugschacht !

Ein 71-Jähriger ist seit einer Woche vermisst worden.
Nun ist die Leiche des Mannes in einem Schacht entdeckt worden.
Die Polizei Düsseldorf ermittelt.

Ein seit einer Woche vermisster 71-jähriger Düsseldorfer aus Gerresheim ist tot in einem Aufzugschacht entdeckt worden.
Das berichtete die Polizei Düsseldorf am Mittwoch.

Mitarbeiter einer Werkstatt entdeckten ihn in der Nähe seines Wohnhauses im schmalen Schacht eines stillgelegten und zugesperrten Lastenaufzugs.
Ein Arzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen, heißt es weiter.

Die Todesursache sei noch unklar.
Derzeit gebe es aber noch keine Hinweise auf ein Gewaltverbrechen.
Die Leiche soll noch am Mittwoch obduziert werden.
Die Ermittlungen der Polizei dauern an.


 
Baukran stürzt auf Baustelle um: Vier Verletzte !

Durch einen umstürzenden Baukran sind auf einer Baustelle in Erkrath bei Düsseldorf vier Arbeiter verletzt worden.
Darunter seien zwei schwer verletzte Mitarbeiter eines Zimmereibetriebes, teilte die Feuerwehr mit.

Einen verletzten jungen Mann, der sich auf dem Baugerüst in Höhe des ersten Obergeschosses befand, retten die Einsatzkräfte am Mittwoch mit einer Vakuummatratze und einer speziellen Trage von dem Gerüst.
Die Verletzten kamen in umliegende Krankenhäuser.

Der mobile Baukran mit Rädern und Stützen kippte am Vormittag beim Transport von Baumaterial um, wie ein Polizeisprecher sagte.
Der Kran stürzte dabei laut Feuerwehr auf den Dachstuhl eines Rohbaus.

Der Arbeitsunfall hatte auch Auswirkungen auf das Neanderthal Museum.
Das im Wald gelegene Gebäude Steinzeitwerkstatt konnte zeitweise nicht genutzt werden, weil der Weg abgesperrt gewesen sei, sagte eine Sprecherin.
Die eigentlich dort vorgesehenen Workshops mit Schülern seien daraufhin ins Museum und in die Verwaltung verlegt worden.


 
Acht Festnahmen bei Drogen-Razzia in Jülich !

Bei einer Razzia im Raum Jülich hat die Polizei acht Personen wegen Verdachts des Drogenhandels festgenommen.
Ihnen wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Mittwoch bandenmäßiger Handel mit Drogen in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Sie sollten dem Haftrichter vorgeführt werden.
Eine Sondereinheit der Bereitschaftspolizei durchsuchte nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwochnachmittag zehn Objekte mit einem Großaufgebot.

Dabei stellten die Einsatzkräfte 2,6 Kilogramm Marihuana und 6000 Euro Bargeld sicher.


 
Drei Jahre Jugendstrafe für jungen Serien-Brandstifter !

Nach einer Brandserie in Erkrath hat das Amtsgericht Mettmann einen 17-Jährigen zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Zudem sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwochabend.

Bei der Brandserie zwischen Ende 2018 und Sommer 2019 waren Autos, zwei Schulen und eine Kindertagesstätte angezündet worden.
Eine Grundschule brannte komplett nieder, auch die Kindertagesstätte wurde durch das Feuer fast völlig zerstört.

Die Polizei konnte danach zwei 17-Jährige ermitteln, die die Brände gelegt haben sollen.
Der zweite Jugendliche sei bereits im Oktober 2019 unter anderem wegen der angezündeten Autos zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, sagte die Sprecherin.
Dagegen sei Berufung eingelegt worden.

Wegen der Brände in den Schulen und in der Kita kommt der 17-Jährige demnach noch vor Gericht.
Der Prozessbeginn ist für den 30. April geplant.

Die Verhandlung gegen den am Mittwoch verurteilten Jugendlichen lief unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


 
Bonner Erpresser-Prozess: Steuerhinterziehung - Jetzt wird auch „Sugar-Daddy" angeklagt !

Bonn - Vier Unterbrechungen, dann eine erneute Vertagung um eine Woche: Das Verfahrens-Hickhack im sogenannten „Sugar Daddy“-Prozess vor dem Bonner Landgericht geht weiter.

Nun sollte der wichtigste Zeuge gehört werden: Ein 50-jähriger Unternehmer aus dem Sauerland, der laut Anklage von zwei Männern, 27 und 36 Jahre alt, und einer Frau (31) um 1,6 Millionen Euro erpresst worden sein soll.
Aber dazu sollte es nicht mehr kommen: Der Zeuge, wegen dem zahlreiche Zuschauer gekommen waren, wurde ohne Aussage entlassen.

Opfer zahlte monatlich 3000 bis 4000 Euro
Der millionenschwere Geschäftsführer hatte 2014 die 31-Jährige auf einer Internet-Plattform kennengelernt, auf der ältere Männer („Sugar Daddy“) die Bekanntschaft jüngerer Frauen („Sugar Baby“) suchen, die sie für sexuelle Dienstleistungen bezahlen.
Er mietete ihr eine Wohnung in Bonn, dann in Troisdorf und richtete sie ein.

Der Verliebte soll seiner Gespielin monatlich 3000 bis 4000 Euro überwiesen haben.
Als sie später den 27-jährigen Angeklagten aus dem Türsteher- und Zuhältermilieu kennenlernte und mit ihm eine kurzzeitige Beziehung einging, sollen er und sein mitangeklagter Kumpel auf die Idee gekommen sein, den Millionär auszunehmen.
Dafür sollen sie ihm nach Angaben der Ermittler vorgespielt haben, die junge Frau werde von Rockern festgehalten und mit dem Tod bedroht.

Kronzeugin steht unter Polizeischutz
Er soll daraufhin mal 80.000 Euro, mal 150.000 Euro oder 250.000 Euro gezahlt
Die Staatsanwaltschaft baut ihre Anklage vor allem auf die Aussage der Prostituierten, die sich als Kronzeugin zur Verfügung gestellt hat und seitdem unter Polizeischutz steht.

Das scheint für sie keine einfache Situation zu sein, denn sie kam nach einem Nervenzusammenbruch Anfang Januar in eine psychiatrische Klinik, aus der sie am Montag entlassen worden war.
Ein Sachverständiger, der sein Gutachten auf Antrag ihrer Anwälte unter Ausschluss der Öffentlichkeit vortrug, weil ansonsten die Psyche der Frau Schaden nehmen könne, attestierte ihr gestern Verhandlungsfähigkeit.

Opfer wegen Steuerhinterziehung angeklagt
Als endlich der Zeuge im Bonner Saal Platz nahm und vergeblich Blickkontakt zu seiner Ex suchte, wurde bekannt, dass am Freitag vor dem Landgericht Arnsberg Anklage gegen ihn wegen Steuerhinterziehung erhoben worden war.
Gegen den 50-Jährigen wird bereits wegen Untreue zulasten seines Unternehmens ermittelt.
Er soll die von ihm erpressten 1,6 Millionen Euro aus der Firmenkasse genommen haben.

Das Finanzamt aber habe die Hälfte davon als „außergewöhnliche Belastung“ anerkannt, so dass sich seine Steuerschuld entsprechend verringern dürfte, war gestern zu erfahren.
Wegen der neuen Anklage beantragten die Verteidiger der beiden Männer eine Verfahrens-Unterbrechung, weil sie sich in die Akte einlesen wollen.
Das Gericht stimmte dem Antrag zu, am 4. Februar geht es weiter.


 
Polizist mit kochendem Wasser verletzt !


Nach Ehestreit in Bayern - Polizist mit heißem Nudelwasser angegriffen.


Ein Streit zwischen Eheleuten in Augsburg ist eskaliert – als die Polizei eintrifft attackiert der Mann die Beamten mit einer Tasse heißen Wassers.
Er konnte nur mit Mühe festgenommen werden.

Nach einem Ehestreit hat ein 57 Jahre alter Mann in Augsburg einen von seiner Frau zur Hilfe gerufenen Polizisten attackiert und mit kochendem Wasser übergossen.
Der 25 Jahre alte Beamte erlitt dabei Verbrühungen im Gesicht, am Hals und am Oberkörper, wie die Augsburger Polizei am Donnerstag mitteilte.

Der nach erheblichem Widerstand am Ende gefesselt festgenommene Mann kam wegen des Verdachts eines Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung in Haft.

Gezielt auf Beamten geschüttet
Die Ehefrau hatte die Polizei den Ermittlern zufolge gerufen, weil sie von ihrem Mann geschlagen worden war.
Als der 57-Jährige der Wohnung verwiesen werden sollte, sei er weiter aggressiv aufgetreten und habe sich der Aufforderung verweigert.

Im weiteren Verlauf habe er aus einem Topf mit kochendem Nudelwasser eine Tasse Wasser entnommen.
Zunächst habe er etwas Wasser in Richtung des 25-Jährigen Polizisten geschüttet, am Ende dann die noch fast volle Tasse gezielt über dem Beamten ausgeleert.


 
Ex-Boss der Hells Angels: Urteil für Messertat auf Kölner Ringen ist da !

Köln - Der ehemalige Boss der Kölner Hells Angel, Serkan A. (36), musste sich wieder vor dem Kölner Landgericht verantworten.
Nachdem er wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung – den Hells Angel Charter C-Town – bereits zu sechs Jahren und zehn Monaten Knast verurteilt worden war, war er nur kurz darauf in eine blutige Auseinandersetzung auf den Kölner Ringen involviert.
Doch ihm wurde keine konkrete Tatbeteiligung nachgewiesen: Richter Jan F. Orth verkündete einen Freispruch.

Eskalation in Shishabar auf den Ringen
Serkan A. hatte im Februar 2019 mit zwei Bekannten in der Ringe-Disco Diamonds gefeiert, wollte danach noch in einer Shisha-Lounge auf dem Hohenzollernring einen Kaffee trinken.
Hier traf der Mitangeklagte Murat R. (31, Name geändert) auf einen Bekannten (32), mit dem er sich schnell in die Haare bekam.

Der 32-Jährige soll verärgert darüber gewesen sein, dass R. Ihn nicht richtig begrüßt habe.
Erst flogen die Fäuste, dann soll R. ein Messer gezogen haben.
Serkan A. mischte sich ebenfalls ein, fing sich aber einen Schlag ein und ging, wie es dessen Verteidiger Carsten Rubarth ausdrückte, „belämmert“ zu Boden.

Messerattacke auf den Kölner Ringen
„Es war offensichtlich, dass er mir körperlich überlegen war, er kam mir vor wie ein Orkan, der über uns hinwegfegt“, sagte Murat R., weshalb er mit Kopfschmerzen das Messer eingesetzt habe.
Einer soll zuvor noch gerufen haben: „Mach ihn kalt.“
Zwei Stiche trafen die Brust des Mannes, einer den Rücken.
Der 32-Jährige wurde schwer an der Lunge verletzt, musste in der Uniklinik notoperiert werden.

Ein Schichtleiter der Shisha-Bar hatte dem Messerstecher zur Flucht verholfen, danach flüchtete Murat R. in die Türkei, kehrte aber zurück.
„Hier sind meine Freunde, mein ganzes Leben spielt sich in Köln ab“, erklärte er beim Prozess.

Messerstecher zahlt Schmerzensgeld
Nach kurzer U-Haft kam er frei, in der Kanzlei seines Anwalts Markus Bündgens habe er sich mit dem Opfer getroffen und ausgesprochen.
Er bot ihm eine Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld an.
„Er hat die Zahlung und die Entschuldigung angenommen“, so der Angeklagte.
Dies dürfte als Täter-Opfer-Ausgleich gelten, was eine Milderung der zu erwartenden Strafe bedeuten dürfte.

Der Messerstecher sagte außerdem, das Messer immer dabei gehabt zu haben, etwa um Obst zu schneiden, nie habe er es als Waffe angesehen.
Serkan A. ließ durch seinen Verteidiger Carsten Rubarth ausrichten, von einem Messer gar nicht gewusst zu haben.
Er habe nur gesehen, dass sein Bekannter geschlagen wurde, sei dann schnell selbst zu Boden gegangen.
Der Richter beließ es am Ende bei milden zwei Jahren auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Gegen mehrere Mitarbeiter der Shishabar wurde gesondert ermittelt.
Der gesamte Vorfall wurde auf Video aufgezeichnet, der Messerangriff und die Fluchthilfe sind dokumentiert.


 
Brutaler Tritt vor den Kopf Jetzt ist es fix: Sechs Jahre Knast für Bonner Walid S. !

Bonn - Sechs Jahre Haft.
Das letzte Urteil des Bonner Schwurgerichts-Vorsitzenden Josef Janßen am 25. Juli 2019 sorgte noch einmal für großen Wirbel im Fall des Intensivtäters Walid S. (23).

Denn das Schicksal des Italieners wird stets mit dem immer noch nicht aufgeklärten Tod des 17-jährigen Schülers Niklas P. verbunden bleiben.
Und das, obwohl Walid S. als Hauptbeschuldigter im Niklas-Prozess rechtskräftig freigesprochen wurde.


Aber zwei Jahre später stand Walid S. erneut vor Gericht.
Der mittlerweile einschlägig vorbestrafte junge Mann hatte einem am Boden liegenden Menschen zweimal mit dem Fuß gegen den Kopf getreten.

BGH bestätigt Bonner Urteil
Für die Bonner Kammer stand am Ende fest: „Wer so agiert, der weiß, was er anrichten kann“.
Der nehme den Tod eines Menschen billigend in Kauf.
Walid S. wurde unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für schuldig gesprochen.

Sechs Monate später hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Bonner Urteil jetzt bestätigt, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich mitteilte.
Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig – Walid S. muss sechs Jahre in Haft.

Sein Verteidiger Martin Kretschmer hatte Revision gegen das Urteil eingelegt: „Ein Tötungsdelikt war das nicht“, ist der Jurist heute noch sicher.
Wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Angriffs auf Polizeibeamte und Beleidigung hatte er drei Jahre Haft gefordert.

Intensivtäter Walid S.: Wehrloses Opfer gegen den Kopf getreten
Walid S. hatte am 10. Februar 2019 einem 26-Jährigen, der bereits zusammengeschlagen auf dem Bürgersteig lag, zweimal mit dem Fuß gegen den Kopf getreten.
Das betrunkene und wehrlose Opfer hat schwerste Verletzungen erlitten – unter anderem einen doppelten Unterkieferbruch und eine Fraktur des Jochbeins.
Der 26-Jährige lag eine Woche im Krankenhaus.

„Ein solcher Tritt“, so hatte es ein Sachverständiger im Prozess erklärt, sei vergleichbar mit „einem Auto, das mit 36 km/h einen Menschen anfährt, der dann mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe knallt.“

Auch wenn Walid S. keine Schuld am Tod von Niklas P. trifft, so hieß es im Urteil von Janßen, so wisse er, wie gefährlich und tödlich Tritte oder Schläge gegen den Kopf sein können.

Verteidiger spricht von „Feld-, Wald- und Wiesenfall“
Für Verteidiger Kretschmer ist das Urteil eher „eine politische Entscheidung“ des zuständigen BGH-Senats.
Denn ohne den Tod von Niklas P., in den sein Mandant schicksalhaft verwickelt wurde, sei der Fall nicht weiter spektakulär.
„Ein Feld-, Wald- und Wiesen-Fall, wie es ihn hundert Mal dramatischer gibt, als das, wofür Walid jetzt verurteilt wurde.“
Auch wenn Kretschmer einräumt: Nach dem Niklas-Verfahren sei jeder Tritt, jeder Schlag von Walid S. einer zu viel gewesen.


 
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