Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Schüsse auf zwei Männer in Wolfsburg - ein Toter !

Schrecken in Wolfsburg: Ein 30-Jähriger liegt blutüberströmt auf der Straße.
Zuvor hat es einen Schusswechsel gegeben.
Danach findet die Polizei einen weiteren Mann schwerverletzt in einer Wohnung in der Nähe.

Nach nächtlichen Schüssen auf zwei Männer im niedersächsischen Wolfsburg hat eine Mordkommission Ermittlungen zu den Hintergründen aufgenommen.
Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch gemeinsam mitteilten, starb ein 30-Jähriger.
Ein 31-Jähriger lag weiter mit schwersten Verletzungen in einem Krankenhaus.
Es sei von einem Gewaltverbrechen auszugehen, hieß es.

Nach Angaben der Ermittler war der 30-Jährige blutüberströmt und mit schwersten Verletzungen am Dienstagabend auf einer Straße im Stadtteil Vorsfelde gefunden worden.
Er starb in der Nacht in einer Klinik in Braunschweig.
Den 31-Jährigen fanden Beamte ebenfalls schwerstverletzt in einem Wohnhaus ganz in der Nähe.

Die Einsatzkräfte waren durch den Notruf eines Passanten auf das Geschehen aufmerksam gemacht geworden.
Die Abläufe am Tatort und die Hintergründe der Ereignisse seien bislang noch sehr unklar, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Braunschweig und Wolfsburg mit.
Ermittlungen liefen in alle Richtungen.
Die Beamten baten unter anderem auch Zeugen, Beobachtungen zu melden.


 
Gelsenkirchen: Vermeintliches Messeropfer soll sich selbst verletzt haben !

Überraschende Wende in den Ermittlungen um einen vermeintlichen Messerangriff: Ein mit mehreren Stichverletzungen aufgefundener Mann in Gelsenkirchen soll sich selbst verletzt haben.
Das teilte die Polizei am Donnerstag mit.

Der 39-jährige aus dem niedersächsischen Neuenkirchen-Vörden war am Sonntag an einer Straßenkreuzung gefunden und in ein Krankenhaus gebracht worden.
Statt wie bislang wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes werde nun wegen des Vortäuschens einer Straftat ermittelt, hieß es weiter.
Weitere Einzelheiten teilte die Polizei nicht mit.


 
Wegen Konto: Kölnerin (23) schwärzt Ex bei Polizei an und landet selbst vor Gericht !

Köln - Drei Jahre waren Melanie S. (25) und Andreas R. (27, Namen geändert) zusammen, lebten sogar in einer gemeinsamen Wohnung.
Dann, nach der Trennung, traf Melanie der Groll ihres Ex-Freundes.
Er verklagte sie vorm Kölner Zivilgericht auf ausstehende Mietzahlungen – und bekam auch noch Recht.
Was wie eine Retourkutsche aussieht, wurde am Mittwoch vor dem Kölner Strafgericht verhandelt.

Den Ex-Freund wegen Urkundenfälschung angezeigt
Melanie zeigte ihren Ex wegen Urkundenfälschung an, die Staatsanwaltschaft ermittelte.
Im Zivilprozess sei sie völlig überrascht worden, dass das Paar ein gemeinsames Bankkonto gehabt habe.
„Er hat meine Unterschrift gefälscht“ so die Kölnerin.
Sie habe das Haushaltskonto nicht eröffnet.
Blöd nur, dass in den Bankunterlagen das persönliche Erscheinen von Melanie S. vermerkt ist.

Das brachte die Angestellte nun wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung selbst auf die Anklagebank.
Ihr Ex-Freund sagte hier glaubhaft aus, mit seiner Freundin die Bank zwecks Kontoeröffnung aufgesucht zu haben.
„Sie hat ja sogar von ihrem eigenen Konto die Haushaltskosten darauf überwiesen“, so der Zeuge.
Das belegen tatsächlich auch die Kontoauszüge.

Angeklagte beharrt auf Verdächtigung von Ex
„Mein Ex-Freund hat mir einfach eine IBAN genannt, auf die ich das überweisen sollte“, so die Angeklagte.
Dass es sich dabei um ihr gemeinsames Haushaltskonto gehandelt habe, will sie nicht gewusst haben.
Der Freund habe sich um die Finanzen gekümmert.
„Sie war mit ihren damals 19 Jahren noch sehr unerfahren“, sagte Verteidiger Tobias Westkamp der Richterin.

Die Angeklagte beharrte allerdings darauf, nichts von dem Konto gewusst zu haben.
Das wollten Richterin und Staatsanwältin der Dame aber nicht glauben.
Dennoch ließen sie Milde walten.
Gegen einen Betrag von 750 Euro wurde das Verfahren gegen die nicht vorbestrafte Frau eingestellt.
Der Betrag soll an den Sozialdienst Katholischer Frauen fließen.


 
Kritik an Berlins Gold-Knacki: „Da zeigt einer der Justiz den Mittelfinger“ !

Der Fall des verurteilten Finanzjongleurs Michael Turgut, der als Freigänger in Berlin offenbar weiter seinen Geschäften nachgeht, hat für heftige Reaktionen gesorgt.
Vor allem hat er eine Debatte über sogenannten Vollzugstourismus nach Berlin ausgelöst.
Der SPD-Abgeordnete Sven Kohlmeier reagierte empört.
„Da zeigt einer der Justiz den ausgestreckten Mittelfinger“, sagte er.
Am Dienstag wurde berichtet, dass Turgut, der in Berlin eine vierjährige Freiheitsstrafe absitzt, bei einer Veranstaltung in Berlin für dubiose Goldanlagegeschäfte warb.
Es geht dabei um den Kauf von Gold und anderen Edelmetallen durch die Firma Swiss Wealth Management AG (SWM).
Vor deren Geschäftsgebaren hat die Hamburger Verbraucherzentrale schon 2016 gewarnt.

Mit Bentley und Luxusuhr zum Kongress
Veranstaltet wurde der „Sommerkongress“, auf dem rund 300 Anlageberater auf das Geschäftsmodell eingeschworen wurden, von der Firma International Finance & Precious Metals Group Holding AG (IFPG).
Sie hat ihren Sitz in Liechtenstein.
Die Verwaltung und eine sogenannte Ausbildungsakademie sitzen in Hof.
Dort war Turgut, der aus dem oberfränkischen Landkreis stammt, bereits im Sommer 2016 zu vier Jahren Freiheitsstrafe wegen vorsätzlichen Bankrotts und falscher eidesstattlicher Aussage verurteilt.

Weil Turgut seinen Wohnsitz vor Haftantritt nach Berlin verlegt hatte, sitzt er seine Strafe in der Hauptstadt ab.
Bei der Veranstaltung in Moabit am vorvergangenen Sonnabend war er in einem Bentley mit Liechtensteiner Nummer vorgefahren und hatte demonstrativ seine Luxusuhr präsentiert.
Ob diese echt war, ließ sich nicht sagen.
Im Verfahren vor dem Hofer Gericht hatte ein Gerichtsvollzieher 2016 ausgesagt, dass er bei Turgut im Laufe des Verfahrens eine Uhr abgenommen habe, die sich als billige Fälschung erwies.
Er habe sie ihm daher wieder zurückgegeben.

Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) wollte sich zu dem Fall am Dienstag nicht äußern.
Sein Sprecher Sebastian Brux teilte mit, dass Vollzugslockerungen in jedem Einzelfall geprüft würden.

Auch Meike Schlecker im offenen Vollzug
Kohlmeier wies darauf hin, dass sich in Berlin schon im Jahr 2009 insgesamt 29 Prozent aller Strafgefangenen im offenen Vollzug befanden.
Damit werde dies deutlich liberaler gehandelt als in anderen Bundesländern.
„Es ist nicht ausgeschlossen, dass einige versuchen, gezielt nach Berlin zu kommen, um hier in den Genuss des offenen Strafvollzugs zu gelangen“, sagte er und spielte damit auf den Fall von Meike Schlecker an.
Die Tochter des Drogerie-Pleitiers Anton Schlecker sitzt hier zwei Jahre Freiheitsstrafe ab und war wenige Tage nach Haftantritt im Juli bereits in den offenen Vollzug verlegt worden.
Auch ihr Bruder Lars befindet in Berlin im offenen Vollzug.

Auch Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, kritisierte, dass es „immer mehr Vollzugstourismus in Richtung Berlin“ gibt.
Er übte zudem scharfe Kritik am Justizsenator.
Seitdem dieser vor drei Jahren die Amtsgeschäfte übernommen habe, habe sich die Politik „radikal verändert“, so Rissmann.
„Mein Eindruck ist, dass im Zweifel immer für die Lockerung entschieden wird.“
Der rechtspolitische Sprecher der FDP, Holger Krestel, wies auf die negativen Folgen für den Landeshaushalt hin.
Für Straftäter, die nach Berlin kommen, weil die Haft hier „besonders komfortabel“ sei, müssten die Bürger dieser Stadt aufkommen.
Zahlen, wie viele Straftäter, die in Berlin in Haft kommen, sich zuvor hier eine Meldeadresse besorgt haben, gibt es allerdings nicht.

Kohlmeier erklärte, dass der offenen Strafvollzug grundsätzlich eine gute Sache sei.
Wenn ein Straftäter im Freigang jedoch wieder in seine alten Geschäfte zurückfalle, „dann muss die Justiz da im Hinblick auf den Widerruf des offenen Vollzuges genauer hinsehen“, so Kohlmeier.
„Die Kontrollen scheinen unregelmäßig und generell zu lax zu sein.“

Laut Justizverwaltung gibt es für die 3.800 Strafgefangenen in Berlin pro Jahr 200.000 bis 250.000 Lockerungen im Strafvollzug.
Die Missbrauchsquote, so Sprecher Brux, liege bei 0,04 Prozent.


 
Dorsten: Waffenfund - Verdacht auf Quecksilber in der Lippe !

Nach einem Waffen- und Munitionsfund in der Lippe bei Dorsten im südlichen Münsterland sind am Mittwoch Warnhinweise an die Bevölkerung herausgegeben worden.
Bei der Bergung der Waffen- und Munitionsteile, die den Angaben des Kreises Recklinghausen zufolge aus dem Zweiten Weltkrieg stammen, ist auch eine unbekannte Substanz im Wasser entdeckt worden.
Ein Schnelltest habe ergeben, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um giftiges Quecksilber handele, teilte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der Kreis empfiehlt deshalb, im Bereich des Fundortes nicht zu baden und auch vom Verzehr von Fischen, die in diesem Bereich gefangen wurden, abzusehen.
Das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) und der Lippeverband entnahmen zahlreiche Wasserproben.
Polizeiliche Ermittlungen hätten zum Fund der Waffenteile und der Munition geführt, hieß es.
Industrietaucher entdeckten dann bei der Bergung unter Wasser die zunächst unbekannte Substanz.


 
Hotelbrand: 35-Jähriger wegen versuchten Mordes in U-Haft !

Drei Tage nach einem Hotelbrand in Münster ist für den 35 Jahre alten Leiter des Hauses Haftbefehl wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung erlassen worden.
Wie die Polizei mitteilte, steht der Mann im Verdacht, den Brand am vergangenen Sonntag absichtlich in der von ihm genutzten Wohnung im Hotel gelegt zu haben.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll er damit versucht haben, seine Ex-Frau, die in der Nacht bei ihm war, zu töten.
Die 42-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wird in einer Spezialklinik behandelt.

Ermittlungen durch die Polizei und einen Sachverständigen ergaben keine Hinweise auf eine technische Brandursache.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete ein Richter Untersuchungshaft gegen den 35-Jährigen an.
Der bestreitet hingegen die Tatvorwürfe, wie Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt am Mittwoch erklärte.
Die Hintergründe für die Tat sowie das Motiv sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.


 
Schluss mit Freigang: Justiz sperrt Gold-Gauner Michael Turgut wieder weg !

Das war dann auch der liberalen Berliner Justiz zuviel.
Der Finanzjongleur Michael Turgut sitzt wieder im geschlossenen Vollzug.
Der umtriebige Geschäftsmann, der in Berlin eine vierjährige Haftstrafe absitzt, hatte seine Hafterleichterungen genutzt, um seine dubiosen Geschäft erneut voranzutreiben.
Die Strafvollzugsbehörden hatten davon erst durch die Berichterstattung der Berliner Zeitung Kenntnis erhalten.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) reagierte schnell.
Dem Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses teilte er mit, dass Turgut nun wieder in den geschlossenen Strafvollzug überstellt worden sei.
Der 51-Jährige sitzt nun in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heidering im Landkreis Teltow-Fläming ein.
Die JVA liegt zwar in Brandenburg, ist aber eine Vollzugsanstalt des Landes Berlin.

Der Fall Turgut hat in den vergangenen Tagen eine Debatte über den angeblich zu laxen Strafvollzug in Berlin ausgelöst.
Nach Recherchen der Berliner Zeitung hatte der Freigänger, der wegen vorsätzlichen Bankrotts und falscher Aussage an Eides statt verurteilt wurde, auf einem sogenannten „Sommer-Kongress“ Mitarbeiter eines ihm zugerechneten Finanzbetriebs auf den Verkauf dubioser Wertanlagen eingeschworen.

Michael Turgut: Für den offenen Vollzug nach Berlin gezogen
Behrendt erklärte im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses, er habe keine Zweifel, dass Turgut einer nicht genehmigten geschäftlichen Tätigkeit nachgegangen sei.
Er sei deshalb unverzüglich in den geschlossenen Vollzug verlegt worden.

Die Politik reagierte mit Genugtuung auf die Entscheidung.
„Es ist gut, dass sich der Rechtsstaat nicht auf der Nase herumtanzen lässt“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Sven Kohlmeier, am Mittwoch der Berliner Zeitung.
Er begrüße es, dass Behrendt so schnell reagiert habe.

Turgut war in Hof verurteilt worden.
Nachdem er seinen Wohnsitz nach Berlin verlegt hatte, trat er seine Haftstrafe Ende 2018 hier an.
Weil auch Meike und Lars Schlecker, die Kinder des Pleitiers Anton Schlecker ihre Freiheitsstrafen im offenen Vollzug der Hauptstadt verbüßen, hatte es in den vergangenen Tagen eine Diskussion über den sogenannten „Vollzugstourismus“ gegeben.

JVA des Offenen Vollzugs: „Wir haben gute Erfolge dabei“
Der Leiter der JVA des Offenen Vollzugs, Thorsten Luxa, ist der Meinung, dass es sich dabei um Einzelfälle handelt.
„Man kann nicht sagen, dass Berlin mit auswärtigen Straftätern geflutet wird“, sagte er im Gespräch mit der Berliner Zeitung.

Berlin hat als einziges Bundesland ein sogenanntes Selbststeller-Modell.
Danach können sich Straftäter, die eine Vorladung zum Haftantritt erhalten, selbstständig in der JVA des Offenen Vollzugs melden – sofern sie ihren Wohnsitz in Berlin haben.
Thorsten Luxa verteidigte das Modell.
„Wir haben gute Erfolge dabei“, sagte er.
Straftäter würden in jedem Einzelfall genau überprüft, ob sie für den offenen Vollzug geeignet seien.
„Deshalb ärgert mich jeder Missbrauch maßlos.“


 
Bonner Polizist erschossen: War es ein tödliches Spiel oder ein schrecklicher Unfall ?

Bonn - Ein Prozess voller Emotionen, Tränen und Leid.
Ein Richter, der mit viel Feingefühl und großer Detailkenntnis durch die Verhandlung führt. Bilder vom Tatort, die das ganze Grauen zeigen.
Und die alles entscheidende Frage, ob ein tragischer Unfall passiert ist – oder ein Bonner Polizist in einer Art „Spiel“ einen tödlichen Schuss auf seinen Kollegen abgefeuert hat.
Der Schuss in Bonn-Ramersdorf löste sich aus der Waffe eines 23-jährigen Kollegen

Am 26. November 2018 brach Julian R., 23 Jahre jung, Polizeikommissar, im Gang vor einer Umkleidekabine des Bonner Polizeipräsidiums in Ramersdorf blutüberströmt zusammen.
Getroffen von einer Kugel aus einer Walther PP 99, die durch seinen Hals drang, einen irreversiblen Hirnschaden verursachte.
Der Schuss hatte sich aus der Waffe eines 23-Jährigen Kollegen gelöst.
Am 10. Dezember verstarb Julian R.
Die Eltern von Julian R. wirken im Gericht in Bonn wie versteinert

Es geht um fahrlässige Tötung.
Der Angeklagte Martin D. weint schon, bevor die Richter in den Saal des Landgerichts kommen, muss sich auch während des Prozesses immer wieder die Tränen abwischen.
Ihm gegenüber die Eltern von Julian R.
Sie wirken wie versteinert.
Im Saal Freunde und Kollegen des getöteten Polizisten, aber auch des Schützen.

Schoss der Angeklagte, weil ihn ein Geräusch im Bonner Polizeipräsidium erschreckte?
Der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Klaus Reinhoff, versucht zu klären, was genau am Tattag in Ramersdorf passierte.
Löste sich der Schuss, als er der Angeklagte seine scharfe Waffe kontrollierte, sich wegen eines Geräusches erschreckte – und im Reflex abdrückte?
Oder glaubte Martin D. (Name geändert), er habe eine ungeladene Übungswaffe, eine sogenannte Rotwaffe, in der Hand – und zielte im Spaß auf seinen Kollegen und drückte ab?
Davon geht die Bonner Staatsanwaltschaft aus.

Es geht um ungefährliche Rotwaffen und scharfe Dienstwaffen von Bonner Polisten
Der Anwalt von Martin D., Christoph Arnold, stellt zur Anklage in Sachen fahrlässiger Tötung klar: „Der Vorwurf ist in rechtlicher Hinsicht völlig zutreffend.“
Doch das Geschehen habe sich eben völlig anders dargestellt, als von der Staatsanwaltschaft geschildert.
Nach einer Übung im Polizeipräsidium mit Rotwaffen sei die Gruppe um Martin D. in die Umkleiden gegangen.
Dort sollten die Beamten ihre Schusswaffen holen, um damit am Schießstand zu üben.

Bonner Anwalt: Es war kein perfider Spaß
Beim Verlassen der Umkleide habe Martin D. bemerkt, dass seine Walther PP 99 nicht richtig im Holster am Oberschenkel eingerastet sei.
„Er kontrollierte die Waffe durch Angucken – das hätte er nicht tun dürfen“, schildert Arnold.
Als Martin D. aus dem Flur ein Geräusch hörte, habe er nach links geschaut, der Schuss habe sich gelöst.
Sein Mandant habe „nicht absichtlich geschossen oder in Form von perfidem Spaß“.

Doch welches Geräusch soll den jungen Polizisten so aufgeschreckt haben?
Immerhin muss der Abzug einer Walther PP 99 mit einem Gewicht von 3,8 Kilo gezogen werden.
Und wieso geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Martin D. glaubte, eine ungefährliche Rotwaffe (diese Waffen sind tatsächlich rot gefärbt) in der Hand zu haben?

Wichtige Aussage von Polizist im Bonner Landgericht
Die Aussage eines Polizisten, der mit am Tatort war, ist dafür der Auslöser.
Der 31-Jährige ist gelernter Rettungsassistent, ging am Tattag direkt vor Niklas R. durch den Flur.
Er schildert, dass er nach dem Schuss erst einmal keine Ahnung gehabt habe, was passiert sei.
Als er Niklas R. am Boden liegen lag, lief er zu ihm, drückte die Halswunde zu.
Der Angeklagte sei sofort hinzukommen, um zu helfen.
Als Martin D. neben ihm gekniet habe, habe er ihn gefragt, was passiert sei.

Bonner Polizistin nahm Schütze die Waffe ab
Der habe geantwortet: „Ich dachte, das wäre die Rotwaffe.“
Ein Satz, bei dem für den 31-Jährigen sofort klar gewesen wäre, dass der Schuss von Martin D. abgegeben worden sein musste.
Als eine Polizistin aus der Umkleide eilte, weil sie den Schuss gehört hatte, wies der Retter sie an, sich um die Waffe des Angeklagten zu kümmern.
Die 24-Jährige habe auf dem Flur gehört, wie Martin D. sagte: „Scheiße, was habe ich getan.“

Das Urteil im Prozess gegen den 23-jährigen Martin D., der zum 30. August den Polizeidienst quittiert hat, soll Anfang September fallen.
Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren.


 
In der U1 in Berlin: Polizei fahndet mit Bildern nach U-Bahn-Schläger !

Die Berliner Polizei hat einen Fahndungsaufruf gestartet: Gesucht wird ein Mann, der im Februar diesen Jahres eine Frau in einer U-Bahn geschlagen haben soll.

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Mit Bildern einer Überwachungskamera fahndet die Berliner Polizei nach einem brutalen Schläger aus der U-Bahn.
Der Mann soll am Abend des 26. Februar 2019 eine damals 26 Jahre alte Frau angegriffen haben, wie die Polizei mitteilte.

Die Attacke geschah demnach in der U1 von Möckernbrücke zum Halleschen Tor.
Die Aufnahmen zeigen, wie der Täter weit ausholt und der Frau brutal ins Gesicht schlägt.
Anschließend flüchtete der Mann.
Die Polizei bittet nun um Hinweise.


 
Großfahndung: 42-jähriger flüchtet aus JVA Bochum !

Bochum - Ausbruch aus der JVA Bochum: Ein 42-Jähriger ist am Donnerstagabend über eine Mauer geklettert und geflohen.
Von ihm fehlt bislang jede Spur.

Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen der Polizei liefen am Donnerstagabend rund um die Justizvollzugsanstalt Bochum.
Wie ein Polizeisprecher berichtete, hatte ein Zeuge gegen 19.25 Uhr beobachtet, wie eine Person über die Mauer kletterte, schließlich heruntersprang und in Richtung Castroper Straße flüchtete.

Das alarmierte Justizpersonal stellte schließlich die Abwesenheit eines 42-jährigen Mannes fest.
Zur Vorgeschichte des Flüchtigen konnte die Polizei am Abend keine Angaben machen.
Mantrailerhund suchte nach dem Flüchtigen

Es wurden sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, Kräfte der Bereitschaftspolizei sowie ein Polizeihubschrauber alarmiert.
Zudem wurde ein Mantrailerhund mit eingesetzt.

Bis zum späten Abend dauerten die intensiven Suchmaßnahmen rund um die JVA an.
Nach Angaben eines Polizeisprechers konnte der 42-Jährige noch nicht gefasst werden.


 
Hamburg: Großalarm im OBI-Markt Ladendieb verschanzt sich mit Messer auf Damentoilette !

Neugraben-Fischbek - Ein ertappter Ladendieb hielt am Donnerstagabend die Polizei in Atem.
Der Mann hatte im OBI-Markt an der Cuxhavener Straße zugeschlagen und sich in den Auslagen bedient.
Als er von Angestellten erwischt wurde, flüchtete er auf ein Damenklo.
Dort verschanzte er sich und drohte mit einen Cutter-Messer.

Es ist kurz vor 21 Uhr, als ein Notruf in der Einsatzzentrale der Polizei eingeht.
Angestellte berichten von einen überführten Ladendieb.
Er sei, nachdem er beim Diebstahl ertappt wurde, auf die Damentoilette geflüchtet.
Dort habe er sich verschanzt und mit einen Cutter-Messer gedroht.

Neugraben: Polizei umstellt Baumarkt
Sofort rückten mehrere Streifenwagen aus.
Die Beamten umstellten den Baumarkt. Vorsichtshalber wurde auch das Spezialeinsatzkommando (SEK) angefragt.
Noch bevor die Spezialisten am Einsatzort eintrafen, brachten Streifenbeamte unter Mithilfe eines Polizeihund die Lage unter Kontrolle.
Sie bewegten den Mann zur Aufgabe.
Nachdem er freiwillig das Damen-Klo verlassen hatte, wurde er festgenommen.


 
Juwelier überfallen: Justizbeamter vor Gericht - alles nur für ein Hochzeitsgeschenk ?

Neustadt - Ein Prozess, der Fragen aufwirft: Ende Februar soll Justizvollzugsbeamter Dennis M. (37) das Schmuckgeschäft „Luxini Hamburg“ in Eppendorf überfallen, die Verkäuferin mit Pfefferspray attackiert und vier Luxusuhren erbeutet haben. Jetzt musste sich der mutmaßliche Täter vor dem Landgericht verantworten. Das Motiv bleibt unklar: Der Verteidiger spricht von Blackout, Kurzschlussreaktion und Spontanhandlung.

Die Richterin betritt den Gerichtssaal, Dennis M. steht ihr gegenüber, hat die Hände in den Hosentaschen. Er trägt zerrissene Jeans, graues Shirt und eine dunkelgrüne Lederjacke, verzieht keine Miene. Staatsanwältin Mönke verliest die Anklage. M. steht für zwei Straftaten vor Gericht: Juwelier-Raub und unerlaubter Besitz eines Wurfstern und Bundeswehrmunition. "Ich stehe zu dem, was ich leider gemacht habe", gesteht Dennis M. Was passiert ist, kann er sich aber nicht erklären - an die Tat selbst erinnere er sich nicht.

Nach Juwelier-Überfall: Justizbeamter vor Gericht
Einen Monat nach dem Überfall nahm die Polizei den 37-Jährigen in seiner Wohnung fest und sicherte das Diebesgut.
Kollegen der JVA Billwerder hatten den Beamten bei der Öffentlichkeitsfahndung erkannt.
Seit der Festnahme sitzt der mutmaßliche Täter in U-Haft im Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis – wo er selbst zuvor tätig war.

Verteidiger: "Eine Erklärung gibt es nicht" - Blackout
Dennis M. habe sich bei dem Juwelier von einer Angestellten über Luxusuhren beraten lassen, verließ das Geschäft dann zunächst wieder.
Kurze Zeit später kehrte er doch zurück: Dann kam der Überfall.
Warum der Justizbeamte die Tat begangen haben soll, bleibt unklar.
Der Verteidiger des Angeklagten: „Eine Erklärung gibt es nicht“.
Aus unerklärlichen Gründen habe sein Mandant das Geschäft zum zweiten Mal betreten.

Alles nur für ein Hochzeitsgeschenk?
Finanzielle Gründe soll es nicht gegeben haben.
Angeblich habe der ehemalige Bundeswehrsoldat ein Hochzeitsgeschenk für seine Freundin aussuchen wollen.
Die Ungarin und er hatten sich letztes Jahr verlobt, die Hochzeit war für den 13. September geplant.
Der Raub der Luxusuhren sei eine unerklärliche Spontanhandlung.
Blackout. Erinnerungslücke.
Er wisse nichts mehr, beteuert Dennis M. mehrmals.
Das erbeutete Diebesgut habe er erst zuhause in seiner Tasche bemerkt.

Die Richterin will wissen: Warum hat er die Tat nicht selbst angezeigt und die Uhren zurückgegeben?
Er habe den Vorfall zwischendurch verdrängt, lautet die unklare Antwort des Angeklagten.
Auch nachdem ihn ein Bekannter einen Tag vor der Festnahme über die Fahndung aufmerksam machte, habe er nicht über anwaltliche Hilfe nachgedacht: „Ich habe lieber die Zeit mit meiner Freundin genossen, weil ich wusste, die ist bald zu Ende“, so Dennis M.

Das Pfefferspray, mit dem die Verkäuferin und eine weitere Angestellte attackiert wurden, habe er immer bei sich, sagte Dennis M.
Die Erklärung: Das Pfefferspray als Verteidigungsmittel für seinen Hund.
In seiner Nachbarschaft in Neumünster gebe es viele Kampfhunde, er selbst hat einen kleinen Mops.

Unerlaubter Waffenbesitz: Wurfstern und Munition sichergestellt
Der zweite Anklagepunkt: Unerlaubter Waffenbesitz.
Die Polizei fand in der Wohnung des Angeklagten einen Wurfstern und Bundeswehrmunition.
Der Wurfstern sei eine Erinnerung an Dennis M. Bundeswehrzeit und lediglich ein Dekoartikel, so die Erklärung des Verteidigers.
Die gefundene Munition: Ein Überbleibsel des letzten Übungseinsatzes.
„Nur Platzpatronen, keine scharfe Munition“, betont Dennis M. Dass ab und zu mal Patronen bei Übungen übrig bleiben, könne mal vorkommen.
Von 2006 bis 2016 war er bei der Bundeswehr – mit Nahkampfausbildung.

„Jeder Mann sollte zur Bundeswehr“.
Eine Aussage des Angeklagten, über die auch Richterin Kirschke stolpert.
Seiner Meinung nach gehöre das für jeden Mann dazu, so Dennis M.
Nach der Ausbildung als Zahntechniker hat er sich für 10 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet,
2015 dann bei der Justizbehörde eingestiegen.

Den größten Schaden hat er selbst
Was auch immer hinter der Tat steckt: Die Beamtenkarriere ist gelaufen.
Ein Justizvollzugsbeamter auf der falschen Seite der Gefängnisgitter.
Wie Rechtsanwalt Lehmann feststellt – den größten Schaden hat Dennis M. selbst: „Er hat die Türen selbst zugeschlagen, die ihm geöffnet wurden.“
Das Gerichtsverfahren läuft weiter.
Richterin Kirschke: „Ich muss verstehen, warum es diese Tat gegeben hat.“
Das bleibt bisher ungeklärt.

 
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