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Kontaktbeschränkungen, geschlossene Schulen und Geschäfte: Mittlerweile gibt es erste Lockerungen bei den Corona-Regeln.
Was gilt ab Montag in Ihrem Bundesland?
Am 30. April hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder getagt und weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen.
Die Beratungen seien ein Zwischenschritt gewesen, so Merkel.
Am 6. Mai werde erneut über Lockerungen beraten, zunächst müsse allerdings Klarheit darüber herrschen, wie sich die bisherigen Lockerungen auf die Infektionszahlen ausgewirkt haben.
"Und deshalb haben wir einzelne Beschlüsse gefasst, aber wir werden vor allen Dingen in der nächsten Woche noch mal ein weitergehendes Paket verabschieden“, kündigte die Kanzlerin an.
Die bundesweiten Beschlüsse im Überblick:
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten.
Das gilt für größere Sportveranstaltungen, Volksfeste mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen.
Kirchen- und Religionsgemeinschaften haben Regeln ausgearbeitet, nach denen wieder Gottesdienste oder Gebetsversammlungen möglich sein sollen.
Unter Auflagen sollen auch Spielplätze wieder öffnen können.
Ebenfalls unter Auflagen sollen auch Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten oder zoologische und botanische Gärten öffnen.
Ein Teil der Krankenhauskapazitäten soll wieder für planbare Operationen freigegeben werden.
Für die Umsetzung der Lockerungen und Anpassungen sind allerdings die einzelnen Bundesländer zuständig.
Deshalb gibt es in jedem Bundesland eigene Regelungen – viele von ihnen treten ab Montag, den 4. Mai, in Kraft.
Hier ein Überblick:
Baden-Württemberg
Spielplätze, Museen und Zoos sollen kommende Woche wieder öffnen dürfen, wie das Staatsministerium mitteilte.
Das grün-schwarze Kabinett habe die Corona-Verordnung am Samstag entsprechend angepasst.
Ab Montag dürfen Gottesdienste und auch Demonstrationen unter Hygieneauflagen wieder stattfinden.
Ab Mittwoch können Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks wieder öffnen.
Einzelhandelsgeschäfte können ab Montag wieder öffnen, auch wenn ihre Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist.
Zahnärzte dürfen wieder alle Leistungen anbieten.
Ebenso dürfen Friseursalons und Fußpflegestudios öffnen.
Die Ausgangssperre für Heimbewohner wird aufgehoben. Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, Kosmetikstudios oder Gaststätten bleiben zunächst geschlossen.
Bayern
In Bayern sollen öffentliche Gottesdienste unter strengen Auflagen ab Montag wieder stattfinden können.
Im Freien dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, die einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten.
In Gebäuden dürfen so viele Menschen teilnehmen, wie Plätze vorhanden sind, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.
Zudem muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Auch Versammlungen sind ab Montag unter strengen Auflagen erlaubt: Sie dürfen nur im Freien, an festen Orten und mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden.
Der Mindestabstand muss eingehalten werden.
Auch Friseure, Fußpfleger und Physiotherapeuten dürfen ab Montag in Bayern wieder arbeiten, allerdings nur unter strengen Hygieneauflagen und mit Ausnahmen: Trockenhaarschnitte, Rasur, Bartschnitt oder Augenbrauenzupfen bleiben verboten.
Berlin
Friseurbetriebe dürfen zudem ab dem 4. Mai unter klaren Vorschriften wieder öffnen, einige Angebote wie Trockenhaarschnitte, Wimpernfärben und Bartpflege bleiben verboten.
Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern sind ebenfalls ab Montag wieder erlaubt.
Allerdings dürfen keine Gegenstände wie eine Kollekte herumgereicht werden.
Auch Museen und Bibliotheken sollen ab Montag wieder öffnen, allerdings gibt es unterschiedliche Öffnungsdaten für einzelne Museen.
Die Theater der Stadt bleiben allerdings bis zum 31. Juli geschlossen und beenden damit auch ihre Saison.
Die Berliner Verkehrsbetriebe kehren wieder zum Regelfahrplan zurück.
Nach den Abiturienten und Abschlussklassen starten ab Montag die neunten und zwölften Klassen sowie die sechsten Klassen an den Grundschulen wieder mit dem Unterricht.
Brandenburg
Einige Galerien, Museen und Tierparks öffnen unter Hygieneauflagen und ohne Warteschlangen wieder.
Einige bleiben jedoch geschlossen, darunter das Filmmuseum mit interaktiven Ausstellungen.
Hotels und Gaststätten bleiben geschlossen.
Ab Montag sind Gottesdienste und religiöse Zeremonien wieder erlaubt, allerdings unter Hygieneauflagen und nur für bis zu 50 Personen. auch nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern mit bis zu 20 Teilnehmenden sind wieder erlaubt.
Auch Spielplätze in Brandenburg sollen bald wieder öffnen, als möglicher Termin gilt der 9. Mai. Schüler, die 2021 ihren Schulabschluss machen, dürfen zudem wieder in die Schulen.
Auch Friseure öffnen wieder, allerdings sind auch in Brandenburg sogenannte "gesichtsnahe Dienstleistungen" wie Bartpflege weiterhin verboten.
Bremen
Medienberichten zufolge sollen auch in Bremen Spielplätze wieder öffnen.
Auch Gottesdienste und Gebets-Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden und Zoos, Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen wieder öffnen.
Wie genau diese Lockerungen im Detail aussehen, wird allerdings erst am Dienstag besprochen, die geänderte Verordnung soll dann ab dem 6. Mai gelten.
Der öffentliche Nahverkehr in Bremen will ab Montag zudem wieder mehr Busse und Bahnen einsetzen, da Schulen und Einzelhandel wieder geöffnet werden und der Sonderfahrplan nicht mehr ausreichen könnte.
Hamburg
In Hamburg dürfen weiterhin nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern öffnen, auch Einkaufscenter dürfen öffnen, sodass dortige Geschäfte zu erreichen sind.
Bibliotheken und Archive sollen wieder öffnen.
Auch Friseure sollen ab Montag unter strengen Hygieneauflagen wieder geöffnet sein.
Hessen
Bereits seit 1. Mai sind in Hessen Gottesdienste wieder erlaubt.
Ab Montag soll auch das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen gelockert werden, ein Angehöriger dürfe dann einmal pro Woche einen Bewohner für eine Stunde lang besuchen.
Auch Friseure und Spielplätze dürfen ab Montag wieder öffnen.
Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten werden unter Auflagen wieder geöffnet, Gruppenaktivitäten oder -führungen können nicht angeboten werden.
Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf.
Auch Tierparks, Zoos und Botanische Gärten, Hundesalons und Hundeschulen, Copyshops, Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer), Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen) dürfen wieder besucht werden.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein besonders strenges Einreiseverbot für Touristen.
Über Lockerungen dabei soll am 5. Mai beraten werden.
Besitzer von Ferienwohnungen dürfen seit dem 1. Mai wieder nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.
Auch heimische Dauercamper können zurückkehren.
Die Flächenbeschränkung bei Geschäften soll ebenfalls bald aufgehoben werden.
Ab Montag dürfen Gottesdienste wieder stattfinden, pro zehn Quadratmeter Gebäudefläche darf eine Person teilnehmen.
Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden und es muss Teilnehmerlisten geben.
Seit 1. Mai sind Spielplätze wieder geöffnet.
Für Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten steht ein Öffnungstermin noch nicht fest.
Niedersachsen
Ab 6. Mai dürfen in Niedersachsen Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen wieder stattfinden.
Zudem soll auch in Niedersachsen der Tourismus langsam wieder anlaufen.
Zunächst dürfen Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper wieder ins Land.
Die Spielplätze sollen ab 6. Mai unter Auflagen wieder öffnen.
Dann sollen auch kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis auf Outdoor-Sportanlagen wieder erlaubt sein.
Zusätzlich zu rein automatischen Waschanlagen sollen auch solche wieder öffnen, bei denen die Fahrer selbst ihr Fahrzeug reinigen.
Ab 6. Mai sollen Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten wieder geöffnet werden.
Nordrhein-Westfalen
Auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden einige Kultur- und Freizeiteinrichtungen ab Montag wieder geöffnet.
Dazu zählen beispielsweise Museen, Galerien oder Zoologische Gärten und Garten- und Landschaftsparks.
In NRW sollen Spielplätze unter Auflagen ab 7. Mai wieder geöffnet werden.
Zeitgleich dürfen auch die Viertklässler der Grundschulen wieder in die Schule gehen.
Seit 1. Mai sind Gottesdienste unter Auflagen und Schutzmaßnahmen wieder erlaubt.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.
Aufschiebbare Operationen können nun wieder angesetzt werden.
Friseure und medizinische sowie kosmetische Fußpflege dürfen ebenfalls ab Montag wieder öffnen.
Bildungsangebote in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen Bildungseinrichtungen dürfen unter Hygieneauflagen ebenfalls wieder stattfinden.
Rheinland-Pfalz
Geschäfte sollen ab Montag wieder unabhängig von Sortiment und Verkaufsfläche öffnen dürfen.
Museen und Galerien werden voraussichtlich ab 11. Mai wieder geöffnet.
Friseursalons können ab dem 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen.
Auch Musikunterricht, einzeln oder zu zweit, ist dann wieder möglich.
Keine Änderungen soll es hingegen zunächst bei Tattoostudios, Piercing- und Nagelstudios, Kosmetik- oder Massagesalons geben.
Die Außenanlagen von Zoos, Tierparks und Botanischen Gärten dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.
Geschlossen bleiben Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Restaurants, aber auch Theater, Kinos, Spielhallen und Bordelle.
Auch die Schließung von Schwimm- und Sportstätten bleibt bestehen.
Ab 3. Mai sind Gottesdienste unter Auflagen wieder erlaubt.
Auch Spielplätze sind wieder geöffnet.
Saarland
Im Saarland können ab Montag alle Geschäfte unter Auflagen unabhängig von Größe und Sortiment wieder öffnen.
Wichtig bleibt die Einhaltung der Hygienevorschriften und dass pro 20 Quadratmeter Gesamtfläche nur ein Kunde zugelassen werde.
Zudem dürfen ab Montag auch Museen, Zoos, Freizeit- und Tierparks sowie Spielplätze unter freiem Himmel wieder öffnen.
Auch Friseure, Kosmetikstudios und Bildungsstätten sind wieder geöffnet.
Für die Gastronomie soll bis Ende Mai ein Konzept erarbeitet werden.
Sachsen
Auch in Sachsen wurden einige Regelungen gelockert.
Ab Montag dürfen Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, Museen, Ausstellungen, Galerien und Zoos wieder öffnen.
Gleiches gilt für Spielplätze und Außensportstätten – wenn ein Hygienekonzept vorliegt.
Außerdem dürfen unter strengen Auflagen Friseure und Kosmetikstudios wieder öffnen.
Ebenfalls ab Montag sind Gottesdienste mit mehr als 15 Teilnehmern wieder erlaubt und Kundgebungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern dürfen wieder stattfinden.
Größere Geschäfte dürfen zwar öffnen, müssen ihre Verkaufsfläche allerdings auf 800 Quadratmeter begrenzen.
Ab 6. Mai dürfen Schüler an die Schulen zurückkehren, die 2021 ihren Abschluss machen.
An Grundschulen dürfen die vierten Klassen wieder unterrichtet werden.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt war eines der ersten Bundesländer, das größere Lockerungen ankündigte: Ab Montag dürfen in Sachsen-Anhalt fünf Menschen gemeinsam unterwegs sein, auch dann, wenn sie nicht in einem Haushalt leben.
Zudem muss es keinen triftigen Grund mehr geben, um das Haus zu verlassen.
Ab Montag sollen zudem Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken wieder öffnen.
Das gleiche gilt für Ladengeschäfte unabhängig von ihrer Größe.
Auch Friseure, Massage- oder Fußpflegepraxen, Kosmetikstudios und Fahrschulen dürfen wieder öffnen.
Ab 8. Mai sollen auch Spielplätze unter bestimmten Voraussetzungen wieder zugänglich sein.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein können Medienberichten zufolge die Geschäfte ab kommenden Samstag wieder unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche öffnen.
Auflagen wie eine maximale Kundenzahl und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werde es weiterhin geben.
Bisher gilt eine Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter.
Größere Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Verkaufsfläche durch Absperrungen entsprechend verkleinern.
Für Buchläden, Lebensmittelhandel, Auto- und Fahrradgeschäfte gilt die bisherige Größengrenze nicht.
Die für zwei Wochen geltende Sondererlaubnis zur Sonntagsöffnung wird nicht verlängert.
Eine Aktivierung der sogenannten Bäderregelung könne erst im Zusammenhang mit Erleichterungen für den Tourismus diskutiert werden.
Gottesdienste sind mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder möglich auch Museen und Ausstellungen dürfen wieder Besucher empfangen.
Dafür müssen sie jedoch gewährleisten, dass sich pro 15 Quadratmeter Ausstellungsfläche maximal ein Besucher im Gebäude aufhält.
Auch die Außenanlagen Botanischer Gärten und Pflanzenparks dürfen wieder öffnen.
Auch die Schulen werden teilweise wieder geöffnet – Grundlage dafür ist der Stufenplan des Bildungsministeriums.
An den Hochschulen werden Lernlabore wieder geöffnet.
Auch notwendige Praxisveranstaltungen dürfen wieder stattfinden.
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen dürfen wieder Besuch empfangen.
Die Einrichtungen können nun Besuchskonzepte entwerfen, die es Personen ermöglichen, den Bewohner bis zu zwei Stunden zu besuchen – sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet.
In den Krankenhäusern dürfen nun auch wieder nicht dringend notwendige Operationen stattfinden.
Thüringen
Die bisherige Maßnahmenverordnung soll in Thüringen zunächst bis zum 25. Mai verlängert werden.
Allerdings gibt es ab Montag, 4. Mai einige Lockerungen:
Öffnung der Geschäfte ohne Beschränkung der Verkaufsfläche,
Öffnung von Einrichtungen der Fußpflege, Kosmetik- und Nagelstudios, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten,
Öffnung von Musikschulen und Jugendkunstschulen für den Einzelunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen auf Basis der von den Fachverbänden vorlegten Hygiene- und Sicherheitskonzepte,
Öffnung von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A (Motorrad) unter Auflagen zur Hygiene und Sicherheitskonzepten,
Öffnung der Spielplätze,
Ermöglichung des Individualsports im Freien, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten werden, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten.
Was gilt ab Montag in Ihrem Bundesland?
Am 30. April hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder getagt und weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen.
Die Beratungen seien ein Zwischenschritt gewesen, so Merkel.
Am 6. Mai werde erneut über Lockerungen beraten, zunächst müsse allerdings Klarheit darüber herrschen, wie sich die bisherigen Lockerungen auf die Infektionszahlen ausgewirkt haben.
"Und deshalb haben wir einzelne Beschlüsse gefasst, aber wir werden vor allen Dingen in der nächsten Woche noch mal ein weitergehendes Paket verabschieden“, kündigte die Kanzlerin an.
Die bundesweiten Beschlüsse im Überblick:
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten.
Das gilt für größere Sportveranstaltungen, Volksfeste mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen.
Kirchen- und Religionsgemeinschaften haben Regeln ausgearbeitet, nach denen wieder Gottesdienste oder Gebetsversammlungen möglich sein sollen.
Unter Auflagen sollen auch Spielplätze wieder öffnen können.
Ebenfalls unter Auflagen sollen auch Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten oder zoologische und botanische Gärten öffnen.
Ein Teil der Krankenhauskapazitäten soll wieder für planbare Operationen freigegeben werden.
Für die Umsetzung der Lockerungen und Anpassungen sind allerdings die einzelnen Bundesländer zuständig.
Deshalb gibt es in jedem Bundesland eigene Regelungen – viele von ihnen treten ab Montag, den 4. Mai, in Kraft.
Hier ein Überblick:
Baden-Württemberg
Spielplätze, Museen und Zoos sollen kommende Woche wieder öffnen dürfen, wie das Staatsministerium mitteilte.
Das grün-schwarze Kabinett habe die Corona-Verordnung am Samstag entsprechend angepasst.
Ab Montag dürfen Gottesdienste und auch Demonstrationen unter Hygieneauflagen wieder stattfinden.
Ab Mittwoch können Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks wieder öffnen.
Einzelhandelsgeschäfte können ab Montag wieder öffnen, auch wenn ihre Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist.
Zahnärzte dürfen wieder alle Leistungen anbieten.
Ebenso dürfen Friseursalons und Fußpflegestudios öffnen.
Die Ausgangssperre für Heimbewohner wird aufgehoben. Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, Kosmetikstudios oder Gaststätten bleiben zunächst geschlossen.
Bayern
In Bayern sollen öffentliche Gottesdienste unter strengen Auflagen ab Montag wieder stattfinden können.
Im Freien dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, die einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten.
In Gebäuden dürfen so viele Menschen teilnehmen, wie Plätze vorhanden sind, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.
Zudem muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Auch Versammlungen sind ab Montag unter strengen Auflagen erlaubt: Sie dürfen nur im Freien, an festen Orten und mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden.
Der Mindestabstand muss eingehalten werden.
Auch Friseure, Fußpfleger und Physiotherapeuten dürfen ab Montag in Bayern wieder arbeiten, allerdings nur unter strengen Hygieneauflagen und mit Ausnahmen: Trockenhaarschnitte, Rasur, Bartschnitt oder Augenbrauenzupfen bleiben verboten.
Berlin
Friseurbetriebe dürfen zudem ab dem 4. Mai unter klaren Vorschriften wieder öffnen, einige Angebote wie Trockenhaarschnitte, Wimpernfärben und Bartpflege bleiben verboten.
Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern sind ebenfalls ab Montag wieder erlaubt.
Allerdings dürfen keine Gegenstände wie eine Kollekte herumgereicht werden.
Auch Museen und Bibliotheken sollen ab Montag wieder öffnen, allerdings gibt es unterschiedliche Öffnungsdaten für einzelne Museen.
Die Theater der Stadt bleiben allerdings bis zum 31. Juli geschlossen und beenden damit auch ihre Saison.
Die Berliner Verkehrsbetriebe kehren wieder zum Regelfahrplan zurück.
Nach den Abiturienten und Abschlussklassen starten ab Montag die neunten und zwölften Klassen sowie die sechsten Klassen an den Grundschulen wieder mit dem Unterricht.
Brandenburg
Einige Galerien, Museen und Tierparks öffnen unter Hygieneauflagen und ohne Warteschlangen wieder.
Einige bleiben jedoch geschlossen, darunter das Filmmuseum mit interaktiven Ausstellungen.
Hotels und Gaststätten bleiben geschlossen.
Ab Montag sind Gottesdienste und religiöse Zeremonien wieder erlaubt, allerdings unter Hygieneauflagen und nur für bis zu 50 Personen. auch nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern mit bis zu 20 Teilnehmenden sind wieder erlaubt.
Auch Spielplätze in Brandenburg sollen bald wieder öffnen, als möglicher Termin gilt der 9. Mai. Schüler, die 2021 ihren Schulabschluss machen, dürfen zudem wieder in die Schulen.
Auch Friseure öffnen wieder, allerdings sind auch in Brandenburg sogenannte "gesichtsnahe Dienstleistungen" wie Bartpflege weiterhin verboten.
Bremen
Medienberichten zufolge sollen auch in Bremen Spielplätze wieder öffnen.
Auch Gottesdienste und Gebets-Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden und Zoos, Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen wieder öffnen.
Wie genau diese Lockerungen im Detail aussehen, wird allerdings erst am Dienstag besprochen, die geänderte Verordnung soll dann ab dem 6. Mai gelten.
Der öffentliche Nahverkehr in Bremen will ab Montag zudem wieder mehr Busse und Bahnen einsetzen, da Schulen und Einzelhandel wieder geöffnet werden und der Sonderfahrplan nicht mehr ausreichen könnte.
Hamburg
In Hamburg dürfen weiterhin nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern öffnen, auch Einkaufscenter dürfen öffnen, sodass dortige Geschäfte zu erreichen sind.
Bibliotheken und Archive sollen wieder öffnen.
Auch Friseure sollen ab Montag unter strengen Hygieneauflagen wieder geöffnet sein.
Hessen
Bereits seit 1. Mai sind in Hessen Gottesdienste wieder erlaubt.
Ab Montag soll auch das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen gelockert werden, ein Angehöriger dürfe dann einmal pro Woche einen Bewohner für eine Stunde lang besuchen.
Auch Friseure und Spielplätze dürfen ab Montag wieder öffnen.
Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten werden unter Auflagen wieder geöffnet, Gruppenaktivitäten oder -führungen können nicht angeboten werden.
Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf.
Auch Tierparks, Zoos und Botanische Gärten, Hundesalons und Hundeschulen, Copyshops, Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer), Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen) dürfen wieder besucht werden.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein besonders strenges Einreiseverbot für Touristen.
Über Lockerungen dabei soll am 5. Mai beraten werden.
Besitzer von Ferienwohnungen dürfen seit dem 1. Mai wieder nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.
Auch heimische Dauercamper können zurückkehren.
Die Flächenbeschränkung bei Geschäften soll ebenfalls bald aufgehoben werden.
Ab Montag dürfen Gottesdienste wieder stattfinden, pro zehn Quadratmeter Gebäudefläche darf eine Person teilnehmen.
Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden und es muss Teilnehmerlisten geben.
Seit 1. Mai sind Spielplätze wieder geöffnet.
Für Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten steht ein Öffnungstermin noch nicht fest.
Niedersachsen
Ab 6. Mai dürfen in Niedersachsen Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen wieder stattfinden.
Zudem soll auch in Niedersachsen der Tourismus langsam wieder anlaufen.
Zunächst dürfen Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper wieder ins Land.
Die Spielplätze sollen ab 6. Mai unter Auflagen wieder öffnen.
Dann sollen auch kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis auf Outdoor-Sportanlagen wieder erlaubt sein.
Zusätzlich zu rein automatischen Waschanlagen sollen auch solche wieder öffnen, bei denen die Fahrer selbst ihr Fahrzeug reinigen.
Ab 6. Mai sollen Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten wieder geöffnet werden.
Nordrhein-Westfalen
Auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden einige Kultur- und Freizeiteinrichtungen ab Montag wieder geöffnet.
Dazu zählen beispielsweise Museen, Galerien oder Zoologische Gärten und Garten- und Landschaftsparks.
In NRW sollen Spielplätze unter Auflagen ab 7. Mai wieder geöffnet werden.
Zeitgleich dürfen auch die Viertklässler der Grundschulen wieder in die Schule gehen.
Seit 1. Mai sind Gottesdienste unter Auflagen und Schutzmaßnahmen wieder erlaubt.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.
Aufschiebbare Operationen können nun wieder angesetzt werden.
Friseure und medizinische sowie kosmetische Fußpflege dürfen ebenfalls ab Montag wieder öffnen.
Bildungsangebote in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen Bildungseinrichtungen dürfen unter Hygieneauflagen ebenfalls wieder stattfinden.
Rheinland-Pfalz
Geschäfte sollen ab Montag wieder unabhängig von Sortiment und Verkaufsfläche öffnen dürfen.
Museen und Galerien werden voraussichtlich ab 11. Mai wieder geöffnet.
Friseursalons können ab dem 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen.
Auch Musikunterricht, einzeln oder zu zweit, ist dann wieder möglich.
Keine Änderungen soll es hingegen zunächst bei Tattoostudios, Piercing- und Nagelstudios, Kosmetik- oder Massagesalons geben.
Die Außenanlagen von Zoos, Tierparks und Botanischen Gärten dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.
Geschlossen bleiben Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Restaurants, aber auch Theater, Kinos, Spielhallen und Bordelle.
Auch die Schließung von Schwimm- und Sportstätten bleibt bestehen.
Ab 3. Mai sind Gottesdienste unter Auflagen wieder erlaubt.
Auch Spielplätze sind wieder geöffnet.
Saarland
Im Saarland können ab Montag alle Geschäfte unter Auflagen unabhängig von Größe und Sortiment wieder öffnen.
Wichtig bleibt die Einhaltung der Hygienevorschriften und dass pro 20 Quadratmeter Gesamtfläche nur ein Kunde zugelassen werde.
Zudem dürfen ab Montag auch Museen, Zoos, Freizeit- und Tierparks sowie Spielplätze unter freiem Himmel wieder öffnen.
Auch Friseure, Kosmetikstudios und Bildungsstätten sind wieder geöffnet.
Für die Gastronomie soll bis Ende Mai ein Konzept erarbeitet werden.
Sachsen
Auch in Sachsen wurden einige Regelungen gelockert.
Ab Montag dürfen Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, Museen, Ausstellungen, Galerien und Zoos wieder öffnen.
Gleiches gilt für Spielplätze und Außensportstätten – wenn ein Hygienekonzept vorliegt.
Außerdem dürfen unter strengen Auflagen Friseure und Kosmetikstudios wieder öffnen.
Ebenfalls ab Montag sind Gottesdienste mit mehr als 15 Teilnehmern wieder erlaubt und Kundgebungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern dürfen wieder stattfinden.
Größere Geschäfte dürfen zwar öffnen, müssen ihre Verkaufsfläche allerdings auf 800 Quadratmeter begrenzen.
Ab 6. Mai dürfen Schüler an die Schulen zurückkehren, die 2021 ihren Abschluss machen.
An Grundschulen dürfen die vierten Klassen wieder unterrichtet werden.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt war eines der ersten Bundesländer, das größere Lockerungen ankündigte: Ab Montag dürfen in Sachsen-Anhalt fünf Menschen gemeinsam unterwegs sein, auch dann, wenn sie nicht in einem Haushalt leben.
Zudem muss es keinen triftigen Grund mehr geben, um das Haus zu verlassen.
Ab Montag sollen zudem Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken wieder öffnen.
Das gleiche gilt für Ladengeschäfte unabhängig von ihrer Größe.
Auch Friseure, Massage- oder Fußpflegepraxen, Kosmetikstudios und Fahrschulen dürfen wieder öffnen.
Ab 8. Mai sollen auch Spielplätze unter bestimmten Voraussetzungen wieder zugänglich sein.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein können Medienberichten zufolge die Geschäfte ab kommenden Samstag wieder unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche öffnen.
Auflagen wie eine maximale Kundenzahl und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werde es weiterhin geben.
Bisher gilt eine Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter.
Größere Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Verkaufsfläche durch Absperrungen entsprechend verkleinern.
Für Buchläden, Lebensmittelhandel, Auto- und Fahrradgeschäfte gilt die bisherige Größengrenze nicht.
Die für zwei Wochen geltende Sondererlaubnis zur Sonntagsöffnung wird nicht verlängert.
Eine Aktivierung der sogenannten Bäderregelung könne erst im Zusammenhang mit Erleichterungen für den Tourismus diskutiert werden.
Gottesdienste sind mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder möglich auch Museen und Ausstellungen dürfen wieder Besucher empfangen.
Dafür müssen sie jedoch gewährleisten, dass sich pro 15 Quadratmeter Ausstellungsfläche maximal ein Besucher im Gebäude aufhält.
Auch die Außenanlagen Botanischer Gärten und Pflanzenparks dürfen wieder öffnen.
Auch die Schulen werden teilweise wieder geöffnet – Grundlage dafür ist der Stufenplan des Bildungsministeriums.
An den Hochschulen werden Lernlabore wieder geöffnet.
Auch notwendige Praxisveranstaltungen dürfen wieder stattfinden.
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen dürfen wieder Besuch empfangen.
Die Einrichtungen können nun Besuchskonzepte entwerfen, die es Personen ermöglichen, den Bewohner bis zu zwei Stunden zu besuchen – sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet.
In den Krankenhäusern dürfen nun auch wieder nicht dringend notwendige Operationen stattfinden.
Thüringen
Die bisherige Maßnahmenverordnung soll in Thüringen zunächst bis zum 25. Mai verlängert werden.
Allerdings gibt es ab Montag, 4. Mai einige Lockerungen:
Öffnung der Geschäfte ohne Beschränkung der Verkaufsfläche,
Öffnung von Einrichtungen der Fußpflege, Kosmetik- und Nagelstudios, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten,
Öffnung von Musikschulen und Jugendkunstschulen für den Einzelunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen auf Basis der von den Fachverbänden vorlegten Hygiene- und Sicherheitskonzepte,
Öffnung von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A (Motorrad) unter Auflagen zur Hygiene und Sicherheitskonzepten,
Öffnung der Spielplätze,
Ermöglichung des Individualsports im Freien, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten werden, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten.
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