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Zwölf Jahre: Unbewegt hörte der Cello-Killer sein Urteil !

collombo

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Zwölf Jahre: Unbewegt hörte der Cello-Killer sein Urteil !

Bonn – Unbewegt, völlig ohne Regung nahm Aleks M. das Urteil des Schwurgerichts entgegen.
Zwölf Jahre schicken ihn die Richter hinter Gitter.
Doch das scheint den Mann, der der Familie seiner Frau die Tochter und Schwester und seinem eigenen Sohn (13) die Mutter nahm, völlig kalt zu lassen.

Totschlag!
Zwölf Jahre Freiheitsstrafe! Erst, als diese Worte lange verklungen sind, erwacht M. aus seiner Gefühlsstarre.
Der Cellist des Beethoven Orchesters setzt sich, stützt die Stirn in die Hand.
Es wird alles sein, was der 55-Jährige an Emotionen erahnen lässt.

„Kate ist tot.
Und es gibt nichts, was sie wieder lebendig macht.
Kein Schuldspruch – und möge er noch so hart sein“, betonte Richter Josef Janßen.
Es gehe nicht darum, Vergeltung für den Tod der Pianistin zu üben, sondern um Sühne.
„Es galt herauszufinden, wie es zu dieser Katastrophe kommen konnte.“

Die Urteilsbegründung zeichnete eine tragische Familiengeschichte nach: Nach einer Liebesheirat entfremdet sich das Paar zusehends.
Nur das gemeinsame Bemühen um das Wohl des Sohnes hält Kate und Aleks M. noch zusammen.

Die gegensätzlichen Charaktere, die man beim Kennenlernen noch faszinierend fand, werden zunehmend zum Problem.
Dazu kommt Streit um Geld – und um die Frage, wie viel Förderung der Sohn braucht.
Aleks M. will dem Jungen mehr Freiraum geben, Kate ist dagegen „bildungs- und leistungsorientierter, um es vorsichtig auszudrücken“, so der Richter.

Warum ist es kein Mord?
Als Kate schließlich doch den Entschluss zur Trennung gefasst hat, ihr Mann sie erwischt, wie sie im Internet Immobilien sucht, kommt es zur Katastrophe.
Der 55-Jährige schlägt seine Frau mit einem Metallstab nieder, zieht ihr eine Tüte über den Kopf und erstickt sie.

Er schafft die Leiche in sein Musikzimmer im Keller, fährt zur Oper und spielte in „Fidelio“.
Erst in der zweiten Nacht nach der Gräueltat transportiert er die Leiche im Auto an die Ahr und verscharrt sie – in einem Grab, dass er schon Monate zuvor ausgehoben hatte.

Warum ist eine derart gut geplante und brutale Tat kein Mord?
Diese Frage beschäftigt vor allem Kates Mutter.
Das hatte die Seniorin letzte Woche in den Plädoyers betont.
Janßen ging im Urteil ausführlich darauf ein, erklärte: „In den USA ist der Fall vielleicht ein Mord ersten Grades, hier nicht.“

Hintergrund: Mord braucht laut Gesetz bestimmte Merkmale (Heimtücke, Verdeckung/Ermöglichung einer Straftat, niedere Beweggründe, Habgier).
Hier wäre nur Heimtücke denkbar gewesen.
Doch nach M.s Einlassung eskalierte am 23. Oktober ein Streit.
Kate war nicht arglos und der Heimtücke-Mord somit vom Tisch.

Dass das Bonner Gericht durchaus die schrecklichen Besonderheiten des Falls sah, – das lange vorbereitete Grab, den qualvoll langsamen Erstickungstod – sieht man an der Strafe: Die liegt „nur“ drei Jahre unter dem Maximum für Totschlag.




 
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