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Wichtiges Dashcam-Urteil: Sind die Auto-Kameras jetzt offiziell erlaubt?

vladi63

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Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht eine Dashcam-Aufnahme für zulässig befunden. Bislang war die gängige Einschätzung, dass die Aufnahmen vor Gericht nicht verwertet werden dürfen - wiederholt wurden entsprechende Aufnahmen daher vor Gericht abgelehnt - bis zu 300.000 Euro Strafe drohen sogar, wenn Dashcam-Material an die Polizei übergeben oder ins Netz gestellt wird.

Anlassbezogene Aufnahmen für zulässig erklärt

Ein entscheidender Unterschied sorgte jetzt dafür, dass das Amtsgericht Nienburg die Aufnahmen vor Gericht zuließ: Im aktuellen Fall hatte der Fahrer die Dashcam erst eingeschaltet, nachdem ein anderer Fahrer ihn bereits bedrängt hatte. Die Aufnahmen gelten damit als "anlassbezogen" und sind daher mit dem Datenschutzrecht vereinbar, wie Spiegel Online berichtet.

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Dashcam belegt Nötigung und Beleidigung
Der Anlass für das Verfahren ereignete sich bereits im Sommer 2014: Der Angeklagte, Fahrer eines VW-Bus, hatte den Zeugen damals überholt und anschließend abgebremst, so dass der Zeuge auf die linke Spur ausweichen musste. Bei etwa Tempo 100 fuhr der Fahrer des VW-Bus dann nach links bis auf wenige Zentimeter an das Fahrzeug des Zeugen heran. Auf einem Parkplatz kam es anschließend zu einem Streit zwischen den beiden, in dem der VW-Fahrer den Zeugen als "dummen Wichser" und "Arschloch" betitelte.

Der Vorfall wird von der Dashcam des Zeugen zweifelsfrei belegt. Das Amtsgericht hat den VW-Fahrer wegen Nötigung, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung für schuldig befunden.

Viele Rechtsfragen weiterhin offen

Die aktuelle Entscheidung ist kein endgültiger Dammbruch für Dashcams in Deutschland. Alle Datenschutzbedenken, die bisher bestanden, gelten auch weiterhin. Ob Aufnahmen vor Gericht verwertet werden dürfen, bleibt damit auch laut Amtsgericht "eine Frage des Einzelfalls."

Wesentliche Rechtsfragen rund um den Einsatz und die Zulässigkeit von Dashcams beantwortet Rechtsanwalt Christian Solmecke .

 
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