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WhatsApp: Spam-Welle kassiert Nutzer über WAP-Billing ab

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WhatsApp: Spam-Welle kassiert Nutzer über WAP-Billing ab

4,99 Euro pro Woche: Abo-Falle bei WhatsApp

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Spam-Nachrichten gibt es auch bei Whatsapp. Wer derzeit einen Link zu neuen Funktionen im Messenger anklickt, läuft Gefahr, ein teures Abo am Hacken zu haben.

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Abo-Fallen beim Messengerdienste WhatsApp. Nutzer erhalten aktuell in dem Messenger Nachrichten, die auf neue WhatsApp-Funktionen hinweisen und zum Anklicken eines Links verführen sollen. "Wer diesen Link anklickt, findet auf seiner nächsten Telefonrechnung zum Preis von 4,99 Euro pro Woche ein Abo bei einem Drittanbieter", erklärte Verbraucherexpertin Katja Henschler. Besonders perfide sei dabei, dass die Nachricht auch noch zum Weiterleiten an Freunde einlädt. Betroffene sollten nicht zahlen und eine Drittanbietersperre einrichten.

Für den Drittanbieter ist es demnach ein Kinderspiel, an die Daten der Nutzer zu gelangen und seine Forderungen auf deren Mobilfunkrechnung zu platzieren. "Das funktioniert über das sogenannte WAP-Billing, ein Bezahlsystem für mobile Endgeräte", erklärte Henschler. Dieses System ermöglicht es bei mobiler Internetverbindung, dass die Mobilfunknummer des Nutzers an den Anbieter übermittelt wird. Der Drittanbieter unterstellt, dass mit dem Anklicken des Links ein Abo-Vertrag geschlossen wurde und macht seine Forderung über die Mobilfunkrechnung geltend. Einer weiteren Verifizierung über eine TAN- oder PIN-Nummer bedarf es bei diesem Bezahlverfahren nicht.

"Anbieter haben auf diese Weise ein unglaublich leichtes Spiel, Nutzern eine Geldforderung unterzuschieben", kritisierte Henschler. Sie empfiehlt Betroffenen, sowohl bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter der Forderung zu widersprechen und den strittigen Betrag keinesfalls zu zahlen. Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, kann man das Geld bei seiner Bank binnen acht Wochen zurückbuchen lassen und den entsprechend gekürzten Betrag an den Anbieter überweisen.

Um sich in Zukunft zu schützen, können Verbraucher eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Dazu ist ein ein formloser Antrag beim Mobilfunkanbieter ausreichend. Die Einrichtung ist kostenlos und die Anbieter sind dazu gesetzlich verpflichtet. Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Die Sperre verhindert, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, so dass dieser mangels entsprechender Daten keine Möglichkeit hat, Forderungen zu erheben.

 
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WhatsApp: Spam-Welle kassiert Nutzer über WAP-Billing ab

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WhatsApp-Nutzer im deutschsprachigen Raum werden derzeit zum Ziel einer Spam-Welle, die sich direkt in finanziellen Verlusten niederschlagen kann. Dafür reicht es, wenn die User des populären Messengers einfach nur auf den Link klicken, der in der entsprechenden Nachricht enthalten ist.
Die Mitteilung gibt vor, über neue Funktionen in WhatsApp informieren zu wollen und lädt die Anwender ein, zu einer weiterführenden Seite zu wechseln. 2Wer diesen Link anklickt, findet auf seiner nächsten Telefonrechnung zum Preis von 4,99 Euro pro Woche ein Abo bei einem Drittanbieter", warnte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Anwender, die nicht schnell genug verstehen, worum es sich bei der Mitteilung handelt, könnten außerdem versucht sein, der Einladung folge zu leisten, sie mit ihren Kontakten zu teilen. Da bei diesen der Spam dann scheinbar seinen Ursprung bei bekannten Personen hat, erhöht sich entsprechend die Wahrscheinlichkeit, dass auch sie auf den Link klicken.

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Für den Verfasser der Spam ist es dabei recht einfach, seine Forderungen auf die Mobilfunkrechnung zu bekommen. "Das funktioniert über das so genannte WAP-Billing, ein Bezahlsystem für mobile Endgeräte", erklärte Henschler. Dieses ermöglicht es bei einer bestehenden Internetverbindung, die Mobilfunknummer des Nutzers an den Anbieter zu übertragen und einen Bezahlprozess auszulösen. Einer weiteren Verifizierung über eine TAN- oder PIN-Nummer bedarf es dabei nicht.

Betroffenen Nutzern raten die Verbraucherschützer daher, bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter Widerspruch einzulegen und die Forderung keinesfalls zu begleichen. Noch besser ist es, bereits im Vorfeld eine so genannte Drittanbietersperre einrichten zu lassen, die solche Abrechnungsvorgänge unterbindet. Die Einrichtung sei kostenlos und die Anbieter sind dazu gesetzlich verpflichtet, hieß es. Bei einigen Mobilfunkanbietern ist es auch möglich, nur bestimmte Nummern oder Dienste sperren zu lassen.

 
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