Was das Ende des Routerzwangs für Kunden bedeutet !

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Was das Ende des Routerzwangs für Kunden bedeutet !

Berlin . Internetprovider dürfen Kunden bald keine Geräte mehr aufzwingen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ende des Routerzwangs.

Bislang konnten Internet-Provider ihre Kunden dazu vergattern, sich mit einem vorgegebenen Gerät ins Internet einzuwählen.
Doch mit dem sogenannten Routerzwang ist jetzt Schluss: Am Donnerstagabend beschloss der Bundestag dessen Abschaffung.
Das neue Gesetz soll den Router-Markt liberalisieren und mehr Freiheiten für den Verbraucher schaffen.
Mehrere Kabelnetzbetreiber, darunter Unitymedia, lehnen die Reform ab.
Aus diesem Grund gibt es auch im Bundesrat Widerstand gegen die Neuregelung.
Stoppen kann die Länderkammer das Gesetz allerdings nicht, allenfalls verzögern.
Ohnehin wird es frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2016 gültig werden, zudem gilt dann noch eine halbjährige Übergangsfrist.
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Internetnutzer:

Worum geht es bei dem Gesetz?
Der Router – das ist das kleine Kästchen, das Kunden den Zugang zum Netz ermöglicht.
In diesem Gerät steckt – je nach Anbieter – ein DSL- oder ein Kabelmodem, das den Netzzugang aus der Wand überhaupt erst nutzbar macht.
Bisher definierten die Provider dieses Gerät noch als Bestandteil ihres Netzes, weshalb sie bestimmen durften, welches Gerät eingesetzt wird.
Nach der Neuregelung wird nun die Anschlussdose in der Wand als so genannter „Netzabschlusspunkt“ definiert.

Sobald sie in Kraft tritt, hat der Endverbraucher das Recht darüber zu bestimmen, welches Gerät er anschließen möchte.
Laut verschiedener Netzbetreiber könne der Anschluss anderer Geräte zu Störungen im Netz der Anbieter führen, deshalb sei die Abschaffung des Routerzwangs gefährlich.
Experten halten diese Einschätzung nahezu einhellig für falsch.
So gelte auf dem US-Markt seit je her das Recht zur freien Entscheidung, ohne dass es dort zu den von den Netzbetreibern behaupteten Folgen gekommen wäre.

Bislang dürfen die Endkunden allerdings noch bevormundet werden.
Verschiedene Anbieter wie Vodafone, O2 oder Unitymedia machen von diesem Recht derzeit auch Gebrauch und zwingen ihre Kunden, bestimmte Geräte einzusetzen, selbst wenn die bereits einen eigenen Router besitzen oder ein anderes Gerät einsetzen möchten.
Um einen eigenständigen Wechsel zu verhindern, verkapseln die Provider die Zugangsdaten in den mitgelieferten Routern, ohne dass Nutzer sie auslesen können.
Künftig müssen Provider diese an ihre Kunden ausgeben, um damit den eigenen Router einzurichten.

Was bringt mir ein Routerwechsel?
Nutzer haben künftig mehr Entscheidungsfreiheit: Vor allem bei einem Neuabschluss muss dann nicht zwangsläufig ein neues Gerät erworben werden, wenn man schon einen ausreichend ausgestatteten Router besitzt.
Wer monatlich eine Miete für seinen Router zahlen sollte, kann darauf unter Umständen verzichten und ein langfristig günstigeres Gerät kaufen.
Vor allem aber kann man mühelos auf ein aktuelles Gerät umrüsten und kommt so in den Genuss von schnellem Wlan nach dem aktuellen ac-Standard oder anderen Zusatzfunktionen wie etwa Fernwartung oder VPN.

Bin ich vom Routerzwang überhaupt betroffen?
Das hängt vom Internetanbieter ab. Kabelnetzbetreiber haben ihren Kunden bislang bestimmte Geräte verordnet, manche DSL-Anbieter auch.
Wer zu seinem Internetanschluss keine Zugangsdaten erhalten hat, unterliegt also sehr wahrscheinlich dem Routerzwang.

Sollte ich auf jeden Fall wechseln oder kann alles bleiben wie es ist?
Das hängt von den jeweiligen Ansprüchen und dem verwendeten Gerät ab. Mitunter sind die vom Provider gelieferten Geräte echte Preistipps: Kunden die etwa einen DSL-Vertrag bei O2 abschließen, unterliegen zwar dem Routerzwang, haben aber immerhin die Wahl, statt des Standard-Geräts auf Wunsch den Stiftung Warentest Testsieger AVM Fritz!Box 7490 zu einem deutlich günstigeren Preis zu erwerben, als es sonst gehandelt wird.
In diesem Fall gibt es keinen Anlass zum Tausch.
Auch sonst gilt: Wer für das Gerät keine Miete zahlen muss und mit den gebotenen Leistungen zufrieden ist, kann den Router bedenkenlos weiter betreiben.

Kann ein Routerwechsel mein Internet schneller machen?
Die Geschwindigkeit der Internetverbindung hängt maßgeblich vom gebuchten Tarif ab.
Hat man einen Netzanschluss mit 16 MBit Bandbreite (entspricht etwa einer maximalen Downloadgeschwindigkeit von zwei MB pro Sekunde) bestellt, wird auch der modernste Router kein höheres Tempo herausholen können.
Allerdings hat ein älteres Gerät meist Probleme diese Geschwindigkeit auch in weiter entfernten Räumen per Wlan zu bieten.
Die Funktechnik hat in den vergangenen Jahren mehrere Evolutionsstufen durchlaufen.

Diese sind nach der IEEE 802.11-Norm zertifiziert.
Ein oder zwei Buchstaben dahinter kennzeichnen den jeweiligen Standard. 802.11a etwa bietet 54 Mbit Bandbreite.
Derzeit verkaufte Geräte setzen meist auf den „n“-Standard, er leistet theoretisch 150 MBit bis 600 MBit Bandbreite.
Am schnellsten ist momentan aber „ac“-Wlan, das bis zu 1300 Mbit schaffen soll.
Diese Werte werden praktisch natürlich nicht benötigt, sorgen aber dafür, dass die Datenrate bei schlechtem Empfang trotzdem hoch ist.

Aber natürlich nur, wenn die Endgeräte dies auch unterstützen, sonst bleibt der Tempogewinn bescheiden.
Es kann sich übrigens lohnen, beim Internetanbieter nachzufragen, ob es dort Wechselangebote für aktuelle Router gibt.
Die sind teilweise günstiger, als selbst gekaufte Geräte.

Ich habe noch einen alten Router im Keller, kann ich den benutzen?
Ist das Gerät bereits ein paar Jahre alt, sollte es nicht mehr benutzt werden, oft bestehen hier Sicherheitslücken.
Achten Sie in jedem Fall darauf, dass der Router die Verschlüsselungstechnik WPA2 unterstützt.
Als Wlan-Standard ist mindestens „n“ zu empfehlen.
Ältere ADSL-Router sind zu modernen VDSL-Netzen nicht kompatibel.


 
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