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Vodafone für Kosten der Papierrechnung abgemahnt !
Verbraucherschützer folgen BGH ....
Die Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern hat den Internet- und Mobilfunkanbieter Vodafone abgemahnt.
Grund sind die Kosten für die Papierrechnung, die der Anbieter für seine Mobilfunkverträge erhebt.
Diese sind nach aktueller Rechtsprechung nur in ganz bestimmten Fällen gültig, die Vodafone allerdings nicht erfüllt.
Die Verbraucherschützer stützen ihre Abmahnung auf das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 9. Oktober des vergangenen Jahres (Az. III ZR 32/14), in dem die AGB-Klausel über die zusätzlichen Kosten der Papierrechnung zumindest dann unwirksam ist, wenn das jeweilige Produkt nicht allein über das Internet angeboten wird.
Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf ist mit seiner Entscheidung vom 29. Januar dieses Jahres der Auffassung des BGH gefolgt, wie die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern schreibt.
Doch trotz der klaren Rechtsprechung durch die Gerichte, erhebt Vodafone weiterhin Kosten für die - zusätzlichen zur digitalen Rechnung - eingeforderte Papierrechnung.
Auch in der für den Monat März aufgesetzten 55 Seiten starken Preisliste für Mobilfunkverträge (PDF), findet sich auf Seite 40 der Punkt Papierrechnung, der monatlich mit 1,50 Euro in Rechnung gestellt wird.
Wie sollten sich Betroffene verhalten?
Zwar werden Papierrechnungen in vielen Fällen nicht mehr gebraucht, dennoch steht der Anbieter in der Pflicht und hat diese gemäß der Rechtsprechung in bestimmten Fällen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Verbraucherschützer raten Kunden von Vodafone daher, die Kosten für die Papierrechnung zurück zu weisen.
Zudem sollten die bisher geleisteten Entgelte von Vodafone zurück gefordert werden, sofern diese noch nicht verjährt sind.
Verbraucherschützer folgen BGH ....
Die Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern hat den Internet- und Mobilfunkanbieter Vodafone abgemahnt.
Grund sind die Kosten für die Papierrechnung, die der Anbieter für seine Mobilfunkverträge erhebt.
Diese sind nach aktueller Rechtsprechung nur in ganz bestimmten Fällen gültig, die Vodafone allerdings nicht erfüllt.
Die Verbraucherschützer stützen ihre Abmahnung auf das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 9. Oktober des vergangenen Jahres (Az. III ZR 32/14), in dem die AGB-Klausel über die zusätzlichen Kosten der Papierrechnung zumindest dann unwirksam ist, wenn das jeweilige Produkt nicht allein über das Internet angeboten wird.
Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf ist mit seiner Entscheidung vom 29. Januar dieses Jahres der Auffassung des BGH gefolgt, wie die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern schreibt.
Doch trotz der klaren Rechtsprechung durch die Gerichte, erhebt Vodafone weiterhin Kosten für die - zusätzlichen zur digitalen Rechnung - eingeforderte Papierrechnung.
Auch in der für den Monat März aufgesetzten 55 Seiten starken Preisliste für Mobilfunkverträge (PDF), findet sich auf Seite 40 der Punkt Papierrechnung, der monatlich mit 1,50 Euro in Rechnung gestellt wird.
Wie sollten sich Betroffene verhalten?
Zwar werden Papierrechnungen in vielen Fällen nicht mehr gebraucht, dennoch steht der Anbieter in der Pflicht und hat diese gemäß der Rechtsprechung in bestimmten Fällen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Verbraucherschützer raten Kunden von Vodafone daher, die Kosten für die Papierrechnung zurück zu weisen.
Zudem sollten die bisher geleisteten Entgelte von Vodafone zurück gefordert werden, sofern diese noch nicht verjährt sind.



