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Verbraucherzentrale warnt: So teuer kann Online-****** werden !

collombo

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Erst verliebt, dann verärgert: Nutzer von Flirtportalen und Singlebörsen fühlen sich immer häufiger über den Tisch gezogen.

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Nutzer werden zur Kasse gebeten, dabei wollten sie doch bloß kostenlos flirten.
Das sind die Tricks der Internetportale, die die Verbraucherzentrale Hamburg zusammengestellt hat:

Kostenlose Anmeldung: Die Gratis-Anmeldung, mit der viele Portale flirtfreudige Singles anlocken, klingt zwar gut, nutzt aber nichts, weil man damit niemanden kennenlernt.
Zur aktiven Kontaktaufnahme oder zum Lesen von Nachrichten muss man ein Abonnement abschließen, das dann schließlich doch kostenpflichtig ist.

Kostenlose Testphase: Viele Internetseiten bieten ihren Kunden für einen begrenzten Zeitraum eine günstige Testphase an, die sich in der Regel automatisch verlängert und dann kostenpflichtig wird.
Zwar kann der Vertrag innerhalb der Testphase gekündigt oder widerrufen werden, aber manche Anbieter bestreiten einfach, eine Kündigungserklärung erhalten zu haben.

Erloschenes Widerrufsrecht: Bei einem fristgerechten Widerruf teilen Unternehmen ihren Kunden gern mit, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erloschen sei, da bereits Nachrichten versandt oder empfangen wurden.
Aber laut Gesetz erlischt das Widerrufsrecht nur dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erfüllt wurde.
Bei Flirtportalen ist das nicht möglich, weil sich der Unternehmer über Monate zur Leistungserbringung verpflichtet.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat mehrere Unternehmen, die versuchten, den Kunden mit Hinweis auf die Kontaktaufnahme das Widerrufsrecht abzusprechen, bereits erfolgreich abgemahnt.

Überzogener Wertersatz: Sowohl Parship.de als auch ElitePartner.de verlangen bis zu 75 Prozent des ursprünglich vereinbarten Entgelts für die gesamte Vertragslaufzeit als Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs geleisteten Dienste.
Ein Verbraucher, der fristgemäß nach acht Tagen einen Jahresvertrag widerrief, sollte 75 Prozent des Jahresbeitrags zahlen.
Begründung: nicht die Vertragsdauer, sondern die Anzahl der vermittelten Kontakte sei ausschlaggebend.
Und die garantierte Anzahl solcher Kontaktvermittlungen sei in den acht Tagen schon ausgeschöpft worden.
Das hielt das Landgericht Hamburg aber für rechtswidrig (406 HKO 66/14).

Kündigung nur schriftlich: Während die Anmeldung auf Partnerportalen problemlos und ausschließlich elektronisch und online möglich ist, schreiben einige Anbieter wie etwa Parwise.de, Flirtcafe.de, Flirt-fever.de oder Partnersuche.de für eine Kündigung die Schriftform vor.
Warum, das verstehen noch nicht einmal die Gerichte.
Das Amtsgericht Hamburg hielt nach Informationen des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz die Klausel denn auch für unwirksam (Az.7c C 69/10).


 
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