Staatliche Spähsoftware: Innenministerium gibt umstrittenen Bundestrojaner frei !

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Staatliche Spähsoftware: Innenministerium gibt umstrittenen Bundestrojaner frei !

Mit dieser Software können Behörden in die Computer von Verdächtigen eindringen: Die Neuauflage des sogenannten Bundestrojaners hat seine Genehmigung erhalten und kann bald eingesetzt werden.

Das Bundesinnenministerium hat dem Bundestrojaner die Freigabe erteilt.
Die Software zur Telekommunikationsüberwachung bei Computern und Smartphones war zuvor vom Bundeskriminalamt fertiggestellt worden, wie ein Sprecher des Ministeriums sagte.
Den Angaben zufolge sind die notwendigen Tests abgeschlossen, auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff habe den Bundestrojaner geprüft.

Zuerst hatte der Deutschlandfunk darüber berichtet, dass der Bundestrojaner bald verwendet werden könnte.
Ursprünglich sollte der Trojaner schon im vergangenen Herbst einsatzbereit sein.

Er soll zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) eingesetzt werden.
Dabei wird auf den Zielcomputer - wie auch bei anderen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung - die Überwachungssoftware, der Trojaner, heimlich aufgespielt.
Die Quellen-TKÜ unterscheidet sich aber von anderen Überwachungsmaßnahmen in der Art der Daten, die erhoben werden dürfen.
Der Bundestrojaner soll nur Kommunikationsvorgänge überwachen, er darf nicht alle Computeraktivitäten der Zielperson erfassen können.
Der neue Bundestrojaner soll so gebaut sein, dass genau das sichergestellt ist.

Ob eine Software den Anforderungen überhaupt genügen kann, ist aber umstritten.
Kritiker argumentieren, die Software könnte theoretisch Zugriff auf das gesamte Gerät und dessen Inhalte erlangen.
Für so einen weitreichenden Zugriff würden aber nochmals strengere Regeln gelten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 die Onlinedurchsuchung mittels einer Überwachungssoftware gebilligt, aber an enge Bedingungen geknüpft.
Eine Regelung im nordrhein-westfälischen Landesverfassungsschutzgesetz wurde damals für nichtig erklärt.
Die Richter setzten der Onlinedurchsuchung Grenzen: Es müssten tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr etwa von Leib, Leben und Freiheit eines Menschen bestehen, urteilten die Karlsruher Richter.

Die aktuelle Software hat das BKA zwar selbst entwickelt, aber zusätzlich noch "ein kommerzielles Produkt der Firma FinFisher aus Gründen der Ausfallsicherheit und zur Steigerung der passgenauen Einsatzfähigkeit erworben", teilte das Innenministerium jetzt mit.
Diese Software müsse aber noch angepasst und überprüft werden.

Die Grünen bezweifeln, ob der Einsatz des jetzt entwickelten Bundestrojaners mit dem Grundgesetz im Einklang steht.
"Bisherige Programme konnten die extrem hohen rechtlichen Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht einhalten", erklärte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz.
Eine Prüfung sei bisher nicht möglich gewesen, da die zuständigen Firmen den Einblick in den Quellcode verwehrten.


 
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