Selfie mit Darth Vader: Mann wird als Sexualstraftäter beschuldigt

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Selfie mit Darth Vader: Mann wird als Sexualstraftäter beschuldigt

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Ein Familienvater wollte seinen Kindern eigentlich nur mit der Aufnahme eines Selfies zeigen, dass er durchaus auch cool ist - doch dann endete die Sache in einem großen Missverständnis. Der Mann wurde verdächtigt, Kindern nachzustellen, in sozialen Medien an den Pranger gestellt und bedroht.

Los ging alles vor einigen Tagen in einem Einkaufszentrum im australischen Melbourne. Dort entdeckte der Betroffene einen großen Pappaufsteller, der anlässlich des Star Wars-Tages am 4. Mai aufgestellt worden war. "May the 4th be with you", lautet das bekannte Wortspiel, das auch auf die Werbung gedruckt war. Direkt darunter zeigte der Aufsteller einen lebensgroßen Darth Vader. Da seine Kinder große Fans der Filmreihe seien, habe er sich entschlossen das erste Selfie seines Lebens vor dem Motiv aufzunehmen, berichtete der Mann gegenüber der Zeitung


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Als er am kommenden Tag in einer Firmenbesprechung saß, erhielt er allerdings einen Anruf von seiner Partnerin, die ihn auf ein Posting bei Facebook hinwies. Dort war ein Bild von ihm zu sehen und man beschuldigte ihn, sich mit unsittlicher Absicht Kindern genähert zu haben. Alles deutete darauf hin, dass eine Frau annahm, er hätte - während er das Selfie aufnahm - die andere Kamera seines Smartphones aktiviert und ihre Kinder fotografiert. Ausgeschmückt wurde das Ganze mit einem Bericht, wonach er Kids sogar angesprochen hätte, damit sie in die Kamera schauen.

Die fragliche Mutter informierte der Schilderung zufolge das Personal des Einkaufszentrums sowie die Polizei. Laut dem Facebook-Posting sicherten die Beamten zu, zu überprüfen, ob der Verdächtige schon einmal als Sexualstraftäter aufgefallen sei, was ihm sofort weitergehende Sanktionen einbringen würde.

Zumindest auf offizieller Seite ließ sich die Angelegenheit für den Vater schnell klären. Er fuhr umgehend zur nächsten Polizeiwache und schilderte den Fall. Die Beamten nahmen seine Aussage auf und inspizierten auch das Mobiltelefon. Doch das machte natürlich die Vorverurteilung in der Öffentlichkeit nicht ungeschehen. Das ursprüngliche Facebook-Posting mit einem Foto des Mannes war bereits 20.000 Mal geteilt worden. Nachbarn, Bekannte und Kollegen hatten es schon gesehen.

Zwar wurde der Beitrag gelöscht und eine Richtigstellung veröffentlicht, doch hilft das Betroffenen nur sehr eingeschränkt. Denn solche Postings erreichen gewöhnlich nur einen Bruchteil der Aufmerksamkeit des beschuldigenden Originals.

 
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