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Schutz vor Cyber-Gangstern: Braucht man eine Internet-Versicherung?

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Unbekannte haben Online-Zugänge gekapert, ein Virus hat die Daten auf der Festplatte zerhackt, bestellte Ware ist nie angekommen - mehr als jeder Zweite hat Erfahrungen mit Internet-Kriminalität gemacht. Es gibt Versicherungen, die in solchen Fällen schützen sollen. Was taugen sie?

Wenn Einbrecher die Wohnung plündern, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Aber wer zahlt, wenn Fremde Daten von der Festplatte rauben, das E-Mail-Postfach kapern oder mTANs fürs Online-Banking vom Smartphone abfangen? Über die Hälfte aller Internetnutzer haben schon mal mit mehr oder weniger schweren Formen von Online-Kriminalität zu tun gehabt, da ist es nur folgerichtig, dass Versicherungen hier einen Markt erkennen. Die Zeitschrift "Öko-Test" hat sich das Angebot an Internetversicherungen genauer angesehen und ist vom Ergebnis recht ernüchtert.

13 Tarife sind aktuell erhältlich, den Anfang machte 2012 die Arag mit ihrer Web@ktiv-Versicherung. Die Allianz hat mit ihrem DigitalSchutz erstmal nur experimentiert und ihn inzwischen wieder vom Markt genommen. Die aktuell angebotenen Policen haben unterschiedliche Schwerpunkte. Die einen bieten vor allem Rechtsschutz, andere decken auch Vermögensschäden ab, viele setzen darüber hinaus auf Serviceleistungen, indem sie etwa versprechen, gegen rufschädigende Inhalte im Netz vorzugehen. In den Prospekten liest sich das meist ganz gut. Aber ist das wirklich 120 Euro oder mehr wert?

Vieles ist schon versichert


In vielen Teilaspekten ist man schon über vorhandene Policen abgesichert – und Internetversicherungen müssen nur dann zahlen, wenn andere Policen nicht greifen. So kommen neuere Haftpflichtversicherungen auch für Internetschäden auf, die man Dritten verursacht. Leitet man beispielsweise versehentlich einen Virus weiter, der dann fremde Passwörter ausspäht, muss die Versicherung die Folgekosten übernehmen. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie auf juristischem Weg ab. Von den reinen Internetpolicen übernimmt hingegen keine solche Schäden durch die Übermittlung verseuchter Dateien. Allerdings wird sich auch die Haftpflichtversicherung weigern zu bezahlen, wenn man allzu leichtsinnig war, etwa keinen aktuellen Virenschutz auf dem Rechner hat.

Räumen Cyber-Gangster das Konto leer, kann man sich das Geld unter Umständen direkt bei der Bank zurückholen – jedenfalls dann, wenn man nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Trifft den Kunden keine gravierende Mitschuld, haftet er mit maximal 150 Euro. Eine generelle Regelung zum Phishing, also zum Abfangen von Daten im Netz, gibt es aber nicht und viele Banken hüllen sich in Schweigen darüber, wie sie solche Fälle handhaben. Wer eine umfangreiche Hausratversicherung hat, findet womöglich auch hier Unterstützung. Gerade in den Premium-Tarifen ist Onlinebanking oft inklusive. Meistens sind aber nur Schäden bis 1000 Euro abgedeckt, weit kommt man damit also nicht. Auch Internetpolicen sind hier keine echte Hilfe, die Wenigsten kommen für Vermögensschäden durch illegale Abbuchungen auf.

Keine Entwarnung für Filesharer

Wer illegale Tauschbörsen nutzt, kann sich bei einer Abmahnung nicht auf die Rechtsschutzversicherung verlassen. Denn Urheberrechtsverletzungen, zu denen beispielsweise auch das Teilen von Bildern gehört, sind von normalen Rechtsschutzpolicen ausdrücklich ausgeschlossen. Auch Internettarife sind hier keine große Hilfe, zumindest wenn die Abmahnung berechtigt war. Gibt es daran berechtigte Zweifel, etwa im Redtube-Fall, greift der Beratungs- oder Strafrechtsschutz. Den bieten laut "Öko-Test" aber auch normale Rechtsschutzpolicen.

Zum Teil versprechen die Anbieter aber auch echten Mehrwert. Etwa eine telefonische Beratung gegen Cybermobbing oder bis zu 3000 Euro für die Rettung von Daten, die von Viren oder Trojanern in Mitleidenschaft gezogen wurden beim Web@ktiv-Tarif Plus der Arag. Bis zu 100 Euro im Monat, bzw. 1000 Euro im Jahr können die Versicherten für Versuche aufwenden, rufschädigende Inhalte aus dem Netz zu löschen. Bis zu 3000 Euro pro Fall bekommen Käufer ersetzt, wenn Ware beim Online-Shopping nicht ankommt.

Vermögensschutz kann sinnvoll sein

Vieles von dem, was die Internet-Policen bieten, fällt in die Kategorie "nett, aber überflüssig". So bezahlt die Digital Life Protect beispielsweise, wenn Waren, die man im Internet gekauft hat, abhanden kommen oder beschädigt werden. Der Schutz gilt aber nur in den ersten 90 Tagen. Eine gewöhnliche Hausratversicherung ist da eine bessere Wahl, auch wenn sie nicht für Schäden aufkommt, die man selbst verursacht hat. Die gleiche Versicherung übernimmt bis zu 500 Euro pro Woche um den Verdienstausfall zu kompensieren, wenn man wegen eines Identitätsdiebstahls unbezahlten Urlaub nehmen muss. Gut zu wissen, aber verzichtbar.

Am sinnvollsten fanden die Öko-Tester Tarife, die sich auf die Abwehr von Vermögensschäden konzentrieren, etwa den FinanzSchutz von Cosmos Direkt oder die R+V InternetschutzPolice. Letztere zahlt beispielsweise bis zu 10.000 Euro Schadensersatz, wenn ein Kauf oder Verkauf übers Internet platzt. Für Datenrettung gibt es bis zu 1000 Euro. Ob das die rund 140 Euro Jahresbeitrag wert sind, muss jeder selbst entscheiden.

 
Schutz vor den dunklen Seiten des Cyberspace

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Wer im Netz unterwegs ist, geht viele Risiken ein. Versicherungen bieten nur bedingt Schutz.


Einige Versicherungen bieten ihren Kunden spezielle Policen an, mit denen sie sich gegen Streitfälle und Schäden im Internet absichern können.
Sie beinhalten Rechtsschutz und Unterstützung bei Verleumdung, bei Streit ums Online-Shopping oder Abmahnungen wegen illegalen Downloads.
Verbraucherschützer sind skeptisch, sehen den Vorteil der Policen in der Praxis noch nicht bewiesen.



Das war ein heftiger Schock für die 31-jährige Frau aus Bremerhaven. Ein Filmverleih verlangte 800 Euro wegen illegalen Downloads eines Kinofilms. Sie war sich keiner Schuld bewusst. Zum angegebenen Tatzeitpunkt war sie nicht in der Wohnung, ja nicht einmal in der Stadt gewesen.

Schließlich stellte sich heraus, dass ein ehemaliger Mitbewohner den Film geladen hatte. Weil der Internetanschluss auf den Namen der Frau lief, verlangte das Filmunternehmen von ihr das Geld. Eine auf Abmahnungen spezialisierte Anwaltskanzlei konnte das Schlimmste verhindern. Auf den Anwaltskosten blieb sie aber trotz Rechtsschutzversicherung sitzen. Denn bei den meisten Verträgen sind Streitigkeiten um Urheberrechtsverletzungen ausgeschlossen.

Mit speziellen Internet-Versicherungen wollen mehrere Gesellschaften diese Lücke schließen. Die Ergo-Tochter DAS, das zu Roland gehörende Unternehmen Jurpartner, die R+V, BNP Paribas Cardif, Arag und Cosmos Direkt haben entsprechende Verträge im Angebot. Die Pakete versprechen Rechtsschutz und Unterstützung, wenn Privatpersonen im Netz verleumdet oder herabgewürdigt werden, online bestellte Waren beschädigt oder gestohlen werden oder Abmahnungen wegen illegalen Downloads drohen. Einige Policen greifen auch, wenn Hacker persönliche Daten stehlen und missbrauchen.

Strafzahlungen wegen Urheberrechtsverstößen werden nie ersetzt

"Unsere Zielgruppe sind alle Menschen, die eine gewisse Affinität zur digitalen Welt haben", sagt Arag-Produktmanager Zouhair Haddou-Temsamani. Seit Produktstart 2012 hat der Versicherer nach eigenen Angaben 23 000 Verträge verkauft. Weitere 1000 kommen monatlich dazu, berichtet er. Die Deckungssumme beträgt 100 000 Euro, der Preis 9,40 Euro im Monat für ein Paar mit Kindern.

Im Fall der 31-jährigen Frau aus Bremerhaven hätte die Deckung gegriffen, obwohl Mitbewohner nicht zum Kreis der versicherten Personen zählen, sagt Haddou-Temsamani. Der Versicherer hätte die Kosten für eine Erstberatung durch einen Anwalt erstattet. "Das wäre abgedeckt, weil in diesem Moment unsere Kundin angegangen wird", sagt er. Strafzahlungen wegen Urheberrechtsverstößen selbst ersetzen die Versicherer dagegen in keinem Fall.

Die Arag erstattet bis zu 500 Euro im Jahr für die Beratung beim Anwalt, ab 2015 bis 1000 Euro. Das dürfte die entsprechenden Kosten einer Kanzlei bei einer Abmahnung decken. Allerdings: Kommt es zum Streit vor Gericht, hilft die Police nicht.

"Die Policen lösen das Problem nicht"

Michael Sittig, Redakteur bei der Stiftung Warentest, sieht die Cyber-Angebote kritisch. Bei den Policen handle es sich um keinen vollumfänglichen Rechtsschutz. Die Versicherungslücke bei Urheberrechtsverstößen in herkömmlichen Rechtsschutzpolicen werde nicht geschlossen: "Die Policen lösen das Problem nicht."

Oft ist in den Verträgen ein sogenannter Einkaufsschutz für Waren enthalten, die der Kunde im Internet bestellt hat. Liefert ein Händler das falsche Produkt oder einen beschädigten Artikel, kümmert sich die BNP Paribas Cardif um die Richtigstellung oder erstattet den Kaufpreis bis 2500 Euro. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde das bestellte Produkt erhält, ist es zusätzlich für 90 Tage gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung versichert. Je Versicherungsfall gilt eine Obergrenze von 3900 Euro. Der Versicherer kann sich statt einer Entschädigung aber auch für die Reparatur entscheiden.

Absicherung auch bei Verleumdungen und Beschimpfungen

Versichert werden können auch Kosten durch Verleumdungen und Beschimpfungen im Netz. Wer einen Vertrag des Versicherers BNP Paribas Cardif abgeschlossen hat, bekommt Hilfe durch eine spezielle Software. Sie durchsucht das Internet nach herabwürdigenden Fotos oder Texten. Tauchen entsprechende Inhalte auf, setzt sich ein spezialisierter Kooperationspartner für eine Löschung ein, erklärt der Hauptbevollmächtigte David Furtwängler.

"Wir arbeiten mit Fachleuten zusammen, die alle juristischen und technischen Voraussetzungen für eine Löschung genau kennen", sagt er. Pro Jahr sind bis zu fünf Schadensfälle abgedeckt. Allerdings gibt der Versicherer keine Garantie dafür, dass die Löschung tatsächlich überall erfolgt. Ist der Verantwortliche für die Verbreitung bekannt, erstattet der Versicherer Kosten für rechtliche Schritte von bis zu 10 000 Euro gegen ihn, sagt Furtwängler.

Allerdings sind Verleumdungen in der Online-Presse fast immer von der Deckung ausgenommen. Geht es um Blogs, sollte der Schutz eigentlich greifen. Doch Sittig von Stiftung Warentest warnt: "Die Gefahr besteht, dass ein Versicherer den Begriff sehr weit auslegt und ich in der Konsequenz auch bei Verleumdungen in einem Blog nicht versichert bin."

 
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