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Sängerin Annett Louisan erpresst: Prozess am Freitag !

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Sängerin Annett Louisan erpresst: Prozess am Freitag !

Sängerin Annett Louisan ist im vergangenen Jahr von einem Mann erpresst worden.
Entsprechende Medienberichte bestätigte die Hamburger Oberstaatsanwältin Nana Frombach der Deutschen Presse-Agentur am Montag.

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Einem 42 Jahre alten Mann werde vorgeworfen, die Wahl-Hamburgerin über Facebook kontaktiert und Geld von ihr gefordert zu haben.
Die "Hamburger Morgenpost" und die "Bild" Hamburg hatten darüber berichtet.
Laut Staatsanwaltschaft beginnt der Prozess gegen den Angeklagten an diesem Freitag.

Der 42-Jährige habe behauptet, maßgeblich am musikalischen Erfolg von Louisan beteiligt gewesen zu sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Außerdem habe er von der Sängerin gefordert, ihre gesamten Einkünfte von 2004 an aufzulisten und ihm 20 Prozent der Gesamtsumme zu überweisen.
Darüber hinaus soll er Louisan gedroht haben.
Die Künstlerin habe sich geweigert und die Polizei verständigt.


 
Erpresser von Annett Louisan zu Geldstrafe verurteilt !

Hamburg - Wegen versuchter Erpressung der Sängerin Annett Louisan (38) ist ein 42-Jähriger vom Hamburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Hartz-IV-Empfänger muss 60 Tagessätze à 8 Euro leisten, wie der Vorsitzende Richter am Freitag sagte.
Der Mann gab zu, die Sängerin im vergangenen April über Facebook kontaktiert, sie bedroht und Geld von ihr gefordert zu haben.

"Als ich ihr geschrieben habe, war ich emotionalisiert und auch unzufrieden mit meiner privaten und finanziellen Situation", sagte der 42-Jährige, der Anfang der 2000er Jahre mit der Künstlerin liiert war.
Er hatte behauptet, maßgeblich am musikalischen Erfolg von Louisan beteiligt gewesen zu sein.
"Ich war ihr Co-Manager und habe sie beraten - wir hatten einen mündlichen Vertrag über die Bezahlung", erklärte der Angeklagte.

Deshalb verlangte der Mann von der Musikerin in seinen Mails, sie solle ihre gesamten Einkünfte von 2004 an auflisten und ihm 20 Prozent der Gesamtsumme überweisen.
Der Hintergrund: Mit ihrem ersten Album "Bohème" gelang Louisan 2004 der Durchbruch.

Außerdem drohte er, die "Schuld" der Musikerin auf eine "persönliche immaterielle Weise" zu regeln, sollte sie der Forderung nicht nachkommen.
Die Drohung sei ein Bluff gewesen, sagte er nun.

"Ich habe mich bedroht gefühlt und hatte Angst - der Ton der Nachricht war voller Hass", berichtete Louisan, die als einzige Zeugin geladen war.
Die Behauptungen in der Facebook-Nachricht seien absurd.
Er habe sie nicht beraten und es habe auch keinen mündlichen Vertrag gegeben.
"Ich schulde ihm nichts", sagte sie.

"Ich glaube der Zeugin, aber Ihnen glaube ich auch das eine oder andere", sagte der Richter bei der Urteilsbegründung.
Doch nach Auffassung des Gerichts schätzte der Angeklagte Tipps und Ratschläge, die er gegeben habe zu hoch ein.
Die Staatsanwältin hatte sich für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à acht 8 Euro ausgesprochen.
Die Verteidigung forderte eine geringere Geldstrafe wegen versuchter Nötigung.


 
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