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Patentantrag von Google - Gruselige Spielzeug-Puppe mit Mikrofonen, Kameras und WLAN !

collombo

MyBoerse.bz Pro Member
Google hat schon 2012 einen Patentantrag auf ein Spielzeug gestellt, das mit Kamera, Mikrofon und Internetverbindung ausgestattet sein soll.

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Erst im März 2015 hatte eine Barbie von Mattel den Big Brother Award erhalten, da diese Puppe mit Mikrofon und WLAN ausgestattet war.
Sprachaufzeichnungen von Kindern sollen über externe Server ausgewertet werden, damit die Puppe entsprechend reagieren kann.
Außerdem sollten Eltern auch noch per E-Mail über die Gespräche ihrer Kinder mit der Hello Barbie informiert werden, die damit noch mehr zu einem Spion im Kinderzimmer wird.
Doch wie ein nun veröffentlichter Patentantrag von Google zeigt, gibt es noch viel gruseligere Ideen für Überwachung von Kindern in Spielzeug-Form.

Der Antrag beschreibt Spielzeug, das beispielsweise wie ein Teddybär aussieht, in dem aber Motoren für Bewegungen, Mikrofone in den Ohren, Kameras in den Augen und auch ein Lautsprecher stecken.
Der Antrag betont, dass das Spielzeug niedlich aussehen sollte, damit kleine Kinder es anziehend finden.
Das Spielzeug soll über die Motoren in der Lage sein, seinen Blick in Richtung des Kindes zu orientieren, wenn es angesprochen wird.
Auch Bewegungen wie das Schieflegen des Kopfes oder Kopfkratzen sollen möglich sein.

Für die Mikrofone aufgenommene Sprache soll wie bei der Hello Barbie über einen WLAN-Zugang und externe Server analysiert werden.
Erkannte Befehle können auch an weitere Geräte im Zimmer weitergeleitet werden, so dass diese per Sprache gesteuert werden könnten.

Ein Experte von Big Brother Watch nannte das beschriebene Spielzeug anhand der offensichtlichen Probleme in Sachen Privatsphäre als gruselig.
Die Idee passe eher in einen Horror-Film, wenn solche Produkte für Kinder gedacht seien.
Eine Google-Sprecherin erklärte, dass das Unternehmen Patentanträge auf viele Ideen von Angestellten einreiche, von denen nur manche tatsächliche in Produkte umgesetzt werden.
Ein Patentantrag sei daher nicht als mögliche Produktankündigung zu sehen.




 
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