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Oculus VR: Namensstreit sorgt für Verkaufsverbot in Deutschland

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Oculus VR: Namensstreit sorgt für Verkaufsverbot in Deutschland

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Oculus VR, seit 2014 Teil von Facebook, darf seine Virtual-Reality-Brille Oculus Rift nicht mehr in Deutschland verkaufen. Oculus Optikgerät, ein Unternehmen aus dem hessischen Wetzlar, hatte wegen Namensstreitigkeiten eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Verwechslungsgefahr zu groß
Bis heute hat Oculus VR drei Produkte veröffentlicht: Neben der mobilen VR-Brille Gear VR, die zusammen mit Samsung für das Note 4 und die neuen S6-Modelle entwickelt wurde, hat das Unternehmen unter dem Namen DK1 und DK2 zwei sogenannte Entwicklerkids veröffentlicht. Letztere kann auch aktuell noch über die Homepage des Unternehmens nach Deutschland geordert werden. Eigentlich dürfte Oculus VR seine Brille aber hierzulande gar nicht mehr anbieten.

Wie heise berichtet, hatte die deutsche Oculus Optikgeräte GmbH aus Wetzlar am Landgericht Frankfurt schon im August letzten Jahres eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es Oculus VR untersagt, Produkte mit dem Namen Oculus auf dem deutschen Markt anzubieten. So ist in dem Beschluss zur einstweiligen Verfügung zu lesen: "Es besteht Verwechslung im Sinne des §15 Abs. 2 MarkenG [...] anhand der Zeichenähnlichkeit, der Kennzeichnungskraft des (älteren) Zeichens und der Branchennähe." Die Oculus Optikgeräte GmbH nutzt den Namen seit 1932. Oculus VR wurde dagegen erst 2012 gegründet.

Keine Einigung gefunden
Laut aktuellen Informationen hat die Oculus Optikgeräte GmbH nach Erwirken der Verfügung versucht, eine Einigung mit dem amerikanischen Unternehmen zu erzielen. Dies sei aber wegen "den inakzeptablen Vorstellungen der Firma Oculus VR" nicht möglich gewesen. Oculus VR droht laut dem gerichtlichen Beschluss bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten. Bisher wurde der Verkauf des DK2-Entwicklerkits unter dem Namen Oculus Rift aber nicht gestoppt.

Es wird erwartet, dass Oculus VR zwischen Ende diesen und Anfang nächsten Jahres sein erstes Consumer-Produkt auf den Markt bringen wird. Man darf gespannt sein, ob und wie die aktuelle Namensstreitigkeit bis dahin geklärt werden kann. Ein Verkaufsverbot in Deutschland dürfte auf jeden Fall nicht im Interesse der Macher sein.

 
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