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Neue BGH-Urteile zu Mietminderungen und Rauchmelder !

collombo

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Drei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH), die Mieter kennen sollten zu Mietminderung, Kündigung und Rauchmeldern .

Mietminderung: Wenn die Wohnung von Schimmel befallen ist, dürfen Mieter ihren Vermieter zwar unter Druck setzen und Miete einbehalten.

Das darf jedoch nicht so weit gehen, dass sie über einen unbefristeten Zeitraum hinweg gar nichts mehr zahlen, wie der BGH entschieden hat. (AZ: VIII ZR 19/14).

Rauchmelder dulden: Mieter müssen den Einbau von Rauchwarnmeldern durch ihren Vermieter selbst dann dulden, wenn sie schon eigene Geräte eingebaut haben.
Immobilienbesitzer seien zu einem Einbau gesetzlich verpflichtet, begründete der BGH zwei Urteile.
Der BGH verwies zudem darauf, dass Einbau und Wartung „aus einer Hand“ die Sicherheit erhöhe. (AZ: VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14)

Kündigung: Eine Verbraucherinsolvenz schützt nicht in jedem Fall vor einer Mietkündigung.
Nach der Erklärung des Insolvenzverwalters, dass das Mietverhältnis beim Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt wird, ist eine Mietkündigung möglich, so der BGH.
Die Mietkündigung kann sich auch auf Mietschulden stützen, die vor der Insolvenzantragstellung entstanden sind. (AZ: VIII ZR 19/14)


 
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