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Kleindiek muss eigene Klage abwehren: Kippt Karlsruhe die Herdprämie ?
Karlsruhe – Hamburg gegen Bayern – vor dem Bundesverfassungsgericht wurde am Dienstag aber keine Fußball-Schlacht ausgetragen, sondern das letzte juristische Gefecht um das Betreuungsgeld.
Die bayerische CSU hatte die „Herdprämie“ 2013 durchgesetzt, Hamburg klagte dagegen in Karlsruhe.
Den Ausgang dürften nicht nur die 386.000 Familien, die Betreuungsgeld beziehen, mit Spannung erwarten.
Ein Mann stand im Mittelpunkt des Interesses: Ralf Kleindiek (49).
Als Staatsrat in Hamburg hatte er die Klage seinerzeit auf den Weg gebracht – als Staatssekretär im Familienministerium musste er sie am Dienstag im Auftrag der Bundesregierung abwehren.
Die CSU hatte deshalb am Vortag angekündigt, Kleindiek unter Beobachtung zu stellen.
„Ich fühle mich wohl – auch unter besonderer Beobachtung der CSU“, konterte der Jurist vor der mündlichen Verhandlung.
Die CSU hatte die „Herdprämie“ gegen alle Widerstände in der schwarz-gelben Koalition durchgesetzt.
Gezahlt werden 150 Euro pro Monat und Kind, und zwar vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag.
Für die konservativen Familienpolitiker in der Union wird damit die Erziehung kleiner Kinder in den Familien anerkannt und gefördert.
Nach der Zahl der Anträge liegt Bayern (85.682) vor NRW (85.311) und Baden-Württemberg (76.712). In den Stadtstaaten Berlin (9.781), Hamburg (5.966) und Bremen (2.048) ist das Interesse gering.
Zwei Fragen müssen die Verfassungsrichter klären: Verstößt das Betreuungsgeld gegen die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung – immerhin sind 95 Prozent der Antragsteller Frauen?
Und: Hat der Bund mit dem Gesetz seine Kompetenzen überschritten?
Hier äußerte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof große Zweifel.
Der Bund dürfe auf dem Gebiet der „öffentlichen Fürsorge“ nur eingreifen, um „gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen.
Dies sei der Fall, behauptete Staatssekretär Kleindiek.
Die Belege blieb die Regierung aber schuldig.
Die Prämie untergrabe die Bemühungen des Landes, möglichst vielen Kindern frühkindliche Bildung zukommen zu lassen, sagte Hamburgs Familiensenator Detlef Scheele (SPD).
Die Bundesregierung werbe mit dem Betreuungsgeld dafür, Kindertagesstätten nicht zu besuchen.
Das Urteil dürfte erst in einigen Monaten verkündet werden.
Karlsruhe – Hamburg gegen Bayern – vor dem Bundesverfassungsgericht wurde am Dienstag aber keine Fußball-Schlacht ausgetragen, sondern das letzte juristische Gefecht um das Betreuungsgeld.
Die bayerische CSU hatte die „Herdprämie“ 2013 durchgesetzt, Hamburg klagte dagegen in Karlsruhe.
Den Ausgang dürften nicht nur die 386.000 Familien, die Betreuungsgeld beziehen, mit Spannung erwarten.
Ein Mann stand im Mittelpunkt des Interesses: Ralf Kleindiek (49).
Als Staatsrat in Hamburg hatte er die Klage seinerzeit auf den Weg gebracht – als Staatssekretär im Familienministerium musste er sie am Dienstag im Auftrag der Bundesregierung abwehren.
Die CSU hatte deshalb am Vortag angekündigt, Kleindiek unter Beobachtung zu stellen.
„Ich fühle mich wohl – auch unter besonderer Beobachtung der CSU“, konterte der Jurist vor der mündlichen Verhandlung.
Die CSU hatte die „Herdprämie“ gegen alle Widerstände in der schwarz-gelben Koalition durchgesetzt.
Gezahlt werden 150 Euro pro Monat und Kind, und zwar vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag.
Für die konservativen Familienpolitiker in der Union wird damit die Erziehung kleiner Kinder in den Familien anerkannt und gefördert.
Nach der Zahl der Anträge liegt Bayern (85.682) vor NRW (85.311) und Baden-Württemberg (76.712). In den Stadtstaaten Berlin (9.781), Hamburg (5.966) und Bremen (2.048) ist das Interesse gering.
Zwei Fragen müssen die Verfassungsrichter klären: Verstößt das Betreuungsgeld gegen die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung – immerhin sind 95 Prozent der Antragsteller Frauen?
Und: Hat der Bund mit dem Gesetz seine Kompetenzen überschritten?
Hier äußerte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof große Zweifel.
Der Bund dürfe auf dem Gebiet der „öffentlichen Fürsorge“ nur eingreifen, um „gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen.
Dies sei der Fall, behauptete Staatssekretär Kleindiek.
Die Belege blieb die Regierung aber schuldig.
Die Prämie untergrabe die Bemühungen des Landes, möglichst vielen Kindern frühkindliche Bildung zukommen zu lassen, sagte Hamburgs Familiensenator Detlef Scheele (SPD).
Die Bundesregierung werbe mit dem Betreuungsgeld dafür, Kindertagesstätten nicht zu besuchen.
Das Urteil dürfte erst in einigen Monaten verkündet werden.



