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Geoblocking: Blockade für Internetvideos bleibt !
Filme, Videos oder Sportübertragungen können oftmals nicht aus dem Ausland angeschaut werden – das wird sich vorerst nicht ändern.
Für Musik und E-Bücher sollen dagegen die Grenzzäune fallen.
Vor gut einem Jahr lieferten sich die beiden für Digitales zuständigen EU-Kommissare Andrus Ansip und Günther Oettinger ein regelrechtes Wortgefecht um die Zukunft des sogenannten Geoblockings.
„Ich hasse es“, sagte Vizekommissionschef Ansip zur Sperrung von Inhalten im Internet für ausländische Nutzer.
„Ich hasse meinen Wecker morgens um fünf Uhr“, antworte Oettinger im Gespräch mit der F.A.Z.
Es könne gewichtige Gründe dafür geben, dass der Zugriff auf Filme oder Sportübertragungen blockiert werde.
Am Ende hat sich Oettinger durchgesetzt
In zwei Wochen will die EU-Kommission einen Vorschlag zum Geoblocking vorlegen: die audiovisuellen Medien bleiben davon ausgenommen.
Das geht aus einem Entwurf hervor, der der F.A.Z. vorliegt.
Wer vom Ausland aus auf Filme, Videos oder Sportübertragungen zugreifen will, wird auch künftig mit dem Hinweis „Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ leben müssen.
Alles andere hätte die europäische Filmbranche in große ökonomische Schwierigkeiten gebracht, heißt es dazu in der EU-Kommission.
Ebenso seien die Fußballvereine auf die sicheren Einnahmen angewiesen, die sie durch die regionale Vermarktung erzielen können.
Anders sieht das bei anderen Angeboten im Internet aus.
Buchen, wo es am billigsten ist
Für Videospiele, Software, elektronische Bücher, die Anbieter von Cloud-Diensten will die Kommission regionale Beschränkungen verbieten.
Das gilt auch für Anbieter von Musik im Internet, wie die Streaming-Dienste Deezer und Spotify.
Zudem soll es eine Übergangsfrist für elektronische Güter bis zum Juli 2018 geben.
Geht es um urheberrechtlich geschützte Güter, soll diese sogar bis Juli 2020 laufen.
Schon bald gelten soll die Verordnung hingegen in einem ganz anderen Feld: dem Internethandel mit Produkten oder Dienstleistungen.
Beim Handel mit Kleidung, Schuhen, Büchern, aber auch Flugtickets, Hotels oder Mietwagen sei das Geoblocking weit verbreitet, schreibt die Kommission im Entwurf für die Verordnung.
Diese sollen deshalb ihre Kunden nicht mehr automatisch auf die Website ihres Landes umleiten dürfen, sondern müssen ihnen Zugang zu allen nationalen Websites verschaffen.
Der Kunde kann also dort buchen, wo es am billigsten ist.
Eines aber bleibt bestehen: Kein Händler wird gezwungen, Produkte in ein anderes EU-Land zu liefern.
Filme, Videos oder Sportübertragungen können oftmals nicht aus dem Ausland angeschaut werden – das wird sich vorerst nicht ändern.
Für Musik und E-Bücher sollen dagegen die Grenzzäune fallen.
Vor gut einem Jahr lieferten sich die beiden für Digitales zuständigen EU-Kommissare Andrus Ansip und Günther Oettinger ein regelrechtes Wortgefecht um die Zukunft des sogenannten Geoblockings.
„Ich hasse es“, sagte Vizekommissionschef Ansip zur Sperrung von Inhalten im Internet für ausländische Nutzer.
„Ich hasse meinen Wecker morgens um fünf Uhr“, antworte Oettinger im Gespräch mit der F.A.Z.
Es könne gewichtige Gründe dafür geben, dass der Zugriff auf Filme oder Sportübertragungen blockiert werde.
Am Ende hat sich Oettinger durchgesetzt
In zwei Wochen will die EU-Kommission einen Vorschlag zum Geoblocking vorlegen: die audiovisuellen Medien bleiben davon ausgenommen.
Das geht aus einem Entwurf hervor, der der F.A.Z. vorliegt.
Wer vom Ausland aus auf Filme, Videos oder Sportübertragungen zugreifen will, wird auch künftig mit dem Hinweis „Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ leben müssen.
Alles andere hätte die europäische Filmbranche in große ökonomische Schwierigkeiten gebracht, heißt es dazu in der EU-Kommission.
Ebenso seien die Fußballvereine auf die sicheren Einnahmen angewiesen, die sie durch die regionale Vermarktung erzielen können.
Anders sieht das bei anderen Angeboten im Internet aus.
Buchen, wo es am billigsten ist
Für Videospiele, Software, elektronische Bücher, die Anbieter von Cloud-Diensten will die Kommission regionale Beschränkungen verbieten.
Das gilt auch für Anbieter von Musik im Internet, wie die Streaming-Dienste Deezer und Spotify.
Zudem soll es eine Übergangsfrist für elektronische Güter bis zum Juli 2018 geben.
Geht es um urheberrechtlich geschützte Güter, soll diese sogar bis Juli 2020 laufen.
Schon bald gelten soll die Verordnung hingegen in einem ganz anderen Feld: dem Internethandel mit Produkten oder Dienstleistungen.
Beim Handel mit Kleidung, Schuhen, Büchern, aber auch Flugtickets, Hotels oder Mietwagen sei das Geoblocking weit verbreitet, schreibt die Kommission im Entwurf für die Verordnung.
Diese sollen deshalb ihre Kunden nicht mehr automatisch auf die Website ihres Landes umleiten dürfen, sondern müssen ihnen Zugang zu allen nationalen Websites verschaffen.
Der Kunde kann also dort buchen, wo es am billigsten ist.
Eines aber bleibt bestehen: Kein Händler wird gezwungen, Produkte in ein anderes EU-Land zu liefern.



