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Einspruch einlegen: Was tun, wenn das Finanzamt Mist baut ?

collombo

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Jeder dritte Steuerbescheid ist laut Bund der Steuerzahler falsch – ägerlich, dann dadurch geht uns Geld durch die Lappen!
Steuerprofis erklären, wie man die Fehler aufspürt und Einspruch beim Finanzamt einlegt.

Auch weil immer mehr Daten elektronisch ans Finanzamt gemeldet werden, zum Beispiel für die Einkommensteuererklärung 2014, kommt es zu Fehlern.
Deswegen raten Steuerexperten dringend zur genauen Kontrolle des Bescheids – um ggf. Einspruch dagegen einzulegen.
Wir erklären, wie Sie dabei vorgehen müssen.

Wie lange habe ich für den Einspruch Zeit?
Wenn der Steuerbescheid ins Haus flattert, müssen Steuerzahler schnell handeln.
„Einen Monat nach Bekanntgabe hat der Empfänger Zeit, um Einspruch einzulegen“, sagt Sylvia Mein, Pressesprecherin des Deutschen Steuerberaterverbands.
Als Zeitpunkt der Bekanntgabe gilt regelmäßig das Datum des Steuerbescheids plus drei Tage.
Beim Einspruch des Steuerzahlers zählt der Poststempel.
Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Steuerbescheids fehlerhaft ist, kann sich die Einspruchsfrist aber auf ein Jahr verlängern.

Wie gehe ich dabei vor?
Ein Einspruch ist immer dann sinnvoll, wenn die Abrechnung von der Steuererklärung abweicht.
Dazu muss der Steuerbescheid Stück für Stück kontrolliert werden.
Lesen Sie am besten zunächst die Erläuterungen am Ende des Schreibens.
Wenn das Finanzamt von den Angaben in der Steuererklärung abgewichen ist, gibt es dort einen Hinweis darauf, welche Punkte betroffen sind.

„Wichtig ist, dass Sie eine Kopie Ihrer Steuererklärung bereithalten, um zu wissen, was Sie überhaupt beantragt haben“, sagt Rudolf Gramlich, Steuerreferent beim Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland (Steuerring).
Alles was dort aufgeführt ist, sollte im Steuerbescheid wieder auftauchen.

„Das Finanzamt ist übrigens verpflichtet, auf Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerbescheid in den 'Erläuterungen' einzugehen“, so Gramlich.
Meist gebe es eine kurze Erklärung, wie zum Beispiel: „Ihre Aufwendungen für die von Ihnen beantragte Fortbildung wurden nicht anerkannt, da diese nicht beruflich veranlasst sind.“

Wie kann ich Fehler nachweisen?
Häufig werden Daten gar nicht, falsch oder doppelt gemeldet, auch wertet das Finanzamt Daten zum Teil falsch aus oder verursacht Zahlendreher.
Relativ einfach zu prüfen ist dies zum Beispiel bei den Werbungskosten, weil die Beträge einzeln ausgewiesen sind.
Steuerexpertin Sylvia Mein empfiehlt Betroffenen, dem Finanzamt ggf. fehlende Belege nachzureichen, zum Beispiel in Form von Kontoauszügen.


 
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