collombo
MyBoerse.bz Pro Member
E-Scooter-Verbot für Bus und Bahn ist rechtens !
Essen/Münster. In Bussen und Bahnen in NRW sind E-Scooter ausgesperrt.
Behinderten-Verbände kritisieren das.
Doch ein Gericht hat das Verbot endgültig bestätigt.
Das Vorstoß hatte vor gut einem halben eine Kettenreaktion ausgelöst: Viele Nahverkehrsunternehmen in NRW nehmen mittlerweile keine E-Scooter mehr mit.
Es handelt sich um drei oder vierrädrige Elektrowägelchen, die meist von Gehbehinderten genutzt werden.
Das Oberverwaltungsgericht für NRW hat nun bestätigt, dass das Verbot rechtens ist.
Und der Beschluss ist unanfechtbar (13 B 159/15).
Damit bleiben mehr als 30.000 Menschen in NRW vom Transport in Bus- und Straßenbahnen weiter ausgeschlossen; so viele nutzen nach Schätzung des NRW-Landesbehindertenbeauftragten, Elektro-Scooter, um sich fortzubewegen.
Mehrere Sozialverbände hatten die Unternehmen aufgefordert, das Verbot umgehend zurückzunehmen.
Ein Mann aus Haltern am See, nach eigenen Angaben schwerstbehindert, war vor Gericht gezogen, weil auch die dortigen Vestischen Straßenbahnen E-Scooter seit vergangenem Dezember nicht mehr befördert.
Gericht sieht Sicherheitsbedenken gegen E-Scooter in Bus und Bahn begründet
Der Beschluss des 13. Senats am OVG in Münster ist klar: "Betreiber eines öffentlichen Linienverkehrs mit Bussen sind nicht verpflichtet, E-Scooter zu befördern".
Das Gericht folgt damit der Begründung der Verkehrsunternehmen, die erhebliche Sicherheitsbedenken vorbringen und sich auf eine Studie berufen, die vor Unfall- und Haftungsrisiken warnt.
E-Scooter sind einsitzige Elektrofahrzeuge, die mit Fahrer bis zu 500 Kilo wiegen dürfen.
Im konkreten Fall sah das Gericht die Erkenntniss der Studie als begründet an.
Demnach sei zu befürchten, "dass der E-Scooter des Antragstellers, der - anders als ein Rollstuhl - im Bus nicht fixiert werden könne und quer zur Fahrtrichtung des Busses stehe, bei einem Gewicht von 138 Kilo nicht erst bei einer Notbremsung, sondern schon bei geringeren Beschleunigungs- bzw. Verzögerungswerten kippen oder rutschen und dabei andere Fahrgäste verletzten könne.
Essen/Münster. In Bussen und Bahnen in NRW sind E-Scooter ausgesperrt.
Behinderten-Verbände kritisieren das.
Doch ein Gericht hat das Verbot endgültig bestätigt.
Das Vorstoß hatte vor gut einem halben eine Kettenreaktion ausgelöst: Viele Nahverkehrsunternehmen in NRW nehmen mittlerweile keine E-Scooter mehr mit.
Es handelt sich um drei oder vierrädrige Elektrowägelchen, die meist von Gehbehinderten genutzt werden.
Das Oberverwaltungsgericht für NRW hat nun bestätigt, dass das Verbot rechtens ist.
Und der Beschluss ist unanfechtbar (13 B 159/15).
Damit bleiben mehr als 30.000 Menschen in NRW vom Transport in Bus- und Straßenbahnen weiter ausgeschlossen; so viele nutzen nach Schätzung des NRW-Landesbehindertenbeauftragten, Elektro-Scooter, um sich fortzubewegen.
Mehrere Sozialverbände hatten die Unternehmen aufgefordert, das Verbot umgehend zurückzunehmen.
Ein Mann aus Haltern am See, nach eigenen Angaben schwerstbehindert, war vor Gericht gezogen, weil auch die dortigen Vestischen Straßenbahnen E-Scooter seit vergangenem Dezember nicht mehr befördert.
Gericht sieht Sicherheitsbedenken gegen E-Scooter in Bus und Bahn begründet
Der Beschluss des 13. Senats am OVG in Münster ist klar: "Betreiber eines öffentlichen Linienverkehrs mit Bussen sind nicht verpflichtet, E-Scooter zu befördern".
Das Gericht folgt damit der Begründung der Verkehrsunternehmen, die erhebliche Sicherheitsbedenken vorbringen und sich auf eine Studie berufen, die vor Unfall- und Haftungsrisiken warnt.
E-Scooter sind einsitzige Elektrofahrzeuge, die mit Fahrer bis zu 500 Kilo wiegen dürfen.
Im konkreten Fall sah das Gericht die Erkenntniss der Studie als begründet an.
Demnach sei zu befürchten, "dass der E-Scooter des Antragstellers, der - anders als ein Rollstuhl - im Bus nicht fixiert werden könne und quer zur Fahrtrichtung des Busses stehe, bei einem Gewicht von 138 Kilo nicht erst bei einer Notbremsung, sondern schon bei geringeren Beschleunigungs- bzw. Verzögerungswerten kippen oder rutschen und dabei andere Fahrgäste verletzten könne.



