DSL Sonderkündigungsrecht: Bei Störungen und langsamen Anschluss
DSL-Verträge, die über mehrere Jahre laufen, kann man unter Umständen mit einem Sonderkündigungsrecht beenden, etwa wenn man umzieht und der DSL-Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss schalten kann. Doch wie sieht es aus, wenn ein DSL-Anschluss häufig gestört oder schlicht viel zu langsam ist? Gibt es auch in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht?
DSL Sonderkündigung bei Störung
Ein generelles Sonderkündigungsrecht bei langsamer oder oft gestörter DSL-Leitung gibt es nicht. Jedoch kann ein DSL-Vertrag nach §626 BGB aus wichtigem Grund gekündigt werden, nämlich dann, wenn Ihnen der angebotene Dienst nicht zugemutet werden kann. Genau das ist ja der Fall, wenn jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar ist oder die 100 MBit-Leitung nur 1 MBit auf die Strecke bringt. Wie auch immer Ihr konkreter Fall aussieht, er erfordert eine individuelle Betrachtung. Gerichtsentscheidungen gibt es hierzu mit unterschiedlichem Ausgang.
DSL kündigen bei langsamen Anschluss
Wie gehen Sie am besten vor, wenn der DSL-Anschluss unerträglich langsam ist? Verständigen Sie Ihren DSL-Provider und bemühen Sie sich um eine Lösung. Sollte das wiederholt nicht klappen, stellen Sie schriftlich klar, dass der gebotene Dienst für Sie nicht tragbar ist und Sie eine Kündigung nach §626 BGB erwägen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, in so einem Fall selbst die niedrige Geschwindigkeit oder DSL-Ausfälle zu protokollieren und einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn der DSL-Anbieter auf Vertragserfüllung pocht.
DSL-Verträge, die über mehrere Jahre laufen, kann man unter Umständen mit einem Sonderkündigungsrecht beenden, etwa wenn man umzieht und der DSL-Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss schalten kann. Doch wie sieht es aus, wenn ein DSL-Anschluss häufig gestört oder schlicht viel zu langsam ist? Gibt es auch in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht?
DSL Sonderkündigung bei Störung
Ein generelles Sonderkündigungsrecht bei langsamer oder oft gestörter DSL-Leitung gibt es nicht. Jedoch kann ein DSL-Vertrag nach §626 BGB aus wichtigem Grund gekündigt werden, nämlich dann, wenn Ihnen der angebotene Dienst nicht zugemutet werden kann. Genau das ist ja der Fall, wenn jeden zweiten Tag kein Internet verfügbar ist oder die 100 MBit-Leitung nur 1 MBit auf die Strecke bringt. Wie auch immer Ihr konkreter Fall aussieht, er erfordert eine individuelle Betrachtung. Gerichtsentscheidungen gibt es hierzu mit unterschiedlichem Ausgang.
DSL kündigen bei langsamen Anschluss
Wie gehen Sie am besten vor, wenn der DSL-Anschluss unerträglich langsam ist? Verständigen Sie Ihren DSL-Provider und bemühen Sie sich um eine Lösung. Sollte das wiederholt nicht klappen, stellen Sie schriftlich klar, dass der gebotene Dienst für Sie nicht tragbar ist und Sie eine Kündigung nach §626 BGB erwägen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, in so einem Fall selbst die niedrige Geschwindigkeit oder DSL-Ausfälle zu protokollieren und einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn der DSL-Anbieter auf Vertragserfüllung pocht.



