Der große Hilfe und Tip-Thread

Ich hätte da mal eine Frage. Und ich weiß das es im I-Net keine Rechtsberatung gibt. Die Fage soll auch nicht unbedingt darauf hinauslaufen, sondern ehr in die Richtung Rechtsemfinden.

Also, ein Arbeitgeber vermutet das sein Arbeitnehmer nur krank feiert, damit er seine Nebentätigkeit ausüben kann. Um dies zu beweisen, läßt er seinen Arbeitnehmer von einem seiner Bekannten (AG ) überwachen. Dieser macht auch Fotos vom AN.

Jetzt die Frage, dürfen diese Fotos egal in welchen Zusammenhang ( Privat, rechtlich usw. ) verwendet werden?
 
ich kann dir da keine konkrete antwort geben bad weil die rechtslage hier in österreich anders ist aber ich denke das darf er.
vielleicht weiß jemand anders da bescheid.
 
Hier stellen sich aber 2 Fragen bzw. Rechtsgebiete gegenüber. Einmal das Arbeitsrecht und dann das Recht am eigenen Bild bzw. der Datenschutz, so wie es z.B. das Landesamt für Datenschutzaufsicht gerne will.

Ich kann ja auch nicht einfach in einer Einkaufstrasse Leute fotografieren und diese dann im I-Net veröffendlichen
 
Vorab: Bin kein Jurist. Nach meinem Rechtsempfinden und danach fragst du ja, verletzt der AG mit dieser Bespitzelung das Persönlichkeitsrecht des AN. Ich denke, die Bilder würden in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht deshalb nicht zugelassen werden.
 
Ok, sehe ich im Grunde auch so. Aber wie ist es z.B. wenn der Arbeitgeber einen Privatdetektiv damit beauftragt? Es gibt Detekteien die sich auf sowas spezialisiert haben. Ich habe auch schon Arbeitsgerichtsurteile gesehen bzw. gelesen, wo Privatdetektiv Beweise beschafft haben.
 
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