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Zur Disposition gestellt?: Der besondere Schutz von Ehe und Familie zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit By Uhle, Arnd
2014 | 133 Pages | ISBN: 3428142977 | PDF | 1 MB
Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung unterstellt, ist im Gefüge des Grundgesetzes einzigartig. Gleichwohl erhebt sich bei dieser Bestimmung drängender als bei anderen Normen des Grundgesetzes die Frage nach dem Verhältnis von Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit. Das hat seinen Grund in vielfältigen Entwicklungen in Gesellschaft und Staat. Sie bewirken, dass der grundgesetzliche Ehe- und Familienschutz auf ein abnehmendes Verständnis in Gesellschaft und Politik, Gesetzgebung und Verfassungsgerichtsbarkeit trifft.Dieser Befund ist Anlass dafür, sich neu der Grundlagen und Ziele eines effektiven Schutzes von Ehe und Familie zu vergewissern sowie zu prüfen, wo der Verfassungsauftrag des besonderen Schutzes gegenwärtig nur unzureichend erfüllt wird. Dem widmen sich die Beiträge des vorliegenden Sammelbandes, die aus Vorträgen hervorgegangen sind, die Ende September 2013 in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft auf deren Generalversammlung gehalten worden sind. Sie spannen den Bogen von der Bedeutung von Ehe und Familie als Ressource der Gesellschaft über die umfassende Erörterung des grundgesetzlichen Verfassungsauftrages bis hin zu dessen spezifischen Anforderungen an die Ausgestaltung des Steuer- und Abgabenrechts und zur jüngsten bundesverfassungsgerichtlichen Judikatur zu den Eingetragenen Lebenspartnerschaften.









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Zur Eintragungsfähigkeit sicherungsvertraglicher Einreden bei der Grundschuld By Neef, Andreas
2004 | 173 Pages | ISBN: 3428113314 | PDF | 1 MB
Der Autor befaßt sich mit der Anwendbarkeit des § 1157 BGB auf die (Sicherungs-)grundschuld und damit mit der Drittwirkung sicherungsvertraglicher Einreden gegen einen Grundschulderwerber und deren Eintragungsfähigkeit in das Grundbuch. Er knüpft dabei an die von Stephan Buchholz, AcP 187 (1987), 107 ff. vorgenommene historische Auslegung des § 1157 BGB an und gelangt zu dem Ergebnis, daß ursprünglich die sicherungsvertraglichen Einreden gegen die Grundschuld weder der Drittwirkung noch der Eintragung in das Grundbuch fähig waren. Bezug genommen wird hierbei insbesondere auf die Entstehungsgeschichte der Grundschuld im 19. Jahrhundert in Mecklenburg und Preußen als forderungsunabhängige Grundverschuldung im Gegensatz zu der bereits damals bekannten akzessorischen Grundstücksbelastung.Hinsichtlich der heutigen Rechtslage zeigt der Verfasser, daß die grundsätzliche Anwendbarkeit, zurückgehend auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, mittlerweile gewohnheitsrechtlich anerkannt ist. Allein über den Umfang dieser Anwendbarkeit, insbesondere hinsichtlich des Sicherungszwecks, besteht nach wie vor Streit. Hier kommt Andreas Neef zu dem Ergebnis, daß der Sicherungszweck in analoger Anwendung der §§ 1192 Abs. 1, 1157 BGB sowohl drittwirkungs- als auch eintragungsfähig ist. Gewonnen wird dieses Ergebnis durch einen Vergleich von Verkehrshypothek und Sicherungshypothek auf der einen und Sicherungsgrundschuld auf der anderen Seite.









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Zur generellen Abschaffung der politischen Parteien: Übersetzung:Osten, Esther von der By Simone Weil
2009 | 48 Pages | ISBN: 3037340592 | PDF | 1 MB
Susan Sontag schrieb bereits 1963, jede Zeile Simone Weils lohne die Lektüre, Ingeborg Bachmann war fasziniert von der Bedingungslosigkeit der Texte Weils, Emmanuel Levinas erschreckte eben diese. Albert Camus hielt Simone Weils Werk für eine der eigenständigsten Positionen seiner Zeit. Roberto Esposito ist einer der Autoren, die in jüngster Zeit in fruchtbarer Weise auf die politische Philosophie von Simone Weil Bezug genommen haben.Eben hier schließt der Band Anmerkung zur generellen Abschaffung der politischen Parteien an. Simone Weil stellt folgende Grundfragen: Wie ist es um die Möglichkeit eines jeden Einzelnen bestellt, sein Urteil über Probleme des öffentlichen Lebens kundzutun? Wie lässt sich verhindern, dass in dem Moment, da das Volk befragt wird, dies im Klima kollektiver Leidenschaft geschieht? Unmöglich, von demokratisch-republikanischer Legitimität zu sprechen, wenn diese beiden Fragen nicht berücksichtigt sind. Offenkundig ist zunächst: eine Lösung muss von der allgemeinen Abschaffung der politischen Parteien ausgehen.Simone Weils Plädoyer für eine generelle Abschaffung der Parteien reicht in seiner Unbedingtheit weit über den Kontext seiner Entstehung hinaus.









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Zur Herstellung von Legitimität in der arbeitsgerichtlichen Entscheidungspraxis: - von Ideologie zum Rechtsmythos? By Pionteck, Alexander
2022 | 100 Pages | ISBN: 342818632X | PDF | 1 MB
Untersuchungsgegenstand ist die soziologische und ideologiekritische Analyse ausgewählter arbeitsgerichtlicher Judikate. Den analytischen Begriffsrahmen bilden die folgenden drei Theoreme: Legitimität, Ideologie und Rechtsmythos. Die Mechanismen zur Herstellung von Legitimität in der arbeitsgerichtlichen Entscheidungspraxis werden transparent gemacht: autoritärer Sprachstil und Aufbau, Verwissenschaftlichung und Objektivierung durch Zitation, Bezug auf anderer Ansicht, Rückgriff auf herrschende Meinung, Perpetuierung verzerrter Arbeitswirklichkeit. Diese Merkmale der Legitimitätsherstellung bilden eine Rechtsfassade. Sie verstellen den Blick auf die hinter den Entscheidungsgründen liegenden ideologischen Zusammenhänge. Die Entscheidungsinhalte der Judikate werden vor diesem Hintergrund einer Ideologiekritik zugeführt. Ergebnis sind die praktizierte Dialektik von Flexibilisierung und Ordnung der Arbeitsbedingungen sowie eine Überakzentuierung von Eigentum und Vermögen.On Legitimacy in the Case Law of the Federal Labour Court - From Ideology to Legal Myth: The object of the study is the analysis of selected judicatures of labour courts. The analytical conceptual framework is formed by three theorems: legitimacy, ideology and legal myth. The mechanisms for producing legitimacy in labour court decision-making practice are made transparent. They obscure the view of the ideological contexts lying behind the reasons for decisions. Against this background, the contents of the decisions are subjected to a critique of ideology.









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Zur strukturellen Korrespondenz zwischen den gesetzlichen Ablehnungsgründen nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO und den Anforderungen an einen zulässigen Beweisantrag: Eine Analyse der neueren Revisionsrechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung des M By Tenorth-Sperschneider, Miriam
2004 | 221 Pages | ISBN: 3428110420 | PDF | 1 MB
Miriam Tenorth-Sperschneider befaßt sich mit der neueren Entwicklung in der Rechtsprechung des BGH zur Abgrenzung von Beweis- und Beweisermittlungsantrag und erörtert an dem abgegrenzten Problemkreis der formalen Antragsvoraussetzungen die Bedeutung der Verfahrensökonomie für die Ausgestaltung des Beweisantragsrechts. Damit behandelt sie eine zentrale Frage der rechtspolitischen und rechtsdogmatischen Diskussionen zum Strafverfahrensrecht der letzten Jahre.Im Zentrum der Arbeit steht die Rechtsfigur der Konnexität, die als Voraussetzung eines zulässigen Beweisantrags in der letzten Zeit in den Vordergrund gerückt ist und mit der die Rechtsprechung Substantiierungslasten des Antragstellers begründet. Theoretischer Ausgangspunkt der Untersuchung ist die These, daß ein bescheidungsfähiger Beweisantrag die Prüfung der Ablehnungsgründe des § 244 III, 2 StPO ermöglichen muß (sog. strukturelle Korrespondenz). Dies schafft die Grundlage für die Analyse der neueren Rechtsprechung, die eine Differenzierung von Konnexitätsanforderungen nach einzelnen Ablehnungsgründen erlaubt und es so ermöglicht, die zum Teil unklaren Aussagen in den neueren Judikaten systematisch zu ordnen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, daß mit dem Kriterium der Konnexität Darlegungslasten postuliert werden, die mit dem eigenständigen Charakter des Beweisantragsrechts vereinbar sind und die Stellung der antragsberechtigten Verfahrensbeteiligten nicht unangemessen einschränken. Auf diese Weise können weitreichende Befürchtungen im Schrifttum hinsichtlich der mit dem Konnexitätskriterium verbundenen Eingriffe in das Beweisantragsrecht relativiert werden. Zugleich entwickelt Tenorth-Sperschneider Vorschläge, wie unzumutbare Anforderungen an den Antragsteller verhindert werden können.









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Zur Tatbestandsproblematik der §§ 331, 332 StGB: unter besonderer Berücksichtigung des Drittvorteils By Wentzell, Stefanie
2004 | 189 Pages | ISBN: 3428114159 | PDF | 1 MB
Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption von 1997 wurden insbesondere bei den Tatbeständen der Vorteilsannahme wie -gewährung das Beziehungsverhältnis zwischen der Zuwendung und der im Gegenzug erbrachten Diensttätigkeit gelockert sowie die Tatbestände auf die Gewährung von Vorteilen für Dritte ergänzt. Durch diese Reform gerät eine Vielzahl von Kooperationspraktiken zwischen privater Wirtschaft und staatlichen Einrichtungen in den Verdacht der Korruption. Nach welchen Grundsätzen eine rechtlich unbedenkliche Zusammenarbeit von einem strafrechtlich mißbilligten Zusammenwirken abzugrenzen ist, bildet den Gegenstand dieser Untersuchung.In den Vordergrund wird dabei der bislang kaum beachtete Aspekt gerückt, daß die §§ 331ff. StGB auf einem Verstoß gegen dienstrechtliche Vorschriften (etwa dem Bundesbeamtengesetz) gründen, denen jeder Amtsträger zur Sicherstellung eines rechtsstaatlichen Handelns im Namen und für den Staat unterliegt. In Konsequenz dieser dienstrechtsakzessorischen Betrachtungsweise verbietet es etwa § 331 StGB dem Amtsträger, für sich zu eigenem Nutzen Vorteile anzunehmen, während deren Entgegennahme aus rein altruistischen Motiven, beispielsweise zugunsten der Anstellungskörperschaft, erlaubt ist.Dabei untersucht Stefanie Wentzell insbesondere den Vorteilsbegriff, das Rechtsgut und das systematische Verhältnis der Tatbestände untereinander sowie Fragen der Genehmigung. Die in diesem Zusammenhang bedeutsame Drittmittel-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 47, 295ff.) wird einer kritischen Würdigung unterzogen.









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Zurechnungsfragen des Betrugstatbestands By Rennicke, Jan
2021 | 206 Pages | ISBN: 3428183118 | PDF | 1 MB
Die Arbeit untersucht klassische und moderne Probleme des § 263 StGB unter dem Blickwinkel der Zurechnungsmechanismen des Allgemeinen Teils. Sie befasst sich unter anderem mit Fragen der konkludenten Täuschung, den Auswirkungen des unionsrechtlichen Verbraucherleitbilds auf den Betrugstatbestand, der Wissenszurechnung innerhalb von Organisationen (z. B. Wirtschaftsunternehmen) und der Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim sog. Dreiecksbetrug.Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass viele scheinbar spezifische Probleme des Betrugstatbestands Zurechnungsprobleme sind. Das bedeutet, dass sich regelmäßig nicht die Frage stellt, ob ein Tatbestandsmerkmal überhaupt verwirklicht ist, sondern vielmehr geklärt werden muss, wer für seine Verwirklichung verantwortlich ist. Daher können diese Probleme oft unter Anwendung der Lehre von der objektiven Zurechnung sowie durch Übertragung der Grundsätze mittäterschaftlicher Zurechnung gelöst werden.Questions of Imputation in the offense of Fraud: The thesis examines classic and modern problems of the offense of fraud under the lense of methods of imputation provided by the General Part of the Criminal Code. Among other topics, it deals with the imputation of knowledge within organizations (e.g. corporations) and the question of accountability in complex constellations with three or more parties involved in a fraudulent action.









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§ 46a StGB - Revisionsfalle oder sinnvolle Bereicherung des Sanktionenrechts? By Pielsticker, Susanne
2004 | 197 Pages | ISBN: 3428111966 | PDF | 1 MB
Mit der Einführung des § 46a StGB wurden neue Möglichkeiten der Berücksichtigung von Wiedergutmachungsleistungen des Täters im Rahmen der Strafzumessung geschaffen, die in der Praxis bislang wenig genutzt werden. Ausgangspunkt der Dissertation ist, dass die geringe praktische Relevanz zumindest teilweise auf dem Fehlen eines allgemeinen Verständnisses dafür beruht, wie sich der (Teil)-Verzicht auf Strafe infolge von Wiedergutmachungsleistungen des Täters mit den herkömmlichen Strafzwecken erklären lässt und wie die Bestimmungen des § 46a StGB auf dieser Grundlage im Einzelnen auszulegen sind.Vor diesem Hintergrund integriert Susanne Pielsticker die Vorschrift in das System der Strafzwecke. Anschließend macht sie das so gewonnene Grundverständnis der Norm für die Auslegung ihrer einzelnen Voraussetzungen nutzbar. Als Ergebnis wird sowohl eine Auslegung der Vorschrift, die ihre Anwendung in der Praxis erleichtern soll, präsentiert, als auch eine Neufassung vorgeschlagen, die der Norm eine schärfere Kontur verschaffen und eine zu weit über den Wortlaut hinausgehende Auslegung entbehrlich machen könnte.









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Copyleft im deutschen Urheberrecht: Implikationen von Open Source Software (OSS) im Urhebergesetz By Teupen, Christian
2007 | 269 Pages | ISBN: 3428123255 | PDF | 1 MB
Open Source Software ist im deutschen Urheberrecht angekommen. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG die besonderen Bedürfnisse von Copyleft-Lizenzierungsmodellen berücksichtigt. Eine Verknüpfung von eingeräumten Nutzungsrechten und den in der GPL festgelegten Nutzungspflichten erfolgt im Wege der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung gem. § 158 Abs. 2 BGB. Bei dem der Nutzungsrechtseinräumung zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft handelt es sich um einen atypischen "Open Source"-Vertrag, wobei sich der Vertragsinhalt im Wesentlichen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen entnehmen lässt, die als AGB einzuordnen sind.Der in Open Source-Verträgen formulierte Gewährleistungs- und Haftungsausschluss verstößt gegen §§ 305 ff. BGB. Somit lässt sich die Haftung allein auf leichte Fahrlässigkeit beschränken - Grund genug, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.









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Den bösen Schein vermeiden: Zu Ethos und Recht des Amtes in Kirche und Staat By Hilp, Ulrich
2004 | 194 Pages | ISBN: 3428115406 | PDF | 1 MB
Das vorliegende Thema ist der deutschen Staats- und Verwaltungsrechtslehre nicht vertraut, auch wenn das Prinzip zuweilen in der Literatur und in der Judikatur zitiert wird. In den Fokus einer breiten Öffentlichkeit rückt es stets dann, wenn durch das Verhalten eines Amtsträgers ein Skandal erzeugt wird, für den es genügt, auch nur den Anschein eines Verhaltens wider das Gemeinwohl zu erzeugen: "So etwas tut man nicht!"Der Autor beleuchtet das Prinzip in seinem ursprünglichen, kanonistischen Kontext, wonach kirchliche Einrichtungen und Amtsträger den bösen Schein ("Ärgernis") zu meiden haben und stellt Inhalt, Sinn und Anwendungsbereich dar. Die Anschlußfähigkeit der Maxime belegt der Verfasser anhand demokratischer und republikanischer Argumente, zumal dem staatlichen Amtsprinzip, der Verwiesenheit staatlichen Handelns auf die Zustimmung der Bürger, der Legitimation aus dem Gemeinwohl.Ulrich Hilp geht den Regeln des Amts- und Dienstrechts sowie des Verwaltungs- und des Gerichtsverfahrens nach. Auf der Hand liegt die Übereinstimmung mit der Dienstpflicht des Beamten zu achtungswürdigem Verhalten und den Voraussetzungen der richterlichen Befangenheit. Doch er bohrt tiefer und stößt auf die Erfordernisse der Öffentlichkeit, des Bürgervertrauens, der Glaubwürdigkeit, der Vorbildfunktion der Amtsträger.Das Ergebnis zeigt einmal mehr, daß die Kirche in vielerlei Hinsicht das historische Vorbild des modernen Staates verkörpert und daß Sinn und Inhalt von uns heute genuin säkular anmutenden Begriffen vielfach genuin kirchlichen Ursprungs sind.









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Doppelindividualisierung und Irrtum: Studien zur strafrechtlichen Lehre von der Erfolgszurechnung zum Vorsatz By Hsu, Yu-An
2007 | 248 Pages | ISBN: 3428122933 | PDF | 1 MB
In der vorliegenden Untersuchung werden die Grenzfälle zwischen dem error in persona und der aberratio ictus behandelt: Um ein bestimmtes Objekt zu verletzen, nutzt der Täter eine geeignete Kausalkette aus und glaubt, das erwünschte Objekt werde in die Kausalkette geraten. In diesem Fall bestehen zwei Konkretisierungen im Tatplan, einmal hinsichtlich des Zielobjekts und einmal bezüglich des Angriffsobjekts der Kausalkette. Die tatsächliche Geschehensentwicklung ist jedoch anders als geplant, weshalb von einem Doppelindividualisierungsirrtum die Rede ist. Ein Beispiel: Der Täter baut in das Auto des B eine Bombe ein, um ihn beim Start zu töten. Ausnahmsweise benutzt jedoch dessen Frau das Auto und stirbt durch die Explosion.In seiner Untersuchung hat Yu-An Hsu festgestellt, dass die unterschiedlichen bisherigen Lösungsansätze aus der Perspektive von Psychologismus und Intellektualismus nicht in der Lage waren, die Problematik widerspruchsfrei zu bewältigen, denn der Täter kann seine Kenntnisse manipulieren. Aufgrund dieser Wechselbeziehung zwischen Wissen und Wollen kritisiert der Autor die bisherigen Meinungen. Sein Gegenmodell gründet er auf die Unterscheidung von Individuum und Person, sowie auf den Normbefolgungswillen und seinen Gegensatz, den Tatwillen, als Teile des normativen Willensbegriffs. Die subjektive Zurechnung bezieht sich auf die Bewertung der angewendeten subjektiven Befähigung des Handelnden, und ermöglicht es, den Tatwillen anhand der Art der pflichtwidrigen Reaktion des Handelnden festzustellen. Der Gemütszustand ist so zwar Gegenstand der Bewertung, nicht jedoch Bewertungsmaßstab. Durch die Unterscheidung von konkreter und abstrakter Kenntnis bleibt die Bewertung unabhängig davon, dass der Täter bei der Tatbegehung überhaupt nicht an deren Folgen denkt. Da die abstrakte Kenntnis die generellen Eigenschaften einer Tatsache oder einer Handlung enthält, ist diese Kenntnis jeder vernünftigen Person immanent. Der Tatwille als Vorsatz liegt dann vor, wenn ein beabsichtigtes Verhalten nach abstrakter Kenntnis mindestens regelmäßig eine Folge herbeiführt, gleichgültig, ob der Handelnde sich diese gewünscht oder vorgestellt hat.Mit der in dieser Arbeit vertretenen These werden die umstrittenen Irrtumsprobleme und die axiologisch ungerechte Behandlung der Tatsachenblindheit gelöst.









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Heilung kraft Haftung gemäß § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB: Unter besonderer Berücksichtigung der Ansprüche aus § 816 BGB By Kuhn, Tomas
2009 | 89 Pages | ISBN: 3428130359 | PDF | 1 MB
In § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB ist eine "Heilung kraft Haftung" geregelt: Die Verfügung eines Nichtberechtigten wird wirksam, wenn dieser stirbt und der Berechtigte dessen unbeschränkt, also auch mit seinem Eigenvermögen haftender Erbe ist. Über § 362 Abs. 2 BGB gilt dies entsprechend bei der Leistung an einen Nichtberechtigten. Beide Fälle lassen sich als kraft Gesetzes eintretende Erfüllung einer (geerbten) Verbindlichkeit begreifen.Der Erbe kann gemäß § 816 BGB jeweils Ausgleich des Verlusts verlangen, der mit dem Wirksamwerden der Verfügung bzw. der Leistung für ihn verbunden ist. Außer bei unentgeltlichen Verfügungen ist Anspruchsgegner der Nachlass; dies ist auch bei Alleinerbschaft denkbar. Bei Miterbschaft fehlt oft die nötige unbeschränkte Erbenhaftung. Der Anspruch aus § 816 BGB gegen den Nachlass ist taugliche Grundlage für das insolvenzrechtliche Ersatzaussonderungsrecht nach § 48 InsO. Parallel dazu ist in der Einzelzwangsvollstreckung eine (Ersatz-)Drittwiderspruchsklage anzuerkennen (§§ 771, 785 ZPO), sofern der Anspruch nicht auf Geld gerichtet ist.









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