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Bundesverfassungsgericht: Aufnäher mit Abkürzung „FCK CPS“ nicht strafbar !

collombo

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Bundesverfassungsgericht: Aufnäher mit Abkürzung „FCK CPS“ nicht strafbar !

Karlsruhe – Das Tragen der Buchstaben-Kombination „FCK CPS“ (Abkürzung für den polizistenfeindlichen Spruch „Fuck Cops“) ist bei Hooligans beliebt.
Bisher konnten sie dafür wegen Beleidigung belangt werden.

Doch nun hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt: Das Tragen der Abkürzung in der Öffentlichkeit ist nicht ohne weiteres strafbar.
Hintergrund des Verfahrens in Karlsruhe: Eine Frau wurde von einer Polizeistreife angetroffen, als sie einen Anstecker mit der Buchstaben-Kombination trug.
Das Amtsgericht verurteilte sie wegen Beleidigung.

Damit wurde ihr Recht auf Meinungsfreiheit verletzt, sagt das Verfassungsgericht heute.
Für den Tatbestand einer Beleidigung reicht es demnach nicht aus, dass die betroffenen Polizisten eine Teilgruppe aller Polizisten sind: „Der bloße Aufenthalt im öffentlichen Raum reicht nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur „Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe.“


 
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