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Aufgepasst: Das hat sich für Sie am 1. Juni 2015 geändert !

collombo

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Aufgepasst: Das hat sich für Sie am 1. Juni 2015 geändert !

Wohnen soll bezahlbar bleiben – das strebt die schwarz-rote Regierung mit der sogenannten Mietpreisbremse an.
Diese und weitere Gesetzesänderungen zum 1. Juni im Überblick:

Mietpreisbremse
Mieter werden ab dem 1. Juni besser vor aufgezwungenen Maklerkosten geschützt.
In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen.
Ausgenommen sind umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen werden.

Wo genau die Preisbremse greifen soll, können die Bundesländer für fünf Jahre festlegen.
Die meisten sind noch nicht so weit. Ausnahme ist Berlin: Dort gilt die Mietpreisbremse bereits ab 1. Juni für die gesamte Stadt.
Einige andere Länder wollen folgen.

Die andere Neuerung: Maklergebühren können ab dem 1. Juni nicht mehr einfach auf Mieter abgewälzt werden.
Wird bei der Wohnungsvermittlung ein Makler eingeschaltet, gilt für die Kosten dann das Prinzip: „Wer bestellt, der bezahlt.“
Bislang schalten oft Vermieter einen Makler ein, bürden die Kosten dafür aber ihren Mietern auf. Damit soll nun Schluss sein.

Kennzeichnungspflicht für Backofensprays, Geschirrreiniger-Tabs, Lacke und Klebstoffe
Ab Juni 2015 sind gefährliche Gemische von Chemikalien nach Angaben der Bundesregierung neu eingestuft und weltweit einheitlich zu kennzeichnen.
Verpackungen müssten deutlicher auf die Gefahren der Inhaltsstoffe aufmerksam machen und Informationen über die sichere Verwendung liefern.


 
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