Antworten zu GEMA-Fragen: Muss ich für meine Party im Park blechen ?

collombo

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Antworten zu GEMA-Fragen: Muss ich für meine Party im Park blechen ?

München – Rund 1.000 Mitarbeiter sind für die GEMA deutschlandweit unterwegs.
Sie überprüfen Presseartikel oder Facebook-Einträge, um Lizenzverstöße aufzuspüren.
Mit Erfolg: 2014 nahm die GEMA 894 Millionen Euro ein.
Meistens sind Clubbesitzer sowie Konzert-, oder Sportveranstalter betroffen, nicht selten aber auch Privatpersonen.

Die wichtigsten Fragen:

Muss ich für das Singen unter der Dusche zahlen?
Natürlich nicht!
Auch Privatpartys in den eigenen vier Wänden unterliegen nicht der Anmeldepflicht.
Anders sieht es laut GEMA aber immer aus, wenn die Musik (von Komponisten die nicht schon länger als 70 Jahre tot sind) öffentlich abgespielt oder vorgetragen wird.

Und was heißt „öffentlich“?
Dazu sagt das Urheberrechtsgesetz: „Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“

Sprich: Familie ist nicht öffentlich, der Straßenfest-Besucher aber schon.
Interessant: Auch Musik aus einem Cabrio oder einem Auto mit runtergelassenen Fenstern kann Geld kosten - etwa wenn das Fahrzeug auf einer Tuning-Messe steht - nicht aber fürs laute Aufdrehen an der Straßenkreuzung.

Und was ist mit der Grillparty im Park?
Sie kann GEMA-Gebühren kosten, wenn dazu öffentlich eingeladen wird.
Reine Privattreffen sind befreit.
Auch für Straßenmusiker gilt eine Sonderregelung ohne Gebühren.

Und Internet-Videos wie auf YouTube?
„Uploader“ haben laut einer GEMA-Sprecherin nichts zu befürchten, wenn sie ein Lied hochladen.
Mit der Google-Firma YouTube führt die GEMA jedoch seit Jahren einen Mammut-Rechtsstreit über Lizenzgebühren.
Der Ausgang ist noch unklar.

Und wer ist nun konkret verantwortlich für die Anmeldung?
Die GEMA sagt dazu: „Jeder, der für die öffentliche Nutzung von Musik organisatorisch und wirtschaftlich verantwortlich ist: Veranstalter, Gastronomie, Einzelhändler, Online-Anbieter, Labels, Ärzte, Vereine etc.“


 
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