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Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Versuchter Mord in Kleingartenverein - Urteil am 25. November !

Hamburg - Im Prozess um einen versuchen Mord in einem Hamburger Kleingartenverein soll am 25. November (12.00 Uhr) das Urteil verkündet werden.
Das teilte die Gerichtspressestelle am Donnerstag mit.

Der 32 Jahre alte Angeklagte soll im Januar 2021 zwei Zivilpolizisten attackiert und schwer verletzt haben.
Die Beamten hatten ihn beim Einbruch in zwei Gartenlauben überrascht.

Die Staatsanwaltschaft hat für den aus Rumänien stammenden Angeklagten unter anderem wegen zweifachen versuchten Mordes sieben Jahre und fünf Monate Haft beantragt.
Die Verteidigung hat eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung beantragt.


 
Hessen: Einbrecher scheitern am Geldautomaten - 10.000 Euro Schaden !

Vellmar - Unbekannte sind in der Nacht auf Donnerstag in ein Einkaufszentrum in Vellmar (Landkreis Kassel) eingebrochen und haben dort erfolglos versucht, einen Geldautomaten zu knacken.
Die Sicherung der Spuren ergab, dass die Täter im Bereich des Baumarktes mit Leitern auf das Dach gestiegen waren, wie die Polizei mitteilte.

Dort schlugen sie eine Glaskuppel ein, um anschließend mit weiteren Leitern in den Markt hinabzusteigen.
Im Zentrum versuchten sie erfolglos, mit ihrem Werkzeug einen Geldautomaten aufzubrechen.

Der Sicherheitsdienst alarmierte die Polizei, doch die hinzukommenden Streifen trafen die Täter nicht mehr an.
Die Fahndung blieb erfolglos.
Auf welchem Weg die Einbrecher flüchteten, ist derzeit noch unklar.
Sie ließen nur die Leitern zurück.

Ersten Schätzungen zufolge haben sie einen Sachschaden von rund 10.000 Euro verursacht.
Die Polizei sucht nun nach Zeugen.


 
Wegen Impfstatus abgewiesen ? Toter aus Klinikum Karlsruhe wird obduziert !

Ein Schauer-Video zeigt einen älteren Mann, der röchelnd auf einer Matratze liegt.
Die Verbreiter erheben schwere Vorwürfe gegen das Klinikum Karlsruhe: Der Patient sei gestorben, weil er als Ungeimpfter nicht behandelt worden sei.
Die Klinik wehrt sich, der Tote wird obduziert.

Nach dem Tod eines angeblich ungeimpften Patienten, der im Klinikum Karlsruhe nicht behandelt worden sein soll, ist der Mann obduziert worden.
Erste Ergebnisse könnte es bereits am Freitag geben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Die Behörde führt derzeit ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren.
Der Mann soll Vorwürfen zufolge wegen seines Impfstatus nicht versorgt worden und deshalb gestorben sein.

Mehrere Anzeigen, eine aus dem Umfeld des Mannes, waren bei der Polizei eingegangen.
Zuvor war in den sozialen Netzwerken ein Video aufgetaucht, das den noch lebenden Mann auf dem Boden liegend und stark röchelnd in einem Zimmer der Klinik zeigen soll.
Die Echtheit des Videos wird überprüft, weitere Details wurden mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht mitgeteilt.

Unklar ist unter anderem, mit welchen Beschwerden der Mann ins Krankenhaus kam und ob er eine Behandlung möglicherweise abgelehnt hatte.
"Durchaus steht auch die Hypothese im Raum, dass der Patient eine Behandlung ablehnte", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Auch sein Impfstatus war zunächst nicht geklärt, berichteten regionale Medien.

Matratze auf dem Boden: Sturzprophylaxe?
Auch die Klinik äußert sich derzeit nicht.
Per Pressemitteilung hatte sie die Vorwürfe Anfang der Woche entschieden zurückgewiesen und ihrerseits Strafanzeige gestellt.
In der Mitteilung heißt es: "Die Behauptungen sind nicht nur nicht im Gesamtkontext, sondern auch für sich genommen unwahr und völlig aus dem konkreten Behandlungsgeschehen gerissen."

Zu den Anschuldigungen, der Patient habe auf dem Boden gelegen, schrieb die Klinik: Der Vorwurf, dass Patienten nicht wie üblicherweise im Klinikbett versorgt würden, ist ebenfalls differenziert zu betrachten.
So kann es in sehr seltenen Einzelfällen aus präventiven Gründen zur Unfallvermeidung und Sturzprophylaxe erforderlich sein, Patienten auf einer Matratze auf dem Boden zu versorgen, um Verletzungen vorzubeugen.
Dies insbesondere, um weiter einschneidende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Fixierung, zu vermeiden.

Zur Strafanzeige der Klinik hieß es: "Es sind entgegen jeglicher Faktenlage unwahre Tatsachen behauptet worden, die auch im mutmaßlichen wohlverstandenen Interesse des Verstorbenen als verleumderisch bezeichnet werden können."
Die Klinik bekräftigte, dass der Impfstatus eines Patienten keinerlei Einfluss auf die Behandlung habe.





Am Ende heißt es wie immer, der gestorbene hatte nicht erkannte Vorerkrankungen.
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Statt zu helfen, zückte er das Handy: Unfassbar - Passant filmt einen Berliner Polizisten beim Sterben !

Es passierte in der Nacht zu Mittwoch.
Ein Unfall in Pankow.
Wieder einmal hat ein Passant nichts besseres zu tun, als sein Handy zu zücken und zu filmen.

Offenbar fand der Video-Filmer es lustig, dass das Opfer völlig hilflos war und unterstellte ihm, dass er betrunken sei.
Die Wahrheit: Das Opfer, ein Polizist, hatte einen medizinischen Notfall.
Während er gefilmt wurde, kämpfte er um sein Leben.
Trotzdem hielt der Filmer in Nahaufnahme weiter drauf.
Helfen?
Daran dachte er offenbar nicht einmal ...

Film ins Internet gestellt
Am Ende stellte der Video-Idiot sein „Werk“ auch noch ins Internet.
Während der Film sich rasend schnell verbreitete, starb der Polizist wenig später.

Als ein Polizeisprecher auf das Video aufmerksam gemacht wurde, reagierte das Social-Media-Team der Behörde sofort: „Die Verbreitung dieses Videos ist geschmacklos & strafbar.
Ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung wird geprüft“, war auf Twitter zu lesen.

„Diese Video ist abscheulich“
Am Donnerstag folgte dann auch eine offizielle Stellungnahme von Polizeipräsidentin Barbara Slowik (55).
„Dieses Video ist abscheulich, die Veröffentlichung unerträglich!
Es macht mich fassungslos und wütend.“

Auch wenn der Filmer die die Situation eventuell falsch eingeschätzt habe, sei sein Verhalten trotzdem „widerwärtig“ und eine Herabwürdigung eines „hilflosen Menschen in Uniform“.
Offenbar sei dem Zeugen darum gegangen, die Polizei Berlin in den Schmutz zu ziehen.

„Meine Gedanken sind bei den Angehörigen, denen ich auch auf diesem Wege viel Kraft und Halt sende“, so Slowik weiter.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigte sich entsetzt.
Sprecher Benjamin Jendro erklärte: „Dass derartige Aufnahmen aus der reinen Gier nach Klicks und Aufmerksamkeit auf Social Media verbreitet werden, zeigt einen mittlerweile stark verbreiteten digitalen Narzissmus, der strafrelevante Folgen haben muss.“


 
Richterin vom Amtsgericht Lüdenscheid muss ins Gefängnis

Sie war unter anderem wegen Urkundenfälschung angeklagt, jetzt muss die Richterin vom Amtsgericht Lüdenscheid für drei Jahre und zehn Monate in Haft.
Das Landgericht Hagen hat sie verurteilt, weil sie Akten gefälscht und zu Hause gelagert hatte.

Die angeklagte Richterin hatte im Prozess teilweise zugegeben, Akten nicht fristgerecht bearbeitet und im Keller gelagert zu haben.
Und das, obwohl es sich um eher unkomplizierte Fälle handelte, eigentlich Routine für die Richterin am Amtsgericht Lüdenscheid.

Der Anwalt der 37-Jährigen gab an, dass sie an einer medizinisch begründeten psychischen Blockade leide.
Sie sei deswegen auch in Therapie.

Fehlverhalten der Angeklagten hatte Folgen
Die Amtsrichterin hatte jahrelang Urteile ihrer Prozesse nur mündlich verkündet und nicht schriftlich.
Das müsste aber spätestens fünf Wochen nach dem mündlichen Urteil erfolgen.
Das ist nötig, damit die Folgen des Urteils auch umgesetzt werden können.
Beispielsweise ob Kinder, um deren Wohl vor Gericht gekämpft wurde, aus einer Familie genommen werden dürfen – oder ob sie wieder zurück zu den Eltern dürfen.

Frühere Urteile bleiben bestehen
Die Verfahren, die sie betreut hatte, müssen aber jetzt nicht wieder neu aufgerollt werden.
Auch wenn das bei den Strafprozessen theoretisch möglich sei, sagte ein Gerichtssprecher.
Allerdings hätten die Angeklagten in diesen Verfahren schon Geständnisse abgelegt.
Diese müsste sie dann im Berufungsverfahren widerrufen.
Und das sei sehr unwahrscheinlich.

Die Verfahren vor dem Familiengericht, die nicht weiter bearbeitet worden sind, hat mittlerweile die Direktorin des Amtsgerichtes selbst erledigt.

Fatale Folgen für Verurteilte
Sollte die Richterin nicht in Revision gehen und das Urteil damit rechtskräftig werden, verliert sie ihr Richteramt und sämtliche Pensionsansprüche.


 
Feuer in Neuss: 71 Menschen vorübergehend wohnungslos !

Bei einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in Neuss sind in der letzten Nacht zehn Menschen verletzt worden.
Sie wurden mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht.

Bei der Feuerwehr gingen in der Nacht auf Donnerstag ab 2:33 Uhr mehrere Notrufe ein.
Als die Feuerwehrleute ankamen, bot sich ihnen nach eigenen Angaben ein dramatisches Bild: Mehrere Bewohner in dem Mehrfamilienhaus in Neuss standen an geöffneten Fenstern und riefen um Hilfe, da das Treppenhaus komplett verraucht war.
Sie mussten über Leitern aus den Fenstern gerettet werden.

71 Bewohner in Bussen untergebracht
Zehn Bewohner wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht.
Wegen der Kälte wurden die 71 weiteren Bewohner in Bussen betreut - das Feuer hatte im Keller große Teile der Elektroverteilung und der Heizung zerstört.

Um die Menschen versorgen zu können, wurden Einsatzkräfte der Johanniter, Malteser und des DRK angefordert.
Anschließend wurden die Bewohner durch das Sozialamt der Stadt Neuss in Unterkünfte verteilt.

Polizei ermittelt wegen Verdachts der schweren Brandstiftung
Wann die Menschen zurück in ihre Wohnungen können, ist unklar: Elektrik und Heizung des fünfstöckigen Gebäudes wurden völlig zerstört, vieles in dem Haus ist mit schmierigem Ruß bedeckt.

Unterdessen hat die Polizei die Ermittlungen wegen Verdachts der schweren Brandstiftung aufgenommen.
Die Spurenauswertung der Brandexperten dauert an - bislang stehe nur fest, dass das Feuer im Keller ausbrach und sich der Rauch anschließend im gesamten Haus ausbreitete.
Aber auch Fahrlässigkeit könne als Ursache nicht ausgeschlossen werden.


 
Polizei schickt Wunschzettel für Jungen an's Christkind !

Bochum - Dank der Bochumer Polizei kommen die Wünsche eines Jungen rechtzeitig beim Christkind an.
Wie aus einem Tweet der Polizei am Donnerstag hervorging, landete ein Brief an das Christkind im Briefkasten der Behörde.

"Der Handschrift nach zu urteilen, muss der Absender Julius sehr jung sein", sagte ein Sprecher am Donnerstag.
Die Beamten frankierten den Brief und schickten ihn in die Christkind-Postfiliale nach Engelskirchen.

Der Umschlag sei sehr dick gewesen, so der Polizeisprecher: "Wir gehen davon aus, dass es sich um einen langen Wunschzettel handelt."


 
Bundeswehr-Offizier hortete Zyankali-Gift !

Wieder ermittelt die Staatsanwaltschaft innerhalb der Bundeswehr: Ein Offizier wird verdächtigt, selbst hochgiftiges Zyankali hergestellt zu haben.
Ermittler fanden noch weitere verdächtige Materialien bei dem Mann.

Bei einem vor mehreren Wochen festgenommenen Bundeswehroffizier hat die Polizei deutlich mehr radioaktive Stoffe gefunden als bisher bekannt.
Zudem stellten die Beamten hochgiftiges Zyankali sicher.
Das berichtet der "Spiegel".
Fahnder entdeckten bei Hauptmann Michael C. in Aldenhoven nahe Aachen Mitte Oktober neben einem umfangreichen Waffenlager nicht nur Strontium-90, sondern auch die ebenfalls radioaktiv strahlenden Substanzen Thorium und Americium.
Bei C. wurde zudem Zyankali gefunden, das er offenbar selbst hergestellt hatte.

Motiv unklar
Bis heute rätseln die Ermittler, warum der Hauptmann die gefährlichen Stoffe hortete.
Dem Militärgeheimdienst MAD war C. vor der Polizeirazzia nicht aufgefallen.
Bei der Bundeswehr war er bei einer Einheit eingesetzt, die Terrorsprengsätze analysiert.
Die zivilen Fahnder waren C. auf die Spur gekommen, als er einen Schalldämpfer für ein Maschinengewehr aus dem Zweiten Weltkrieg in die USA versenden wollte.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die nach der Durchsuchung erfolgreich Haftbefehl gegen C. beantragt hatte, wollte die neuen Details wegen der noch laufenden Ermittlungen nicht kommentieren.
C.s Verteidigung war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.


 
Freispruch in Heidelberg: Paketbomben stammen nicht von Rentner !

Ein Mann wird beschuldigt, Pakete mit explosivem Inhalt an Lebensmittelfirmen geschickt zu haben.
Doch vor Gericht wird er entlastet und freigesprochen.
Eine Geldstrafe aber muss er zahlen - wegen eines Souvenirs aus seiner Militärzeit.

Im Prozess um explosive Postsendungen an Lebensmittelfirmen hat das Landgericht Heidelberg einen Rentner freigesprochen.
Trotz umfassender Beweisaufnahme und akribischer Kleinarbeit der Ermittler seien Zweifel an der Täterschaft des Mannes nicht ausgeräumt worden, sagte der Vorsitzende Richter Markus Krumme bei der Urteilsverkündung.
Deshalb gelte das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten".

Der Ulmer hatte stets vehement seine Unschuld beteuert.
Der Richter betonte, dass der Mann unter monatelanger U-Haft gelitten habe und womöglich mit dem Stigma leben müsse, vielleicht doch der Paketbomber gewesen zu sein.

Die Serie der explosiven Postsendungen hatte am 16. Februar in Eppelheim in Baden-Württemberg begonnen.
Dort war in der Warenannahme des Getränkeherstellers ADM Wild ein Mann durch eine Verpuffung verletzt worden, als er ein Paket annahm.
Am Folgetag kam es beim Öffnen eines Briefes in der Lidl-Zentrale im baden-württembergischen Neckarsulm zu einer Explosion mit drei Verletzten.
Ein drittes Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum am Flughafen München abgefangen und entschärft.

Munition in Erinnerung an Militärzeit
Der Angeklagte müsse nur eine Geldstrafe wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zahlen, hieß es.
Dieser Fall hat mit den explosiven Postsendungen aber nichts zu tun.
Die sicher gestellte Munition - darunter 13 Zentralfeuerkartuschen - hatte er in seinem Haus in Erinnerung an seine Militärzeit aufbewahrt.
Die Munition war zufällig gefunden worden.
Dem 67-Jährigen sei klar gewesen, dass dies verboten sei.
Die Geldstrafe dafür beträgt 30 Tagessätze von jeweils 60 Euro.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hatte dem Angeklagten vorgeworfen, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt zu haben, außerdem gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung.
Mittels selbstgebauter Sprengsätze habe der Elektriker Geld von den Firmen erzwingen wollen.
Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, weil der Rentner nach einem anthropologischen Gutachten mit höchster Wahrscheinlichkeit gar nicht der gesuchte Mann sei.

Das Gericht übernahm das Ergebnis dieser Expertise.
Überzeugend sei vor allem der Abgleich der Farbe des Haaransatzes sowie der Form der Ohrläppchen zwischen dem Angeklagten und einer vermummten Person in einer Postfiliale.
Dort hatte ein mit einem Schal, einer Maske und Mütze bekleideter Mann die drei Postsendungen aufgegeben und war dabei von einer Videoüberwachungskamera aufgenommen worden.


 
Hessen: Mann räumt vor Gericht Angriff mit Hantelstange ein !

Hanau - In einem Prozess um versuchten Mord vor dem Hanauer Landgericht hat der Angeklagte einen Angriff vor acht Jahren mit einer Hantelstange auf eine damals 25-jährige Studentin eingeräumt.
Laut Staatsanwaltschaft soll der damals 25 Jahre alte - und heute 33-jährige - Deutsche sein Opfer im September 2013 abends an einer stark befahrenen Straße in Hanau aus nichtigem Grund heimtückisch angegriffen und mit der fast zwei Kilo schweren Hantelstange dreimal auf den Kopf geschlagen haben.

Zwei Passanten hatten demnach einen Schrei gehört und waren zum Tatort geeilt.
Daraufhin sei der Täter geflohen.
Die Frau erlitt laut Anklage lebensgefährliche Schädelverletzungen, sie sei mit einer Notoperationen gerettet worden und habe mehrere Monate behandelt werden müssen.

Jahrelang hatten Hanauer Polizei und Landeskriminalamt nach dem Täter gefahndet und den Fall 2015 auch in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" publik gemacht.
Erst viel später hatte es nach einem Treffer in der DNA-Datenbank entscheidende Hinweise gegeben.
Spuren vom Tatort sollen mit der DNA des Angeklagten übereinstimmen.
Der Mann war im April in einer Münchener Therapieeinrichtung festgenommen worden und hatte die Tat gestanden.

Zum Prozessauftakt wiederholte er sein Geständnis, konnte jedoch kein Motiv nennen.
Er könne sich nicht erklären, warum er das Opfer angegriffen habe.
Er habe sich vor der Tat mehrfach wegen psychischer Probleme sowie Drogenmissbrauchs in Kliniken befunden.
Der Prozess wird zunächst bis Mitte Dezember fortgesetzt.


 
Köln Bombendrohung in Kita - Polizei riegelt Gegend ab und greift durch !

Köln. Die Polizei hat die Kölnerinnen und Kölner gebeten, den Bereich Innere Kanalstraße/Amsterdamer Straße zu meiden.
Derzeit ist die Kölner Polizei mit vielen Einsatzkräften vor Ort und spricht von einer Gefahrensituation.
Demnach ist es Freitagnachmittag (19. November 2021) zu einer Bedrohungslage in einer Kindertagesstätte gekommen.
Die Beamten haben den Bereich großräumig abgesperrt.
In dem Gebäude befinden sich keine Kinder mehr.
Gegen halb sechs hat die Polizei einen Mann in Gewahrsam genommen.

Köln-Riehl: Polizei mit Großeinsatz an Kindertagesstätte
Laut Polizei hat gegen 15.30 Uhr eine Mitarbeiterin der Kindertagesstätte über den Notruf mitgeteilt, dass ein Mann kurz zuvor die Kita betreten und damit gedroht hat, das Gebäude „in die Luft zu jagen“.

Die Erzieherinnen und Erzieher haben die Kinder daraufhin aus dem Gebäude geführt. „
Alle Kinder sind ihren Erziehungsberechtigten übergeben worden“, so ein Sprecher der Polizei Köln.
Die Polizisten haben den Bereich um die Straße „An der Flora“ weiträumig abgesperrt.

Polizei nimmt Mann in Gewahrsam
Um 17.37 Uhr soll der Mann die Kita selbstständig verlassen haben.
Die Polizei hat den Mann daraufhin in Gewahrsam genommen.
Weitere Informationen sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.


 
„Oma Courage“ aus NRW: Rentnerin (80) fordert Handy von Mann zurück - der reagiert brutal !

Eine Rentnerin (80) ist mutig einer jungen Frau im Streit um ein Handy zu Hilfe gekommen – und wurde dafür von deren Partner attackiert.

Windeck. Hut ab vor dieser 80-Jährigen.
Die Rentnerin wurde zufällig Zeugin einer Auseinandersetzung zwischen einem Mann und seiner Freundin.
Das Paar stritt sich um ein Handy.
Dann nahm der Mann das Gerät offensichtlich unberechtigt an sich und ging davon.
Weit kam er allerdings nicht ...

Andere hätten sich weggedreht, so getan, als hätten sie nichts mitbekommen – aber nicht „Oma Courage“!
Wie die Polizei am Freitag (19. November 2021) berichtet, sei die alte Dame „mit einer unglaublichen Zivilcourage“ hinter dem Verdächtigen hergeeilt und habe ihn zur Rückgabe des Handys aufgefordert.

Mann tritt 80-jähriger „Oma Courage“ gegen den Oberkörper
Der Vorfall passierte am Montagvormittag (15. November 2021) in Windeck-Rosbach.
Nachdem die Rentnerin den Verdächtigen angesprochen hatte, blieb er stehen, drehte sich zu ihr um und trat die 80-Jährige unvermittelt gegen den Oberkörper.

Die Frau stürzte, verletzte sich zum Glück aber nur leicht.
Sie wurde im RTW ins Krankenhaus gebracht, konnte dieses aber nach erfolgter Behandlung wieder verlassen.

Verdächtiger aus Königswinter kommt in U-Haft
Mit Hilfe weiterer Zeugen konnte der Täter durch die Kripo ermittelt und am Donnerstag (18. November 2021) festgenommen werden.
Es handelt sich um einen 23-Jährigen aus Königswinter, der in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten aufgefallen war und derzeit eine Bewährungsstrafe verbüßt.
Der Festgenommene wurde einem Haftrichter vorgeführt, der ihn in U-Haft schickte.


 
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