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Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Hessen: Tödlicher Arbeitsunfall - Container rutscht auf 58-Jährigen !

Limburg - Ein 58-Jähriger ist auf einem Firmengelände in Limburg durch einen Container getötet worden.
Der Mann arbeitete am Montag unter dem angehobenen Behälter, als dieser sich löste und auf ihn rutschte, wie die Polizei mitteilte.

Der Mann erlitt tödliche Verletzungen.
Derzeit werde nicht von einem Fremdverschulden ausgegangen.
Notfallseelsorger kümmerten sich um die Angehörigen.


 
87-Jähriger soll pflegebedürftige Ehefrau umgebracht haben !

Lüneburg - Am Landgericht Lüneburg beginnt heute ein Prozess gegen einen 87 Jahre alten Mann, der seine Ehefrau getötet haben soll.
Der Senior ist wegen Totschlags angeklagt und soll laut Staatsanwaltschaft am 10. Mai des vergangenen Jahres im Landkreis Lüneburg seine damals 87 Jahre alte Frau umgebracht haben.

Der Angeklagte habe, so die Staatsanwaltschaft, seine pflegebedürftige Frau mit mehreren Messerstichen getötet, weil er aufgrund eigener Behinderungen gefürchtet habe, sich nicht mehr um sie kümmern zu können.
Anschließend habe er das Messer gegen sich selbst gerichtet, sich dabei aber nur leicht verletzt, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
Es sind sechs Verhandlungstage angesetzt.


 
„Schieß' dir die Fresse weg“: Corona-Streit an Düsseldorfer Gartenzaun eskaliert !

Ein Nachbarschaftsstreit ist in Düsseldorf schwer aus dem Ruder gelaufen.
Die Kontrahenten trafen sich nun von Gericht.


Düsseldorf. Es war der elfte Tag im Lockdown.
Die Nerven liegen blank.
Da beschwert sich der Nachbar über den Kinderlärm.
Vater Rolf S. (44, Name geändert) schnappt sich eine Schreckschusspistole und bedroht den Mann. Und deshalb stand er jetzt vor Gericht.

Am Tattag spielten die Kinder (drei und sechs Jahre alt) von Rolf S. im Garten.
Da beschwerte sich der Nachbar über den Lärm.
„Geht das jetzt immer so?
Oder ist das wegen Corona?“
Der Vater antwortete: „Soll ich den Kindern etwa den Mund zukleben?“

Und da Rolf S. eine Bewährungsstrafe offen hat, wollte er sich nicht weiter auf einen Streit einlassen.
Er holte seine Frau.
Doch die wurde wüst beschimpft.
Es folgte der erste Einsatz der Polizei an dem Tag.

Nachmittags dann eskalierte der Zoff.
Der Nachbar wässerte seine Blumen und bespritzte dabei die Kinder.
Auch der Vater bekam eine Ladung ab.
Da der Zaun dazwischen 1,80 Meter hoch ist, ging er nicht von einem Versehen aus.

Empört ging Ralf S. zurück in sein Haus und schnappte sich eine Schreckschusspistole.
Damit bedrohte er den Nachbarn.
„Ich schieße Dir die Fresse weg, wenn du weiterhin mich und meine Kinder mit Wasser bespritzt.“
Es folgte der zweite Polizeieinsatz.

Vor Gericht gab der Nachbar zu, dass er ebenfalls ausfallend gewesen war - das aber rechtfertigt noch lange nicht eine Waffe zu ziehen, zumal Rolf S. keine entsprechende Erlaubnis für die Pistole hatte.
Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: „Das war am elften Tag des Lockdowns.
Vor allem mit Kindern waren das schwierige Zeiten.
Da hat sich offenbar etwas hoch geschaukelt.“

Doch Milde hatte der Angeklagte nicht zu erwarten.
Immerhin ist er vorbestraft.
Außerdem hat er nach dem Vorfall seine von ihm getrennt lebende Frau gestalkt.
Das zumindest wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.
Für den Zoff am Gartenzaun muss er jetzt sechs Monate in den Knast.


 
Tragischer Unfall: Seniorin fährt Frau auf Fahrrad um - 23-Jährige tot !

Weil sie eine Kollision mit einem anderen Auto verhindern wollte, wich eine 72-Jährige Mercedesfahrerin auf den Fahrradstreifen aus – mit fatalen Folgen.
Sie erfasste eine 23-jährige Radfahrerin, die dabei tödlich verletzt wurde.

In Düsseldorf-Carlstadt ist am Dienstagmorgen eine 23-jährige Radfahrerin bei einem Unfall tödlich verletzt worden.
Eine 72-jährige Frau war mit ihrer Mercedes A-Klasse auf den Fahrradstreifen gefahren, prallte gegen die junge Frau und überrollte sie dann.

Im Vorfeld war laut einem Bericht der Polizei die Seniorin auf der Haroldstraße unterwegs, wo es einen Rückstau aus Richtung Schwanenmarkt gegeben habe.
Den Erkenntnissen zufolge habe die Frau diesen zu spät erkannt.
Um einen Aufprall zu verhindern, sei sie dann ausgewichen – auf den Fahrradstreifen, wo die 23-Jährige unterwegs war.

Die junge Frau habe bei dem Unfall so schwere Verletzungen erlitten, dass sie noch vor Ort verstarb, so die Polizei weiter.
Die 72-Jährige blieb unverletzt.


 
Auf SEK-Dienststelle in Lichterfelde: Polizei-Hausmeister als Extremist enttarnt !

Die Berliner Polizei ermittelt gegen einen ehemaligen Hausmeister.
Dem Mann wird eine extremistische Gesinnung nachgesagt.
Brisant: Er arbeitete in einer Wache, in der Spezialeinsatzkräfte untergebracht waren.

Ein Linksextremist ist mehrere Monate Hausmeister bei der Berliner Polizei gewesen, ausgerechnet am Sitz der Spezialeinheiten in Lichterfelde.
Die Polizei bestätigte am Dienstag einen Bericht der "Berliner Zeitung".

Demnach war der Mann im Juli über die landeseigene Immobilienmanagement GmbH angestellt worden.
Vor wenigen Tagen wurde er auf dem Polizeigelände beim Drogenkonsum ertappt.

Der Mann ist kein Unbekannter
Die Polizei ermittelte und stellte fest, dass der Hausmeister unter der Rubrik "Politisch motivierte Kriminalität – Links" als Straftäter geführt wird.
Wie die Polizei auf Twitter mitteilte, wird geprüft, wie es dennoch zu der Anstellung des Mannes kommen konnte.

In der Polizei-Dienststelle am Augustaplatz sind unter anderem das Spezialeinsatzkommando SEK, der Personenschutz und die Aufklärer untergebracht, die sich als Zivilpolizisten zum Beispiel am 1. Mai unter die Demonstranten mischen, um zu beobachten, wer Steine aufsammelt und wirft.


 
Messermord im Pflegeheim: Todespflegerin zum Prozessauftakt - „Ich hatte immer alles unter Kontrolle“ !

Die Frau, die in den größten Saal des Landgerichts Potsdam geführt wird, verbirgt ihr Gesicht hinter einer Mund-Nasen-Maske, die Kapuze ihrer Jacke macht die Tarnung perfekt.
Als die Kameras ausgeschaltet sind, setzt die Frau Maske und Kapuze ab.
Zum Vorschein kommen lange blonde Haare, die Ines R. zu einem Zopf zusammengebunden hat.
Ines R., 52 Jahre alt, Mutter von zwei Kindern, eines davon schwerbehindert, ist eines der schwersten Verbrechen angeklagt, die Potsdam in den vergangenen Jahren erschüttert haben: mehrfacher Mord.

Im Zustand verminderter Schuldfähigkeit soll sie vier Menschen heimtückisch und planvoll umgebracht haben.
Menschen, die schwerbehindert waren und seit Jahren im Potsdamer Oberlinhaus gepflegt wurden.
Auch von Ines R., die sich als Pflegekraft in dieser Einrichtung seit 31 Jahren um Kinder, Frauen und Männer kümmerte.
Ihr Beruf sei eine Berufung gewesen, wird sie in ihrer Einlassung sagen.
Aber auch von ihrer psychischen Erkrankung berichten und von Überforderung.
„Ich hatte immer alles unter Kontrolle“, lautet ihr erstaunliches Resümee.

Die Anklage, die Staatsanwältin Maria Stiller verliest, ist kurz, doch sie gibt einen Einblick in das, was sich am Abend des 28. April dieses Jahres in der dritten Etage des zum Oberlinhaus gehörenden Thusnelda-von-Saldern-Hauses abgespielt haben soll.
Demnach hatte Ines R. an jenem Tag Spätdienst.
Sie soll gewartet haben, bis ihre zwei Kollegen beschäftigt gewesen seien.
Dann habe sie zunächst versucht, zwei Bewohner in deren Zimmern zu erdrosseln.

Als dies nicht gelang, soll Ines R. ihren Beutel mit ihren persönlichen Sache geholt haben.
Ihrem Kollegen erzählte sie, sie wolle Zigaretten holen – um, so sagt es Stiller, keinerlei Verdacht aufkommen zu lassen.
Aus dem Beutel soll Ines R. ein mitgebrachtes Keramikmesser mit einer elf Zentimeter langen Klinge gezogen haben.
Vier Patienten, zwei Frauen und zwei Männer, fügte sie damit tödliche Schnitte am Hals zu, eine weitere Frau überlebte den Angriff schwer verletzt.

Schon mit drei Jahren will sie Alpträume gehabt haben
Ines R. spricht an diesem ersten Prozesstag, ohne sich zu den Taten zu äußern.
Sie erzählt von ihrer Kindheit, davon, dass sie, das ungewollte Kind, immer krank gewesen sei und unter Ängsten gelitten habe.
Schon mit drei Jahren will sie Alpträume gehabt haben.
„Ich konnte das Rauschen der Bäume nicht ertragen“, sagt sie leise.
In ihr sei eine tiefe Traurigkeit und die Angst vor dem Leben gewesen.
Stets habe sie das Gefühl gehabt, ungeliebt zu sein.
Die Mutter, eine Bürokauffrau, habe die sechs Jahre ältere Schwester geschlagen, der Vater, ein Bauingenieur, sei selten daheim gewesen.

Ihren ersten Suizidversuch beging sie nach eigenen Worten mit zwölf Jahren.
In der geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrie seien an ihr neue Medikamente ausprobiert worden.
„Es waren Menschenversuche“, sagt sie.
Vor zwei Jahren habe sie dafür eine Opferentschädigung erhalten.
Es folgen Schilderungen von mehreren Klinikaufenthalten.

Ihr Wunsch sei es immer gewesen, Krankenschwester zu werden, sagt Ines R.
Sie habe im Altenheim gearbeitet, nach einer abgebrochenen Ausbildung zur Pflegerin in der Einrichtung für schwerbehinderte Kinder und Jugendliche als Pflegekraft begonnen.
Ihren behinderten Sohn musste sie in ein Heim geben.
Der zweite Sohn, 1997 geboren, hat mittlerweile seine Lehre zum Einzelhandelskaufmann abgeschlossen.
Er unterstütze „seinen Papa finanziell“, sagt Ines R.
Bis zu ihrer Festnahme war die 52-Jährige die Hauptverdienerin der Familie.

Ermittler, die zum Tatort gerufen worden waren, sind Zeugen vor Gericht.
Sie schildern den tödlichen Feldzug von Ines R., der gegen 20 Uhr offenbar in Zimmer 3020 an einem Ende des Flures begann.
Hier starb die 42-jährige Lucille H., die seit einem Autounfall ein Pflegefall war.
Martina W., 31 Jahre alt, wurde im benachbarten Zimmer getötet, das nächste Opfer war der 35-jährige Christian S. aus Zimmer 3008.
Zuletzt starb – am anderen Ende des Flures – Andreas K.
Er wurde 56 Jahre alt.

Drei der Opfer konnten weder Arme noch Beine bewegen
Die Menschen verbluteten an den tiefen Messerschnitten in den Hals.
Drei der Opfer konnten weder Arme noch Beine bewegen, Andreas K. war halbseitig gelähmt.
Die pflegebedürftigen Menschen hatten keine Chance, sich gegen die heimtückischen Angriffe zu wehren.
Das sei Ines R. bewusst gewesen, heißt es dazu in der Anklage.
Die Geschädigten seien nicht einmal in der Lage gewesen, Hilfe zu rufen.

In dem Prozess, der in der kommenden Woche fortgesetzt wird, wird es wohl auch um die Pflegesituation im Oberlinhaus gehen.
Ines R. sagt in ihrer Einlassung, es habe Personal gefehlt.
Häufig seien sie in der Spätschicht nur zu zweit für 20 schwerstbehinderte Menschen zuständig gewesen.
Eine Woche vor der Tat habe das Oberlinhaus keine Leasingkräfte mehr eingestellt.
Das sei zu teuer gewesen, sagt Ines R.


 
Urteil im Terrorprozess: Sie sah zu, wie ein Mädchen verdurstete - IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt !

In ihrem Terror-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht verurteilte sie unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie zum versuchten Kriegsverbrechen und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

Die junge Frau wirkte geschockt von dem Urteil, blickte erst hilfesuchend zu ihrem Anwalt und dann nach oben an die Decke des Gerichtssaals A 101.
Als der Vorsitzende Richter Joachim Baier die Entscheidung des Gerichts begründete, schaute sie auf ihre Hände hinunter.

Jennifer drohte der Mutter, sie zu erschießen
Die Bundesanwaltschaft hatte der 30-Jährigen aus Lohne in Niedersachsen vorgeworfen, als Mitglied des Islamischen Staates (IS) im Irak tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann ein kleines, jesidisches Mädchen bei sengender Mittagssonne in einem Hof ankettete und dort verdursten ließ.
Das Kind sei „wehrlos und hilflos der Situation ausgesetzt“ gewesen, sagte Richter Baier.

Die Angeklagte habe „von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind sich in Lebensgefahr befand“.
Sie habe aber „nichts unternommen“, um dem Mädchen zu helfen - obwohl ihr das „möglich und zumutbar“ gewesen sei.
Das Gericht zeigte sich auch überzeugt davon, dass Jennifer W. der Mutter des Mädchens später, als diese um ihr Kind weinte, drohte sie zu erschießen, wenn sie nicht damit aufhöre.

Jennifer W. war ursprünglich unter anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt worden.
Ihr Ex-Mann steht wegen der mutmaßlichen Tat in Frankfurt vor Gericht.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für die Frau gefordert, die Verteidigung eine maximal zweijährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS.

Der Angeklagten seien die menschenfeindlichen Ziele und Taten des IS bekannt gewesen, als sie in den Irak ausreiste, um sich der Organisation anzuschließen, betonte das OLG.
Jennifer W. und ihr Ehemann hätten die Mutter des gestorbenen Mädchens als Haussklavin ausgebeutet, führte Richter Baier in der Urteilsbegründung aus.
Die Frau sei täglich geschlagen worden.
Jennifer W. habe ihren Mann oft dazu angestachelt.
Sie habe mit ihrer IS-Mitgliedschaft die „Vernichtung der jesidischen Religion“ und die „Versklavung des jesidischen Volkes“ unterstützt.


 
Georgier in Berlin erschossen: Zeuge erkennt Angeklagten im Tiergartenmord !

Im August 2019 wird ein Georgier tschetschenischer Abstammung in einem Berliner Park erschossen.
Als Tatverdächtiger gilt ein Russe, der die Tat im Auftrag staatlicher russischer Stellen verübt haben soll.
Ein Zeuge identifiziert ihn nun vor Gericht - als seinen Schwager.

Im Prozess um den sogenannten Tiergartenmord in Berlin hat ein Zeuge den Angeklagten als seinen Schwager identifiziert.
"Ja, das ist er", sagte der Unternehmer aus der Ukraine vor dem Kammergericht in Berlin.
Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi den Beschuldigten gebeten, sich zu erheben und den Mund-Nasen-Schutz abzunehmen.

Mit seiner Aussage nannte der Zeuge die Identität, von der die Bundesanwaltschaft ausgeht.
Angeklagt ist ein Russe, der am 23. August 2019 einen Georgier tschetschenischer Abstammung in der Parkanlage Kleiner Tiergarten erschossen haben soll.

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft wurde die Tat im Auftrag staatlicher russischer Stellen verübt.
Der Fall belastet die Beziehungen zwischen Deutschland und Russland stark.
Das Opfer hatte im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft und galt dort nach Angaben der Anklage als Staatsfeind.

Der Beschuldigte selbst hatte zu Beginn des Prozesses vor rund einem Jahr über seinen Anwalt erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur.
Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft hat er jedoch einen anderen Namen und ist inzwischen 56 Jahre alt.

Mit seinen aktuellen Angaben hat der 55 Jahre alte Zeuge eine frühere Schilderung vor dem Kammergericht revidiert.
Bei seiner ersten Aussage im Prozess hatte der Unternehmer ausgesagt, er erkenne den Angeklagten nicht sicher als seinen Schwager wieder.
In einem Interview kurz danach gab der Mann dagegen an, er habe seinen Schwager erkannt und vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt.
Infolge dessen kam es nun zu der erneuten Zeugenaussage in Berlin vor Gericht.


 
Brutale Tat in Erfurter Tram: Mann muss nach rassistischer Attacke in Haft !

Das Video sorgte bundesweit für Entsetzen: In einer Straßenbahn wird ein junger Syrer von einem Mann äußerst brutal angegriffen und rassistisch beleidigt.
Ein Gericht verurteilt den Angeklagten nun zu mehreren Jahren Haft.
Der Richter wählt deutliche Worte.


Im Prozess um einen rassistischen Angriff in einer Erfurter Straßenbahn ist der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
"Es ist unbeschreiblich, was da eigentlich passiert ist", sagte der Richter.
Die Tat des 41-jährigen Deutschen sei eindeutig als rassistisch einzuordnen, wie die Zeugenaussagen, aber maßgeblich auch das Video, das durch die sozialen Medien kursierte, belegt hätten, so der Richter.

Der Mann aus Erfurt stand seit Donnerstag vor dem Landgericht, weil er Ende April einen jungen Syrer in einer Straßenbahn in Erfurt rassistisch beleidigt und brutal angegriffen hatte.
Aus Sicht des Gerichts hatte der mehrfach vorbestrafte Mann den mittlerweile 18-Jährigen attackiert und mit Schlägen und Tritten traktiert.

Dass er keine schwerwiegenderen physischen Verletzungen als Prellungen und ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt, sei auch für den Angeklagten Glück gewesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verteidigung kündigte an, Einspruch gegen das Urteil einzulegen.

Die Videoaufnahme der Tat löste in den sozialen Netzwerken große Empörung aus.
Auch Politiker äußerten sich daraufhin. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow twitterte damals: "So ein feiger Mensch, stark und aggressiv gegen einen Wehrlosen."
Er beendete den Tweet mit: "Einfach widerlich!"
Die CDU-Landtagsfraktion verurteilte den rassistischen Übergriff in der Straßenbahn ebenfalls "aufs Schärfste".


 
Aus Angst vor dem Vater: 22-Jährige erdrosselte Neugeborenes - Haftstrafe !

In Köln ist eine junge Frau verurteilt worden, die ihr Baby getötet hatte.
Eine Mörderin sei die 22-Jährige jedoch nicht, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.


In Köln ist eine 22-Jährige zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie kurz nach der Geburt ihr neugeborenes Baby erdrosselt hatte.
Dafür verurteilte 5. Große Strafkammer des Landgerichts Köln zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.
Die junge Frau hatte die Tat zuvor eingeräumt, ihre Schwangerschaft hatte sie gegenüber ihren Bekannten zuvor noch verheimlicht.
Sie hatte im April 2021 in ihrem Elternhaus in Kerpen ihr Neugeborenes getötet.

Die Vorsitzende Richterin machte in ihrer Urteilsbegründung am Mittwoch klar: "Ich möchte herausheben, dass es sich um eine Spontantat handelte."
Doch die 22-Jährige sei keine Mörderin, so die Richterin.
Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft, dass die junge Mutter aus Selbstsucht gehandelt habe und um Partys feiern zu können, seien "Vermutungen ins Blaue hinein".
Die Angeklagte habe während ihrer Schwangerschaft nach Standorten von Babyklappen und dem Weg dorthin gegoogelt.

Dass es trotzdem zu dem tragischen Verbrechen kam, hatte viel mit dem Vater der Angeklagten zu tun, so die Richterin: "Die Angeklagte hatte Angst vor ihrem Vater."
Dieser habe nach einer gescheiterten Beziehung, die sie als Jugendliche zu einem türkischen Mitschüler hatte, gesagt: "Komm mir nicht wieder mit einem Türken an."

Besagte Jugendliebe sei 2017 damit zu Ende gegangen, dass die damals 19-Jährige von ihrem damaligen Freund schwanger geworden war.
Ihr Vater, der den Freund ablehnte, habe damals sehr für eine Abtreibung argumentiert und zu seiner Tochter gesagt, dass sie anderenfalls mit dem Kind allein sei und keine Hilfe von ihren Eltern erwarten könne.

Psychische Beschwerden nach früherer Abtreibung
Die Angeklagte habe diesen Abbruch in psychologischer Hinsicht nicht gut verkraftet, so die Richterin.
Als es drei Jahre später erneut zu einer Schwangerschaft kam, habe sich die Heranwachsende nicht getraut, sich den Eltern zu offenbaren.
Der Kindsvater, auch ein ehemaliger Mitschüler, war wiederum Türke.
"Sie googelte 'Babybauch erster Monat', später 'Babybauch fünfter Monat', verdrängte aber ihre Schwangerschaft", führte die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung aus.

In der Nacht vom 18. auf den 19. April 2021 kam das Kind schließlich zur Welt.
"Es war ein sich über mehrere Stunden hinziehender Geburtsverlauf im Bett des Kinderzimmers", so die Richterin.
Nachdem ihre Tochter geboren war, soll die junge Frau das Kind zunächst geküsst haben.
Als das Neugeborene jedoch Laute von sich gegeben habe, habe die Angeklagte es zum Verstummen bringen wollen.
Das Elternschlafzimmer sei gleich nebenan, das Einfamilienhaus hellhörig gewesen.

Geständnis noch vor Auffinden der Leiche
Zunächst habe die junge Mutter versucht, das Neugeborene mit Schlägen ruhig zu stellen.
Als das nichts half, habe sie spontan ein USB-Kabel gegriffen, das neben ihrem Bett lag, und das Kind damit erdrosselt.

Für die Richterin steht fest: Am nächsten Morgen soll die Verurteilte das Baby dann in einen Pullover gewickelt und unter ihrem Bett versteckt haben.
Als sie später im Bad kollabierte, rief ihr Vater den Notarzt, der die junge Frau ins Krankenhaus brachte.
Dort gestand die junge Frau ihre Tat.
Später legte sie auch vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab.

Der Urteilsverkündung wohnte die Angeklagte mit den Händen im Schoß bei, den Kopf in der Kapuze nach unten geneigt, das Gesicht weitgehend hinter ihrem Mundschutz verborgen.
Als die Richterin verlas, dass nach Einschätzung der Rechtsmedizin das Kind lebend und lebensfähig gewesen wäre, sackt sie noch ein bisschen weiter in sich zusammen.
Neben der mehrjährigen Haftstrafe muss sie nun außerdem die Verfahrenskosten tragen.


 
E-Bikes bei Dieben in Neubrandenburg beliebt !

Neubrandenburg - Diebe haben es in Neubrandenburg auf E-Bikes abgesehen.
Seit Anfang September seien 21 Diebstähle mit einem Gesamtschaden von fast 50.000 Euro registriert worden, teilte die Polizeiinspektion Neubrandenburg am Mittwoch mit.

Zuletzt sei am Dienstag ein E-Bike aus einem Fahrradunterstand der Stadtverwaltung gestohlen worden.
Videoaufzeichnungen zeigten einen 1,80 Meter großen Täter mit einem blauen Basecap, dunkler Oberbekleidung und weißer Hose.
Der Mann habe für den Diebstahl nur knapp eine Minute benötigt.
Der Schaden werde allein in diesem Fall auf 3000 Euro geschätzt.

Die Polizei riet Besitzern von E-Bikes, hochwertige Schlösser aus speziellem Stahl und mit hochwertigen Schließzylindern zu verwenden.
"Schließen Sie das Rad möglichst an Rahmen sowie Vorder- und Hinterrad an festen Gegenständen an."
So hätten Diebe mehr Arbeit und benötigten mehr Zeit zum Aufbrechen der Schlösser.

Der Akku und wertvolle Zubehörteile sollten entnommen oder zusätzlich gesichert werden.
Die Beamten empfahlen zudem, das Fahrrad von der Polizei codieren zu lassen und für die Ortung einen versteckten GPS-Sender anzubringen.


 
Manipulation in Hallenser Klinik: LKA prüft Tausende Proben aus Babystation !

In einem Krankenhaus in Halle soll eine Pflegerin Blutproben von Neugeborenen gefälscht haben.
Auf die Ermittler kommt nun ein deutlich höherer Aufwand zu als zunächst angenommen: Proben im "vierstelligen Bereich" müssen zur Untersuchung ins Labor.

Nach dem Fund manipulierter Blutproben von Neugeborenen in einer Klinik in Halle will das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt nun Tausende Proben
Es gehe um Proben im "vierstelligen Bereich", teilte ein Sprecher des LKA mit.
Ob die eingelieferten Proben den Gesamtumfang der mutmaßlich manipulierten Proben darstellten, ließen das LKA und die Staatsanwaltschaft offen.
Das Krankenhaus ging zu Wochenbeginn von rund 800 Proben aus, die verfälscht worden sein könnten.

Währenddessen ermittelt die Polizei gegen eine mittlerweile entlassene Pflegerin des Krankenhauses.
Gegen die Frau werde wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und der Misshandlung von Schutzbefohlenen ermittelt, teilte Oberstaatsanwalt Ulf Lenzner mit.
Sie werde verdächtigt, Blutproben an Neugeborenen entnommen zu haben, ohne die Proben anschließend ausgewertet zu haben.
Das Motiv der Frau ist weiter unklar.

Erwachsenen- statt Babyblut
Bei einer Laboruntersuchung am 5. Oktober war festgestellt worden, dass es sich bei drei der eingereichten Proben aus der Geburts- und der Kindermedizin im Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara nicht um das Blut von Säuglingen, sondern von Erwachsenen handelte.
Das Neugeborenen-Screening dient den Angaben zufolge der Früherkennung etwa von angeborenen Stoffwechseldefekten.

Das Krankenhaus wies darauf hin, dass nun zunächst untersucht werde, welche Proben manipuliert sein könnten.
Anhand der Dienstpläne werde bewertet, welche Proben betroffen sein könnten.
Treten bei der Nachuntersuchung Auffälligkeiten auf, würden die Erziehungsberechtigten des entsprechenden Kindes schnellstmöglich informiert, betonte der Sprecher.

Ein Anruf, um diesbezüglich nachzufragen, binde aus Sicht des Sprechers Kapazitäten, die ansonsten zur Aufklärung des Falls genutzt werden könnten.
Die Pflegerin war seit 2013 in dem entsprechenden Bereich eingesetzt.
Seit Mitte des Monats befindet sie sich nach Aussage des Krankenhauses nicht mehr im Dienst.


 
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