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Corona-Gnadenerlass: Berlin erlässt einen Teil von Strafen - 1000 Gefangene frei ?
Mit einem Corona-Gnadenerlass wird in Berlin jetzt Menschen die Haft erspart, die eigentlich eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssten.
Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) will etwa 1000 Menschen die Haft ersparen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssten.
Ausgenommen sind Verurteilte wegen Sexual- und Gewaltstraftaten sowie Hassverbrecher.
„Jeder, den wir in die Haftanstalten aufnehmen, ist ein Risiko.
Deshalb wollen wir kurze Aufenthalte vermeiden“, erklärt Susanne Gerlach, die sich in der Justizverwaltung um den Strafvollzug kümmert.
Im März war wegen der Corona-Ansteckungsgefahr der Haftantritt für verurteilte Täter ausgesetzt worden, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen hinter Gitter müssten.
Zunächst sollte der Aufschub für vier Monate bis Mitte Juli gelten, nun wird die Strafe erlassen.
Dies gelte für Betroffene mit Geldstrafen bis zu 40 Tagessätzen oder für Verurteilte, die älter als 60 Jahre alt sind sowie Menschen, die von 90 Tagessätzen bereits die Hälfte abgegolten haben.
Ersatzfreiheitsstrafen werden vom Gericht verhängt, wenn etwa notorische Schwarzfahrer oder Ladendiebe zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen wollen oder können.
„Ersatzfreiheitsstrafler“ bleiben im Schnitt 30 Tage im Gefängnis.
Für die „härteren Fälle“ wird es ab dem 15. Juli wieder ernst.
„Wir sind soweit, wieder in die Vollstreckung einzusteigen“, sagt der Justizsenator.
„Da kommen jetzt aber keine Massen zu uns“, so Behrendt weiter.
Doch in den Knästen gibt es größere Schutzmaßnahmen.
► Neu aufgenommene Häftlinge werden 14 Tage lang isoliert.
Verdachtsfälle und Erkrankte werden in Quarantäne genommen.
Dafür gibt es jeweils eigene Bereiche.
Zudem sollen Insassen auf das Virus getestet werden.
► Auch freie Träger (Anti-Gewalt-Training, Hilfsangebote, Entlassungsvorbereitung) dürfen ihre Programme wieder in den Knästen anbieten.
► Religiöse Veranstaltungen sind wieder erlaubt.
► Besuche sind unter strengen Hygieneauflagen wieder zugelassen (ein Erwachsener und ein Kind, älter als sechs Jahre).
JVA-Mitarbeiter tragen FFP2-Masken.
► Zu Corona-Zeiten wurden in allen JVA Videotelefonate via Skype für bis zu 30 Minuten erlaubt.
Dafür gab es Räume, in denen Computer aufgestellt wurden.
„Diese Möglichkeit wollen wir erhalten“, sagt Susanne Gerlach.
„Denn das ist gerade für Insassen mit ausländischen Wurzeln von Vorteil.“
Gute Nachrichten gibt es auch für die Insassen, die im Knast wegen der Pandemie nicht weiterarbeiten durften.
„Die Gefangenen konnten ja nichts dafür, deshalb zahlen wir ihnen den Lohn weiter“, so der Justizsenator.
Kritik von Strafvollzugs-Gewerkschaft
Kritik kommt unterdessen von der Strafvollzugs-Gewerkschaft.
Landes-Chef Thomas Goiny: „Die vom Senator angekündigten und angeordneten Maßnahme können aber nur kurzfristig eine Entlastung und Schutzmaßnahme darstellen.“
Die Informationen an die JVA-Mitarbeiter im Zusammenhang mit Corona seien nur „sehr schwerfällig und langwierig“ weitergegeben worden, „da jede Anstalt ihre eigenen Regelungen getroffen hat und alles rechtsicher gestalten wollte, was zu teilweise erheblichen zeitlichen Verzögerungen geführt hat“, so Goiny.
Der Justizvollzug werde durch die getroffenen Maßnahmen in den Haftanstalten jeden Tag „extrem belastet“.
Mit einem Corona-Gnadenerlass wird in Berlin jetzt Menschen die Haft erspart, die eigentlich eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssten.
Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) will etwa 1000 Menschen die Haft ersparen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssten.
Ausgenommen sind Verurteilte wegen Sexual- und Gewaltstraftaten sowie Hassverbrecher.
„Jeder, den wir in die Haftanstalten aufnehmen, ist ein Risiko.
Deshalb wollen wir kurze Aufenthalte vermeiden“, erklärt Susanne Gerlach, die sich in der Justizverwaltung um den Strafvollzug kümmert.
Im März war wegen der Corona-Ansteckungsgefahr der Haftantritt für verurteilte Täter ausgesetzt worden, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen hinter Gitter müssten.
Zunächst sollte der Aufschub für vier Monate bis Mitte Juli gelten, nun wird die Strafe erlassen.
Dies gelte für Betroffene mit Geldstrafen bis zu 40 Tagessätzen oder für Verurteilte, die älter als 60 Jahre alt sind sowie Menschen, die von 90 Tagessätzen bereits die Hälfte abgegolten haben.
Ersatzfreiheitsstrafen werden vom Gericht verhängt, wenn etwa notorische Schwarzfahrer oder Ladendiebe zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen wollen oder können.
„Ersatzfreiheitsstrafler“ bleiben im Schnitt 30 Tage im Gefängnis.
Für die „härteren Fälle“ wird es ab dem 15. Juli wieder ernst.
„Wir sind soweit, wieder in die Vollstreckung einzusteigen“, sagt der Justizsenator.
„Da kommen jetzt aber keine Massen zu uns“, so Behrendt weiter.
Doch in den Knästen gibt es größere Schutzmaßnahmen.
► Neu aufgenommene Häftlinge werden 14 Tage lang isoliert.
Verdachtsfälle und Erkrankte werden in Quarantäne genommen.
Dafür gibt es jeweils eigene Bereiche.
Zudem sollen Insassen auf das Virus getestet werden.
► Auch freie Träger (Anti-Gewalt-Training, Hilfsangebote, Entlassungsvorbereitung) dürfen ihre Programme wieder in den Knästen anbieten.
► Religiöse Veranstaltungen sind wieder erlaubt.
► Besuche sind unter strengen Hygieneauflagen wieder zugelassen (ein Erwachsener und ein Kind, älter als sechs Jahre).
JVA-Mitarbeiter tragen FFP2-Masken.
► Zu Corona-Zeiten wurden in allen JVA Videotelefonate via Skype für bis zu 30 Minuten erlaubt.
Dafür gab es Räume, in denen Computer aufgestellt wurden.
„Diese Möglichkeit wollen wir erhalten“, sagt Susanne Gerlach.
„Denn das ist gerade für Insassen mit ausländischen Wurzeln von Vorteil.“
Gute Nachrichten gibt es auch für die Insassen, die im Knast wegen der Pandemie nicht weiterarbeiten durften.
„Die Gefangenen konnten ja nichts dafür, deshalb zahlen wir ihnen den Lohn weiter“, so der Justizsenator.
Kritik von Strafvollzugs-Gewerkschaft
Kritik kommt unterdessen von der Strafvollzugs-Gewerkschaft.
Landes-Chef Thomas Goiny: „Die vom Senator angekündigten und angeordneten Maßnahme können aber nur kurzfristig eine Entlastung und Schutzmaßnahme darstellen.“
Die Informationen an die JVA-Mitarbeiter im Zusammenhang mit Corona seien nur „sehr schwerfällig und langwierig“ weitergegeben worden, „da jede Anstalt ihre eigenen Regelungen getroffen hat und alles rechtsicher gestalten wollte, was zu teilweise erheblichen zeitlichen Verzögerungen geführt hat“, so Goiny.
Der Justizvollzug werde durch die getroffenen Maßnahmen in den Haftanstalten jeden Tag „extrem belastet“.