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Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Schmuggler will 5,8 Kilo Kokain in den Süden bringen !

Mit mehreren Kilogramm Kokain wollte er nach Italien, doch so weit kam er nicht: Ein 54-Jähriger ist der Polizei am Freitag auf der Autobahn 8 bei Raubling (Landkreis Rosenheim) ins Netz gegangen.
Kurz nach Mitternacht kontrollierten Schleierfahnder das Auto des niederländischen Fahrers.
Er gab an, auf dem Weg in den Urlaub zu sein.

Im Kofferraum entdeckten die Beamten dann jedoch ein professionell eingebautes Staufach, in dem sich fünf braun verpackte Päckchen mit rund 5,8 Kilo Kokain befanden.
Gegen den Mann wurde Haftbefehl erlassen.


 
An Massaker im 2. Weltkrieg beteiligt? Razzien bei ehemaligen SS-Mitgliedern !

Fahnder haben die Wohnungen von ehemaligen Mitgliedern der SS-Panzer-Division "Hitlerjugend" durchsucht.
Sie werden verdächtigt, während des Zweiten Weltkrieges an einem Massaker in Nordfrankreich beteiligt gewesen zu sein.

Dem Massaker in der nordfranzösischen Stadt Ascq fielen 86 Einwohner zum Opfer.
Wie die nordrhein-westfälische Schwerpunktstaatsanwaltschaft für NS-Verbrechen mitteilte, sollen die drei Beschuldigten involviert gewesen sein.

Unterlagen beschlagnahmt
Zwei mutmaßliche Täter wohnen in Sachsen, einer in Niedersachsen.
Die Männer im Alter von etwa 90 Jahren haben eingeräumt, der Einheit angehört zu haben.
Sie stritten aber ab, an der Tötung beteiligt gewesen zu sein.

Zeitgleich wurden Durchsuchungen bei nicht beschuldigten ehemaligen SS-Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg durchgeführt.
Wie der Ermittlungsleiter mitteilte hätten die Männer eine Affinität zur Waffen-SS.
Es wurden Unterlagen beschlagnahmt.

Rädelsführer bereits verurteilt
Am 1. April 1944 ist an der Bahnlinie in der Nähe des Ortes ein Anschlag auf den Truppentransporter mit der SS-Einheit verübt worden.

Nach dem Anschlag auf den Transport sollen Führer der Einheit, die von Deutschland aus unterwegs in die Normandie war, das Massaker an den Einwohnern angeordnet haben.
Feldjäger sollen die Erschießung weiterer Bewohner verhindert haben.
Die Rädelsführer kamen nach dem Krieg vor Gericht und wurden verurteilt.

Ascq "der gravierendste Fall"
Das Massaker in Ascq, einer Stadt bei Lille, ist nicht der einzige Tatvorwurf.
Es gehe auch um weitere Tötungen, unter anderem an einem US-amerikanischen Fallschirmspringer auf deutschem Boden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Fällen zwischen April 1944 und dem Kriegsende im Mai 1945.
"Ascq ist aber der gravierendste Fall", sagte der leitende Oberstaatsanwalt Andreas Brendel.

Die Dortmunder Schwerpunktstaatsanwaltschaft hatte die Durchsuchungen angeordnet, weil sie bereits gegen frühere Angehörige der Einheit "Hitlerjugend" ermittelt hatte, ohne auf Beschuldigte in NRW zu stoßen.
"Solche Ermittlungen gibt man nicht mehr aus der Hand", sagte Brendel.
Ob sich Anklagen ergeben, ist noch unklar.


 
Kripo-Chef zu Karneval: "Wer Übergriffe versucht, wird auf die Finger kriegen" !

Taschendiebstähle, fiese sexuelle Übergriffe - viele sehen dem Karneval in der kommenden Woche mit Sorgen entgegen.
Können sich die Silvester-Ereignisse von Köln und anderen Städten wiederholen?
"Nein", erklärt der Braunschweiger Kripo-Chef Ulf Küch im Gespräch und rät: "Gehen Sie hin, haben Sie Spaß!"

Küch hat erst in dieser Woche mit seinem neuen Buch "Soko Asyl" Furore gemacht.
Darin kommt der erfahrene Polizist und Niedersachsen-Chef der Kripo-Gewerkschaft Bund deutscher Kriminalbeamter (BdK) zu Einsichten, die manch einen überraschen: Flüchtlinge werden nicht öfter straffällig als alle anderen Bürger.

Auch auf die Silvester-Ereignisse geht Küch ein und kommt - wie auch t-online.de - zu der Erkenntnis: "Die Vorfälle in Köln haben mit der Flüchtlingsfrage und einer davon ausgehenden Kriminalität nichts zu tun."
Was aber haben die Karnevalisten zu erwarten?

Laut um Hilfe rufen und auf die Polizeidichte vertrauen
"Die Polizei ist vorbereitet", sagt Küch.
Es könne zu Zwischenfällen kommen, "aber das tut es immer."
Auf jeden Fall seien die Kölner Kollegen nach Silvester auf alles gefasst und hätten die Zahl der Einsatzkräfte von vornherein kräftig aufgestockt.
"Wer Übergriffe versuchen will, wird schwerstens auf die Finger kriegen", sagt Küch voraus.

Und wenn eine Frau (oder ein Mann) doch in einen Pulk von Klein-Gangstern gerät?
"Laut um Hilfe rufen und davon ausgehen, dass die Polizeidichte so hoch ist, dass schnell Hilfe kommen wird", rät Küch.

Den mittlerweile berühmt-berüchtigten Rat der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker, "eine Armlänge Abstand" zu halten, hält er für "Quatsch" - und nimmt "die Dame" gleichzeitig in Schutz: Die sei wohl in dem Moment überfordert gewesen.

"Dann wird eingekesselt"
Bezüglich Silvester hat Küch auch Forderungen an den Gesetzgeber.
Es sei nicht mal so kompliziert, so der Kripo-Mann: Man müsse vor allem die Strafgesetzbuch-Paragrafen 125 (Landfriedensbruch) und 177 (Vergewaltigung) kräftig ausweiten.

Dann fielen Zusammenrottungen wie die an Silvester vor dem Kölner Dom unter das Versammlungsrecht. Frauen müssten dann nicht mehr einzelne Straftäter anschließend identifizieren, was oft kaum möglich sei.
"Dann wird eingekesselt", sagt Küch.
Und wer dabei sei, sei auch mit dran.

Zur sexuellen Belästigung sagt Küch: "Wenn man jetzt einer Frau in den Schritt fasst, ist das nur eine Beleidigung auf sexueller Grundlage - das kann nicht sein."
Solche Übergriffe müssten in den Vergewaltigungsparagrafen aufgenommen werden.

Ein solcher Gesetzesentwurf liegt übrigens bereits seit vergangenem Sommer im Bundesjustizministerium von Heiko Maas - also unabhängig von den Kölner Übergriffen.
Demgemäß soll "jede nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlung" bestraft werden.


 
Schwangere getötet: Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Arkadius L. !

Essen. Arkadius L. hat seine schwangere Freundin getötet und ihr Kind aus dem Leib geschnitten.
Das Essener Schwurgericht verurteilte ihn am Freitag.

Äußerlich gefasst nimmt Arkadius L. am Freitagnachmittag das Urteil entgegen, auch im Saal bleibt es ruhig. Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung, so lautet am Freitag das Urteil des Essener Schwurgerichtes.
Es ist sicher, dass der 33 Jahre alte Arkadius L. seine hochschwangere Lebensgefährtin und deren ungeborenes Kind ermordet hat.

Wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten ordnet es auch die anschließende Sicherungsverwahrung an.
Richter Andreas Labentz spricht von “einem Mann mit den zwei Gesichtern”, einem “Psychopathen, der aggressiv seine eigenen Interessen durchsetzt”.

Richter: “Es ist ein Alptraum”
Richter Labentz sparte nicht an eindeutigen Worten.
“Es ist ein Alptraum”, sagte er zum Tod Mandys.
Für die Familie sei es vielleicht ein Trost, dass sie schnell verstorben und die brutalen Verstümmelungen nicht erleiden musste.
Labentz: “Es ist das Entsetzlichste, was wir in all den Jahren als Schwurgericht jemals gesehen haben.”

Obwohl das Gericht bei allen Taten von einer Alkoholisierung des Angeklagten ausging, verzichtete es darauf, die Strafen zu mildern.
Arkadius L. habe durch seine Vorstrafen gewusst, dass er unter Alkohol zu aggressiven Taten neige.
Deshalb sei ihm keine Milde zu gewähren.
“Selbstverständlich”, so Labentz, müsse auch die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden, die der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf empfohlen hatte.
Labentz: “Der Angeklagte ist der klassische Psychopath.
Wenn man diese Tathandlung sieht, braucht man eigentlich keinen Sachverständigen.”

Die Staatsanwältin hatte am Freitagvormittag in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.
Die Verteidigung plädierte: Kein Mord, kein Totschlag.

Das letzte Wort: Arkadius L. spricht von seiner “kleinen Familie”
Relativ ruhig ging es bislang im Prozess um den gewaltsamen Tod der hochschwangeren Mandy M. (22) vor dem Essener Schwurgericht zu.
Doch das letzte Wort des Angeklagten Arkadius L. (33) machte die Zuhörer zornig.
Sie reagierten mit Murren und Zwischenrufen, als der Angeklagte liebevoll von seiner “kleinen Familie” sprach, die er getötet hatte.
Richter Andreas Labentz drohte sogar, den Saal räumen zu lassen.

Arkadius L. hatte zunächst sachlich aufgelistet, für welche Anklagepunkte er sich schuldig fühlt.
Dann kam er zur Tötung seiner Lebensgefährtin Mandy M, die er nach ihrem Tod verstümmelt und ihr den Fötus aus dem Leib geschnitten hatte: “Was meiner kleinen Familie angetan wurde, da bin ich schuldig.”
Rührselig setzte er fort: “Ich liege stundenlang in meinem Bett und schließe meine Augen.
Dann stelle ich mir vor, wie es ist, meiner kleinen Familie Geborgenheit zu schenken.”
Das war zu viel.
Mehrere Zuhörer, darunter auch die Eltern der Getöteten, verließen den Schwurgerichtssaal.
Zum Teil mit Tränen in den Augen.
Um 16.30 Uhr will das Gericht sein Urteil verkünden.

Drei Tage neben der Leiche in der Wohnung gelebt
Vor dem letzten Wort hatte die Verteidigung plädiert: Kein Mord, kein Totschlag.
Wenn es nach Verteidiger Andreas Renschler geht, soll Arkadius L. lediglich wegen vorsätzlichen Vollrausches bestraft werden.
Vor dem Essener Schwurgericht lehnte es der Rechtsanwalt ab, seinen Mandanten für die Tötung der hochschwangeren Mandy M. aus Essen-Altenessen wegen Mordes zu verurteilen.
So hatte es zwei Stunden zuvor Staatsanwältin Elke Hinterberg beantragt.

Nachdem Arkadius L. am Mittag des 7. Juni seine Freundin erwürgte und erstach, den Leichnam verstümmelte und das ungeborene Kind aus dem Bauch der Toten schnitt, hatte er drei Tage neben der Leiche in der Essen Altenessener Wohnung gelebt.
Deshalb ist nicht bekannt, wie alkoholisiert er wirklich war.
Nach seinen Trinkangaben errechneten Rechtsmediziner zur Tatzeit 5,3 Promille Alkohol im Blut.
Ein theoretischer Wert.
Die Staatsanwältin hatte daraus keine eingeschränkte Schuldfähigkeit abgelenkt, weil Arkadius L. sehr zielgerichtet vorgegangen und offenbar Herr seiner Sinne gewesen sei.

Das fordert die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer
Arkadius L. soll so schnell nicht wieder in Freiheit kommen.
Staatsanwältin Elke Hinterberg will den 33-Jährigen, der am 7. Juni 2015 seine hochschwangere Freundin Mandy tötete und ihr den Fötus aus dem Leib schnitt, wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt sehen.
Außerdem soll das Essener Schwurgericht die anschließende Sicherungsverwahrung anordnen, forderte Hinterberg am Freitag in ihrem Plädoyer.

Nach sechs Prozesstagen steht das Schwurgericht kurz vor dem Abschluss des Verfahrens. D
ie grausame Tat des Angeklagten sorgt immer noch für vollbesetzte Zuhörerplätze im Saal, Familienangehörige der getöteten Mandy M. (22) sind darunter.
Gefasst hören sie der Staatsanwältin zu.
Noch heute will das Gericht sein Urteil verkünden.

Fast zweistündiges Plädoyer der Staatsanwältin
“Narzisstisch, egozentrisch und dissozial” nennt die Anklägerin den vielfach vorbestraften Arkadius L..
Sie bezieht sich dabei auf den psychiatrischen Gutachter Norbert Leygraf, der den Angeklagten als weiterhin gefährlich bezeichnet und deshalb die spätere Einweisung in die Sicherungsverwahrung empfiehlt.

In ihrem fast zweistündigen Plädoyer verzichtet die Staatsanwältin auf jede Milde.
Zwei Tötungsdelikte wirft sie ihm vor.
Beim ersten Fall vom 25. Februar hatte das Opfer, eine seiner Freundinnen, die Tat überlebt.
Frühmorgens, so Hinterberg, hätte Arkadius L. die schlafende 26-Jährige unvermittelt gewürgt und danach mit einem Teppichmesser versucht, sie zu töten.
Das sei heimtückisch, so dass von einem versuchten Mord auszugehen sei.

Tod des Kindes gilt juristisch als Schwangerschaftsabbruch
Auch den Tod von Mandy M. und ihrem ungeborenen Kind am 7. Juni wertet Elke Hinterberg als heimtückischen Mord: “Sie hatte keine Chance.”
Gewürgt hätte er die 22-Jährige und ihr mit einem Messer die tödlichen Verletzungen zugefügt.
Der Tod des Kindes gilt juristisch als Schwangerschaftsabbruch, als Abtreibung.

Ausführlich beschrieb die Anklägerin auch, dass Arkadius L. Mandy M. nach ihrem Tod verstümmelte.
Sie warf ihm vor, trotz seines Geständnisses nicht die volle Wahrheit gesagt zu haben.
Denn es fehlen Körperteile und das Messer, vermisst werden auch 8000 Euro, die Mandy M. besaß.
Arkadius L. war erst drei Tage nach der Tat in der Wohnung festgenommen worden.
Was hatte er in dieser Zeit gemacht?
Hinterberg: “Das bleibt die große Frage.”
Der Angeklagte beruft sich auf Erinnerungslücken.

Bevor das Schwurgericht urteilen wird, müssen noch die Nebenklageanwälte und der Verteidiger plädieren.


 
Bundesweite Razzia wegen manipulierter Spielautomaten !

Kiel. In großem Stil wurde die Software von Spielautomaten manipuliert.
Betrogen wurden so Zocker und Steuerbehörden.
Die Polizei ermittelt - auch in NRW.

Wegen Manipulation von Spielautomaten hat die Polizei bei einer Razzia in neun Bundesländern 114 Wohn- und Geschäftsräume durchsucht.
Einer der Hauptverdächtigen wurde in Schleswig-Holstein auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Haft genommen, wie das Landeskriminalamt (LKA) am Freitag in Kiel mitteilte.
Bei dem Einsatz waren am Donnerstag 650 Polizisten beteiligt.

Zwei scharfe Schusswaffen seien in Schleswig-Holstein beschlagnahmt und außerdem umfangreiche Beweismittel in allen betroffenen Ländern sichergestellt worden.
Die Polizei war in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Berlin und im Saarland im Einsatz.

Seit Jahren soll die Tätergruppe bundesweit agiert und sich „erhebliche Gewinne“ damit verschafft haben, „dass sie in großem Umfang Geldspielautomaten eines namhaften Spielautomatenherstellers manipuliert hat“.
Um welchen Hersteller und welche Geräte-Modelle es sich handelt, wollte ein LKA-Sprecher nicht sagen.
Es sei zurzeit auch unklar, wie viele Geräte genau betroffen seien.

Weiterer Schlag gegen organisiertes Verbrechen
Der Geräte-Hersteller Löwen Entertainment in Bingen teilte mit, nur durch die enge Zusammenarbeit des Unternehmens mit dem LKA Schleswig-Holstein sei „ein weiterer Schlag gegen die organisierte Kriminalität möglich“ geworden.
„Ähnlich wie bereits in anderen Fällen in der Vergangenheit war nur dort, wo Spielhallenbetreiber illegal mit dem Manipulateur kooperiert haben, die rechtswidrige Manipulation der Geldgewinnspielgeräte überhaupt möglich geworden.“

Geräte des Unternehmens „mit dem aktuellen Softwarestand“ seien von derartigen Manipulationsversuchen nicht betroffen.
Die Firma äußerte sich nicht explizit dazu, ob Geräte mit älterer Software von Kriminellen manipuliert wurden.

Der in Kiel verhaftete Mann steht im Verdacht, eine auf dem internationalen Markt verfügbare Software gekauft, verändert und dann federführend an Automatenaufsteller und Spielhallenbetreiber in ganz Deutschland vertrieben zu haben, wie der Sprecher erläuterte.

Die Software lässt Geldautomaten den Ermittlungen zufolge weniger Gewinne an die Spieler auszahlen.
Außerdem könne sie die Betriebsergebnisse der Geräte nach unten manipulieren.
Dadurch sinke die Steuerhöhe des Spielautomatenaufstellers, hieß es.
Zur Höhe der erzielten Gewinne machte das LKA zunächst keine Angaben: „Wir wissen es schlichtweg nicht und wollen nicht spekulieren.“

Viele schwarze Schafe in der Branche
Die Zulassung von Geldspielautomaten und die Gewinn- und Verlustmöglichkeiten sind in der vom Bundeswirtschaftsministerium erlassenen Spielverordnung geregelt.
Über den Antrag auf Zulassung der Bauart eines Geräts entscheidet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) mit dem Bundeskriminalamt.

Es müssen „Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 20 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt“.
Die Gewinnaussichten müssen zufällig sein und jedem Spieler die gleichen Chancen eröffnen.
Die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten dürfen „zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 300 Euro übersteigen“.
Außerdem muss die Möglichkeit bestehen, „sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren“.

Es gebe leider viele schwarze Schafe in der Branche, sagte Christine Kroke, Sprecherin des Dachverbands Automatenwirtschaft in Berlin.
„Insofern sind wir jedes Mal froh, wenn die Polizei durchgreift und kriminelle Machenschaften aufdeckt.“

Die PTB in Braunschweig betonte, Geldspielautomaten würden von den örtlichen Ordnungsbehörden überprüft.
Zusätzlich habe der Aufsteller der Geräte spätestens alle 24 Monate eine turnusmäßige Überprüfung durch Sachverständige zu veranlassen.


 
Mittlerweile über 1000 Anzeigen nach Übergriffen in Köln !

Köln -Nun sind es schon über 1000 Anzeigen, die nach den Übergriffen in der Kölner Silvesternacht bei den Ermittlern eingegangen sind.

Sexualdelikt bei 433 Anzeigen
Bei 433 davon sei ein Sexualdelikt angezeigt worden, sagte Staatsanwalt Benedikt Kortz am Freitag.
Er teilte zudem mit, dass ein weiterer Beschuldigter in Untersuchungshaft gekommen sei.

Dabei handele es sich um einen Algerier, dem ein Eigentumsdelikt und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen würden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt damit nach eigenen Angaben nun gegen 44 überwiegend nordafrikanische Beschuldigte.

Zehn säßen in Untersuchungshaft.
Am Kölner Hauptbahnhof waren in der Silvesternacht massenhaft Frauen bestohlen und sexuell bedrängt worden.


 
Chaos in Ellwanger Unterkunft: Algerier-Gruppe tyrannisiert Flüchtlingsheim seit Monaten !

Seit Monaten sorgte eine Gruppe junger Männer aus Algerien für Chaos im Flüchtlingsheim im baden-württembergischen Ellwangen.
Schlägereien und Diebstahl waren hier fast an der Tagesordnung.
Den Behörden reicht es jetzt.

Sie rücken noch vor dem Morgengrauen an, um 6.30 Uhr, in vielen blauen und grünen Polizeibussen, und stellen die Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge (Lea) in Ellwangen für einen halben Tag auf den Kopf: Mit zwei Hundertschaften der Polizei geht das Regierungspräsidium Stuttgart gegen illegale und kriminelle Flüchtlinge vor.

"Ihnen fehlt der Respekt"
In der Unterkunft im Ostalbkreis machen Gewalt und andere Verbrechen Schlagzeilen, seit Monaten schon.
Und den Ärger macht nach Ansicht der Behörden immer wieder dieselbe Gruppe: ein paar Dutzend junge Männer aus Algerien.

Refat Khabour ist Syrer und lebt seit 25 Tagen mit Frau und vier Kindern in Ellwangen.
Immer wieder habe es Probleme mit den Algeriern gegeben.
"Sie kommen hier einzeln ohne Familie, sie tun, was sie wollen, können sich leicht bewegen.
Sie trinken sehr viel.
Ihnen fehlt der Respekt", schimpft der 54-Jährige.

Polizei greift hart durch
Überraschend schlugen die Behörden nun zurück: 40 junge Männer aus Nordafrika wurden kontrolliert, registriert - und nach Stuttgart abtransportiert.
"Wir werden nicht mehr zuschauen", sagt Lea-Leiter Berthold Weiß.

Von einer Razzia will die Polizei bei dieser "konzertierten Aktion" - der ersten ihrer Art - nicht sprechen.
"Razzia ist ein Sammelbegriff der Medien für alles, wo viel Polizei ist", sagt Sprecher Bernhard Kohn.
Dabei sieht der Einsatz schon sehr nach Razzia aus: Die Bereitschaftspolizisten durchsuchen Zelte und Hallen, stellen Diebesgut sicher, forcieren stundenlang die Registrierung der nordafrikanischen Flüchtlinge, nehmen mehrere Asylbewerber fest.
Auch Verbindungsbeamte aus Frankreich helfen mit.

Kleine Gruppe "macht die ganze Stimmung kaputt"
Seit der Öffnung der Erstaufnahme im April 2015 habe es Probleme mit Algeriern gegeben, berichtet Weiß.
Nun sei man sich aber sicher, dass es sich um eine eingegrenzte Personengruppe handele.
"Das ist ein kleiner Personenkreis, der die ganze Stimmung kaputtmacht."
Mit der Gleichbehandlung etwa zwischen Syrern und Algeriern sei nun Schluss.
"Wir müssen mit dieser Zielgruppe anders umgehen", sagt Weiß.

Im Gang des Verwaltungstrakts herrscht noch mittags reges Treiben, Polizisten in gelben Warnwesten stehen im Flur, in den kleinen Zimmern reihen sich Beamte um Flüchtlinge und stellen Fragen.
Fingerabdrücke werden genommen, Porträtfotos gemacht, Namen erfasst, mit Händen und Füßen wird übersetzt.

Ja zum Taschengeld, Nein zur Registrierung
Vor allem bei der Registrierung tanzten die Nordafrikaner den Behörden bislang auf der Nase herum: Zwar meldeten sich die Nordafrikaner bei der Lea-Verwaltung an, um Taschengeld von 143 Euro pro Monat zu kassieren, berichtet Weiß.
Aber um die richtige Registrierung und den Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge drückten sich viele.
"Allein gestern haben elf Algerier den Termin beim Gesundheitsamt verpasst", erzählt er.
Syrer hingegen stünden teils stundenlang Schlange für den Termin.

Zahlreiche Verbrechen festgestellt
Bei der Registrierung werden Fingerabdrücke elektronisch mit bundesweiten Daten abgeglichen.
Dann kommt mitunter heraus, dass die Flüchtlinge für Straftaten gesucht werden oder bereits woanders einen Asylantrag gestellt haben.
Die Chancen auf Bleibe sind für Algerier mehr als mager: "98 Prozent werden abgelehnt", sagt Weiß.

Der Lea-Leiter ist sich sicher: "Da waren teilweise kriminelle Elemente dabei, die gar keine Flüchtlinge sind."
Der Verdacht der Behörden bestätigt sich: Zwei Nordafrikaner werden wegen eines schweren Raubs vor wenigen Tagen verhaftet.
Bei einem weiteren finden die Beamten geklaute Handys, Elektrogeräte, teure Kleidung, ein anderer hat Drogen am Körper versteckt - beide werden festgenommen.
Sieben Algerier führten doppelte Identitäten.
Vier Männer werden für Straftaten in Frankreich gesucht.
Fünf hatten bereits in anderen europäischen Ländern Asyl beantragt.
"Das ist ein ordentliches Ergebnis", sagt Polizeisprecher Bernhard Kohn.

Abtransport ins Reitstadion
In der Halle 101 wird für die algerischen Flüchtlinge ein provisorischer Wartebereich eingerichtet.
Es ist 13.19 Uhr, ein halbes Dutzend Flüchtlinge wartet gerade auf Holzbänken, sie essen Wurstbrötchen, schauen bedrückt.
"Die wissen ja gar nicht, was hier passiert", sagt eine Mitarbeiterin der Lea.
Ein Übersetzer schreibt gerade ihre Namen auf ein Blatt Papier, damit sie registriert werden können.
Ein Dutzend Polizisten kontrolliert den Eingang der Halle.

Vor der Halle warten die ersten Asylbewerber im Reisebus auf den Abtransport.
Die Männer drücken ihre Gesichter an die Busscheiben, sie sehen erschöpft aus, besorgt.
Bis zum Abend sollen alle nordafrikanischen Flüchtlinge ins Reitstadion nach Stuttgart verlegt werden - dort warten 30 Landsleute, die bereits vor zwei Wochen wegen Schlägereien aus Ellwangen verlegt wurden.

Der Syrer Refat Khabour ist erleichtert.
Er hofft nun auf ruhigere Zeiten in der Lea.


 
Auto landet im Wasser: Autofahrer verwechselt zugefrorenen See mit Parkplatz !

"Ich see eine Fläche zum Wenden", dachte offenbar ein Autofahrer in Stuttgart, der sich verfahren hatte und wieder zurück auf die richtige Route wollte.
Doch der vermeintliche Parkplatz war ein zugefrorener Teich.

Der Wagen kippte über den Uferdamm und brach durch die Eisdecke.
Der Fahrer konnte sich durch die Heckklappe befreien und an Land klettern.

Zur Ehrenrettung des Mannes muss man sagen, dass er sich als Tourist aus den USA in der Gegend wirklich nicht auskannte und zum Flughafen wollte.
Er erwischte seinen Flieger sogar noch.

Ein Kran zog den Mietwagen aus dem Wasser.
Der Schaden liegt laut Polizei bei rund 10.000 Euro.


 
In Bayern tobt ein süffiger Streit um das Reinheitsgebot !

Während Bayern die Feiern zum 500. Jubiläum des Reinheitsgebotes für das Bierbrauen plant, zürnen die Franken.
Denn um das gerne für die Werbung genutzte Dogma deutscher Braukunst ist ein kurioser Streit entbrannt.

Kern des Streits ist die Frage: "Wer hat's erfunden?"
Die eigentliche Wiege des bayerischen Reinheitsgebots stehe gar nicht in Altbayern, wie das Jubiläum 2016 suggeriere, sondern in Franken.
Das sagte der Vorsitzende des Fränkischen Bundes, Wolfgang Hoderlein, der Deutschen Presse-Agentur.
"Die Staatsregierung pflegt hier ein Klischee, das gar nicht von der historischen Faktenlage gedeckt ist."

27 Jahre älter als offiziell behauptet
Bereits 27 Jahre vor dem Erlass des Reinheitsgebots der bayerische Herzöge habe der Bamberger Fürstbischof Heinrich III. "für Bamberg und das Umland" ein Bier-Reinheitsgebot erlassen.
Darin heißt es, dass im Bier "nicht mere denn Malz, Hopfen und Wasser verwendet" werden dürfe, berichtet der frühere bayerische SPD-Chef.
Der Erlass stamme vom 12. Oktober 1489.

Ein Archivar des Bamberger Staatsarchivs habe das Dokument vor zwei Jahren entdeckt, sagte der Chef des Fränkischen Bundes.
Der Verein setzt sich seit 25 Jahren für fränkische Interessen im Freistaat Bayern ein.

Bayerischer Brauerbund widerspricht nicht
Der Bayerische Brauerbund hatte bereits eingeräumt, dass es neben dem bayerischen Reinheitsgebot schon früher örtlich begrenzte Vorschriften zum Bierbrauen gab: 1156 für Augsburg, 1293 für Nürnberg, 1363 für München und 1447 für Regensburg.
Auf das Deutsche Reich wurde das bayerische Reinheitsgebot übrigens erst im Jahr 1906 ausgedehnt.


 
Affäre mit Häftling aus Gang „Saat des Bösen“ - JVA-Mitarbeiterin freigestellt !

Erfurt -Weil sie sich auf ein Verhältnis mit einem inhaftierten Mitglied der Straßengang „Saat des Bösen“ eingelassen haben soll, ist eine Gefängnismitarbeiterin in Thüringen vom Dienst freigestellt worden.

Das Justizministerium bestätigte einen Bericht des MDR und erklärte, es seien Ermittlungen zu dem Fall in Suhl-Goldlauter eingeleitet worden.

Fünfeinhalb Jahre Haft für den Mann
Bei dem Gefangenen handelt es sich laut MDR um einen der führenden Köpfe der Bande.
Der Mann wurde Ende 2014 zu knapp fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

In seiner Zelle sei ein Handy entdeckt worden - derzeit werde geprüft, ob die Frau es für ihn in die Anstalt geschmuggelt habe, berichtete der MDR weiter.

Zahlreiche Ermittlungen gegen Rocker
In der Haftanstalt Tonna ermittelt das Landeskriminalamt gegen verurteilte Mitglieder der Bande „Saat des Bösen“ und der Rockergruppe „Bandidos“ unter anderem wegen Drogenschmuggels und Geldwäsche.

Sie sollen regelmäßig die Drogen Haschisch, Crystal und Spice sowie Anabolika in das Gefängnis eingeschleust und dort weiter verkauft haben.


 
Sohn schwer verletzt - Verfahren eingestellt: Claudia Effenberg mit Wutbrief bei Facebook !

Die Münchner Staatsanwaltschaft und Claudia Effenberg werden in nächster Zeit keine Freunde.
Die 50-Jährige ist sauer auf die Justiz-Behöre und lässt bei Facebook Dampf ab.

München - Stellen Sie sich vor, Sie oder ein Familienmitglied werden bei einem Unfall schwer verletzt und Ihre Klage wird von der Staatsanwaltschaft wegen "geringer Schuld" eingestellt.
Sicherlich keine schöne Vorstellung.
So geschehen aktuell bei Claudia Effenberg!
Entsprechend unzufrieden ist die Frau von Ex-Bayern-Star Stefan Effenberg mit der Münchner Staatsanwaltschaft.

Das war passiert: Ihr Sohn Thomas (14) wurde im September 2015 bei einem Motorradunfall schwer verletzt.
Der Sohn aus ihrer Ehe mit Thomas Strunz erlitt dabei einen komplizierten Knochenbruch.
Anstatt zu helfen, floh der Fahrer vom Unfallort.
Claudia Effenberg erstattete Anzeige.

Jetzte der Schock für Mama Effenberg und ihre Familie: Die Münchner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen "geringer Schuld" eingestellt!
Die 50-Jährige zeigte sich wenig zufrieden mit dieser Entscheidung und ließ ihrem Unmut auf Facebook freien lauf: "Ist das normal in Deutschland, dass man hier ein Kind verletzt mit einem Motorrad und Fahrerflucht macht!
Nach vier Monaten bekomme ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft: Eingestellt!
Danke, Deutschland!", schrieb die wütende Mutter auf ihrer Facebook-Seite

Auf Nachfragen der "Bild" äußerte sich eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens.
So war "nicht nachweisbar, dass der Beschuldigte alleine schuld an dem Unfall war."


 
Asiatisches Paar angepöbelt - zu Hilfe Kommende werden verletzt !

Magdeburg - Eine Frau und zwei Männer sind in Magdeburg bei einem Zwischenfall mit ausländerfeindlichem Hintergrund verletzt worden.
Ein 33 Jahre alter Mann eilte am Freitagabend einem asiatischen Paar zu Hilfe, das aus einer Gruppe heraus beleidigt worden war.

Als er sich schützend vor das Paar stellte, wurde er von der sechsköpfigen Gruppe geschlagen, zu Boden geworfen und getreten.
Ein zweiter Mann und eine Frau wollten schlichtend eingreifen.
Der 21-Jährige und die 30-Jährige wurden ebenfalls attackiert.


 
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