Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Geldautomat in Bank gesprengt: 100 000 Euro Schaden !

In einer Bankfiliale in Borken haben Unbekannte einen Geldautomaten gesprengt und einen Schaden von etwa 100 000 Euro angerichtet.
Die Täter hätten in der Nacht zum Mittwoch in dem bewohnten Gebäude zugeschlagen und Beute gemacht, teilte die Polizei mit.

Sie flüchteten nach der Explosion in einem PS-starken dunklen Wagen.
Eine Fahndung mit einem Polizeihubschrauber blieb zunächst erfolglos.

Die Bewohner hätten trotz des erheblichen Schadens an dem Gebäude in ihren Wohnungen bleiben können, hieß es.


 
Vier Haftbefehle: Hamburger in Düsseldorf gefasst !

Ein mit vier Haftbefehlen gesuchter Hamburger ist der Polizei in Düsseldorf ins Netz gegangen.
Der 44-Jährige sei im Hauptbahnhof in eine Routinekontrolle geraten, wie ein Sprecher der Bundespolizei am Mittwoch mitteilte.

Wegen gefährlicher Körperverletzung, schweren Diebstahls, Fahren ohne Führerschein und Beleidigung sei er zu insgesamt etwa eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die nun vollstreckt werden können.


 
Corona-Ausbruch in Frankfurter Gefängnis: 26 Häftlinge infiziert !

In einer Frankfurter Justizvollzugsanstalt haben sich 26 Häftlinge und zwei Bedienstete mit dem Coronavirus infiziert.
Die Infizierten sollen jetzt isoliert werden - was nicht einfach ist.

In einem Frankfurter Gefängnis sind insgesamt 28 Menschen positiv auf Corona getestet worden.
Das teilte das Justizministerium am Mittwoch mit.
Betroffen sind demnach 26 Insassen und zwei Bedienstete.

Zunächst sei am Montag ein Gefangener der JVA Frankfurt IV wegen leichter Erkältungssymptome auf das Coronavirus getestet worden.
Der Test war positiv.

"In der Anstalt infiziert"
Wie das Virus in die Anstalt im Stadtteil Preungesheim gelangt sei, wisse man noch nicht.
"Das ist offenbar das erste Mal, dass sich ein Häftling in einer Anstalt infiziert hat", sagte ein Sprecher des Ministeriums dem hr am Mittwochnachmittag.
Der Infizierte befinde sich dort seit Ende September im geschlossenen Vollzug.

Vorsorglich seien alle Gefangene und Bedienstete derselben Station getestet worden, die Ergebnisse lagen am Dienstagabend vor.
Demnach haben sich 27 weitere Personen infiziert.
Keiner der Betroffenen weise bislang schwere Symptome auf.

Isolation gestaltet sich schwierig
Die Infizierten werden in ihren Stationen so gut wie möglich isoliert, wie der Ministeriumssprecher sagte.
Das gestalte sich aber nicht ganz einfach.
"In den Stationen gibt es auch Gemeinschaftsflächen, wie etwa die sanitären Einrichtungen", erklärte der Sprecher.

Auch am Mittwoch wurde weiter getestet, insgesamt sollen 140 Personen überprüft werden.


 
Lübcke-Prozess: Manövrieren im Minenfeld !

Am 26. Verhandlungstag im Lübcke-Prozess muss Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt zum zweiten Mal in den Zeugenstand treten.
Der Ex-Verteidiger von Stephan Ernst gibt Auskunft über die Gespräche mit seinem Mandanten - jedoch erst, nachdem ihm mit Beugehaft gedroht wurde.

Einen kurzen Augenblick lang sieht es an diesem Dienstag so aus, als könnte für Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt sein zweiter Auftritt im Lübcke-Prozess im Gefängnis enden.
Nicht weil man ihn einer Straftat überführt hätte, sondern weil es den Anschein macht, als wollte er an diesem 26. Prozesstag die Aussage verweigern.

"Ich mache sie noch einmal in aller Form darauf aufmerksam, dass wir ihre Weigerung für unberechtigt halten", erklärt der Vorsitzende Richter des 5. Strafsenats am Oberlandesgericht Frankfurt, Thomas Sagebiel, mit ruhiger aber zugleich drohender Stimme.

Bereits zuvor hatte er klar zu verstehen gegeben, dass der Senat in Erwägung ziehe, Waldschmidt in Beugehaft zu nehmen.
Als der Rechtsbeistand des Anwalts erneut zu einer längeren Erklärung ansetzt, unterbricht ihn Sagebiel rüde: "Herr Waldschmidt hat jetzt die Wahl: Will er aussagen oder Beugehaft."

Drohung mit Beugehaft
Dass er kein Freund anwaltlicher Taktiererei ist, hat Richter Sagebiel in dem nun schon fast fünf Monate laufenden Prozess bereits mehr als einmal deutlich gemacht.
Wortgefechte mit Verteidigern, Nebenklagevertretern oder Zeugenbeiständen waren in den vergangenen 25. Prozesstagen beinahe an der Tagesordnung.
An diesem Dienstag lässt sich die Ungeduld Sagebiels nachvollziehen.

Dirk Waldschmidt - der erster Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan Ernst war, bis dieser ihm das Mandat entzog - stand bereits Anfang September im Zeugenstand.
Ernst hatte ihn teilweise von seiner Schweigepflicht entbunden.
Seinerzeit wurde die Vernehmung unterbrochen, weil Waldschmidt behauptete, auch von Ernsts Frau mandatiert worden zu sein.
Da diese ihn nicht von der Schweigepflicht entbunden hatte, konnte er bestimmte Fragen, die dieses Mandatsverhältnis betreffen, nicht beantworten.

Inzwischen liegt diese Entbindung durch Ernsts Ehefrau vor.
Eine "vorsorgliche Entbindung", denn eigentlich weiß Ernsts Ehefrau nichts von einem Mandatsverhältnis.
Waldschmidts Aussage stünde nichts im Wege.
Doch er und sein Zeugenbeistand sind sich "unsicher", was die Authentizität dieser Schweigepflichtsentbindung angeht.
Ernsts aktueller Verteidiger, Mustafa Kaplan, solle diese "anwaltlich" versichern, fordern sie.
"Mir reicht diese Entbindung nicht", erklärt Waldschmidt zunächst.
Gut fünf Minuten, und zwei deutliche Drohungen mit Beugehaft später, ist er dann doch bereit auszusagen.

Dass Ernsts Ex-Anwalt überhaupt als Zeuge aussagen muss, gehört zu jenen kuriosen Wendungen, die inzwischen fast zu einer Art Markenzeichen dieses Verfahrens geworden sind.
Ernst hatte ausgesagt, dass ihm Waldschmidt finanzielle Unterstützung aus rechtsextremen Netzwerken in Aussicht gestellt habe.
Einzige Bedingung: Er solle den Mitangeklagten Markus H. aus der ganzen Sache raushalten.
Daher habe er in seinem ersten Geständnis behauptet, den Mord an Walter Lübcke allein begangen zu haben.
Inzwischen behauptet Ernst, die Tat mit Markus H. gemeinsam geplant und ausgeführt zu haben - auch wenn der tödliche Schuss von ihm abgegeben worden sei.

Keine Unterstützung in Aussicht gestellt
In seiner ersten Vernehmung hatte Waldschmidt erklärt, von einem anonymen Anrufer über Ernsts Festnahme informiert worden zu sein und daraufhin Kontakt zu diesem aufgenommen zu haben.
Im ersten Gespräch mit seinem damaligen Mandanten habe dieser seinen Freund Habil A. als Alibi-Zeugen präsentiert.
Ernsts Alibi für den Tatabend habe sich schließlich auch mit den Aussagen seiner Frau gedeckt.

Damals sei er der Überzeugung gewesen, dass Ernst schon bald wieder auf freien Fuß komme.
Der Ehefrau des Hauptangeklagten habe er angeboten, sie nach ihrer Kündigung arbeitsrechtlich zu vertreten.
Eine Unterstützung durch "Kameraden" habe er nicht in Aussicht gestellt, betont Waldschmidt.

Erst nach dem mit ihm nicht abgesprochenen ersten Geständnis hätten er und Ernst über die Möglichkeit einer Unterstützung aus der rechten Szene gesprochen - auf Betreiben des Angeklagten, wie Waldschmidt betont.
Dieser habe ihn gebeten, dies zu prüfen.
Grundsätzlich sei es nicht so, dass er "ohne Weiteres Kontakt zur Gefangenenhilfe" herstellen könne.
Allerdings kenne er Leute, privat wie beruflich, die dies könnten.
Ernst allerdings habe er davon abgeraten.
"Wie willst du aus der rechten Szene jetzt Unterstützung bekommen, wenn Du Leute verraten hast", habe er ihn gefragt.

Waldschmidts Aussagen bewegen sich auf einem schmalen Grad.
Vieles hält im Vagen, weil er sich nicht sicher ist, ob die jeweilige Aussage noch von den Entpflichtungen seiner ehemaligen Mandanten abgedeckt ist.
Vielleicht geht es aber auch um seinen Ruf als Anwalt für "spezielle" Fälle.
In den Medien geistere "die Guru-Stellung" seiner Person in der rechten Szene herum, beklagt er in seiner Vernehmung.
Für ihn, so viel wird deutlich, stellt diese erneute Vernehmung in mehrfacher Hinsicht eine Art Manövrieren im Minenfeld dar, das er wohl gerne vermieden hätte.

Schwiegertochter hörte Schuss
Waldschmidt wird schließlich unvereidigt entlassen.
Nach ihm vernimmt der Senat noch zwei weitere Zeuginnen: Claudia R. eine Internetbekanntschaft von Markus H., die nicht viel mehr aussagen kann, als dass sie in der Tatnacht wohl WhatsApp-Nachrichten mit dem Mitangeklagten ausgetauscht hat und Charlotte Lübcke - die Schwiegertochter des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten.
Zusammen mit ihrem Mann und dem gemeinsamen Kind bewohnt sie das Obergeschoss des Wohnhauses der Familie Lübcke in Wolfhagen-Istha.
Sie gibt zu Protokoll, in der Tatnacht den tödlichen Schuss auf Lübcke gehört zu haben.
Allerdings habe sie ihn für einen explodierenden Böller gehalten.

Der Prozess wird am Donnerstag, 5. November fortgesetzt.


 
Gerichtsvollzieher und Polizei bedroht: SEK-Einsatz !

Ein 41-Jähriger hat in Aachen Polizisten und einem Gerichtsvollzieher mit Gewalt gedroht und dadurch einen Einsatz von Spezialkräften (SEK) ausgelöst.
Der Mann habe am Mittwochabend zwar zunächst die Tür geöffnet, dann die Beamten aber mit einem Stock zurückgedrückt und ihnen mit dem Tod gedroht, teilte die Polizei mit.
Die Beamten waren zur Unterstützung des Gerichtsvollziehers eingesetzt.

Nachdem die Spezialkräfte vergeblich versuchten, den Mann zur Aufgabe zu überzeugen, stürmten sie die Wohnung.
Der Tatverdächtige wurde festgenommen.
Gegen ihn wird nun wegen Bedrohung ermittelt.
Der 41-Jährige wurde bei dem Einsatz leicht verletzt und anschließend ärztlich versorgt.


 
Staatsanwalt fordert fast neun Jahre nach Messerattacke !

Die Staatsanwaltschaft hat fast neun Jahre Haft für einen Mann gefordert, der in Mannheim seine Ex-Freundin mit einem Messer getötet und sich anschließend in Suizidabsicht vom Balkon gestürzt haben soll.

Den Sprung aus dem fünften Stockwerk überlebte der damals 29-Jährige schwer verletzt; er sitzt seitdem im Rollstuhl.
Wegen Totschlags will die Anklagebehörde ihn acht Jahre und neun Monate im Gefängnis sehen.

Die Verteidigung plädierte am Donnerstag auf fünf Jahre ebenfalls wegen Totschlags und machte dabei geltend, dass der Beschuldigte zur Tatzeit im August 2019 unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden habe.

Die junge Frau wollte Sachen aus der vormals gemeinsamen Wohnung in Mannheim holen (Az: 1 Ks 400 Js 28130/19).
Das Landgericht will sein Urteil an diesem Freitag verkünden.


 
Schuldbekenntnis des Hauptangeklagten in Lübcke-Prozess !

Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat sich erneut zu seiner Schuld bekannt.
"Ich weiß nicht, wie ich das wieder gut machen kann, was ich Herrn Lübcke angetan habe, was ich der Familie Lübcke angetan habe", sagte Stephan Ernst am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

"Ich empfinde jedes Wort, was ich dazu sage, als heuchlerisch, ich weiß nicht, wie ich damit umgehen soll", antwortete Ernst mit brüchiger Stimme auf die Frage von Bundesanwalt Dieter Killmer, wie er mit der Frage der Schuld umgehen wolle.

Der 47-jährige Deutsche soll den CDU-Politiker Lübcke im Juni 2019 erschossen haben.
Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremistischen Motiv aus.
Zu der Tat hat Ernst drei unterschiedliche Geständnisse abgelegt.

An diesem Donnerstag war auch die Frau des erschossenen CDU-Politikers im Gerichtssaal anwesend.
Er bedauere auch die Folgen seiner Einstellung und seiner Tat für seine eigene Familie, sagte Ernst.
Seine Tochter habe sich von ihm abgewandt.

Zuvor wurde der 47-Jährige zu mehreren seiner Vorstrafen mit rechtsextremem Hintergrund befragt, darunter eine versuchte Sprengstoffexplosion vor einer Asylbewerber-Unterkunft.
Ernst begründete die Taten teils mit Provokationen, die von der jeweils anderen Seite ausgegangen seien.

Vor einem Messerangriff, bei dem er einen Mann türkischer Herkunft in der Bahnhofstoilette in Wiesbaden 1992 schwer verletzte, habe er sich von dem Opfer sexuell belästigt gefühlt.
Ernst erhielt eine Bewährungsstrafe.
Er habe Hass auf Ausländer empfunden, sagte der 47-Jährige.
Als Jugendlicher habe er sich das Wort "Hass" auf den Handballen geätzt.

1993 platzierte er eine selbstgebaute Rohrbombe in einem Auto vor einer Asylbewerber-Unterkunft und entzündete es.
Das Feuer konnte rechtzeitig gelöscht werden, Ernst wurde zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt.
In der Untersuchungshaft schlug er einen türkischstämmigen Mitgefangenen mit einem Stuhlbein.

In die rechte Szene kam er eigenen Angaben zufolge nach seiner Haftentlassung im Jahr 1999.
Über die NPD sei er zu freien Kameradschaften gelangt, wo es radikaler und gewaltbereit zugegangen sei.

Vor Gericht sagte er am Donnerstag, er wolle sich heute von seiner politischen Überzeugung klar distanzieren und erklärte, er habe sich an das hessische Aussteigerprogramm "Ikarus" gewendet.
2009 sei er schon einmal aus der Szene ausgestiegen.
Der Mitangeklagte Markus H. habe ihn später erneut radikalisiert und zum Thema Schusswaffen gebracht.

Dessen Verteidiger bezweifelte die Angaben.
Ernst habe entgegen seiner Aussage zum inneren Kreis der rechten Szene gehört.
Der Aufstachelung durch andere habe es da nicht bedurft.
An dem Prozesstag ging es auch um psychische Probleme, wegen derer Ernst Therapien absolvierte.


 
Sechs Männer aus der Rockerszene festgenommen !

Die Polizei hat sechs Männer aus der Lübecker Rockerszene festgenommen.
Zwei von ihnen wird schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

Die vier anderen Männer stehen im Verdacht, sich zu einem Verbrechen verabredet zu haben, wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Kiel, Axel Bieler, am Donnerstag mitteilte.

Zwei der Männer sollen den Angaben zufolge versucht haben, von einem Mann im Kreis Segeberg einen vierstelligen Geldbetrag zu erpressen.
Als sie ihr Opfer nicht angetroffen hätten, seien sie zu seinen Eltern nach Norderstedt gefahren.
Dort hätten sie unter Drohungen das Geld gefordert, hieß es.
Die Männer seien am Mittwoch festgenommen worden, sagte Bieler.

Stunden später wurden vier weitere Tatverdächtige bei einer Fahrzeugkontrolle in Hamburg vorläufig festgenommen.
Sie stünden im Verdacht, die Erpressung des ursprünglichen Opfers fortgesetzt zu haben, sagte Bieler.
Die Staatsanwaltschaft prüfe jetzt, ob sie gegen alle Männer Haftbefehle beantragen werde.


 
Nebenkläger im Halle-Prozess kritisieren Bundesanwaltschaft !

Im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle haben Vertreter von Überlebenden das Vorgehen der Bundesanwaltschaft scharf kritisiert.
Die Bundesanwaltschaft hatte einen Komplex des Anschlags als fahrlässige Körperverletzung angeklagt und nicht als versuchten Mord.

Das sei ein "Skandal", hieß es in einer Erklärung vom Donnerstag, die elf Anwälte und Anwältinnen der Nebenklage unterzeichnet hatten.

Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten.
Er scheiterte an der Tür, erschoss dann eine 40-Jährige Passantin und später einen 20-Jährigen in einem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen.

Der 28-jährige Deutsche Stephan Balliet hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien begründet.
Seit Juli läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg der Prozess, aus Platzgründen findet er aber in Magdeburg statt.
Ein Urteil wird Mitte Dezember erwartet.

Auf seiner Flucht hatte der Attentäter mit seinem Auto einen Mann angefahren und verletzt, der nun als Nebenkläger am Prozess beteiligt ist.
Die Bundesanwaltschaft hatte den Vorfall als fahrlässige Körperletzung angeklagt.
Das bezeichneten die elf Nebenklage-Anwälte als "faktische und juristische Fehleinschätzung".

Im Prozess hatte sich nach Ansicht der Vertreter des Mannes gezeigt, dass der Angeklagte bewusst und mit der Absicht ihn zu töten auf ihren Mandanten zugehalten habe, als er ihn als Schwarzen erkannt hatte.

Die Anwälte hatten deshalb beantragt, auch dafür eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht zu ziehen.
Die vorsitzende Richterin Ursula Mertens kam dem am Mittwoch nach, indem sie der Verteidigung einen entsprechenden Hinweis gab.
Die Verteidiger hatten daraufhin die Aussetzung oder Unterbrechung des Verfahrens beantragt - laut vorläufiger Bewertung von Mertens aber ohne Erfolgsaussicht.


 
Polizei findet nicht zugestellte Briefe und Pakete !

Ein 23 Jahre alter Postbote hat im oberfränkischen Wunsiedel über Monate hinweg Briefe und Pakete unterschlagen.
"Im Herbst 2019 wurde bereits gemeldet, dass der Mann Briefe nicht zustellt", sagte ein Sprecher der Polizei am Donnerstag.

Die "sehr große Menge" an Postsendungen entdeckten die Beamten aber nun erst am Freitag vergangener Woche.

Insgesamt 31 Kisten mit Briefsendungen sowie mehrere geöffnete, leere Pakete fand die Polizei in einem unbenutzten Zimmer der Post.
Dort lagerte der 23-Jährige die Sendungen aus dem Zeitraum Oktober 2019 bis Ende Dezember 2019.

Da sich bisher keine Empfänger meldeten, sei noch unklar, wie hoch der Schaden ist.


 
Ehemann getötet ? Polizei nimmt 67-Jährige fest !

In Baden-Württemberg steht eine Seniorin unter Verdacht, ihren Ehemann getötet zu haben.
Als die Polizei eintraf, war es bereits zu spät.
Die Verdächtige wurde festgenommen.

Eine 67 Jahre alte Frau aus Sulzdorf (Landkreis Donau-Ries) steht im Verdacht, ihren vier Jahre älteren Ehemann mit einem Messer getötet zu haben.
In den frühen Morgenstunden des Donnerstag war die Polizei zunächst wegen einer Ruhestörung zu dem Mehrfamilienhaus geeilt, in dem das Ehepaar wohnte.
In der betreffenden Wohnung seien Streifenpolizisten auf die Frau und ihren leblosen Gatten getroffen, teilte die Polizei mit.

Ein Notarzt habe das Leben des Mannes nicht mehr retten können.
Die Frau sei festgenommen worden.
Zu den näheren Hintergründen machte die Polizei zunächst mit Rücksicht auf die Ermittlungen keine Angaben.


 
Lübcke-Prozess: Wer ist Stephan Ernst ?

Am 27. Verhandlungstag im Lübcke-Prozess rückt die Vita des Hauptangeklagten in den Mittelpunkt des Verfahrens.
Deutlich wird, dass die von Stephan Ernst bislang präsentierte Version seines Lebenslaufs nicht so schlüssig ist, wie er sie selbst darstellt.

Es ist nicht mehr all zu viel, was Dieter Jöckel über den jungen Mann zu berichten weiß, mit dem er sich vor 25 Jahren unterhielt.
Etwa anderthalb Stunden dauerte das Gespräch seinerzeit. "Er war nicht unnahbar", erinnert sich der forensische Psychiater.
Alles in allem sei er "angenehm überrascht" gewesen über den Verlauf der Sitzung.
Denn immerhin hatte ihn das Landgericht Wiesbaden um eine Einschätzung gebeten.
Gegen den 21-Jährigen, der ihm gegenüber saß, lief damals ein Strafverfahren.

Im November 1992 soll er auf der Toilette des Wiesbadener Hauptbahnhofs einen türkischen Imam niedergestochen, wenige Monate später eine Rohrbombe in einem Pkw vor einer Asylunterkunft deponiert haben.
Im Gespräch mit ihm aber habe sich der mutmaßliche Gewalttäter kooperativ und gesprächsbereit gezeigt.
"Ich habe ihn als jungen Mann erlebt, der ganz viele Probleme hat", resümiert Jöckel, "ein stilles, aber tiefes Wasser."

25 Jahre später, im November 2020, sitzt Jöckel mit demselben Mann wieder in einem Raum: Dem Sitzungsaal 165C des Frankfurter Oberlandesgericht.
Jöckel ist Zeuge, sein Gesprächspartner von damals Hauptangeklagter im Mordfall Walter Lübcke.
An diesem 27. Prozesstag steht der Lebenslauf von Stephan Ernst, dem mutmaßlichen Mörder Walter Lübckes, im Mittelpunkt.
Jöckel und ein weiterer Gutachter aus dem Verfahren von 1995 sollen Auskunft darüber geben, wer dieser Stephan Ernst damals war.
Und damit vielleicht auch Ansätze einer Erklärung dafür liefern, wie er zu dem Menschen wurde, der er heute ist.

Fragmente einer Lebensgeschichte
Seine Sicht auf den eigenen Werdegang hatte Ernst bereits am achten Prozesstag von seinem Verteidiger Mustafa Kaplan verlesen lassen - kurz bevor sein drittes Geständnis, in dem er endgültig die Verantwortung für den tödlichen Schuss auf Walter Lübcke übernahm, ablegte.
Sie beginnt mit einem gewalttätigen, ausländerhassenden Vater, führt über schlechte Erfahrungen mit türkischstämmigen Jugendlichen, zahlreiche Gewalttaten und Jahre in der Neonazis-Szene zu einem vermeintlichen Ausstieg und dem späteren Wiedersehen mit dem Mitangeklagten Markus H., den Ernst für seine "Re-Radikalisierung" verantwortlich macht.

All das gipfelte schließlich in dem gemeinsam erdachten und ausgeführten Mordanschlag auf Lübcke.
Eine in sich konsistente Erzählung - so lange man nicht zu dezidiert nachfragt.

Einige Motive dieser Erzählung tauchen tatsächlich bereits Mitte der 90er in der Exploration durch Dieter Jöckel und zwei weitere Kollegen auf.
Das problematische Verhältnis zum Vater und die schlechten Erlebnisse mit türkischstämmigen Jugendlichen, die Ernst schon damals für seine "negative Einstellung" gegenüber "Ausländern" verantwortlich macht.
Er habe Ernst seinerzeit "nicht als politisch motivierten Täter, sondern als persönlichkeitsgestörten Täter" wahrgenommen, sagt Jöckel.

Der zweite Gutachter von damals, Jakob Gutmark, kann sich derweil tatsächlich an gar nichts mehr erinnern.
Er betritt den Sitzungssaal an diesem Dienstag nur, um fünf Minuten später wieder unvereidigt entlassen zu werden.

Nicht alles passt zusammen
Auch wenn es nur Erinnerungsfragmente sind, die Jöckel wiedergeben kann, sind sie an diesem Verhandlungstag doch von einiger Bedeutung.
Denn bei der anschließenden Befragung durch das Gericht, bezieht sich Ernst selbst immer wieder darauf.
In seiner Erzählung sind es zunächst persönliche, nicht ideologische Gründe, die ihn in der Vergangenheit zu Gewalttaten motiviert hätten.

Die Brandstiftung im Keller eines Mehrfamilienhauses 1989 - ein Racheakt, weil ihn ein dort lebender türkischer Bekannter nach einem gemeinsam begangenen Einbruch belastet habe.
Der Messerangriff auf den Imam - eine Reaktion darauf, dass dieser ihm sexuelle Avancen gemacht habe.
Die schwere Körperverletzung an einem türkischen Mitgefangenen während seiner ersten Haftstrafe - Rache für eine versuchte Erpressung.

Eine Neigung Verantwortung an andere Personen zu delegieren, liest der Verteidiger von Markus H., Björn Clemens, in Ernsts Aussagen hinein.
Eine Interpretation, die nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
Ernst hat sich eine Geschichte seiner selbst zurecht gelegt, in die vieles hineinpasst - aber nicht unbedingt alles zusammen.

Da ist etwa die Teilnahme an einer von dem führenden Neonazi-Kader Thorsten Heise organisierten Sonnenwendfeier in Thüringen, die nach Erkenntnisse des Landesamts für Verfassungsschutz im Jahr 2011 stattgefunden hat - zwei Jahre nach Ernsts vermeintlichem Ausstieg aus der Neonazi-Szene.
Ein Foto der Veranstaltung zeigt Ernst inmitten einer Gruppe einschlägig bekannter Aktivisten der rechten Szene.
"Ich kann mich an die Sonnenwendfeier erinnern", gesteht Ernst ein.
Ob sie tatsächlich 2011 stattgefunden habe, könne er nicht sagen.
Wenn ja, dann habe er allerdings nicht aus ideologischer Überzeugung teilgenommen.
Im Grunde habe es sich "um ein großes Trinkgelage" gehandelt.

Ausbruch aus der Apathie
Auch bei den heutigen Einlassungen macht Ernst einen oft zurückgenommenen, stellenweise apathischen Eindruck.
Als ob er über eine ihm im Grunde fremde Person sprechen würde und nicht über sich selbst.
Diesen Schutzschirm durchbrechen Gericht und Staatsanwaltschaft schließlich mit zwei Fragen.

"Sie hatten interessanterweise immer wieder ausländische Freunde", stellt der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel fest.
Auch Ernsts Ehefrau, habe mit ihrer Herkunft nicht dem Idealbild seiner Kameraden entsprochen.
Ob ihm das nie zu denken gegeben hätte?
"Es ist so, dass eigentlich, wenn ich so selbst zurückblicke", stottert Ernst los, "dass eigentlich das Wesentliche, wo ich... also wie ich mein Leben aufgebaut habe, sei es meine Familie, seien es die Freunde, die ich hatte...".
Dann bricht seine Stimme.
Aus dem Schluchzen schält sich mühsam das Eingeständnis, dass dieses "wirkliche Leben" wie Ernst es nennt, im Widerspruch zu seinen politischen Aktivitäten steht.

"Ich erlebe, dass Sie betroffen sind, wenn es um Ihre Familie geht, Sie dann aber sehr kontrolliert sind, wenn es um die Straftat geht, nämlich die Ermordung des Doktor Lübcke", wendet sich schließlich auch noch der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Dieter Killmer, an Ernst.
Ob er sich schon einmal mit dem Thema Schuld auseinandergesetzt habe.
Erneut kann Ernst nur unter Tränen antworten: "Ich empfinde jedes Wort, das ich dazu sage, als heuchlerisch.
Ich weiß nicht, wie ich damit umgehen soll", sagt er.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag, 10. November fortgesetzt.


 
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