Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Obdachloser in Berlin gerät in U-Bahnhof in Brand: Zwei Festnahmen !

In Berlin ist ein Obdachloser aus noch unbekannter Ursache plötzlich in Brand geraten.
Passanten eilten dem Mann zu Hilfe und löschten die Flammen.

Ein 58-jähriger Obdachloser hat am Mittwoch in Berlin schwere Brandverletzungen erlitten.
Er hat sich am späten Mittwochnachmittag mit zwei anderen Obdachlosen am Eingang eines U-Bahnhofs am Richard-Wagner-Platz in Charlottenburg aufgehalten, teilte die Polizei am Donnerstag mit.
Plötzlich ist die Kleidung des 58-Jährigen in Brand geraten, hieß es.
Passanten eilten dem Mann zur Hilfe und hätten die Flammen gelöscht, so die Polizei.

Der Mann wurde mit schwersten Brandverletzungen per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht, wie die Polizei weiter mitteilte.
Momentan sei noch völlig ungeklärt, welche Rolle die anderen beiden Obdachlosen bei dem Vorfall spielten.

Die Männer im Alter von 44 und 46 Jahren wurden demnach vorläufig festgenommen.
Bei beiden habe eine Atemalkoholkontrolle einen Wert von mehr als drei Promille ergeben.


 
Flucht vor Verkehrskontrolle: Polizei schießt auf BMW in Berlin-Neukölln !

Ein Autofahrer ist vor einer Verkehrskontrolle der Berliner Polizei im Bezirk Neukölln geflohen.
Nachdem er mehrere Unfälle baute, flüchtete er zu Fuß weiter.

Ein Autofahrer hat am Donnerstagmittag in Berlin-Neukölln versucht, vor einer Verkehrskontrolle zu flüchten, und sich eine kurze Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert.
In der Silbersteinstraße habe ein Beamter zwei Schüsse in Richtung des Motorblocks des BMW abgegeben, sagte eine Polizeisprecherin gegenüber des RBB.

Auf seiner Flucht sei der Fahrer gegen mehrere Fahrzeuge gefahren.
Nach einem Wendemanöver, von dem mehrere unverifizierte Videos auf dem Kurznachrichtendienst Twitter kursieren, rammte er ein vorausfahrendes Fahrzeug.
Anschließend ist er aus dem Auto ausgestiegen und flüchtete zu Fuß – Beamte rannten ihm hinterher.

Der Mann konnte überwältigt und festgenommen werden.
Die Silbersteinstraße war gesperrt.

Die Polizei hatte auf der Hermannbrücke eine Verkehrskontrolle eingerichtet.
Bei der Überprüfung soll der Fahrer losgerast sein.
Weitere Details waren zunächst nicht bekannt.


 
58-Jähriger geht mit Küchenbeil auf Familie los !

Ein Familienstreit in Bamberg ist derart eskaliert, dass ein Mann seine Frau und die Stiefkinder mit einem Küchenbeil bedroht hat.
Mittlerweile sitzt er in Untersuchungshaft.

Bei einem Streit hat ein Mann seine Familie in Bamberg mit einem Küchenbeil bedroht.
Ernsthaft verletzt wurde niemand.
Polizisten nahmen den 58-Jährigen fest, nun wird wegen versuchten Totschlags gegen ihn ermittelt.

Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft vom Donnerstag sitzt der Verdächtige mittlerweile in Untersuchungshaft.
Worum es bei dem Streit zwischen dem Stiefvater der Familie, seiner Frau und den Kindern am Dienstagabend ging, war zunächst unbekannt.


 
Kölner Senior (68) lag fünf Wochen tot in Wohnung !

Köln - Es ist ein Schock für die Menschen im Veedel im Riehler Tal.
Ausgerechnet dort, wo jeder jeden kennt, wo man sich noch grüßt und man sich wie in einem kleinen Dorf fühlt – ausgerechnet dort starb ein Kölner (68) und lag über fünf Wochen tot in seiner Wohnung.
Unbemerkt von den Bewohnern des gepflegten Mehrfamilienhauses.

Wegen Corona vermisste ihn niemand
Während Corona die Menschen zu Hause hält, ist auch Christian V. fast ausschließlich zu Hause.
Eine Nachbarin: „Er arbeitete sonst als Nachtwächter bei der Kölner Messe.
Man sah ihn daher sowieso selten im Haus.
Die Rollläden seiner Fenster waren immer unten, seine Klingel abgestellt, weil er nicht gestört werden wollte.“

Er feierte beim Hausfest mit
Wobei Christian V. keineswegs den Kontakt mit den Hausbewohnern vermeiden wollte.
Denn bei den jährlichen Hauspartys im Garten war er immer anwesend.
„Er war freundlich und grüßte auch immer nett“, so die Nachbarin.

Vor einigen Jahren bekam Christian V. eine neue Niere.
Daher war er Corona-Risikopatient und hatte Angst, noch rauszugehen.
Entsprechend sah man ihn gar nicht mehr.

„Weil er kaum Post erhielt, quoll sein Briefkasten auch nicht über.
Sonst hätten wir uns schon früher gewundert“, erklärt eine weitere Hausbewohnerin.
„Irgendwann, als die Corona-Lockerungen kamen, fragte dann jemand, ob wir eigentlich mal den Christian gesehen hätten.
Erst dann stellten wir fest, dass er seit Wochen von niemandem gesehen worden war.“

Daher klopften die Leute aus dem Haus gegen seine Rollläden im Erdgeschoss, dann auch gegen seine Wohnungstür – nichts.

Er starb vor Wochen einsam
Christian V. reagierte nicht.
Man war schließlich in großer Sorge und rief die Polizei.
Auch die kam nicht weiter und zog die Feuerwehr hinzu.
Die Beamten bemerkten dann auch schließlich die vielen Fliegen im Hausflur.

„Wir dachten, die kämen aus den Mülltonnen im Keller“, erklärt die Nachbarin.
Als die Retter dann eine Scheibe einschlugen und in die Wohnung eindrangen, war klar: Christian V. ist tot.

Die Menschen im Veedel ziehen Konsequenzen
Die Polizei geht davon aus, dass er vor mindestens fünf Wochen verstarb.
Seine Leiche kam in die Gerichtsmedizin, um die Todesursache zu klären.
Bislang geht man nicht von einem Verbrechen aus.
Christian V. – ein Schicksal, das die Menschen im Veedel aufgerüttelt hat.
Denn zukünftig will man mehr auf die älteren Menschen achten, erklären die Anwohner.


 
Angehörige rasten nach Urteilen gegen Volksgarten-Vergewaltiger aus !

Düsseldorf - Sie hatten offenbar mit der Gnade des Gerichts gerechnet.
Doch da hatten sich die Täter der Gruppenvergewaltigung vom Volksgarten und ihre Angehörigen gehörig geschnitten.

Für die brutale Sex-Attacke im November 2019 bekamen die vier jungen Männer zwischen 19 und 34 Jahren satte Haftstrafen.
Zwischen drei Jahren und sechs Monaten sowie acht Jahren Knast für den Haupttäter.

Täter lauerten ihrem Opfer an der S-Bahn auf und zerrten sie in den Volksgarten
Nach dem Urteil am Donnerstag (16. Juli) gab es einen Tumult bei den Angehörigen.
Eine Mutter brach in Tränen aus und ein junge Frau schrie wie wild und kickte einen Papierkorb durch die Gegend.
Deshalb mussten Wachtmeister einschreiten.

Ungewöhnlich: Mit diesem Urteil blieben die Richter sogar über den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen für eine abscheuliche Tat, die ganz Düsseldorf erschütterte.

So wurde eine 22-Jährige im November von vier Männern an der S-Bahnhaltestelle angesprochen und in den Park gezerrt.
Dort zerrissen sie die Bekleidung der jungen Frau und die drei älteren Täter vergewaltigten sie nacheinander – mehrfach.
Einer filmte die brutale Tat auch noch.

Täter versuchte die Vergewaltigung vor Gericht runterzuspielen
Auf den undeutlichen Aufnahmen ist zu hören, wie das hilflose Opfer wimmert.
Als es dem 19-Jährige zu viel wurde, alarmierte er Passanten.
Er sprach davon, dass in den Büschen eine Frau belästigt würde.
Seinen eigenen Tatbeitrag verschwieg er.
Weil sich Polizeibeamte in der Nähe des Tatortes befanden, trafen sie ein, als noch einer der Männer das Opfer weiter bedrängte.

Im Vorfeld des Prozesses hatten sich die vier jungen Männer gegenseitig beschuldigt und ihren eigenen Beitrag an der Vergewaltigung runtergespielt.
Um sich in ein gutes Licht zu stellen, erwähnte einer der Angeklagten, dass er immerhin von der Stadt mal ausgezeichnet wurde.
Wegen Zivilcourage.
Er hatte vor einigen Jahren einen Handtaschendieb aufgehalten.

Verteidigung hatte sogar Bewährungstrafen und einen Freispruch gefordert
Was dann folgte, war der vergebliche und auch schändliche Versuch, das Opfer in ein schlechtes Licht zu rücken.
Denn die junge Frau hatte bei ihrer Aussage gegenüber einer Medizinerin zugegeben, dass sie an diesem Abend noch mit einem Mann geschlafen hatte.
Das spielte aber für die Richter dann doch keine Rolle.

Nach der Verkündung kündigten die Verteidiger Revision gegen das Urteil an.
Sie hatten stattdessen milde Haft- sogar Bewährungsstrafen und einen Freispruch gefordert.
Der gesamte Prozess wurde übrigens unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch geführt, weil einer der Täter mit 19 Jahren als Heranwachsender gilt und deshalb geschützt werden sollte.


 
Oppenau: Yves R. wurde als 16-Jähriger wegen Volksverhetzung verurteilt !

Die Staatsanwaltschaft Offenburg korrigiert eine Aussage: Yves R. wurde doch wegen Volksverhetzung verurteilt.
Das geht aus einem alten Urteil hervor.

Die Frage nach einem rechtsradikalen Hintergrund des flüchtigen Yves R., der in Oppenau am Sonntag vier Polizeibeamte entwaffnete, ist den Ermittlern von Anfang an gestellt und verneint worden.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat jetzt nochmal genau hingeschaut und doch etwas gefunden.
Als Yves R. 16 Jahre alt war gab es eine Verurteilung wegen Volksverhetzung.
Seither hatte er aber keinen Konflikt mit dem Gesetz wegen politisch motivierter Straftaten.

Bisher hatte die Staatsanwaltschaft Offenburg Medienanfragen und -berichte nach einer möglichen politischen Motivation für Yves R.’s Vorliebe für Waffen und seine gesellschaftskritische Grundhaltung negativ beantwortet.
So zuletzt auch der Leiter der Staatsanwaltschaft Offenburg, Herwig Schäfer, bei der Pressekonferenz am Dienstag in Oppenau.

Diese Aussagen der Staatsanwaltschaft erfolgten, wie die Behörde in einer Pressemitteilung von Donnerstagnachmittag nun erläuterte, aufgrund des Eintrags zu Yves R. im Bundeszentralregister.
Dort liegt nach Aussage von Kai Stoffregen, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Offenburg kein diesbezüglicher Eintrag vor.

Vorstrafe nicht ins Bundeszentralregister eingetragen
Doch die Offenburger Ermittler haben sich laut Stoffregen nun auch Verfahrensakten zu den verschiedenen Vorstrafen des Gesuchten kommen lassen und haben darin eine Vorstrafe wegen Volksverhetzung aus dem Jahr 2005 gefunden, als Yves Rauch 16 war.

Warum diese Vorstrafe nicht den Weg ins Bundeszentralregister gefunden hat, der Eintrag in diesem Fall fehlerhaft ist, entzieht sich derzeit der Kenntnis der Offenburger Staatsanwaltschaft.
"Es wurde nicht eingetragen", kann Kai Stoffregen die ursprünglichen Angaben seiner Behörde in diesem Punkt korrigierend vorerst nur feststellen.

Politisch motivierte Straftat liegt 15 Jahre zurück
Die Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit: "Durch das Beiziehung der Verfahrensakte konnte nun nachträglich festgestellt werden, dass der Beschuldigte nicht – nur – im Jahr 2004 durch das Amtsgericht Freiburg – wie aus dem Bundeszentralregister ersichtlich – wegen versuchten Diebstahls in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von acht Monaten mit Bewährung verurteilt worden war, sondern dass er durch das Landgericht Freiburg, das über die Berufung gegen drei verschiedene gegen den Beschuldigten ergangene Urteile zu befinden hatte, im Januar 2005 unter anderem auch wegen Volksverhetzung zu der vorgenannten Jugendstrafe von acht Monaten mit Bewährung verurteilt worden war".

Bombenattrappe sollte Erzieher erschrecken
Möglicherweise handelt es sich um eine Jugendsünde des Gesuchten, da, wie die Staatsanwaltschaft erklärt, es in den vergangenen 15 Jahren "keine bekannten Verfahren wegen politisch motivierter Straftaten" hatte.

Bei der Verurteilung wegen Volksverhetzung ging es darum, dass der 15-Jährige im Jahr 2004 das für die Öffentlichkeit sichtbare Schild eines Jugendwerks durch Entfernen und Hinzufügen von Buchstaben veränderte, dass die Aufschrift des Schildes anschließend die Worte "Juden weg" enthielt.
Aus der Urteilsbegründung ergebe sich allerdings auch, dass der Beschuldigte damals eine Bombenattrappe gefertigt hatte, um seinen Erziehern in dem Jugendwerk Angst zu machen.

Verfahrensakten von 2004 dokumentieren rechtsradikale Gesinnung
Aus dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom November 2004 ergibt sich darüber hinaus, dass während des Aufenthalts in dem Jugendwerk teils eine rechtsradikale Gesinnung zum Ausdruck gekommen sei, unter anderem durch Verwendung von Hakenkreuzen und SS-Symbolen sowie judenfeindliche Äußerungen.

Die verhängte Jugendstrafe von 8 Monaten mit Bewährung wurde nach einer stabilen Phase des Beschuldigten, in welcher er unter anderem eine Schulausbildung nachholte, Anfang des Jahres 2007 durch das Gericht erlassen.
In der Folgezeit wurden – soweit derzeit für die Staatsanwaltschaft ersichtlich – keine weiteren Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Straftaten gegen den Beschuldigten mehr geführt.


 
Duisburg Hauptbahnhof: Mann zofft sich mit 27-Jährigen - als er die Rolltreppe verlässt, wird es bestialisch !

Duisburg/Düsseldorf - Was für ein Gewaltausbruch in Duisburg!

Am Hauptbahnhof Duisburg ist ein verbaler Streit völlig eskaliert, ist damit ausgeartet, dass ein Mann (27) einem anderen brühend heißen Kaffee ins Gesicht geschüttet hat.

Mann reagiert auf Corona-Hinweis mit Drohung
Der 27-Jährige hat sich am Mittwochmorgen laut Polizei auf der Rolltreppe runter in die Halle des Hauptbahnhofs Duisburg an einen 30-Jährigen vorbeigedränelt.
Dieser hatte den Drängler darum gebeten, den Mindestabstand aufgrund von Corona einzuhalten.

Doch der Drängler ist da schon ausgetickt, hat seinen Kontrahenten nur beleidigt und gesagt, dass er unten auf ihn warten würde.

Kontrahenten Kaffee ins Gesicht geschüttet
Als das spätere Opfer dann am Ende der Rolltreppe am Täter vorbeigegangen ist, hat er bestialisch reagiert – und ihm heißen Kaffee ins Gesicht geschüttet, um dann zu fliehen!

Das Opfer ist hinterher gelaufen, konnte noch sehen, wie der Täter in den Regionalexpress in Richtung Düsseldorf gestiegen war.
Danach ist er zur Bundespolizei gegangen, hat den Täter angezeigt.
Seine Verbrühung wolle er sich von einem Arzt attestieren lassen.

Täter in Düsseldorf geschnappt
Nach dem Täter ist gefahndet worden, zunächst ohne Erfolg.
Am Donnerstagmorgen dann haben Bundespolizisten erneut Ausschau nach dem Täter gehalten.
Treffer!
Im Hauptbahnhof Düsseldorf konnte er ohne Zweifel erkannt und identifiziert werden.


 
Streit um Parkplatz: 20-Jähriger durch Messerstich verletzt !

Ein Streit um einen Parkplatz ist in der Innenstadt von Lüdenscheid bis hin zu einer schweren Verletzung durch einen Messerstich eskaliert.
Beteiligt waren nach Polizeiangaben am Donnerstagabend zwei 20 und 44 Jahre alte Autofahrer.

Sie hatten sich demnach denselben Parkplatz auserkoren, konnten sich aber nicht einigen, wer in die Lücke darf.
Eine zunächst verbale Auseinandersetzung endete schließlich mit einem Stich.

Der 20-Jährige kam ins Krankenhaus.
Der tatverdächtige 44-Jährige wurde nach einer Vernehmung wieder entlassen.
Gegen ihn wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.


 
Junge misshandelt und getötet: Lebenslang für Stiefvater !

Geschlagen, getreten und dann erwürgt - nach dem Tod eines grausam misshandelten Fünfjährigen bleibt es bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe für seinen Stiefvater.
Zu dieser Entscheidung kam am Freitag das Landgericht Mönchengladbach, das den Fall zum dritten Mal verhandelt hatte, wie ein Sprecher mitteilte.
Die Tat sei erneut als Totschlag in einem besonders schweren Fall gewertet worden.

Der heute 30-Jährige war 2017 das erste Mal zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Nach einer Teil-Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof folgte eine zweite Entscheidung über das Strafmaß - es lautete erneut lebenslänglich.
Nach der erneuten Revision mussten die Richter nun abermals darüber entscheiden.

Der Mann hatte den Jungen im Oktober 2016 durch Schläge und Tritte im Kinderzimmer innerlich sehr schwer verletzt und schließlich erwürgt.
An seiner Schuld hatten auch die obersten deutschen Strafrichter keine Zweifel gezeigt.

Aber ein besonders schwerer Fall des Totschlags setze voraus, dass das Verschulden des Täters außergewöhnlich groß sei, argumentierten sie.
Es müsse ebenso schwer wiegen, wie das eines Mörders.

Nach Angaben des Sprechers legte der Angeklagte am Freitag erstmals vor Gericht ein Geständnis ab.
Unter dem Strich überwog aus Sicht der Richter aber die Grausamkeit und die Verwerflichkeit, mit der er bei der Tat vorgegangen war.


 
Rheda-Wiedenbrück: Proteste bei Tönnies - Warnungen vor Verkehrsbehinderungen !

Die Wiederaufnahme des Schlacht- und Zerlegebetriebs bei Deutschlands Marktführer Tönnies in Rheda-Wiedenbrück wird am Freitag von mehreren Demonstrationen begleitet.
Die Polizei rief ortskundige Autofahrer am Freitag dazu auf, die Firmenzentrale am Nachmittag weiträumig zu umfahren.

Es müsse mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden, die Polizei sei mit starken Kräften im Einsatz, hieß es bei Twitter.
Mehrere Initiativen, darunter Klima- und Tierschützer, hatten zu Protesten aufgerufen.
Für die Gegenseite riefen Landwirte zu einem Grillen vor der Firmenzentrale auf, um ihre Zustimmung zum Neustart des Betriebs auszudrücken.

Tönnies hatte nach einem seit Mitte Juni verhängten Produktionsstopp am Donnerstag wieder die ersten 8000 Schweine geschlachtet.
Am Donnerstagabend hob die Stadt Rheda-Wiedenbrück auch eine Verfügung zum Stopp der Zerlegung auf.

Deutschlands größter Schlachtbetrieb war in die Kritik geraten, nachdem rund 1400 der Arbeiter positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Um die Ausbreitung zu verhindern, gab es zeitweise für die Bewohner der Kreise Gütersloh und Warendorf wieder verschärfte Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen.


 
Prozess gegen "Brummi-Andi" wird neu aufgerollt !

Vor dem Landgericht Aachen wird seit Freitag ein Prozess gegen den Serienstraftäter "Brummi-Andi" neu aufgerollt.
In erster Instanz war der heute 35-Jährige im vergangenen Jahr wegen 20 Straftaten zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil im Revisionsverfahren zum Teil aber aufhob, muss nun eine andere Strafkammer den Fall neu verhandeln.
Zu Beginn des Prozesses schwieg der 35-Jährige.

Bereits als Jugendlicher hatte der Mann mit gestohlenen Lastwagen Spritztouren unternommen und dabei im Alter von 14 Jahren einen Polizisten getötet, als er mit einem Lastzug in den Niederlanden eine Straßensperre durchbrach.
Die Boulevardpresse nannte ihn deswegen "Brummi-Andi".
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn 2001 zu vier Jahren Jugendstrafe.
Danach wurde er auch wegen weiterer Straftaten mehrfach rechtskräftig verurteilt.

Anfang Januar des vergangenen Jahres war er unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, Geldfälschung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden.
Die damals im Raum stehende Sicherungsverwahrung verhängten die Richter nicht.
Aus ihrer Sicht war es zu diesem Zeitpunkt zu früh, um von einem Hang zu erheblichen oder gefährlichen Straftaten zu sprechen.

Die Bundesrichter monierten allerdings bei vereinzelten Taten die Urteilsgründe, bei einigen anderen das Strafmaß.
In dem neuen Prozess müssen die Richter zu einer neuen Gesamtstrafe kommen, die aus den Einzelstrafen gebildet wird.
Acht Verhandlungstage sind angesetzt, der letzte ist für den 11. September terminiert.


 
Rechte Drohbriefe an Promi-Frauen: Neuer Polizeichef soll „NSU 2.0“-Affäre aufklären !

Die Spur der rechtsextremen Droh-Mails mit dem Absender „NSU 2.0“ führt zur hessischen Polizei.
Nachdem deren Chef Udo Münch (64) wegen des Skandals zurücktreten musste, wurde nun mit Roland Ullmann (62) ein Nachfolger ernannt.
Der neue Polizeipräsident soll die Aufklärung der Affäre vorantreiben.

Die verstörenden Schreiben gingen an viele Promi-Frauen in Deutschland: ZDF-Moderatorin Maybrit Illner, „taz“-Autorin Hengameh Yaghoobifarah, Kabarettistin Idil Baydar und mehrere Politikerinnen der Linkspartei erhielten Todesdrohungen von Rechtsextremisten.
Persönliche Daten der Betroffenen sollen zumindest in einigen Fällen zuvor von hessischen Polizeicomputern aus abgefragt worden sein.

Was haben Fahnder mit den Drohungen zu tun?
Dieser Frage muss nun der neue hessische Polizeichef Ullmann nachgehen.
Der bisherige Präsident des Präsidiums Südosthessen wurde am Freitag von Innenminister Peter Beuth (CDU) öffentlich vorgestellt.
Ullmann übernehme das Amt „in einer sehr schweren Stunde“, sagte der Minister.
Gemeinsam stellten sie einen Maßnahmenkatalog vor.

Experten-Kommission wird eingesetzt
Neben einer verbesserten Betreuung von Bedrohungsopfern, der bereits erfolgten Einsetzung des Sonderermittlers Hanspeter Mener und der Erteilung neuer Zugangsdaten für die polizeiinternen Computersysteme soll eine unabhängige Experten-Kommission „die Strukturen in der Polizei untersuchen“.
Jegliches Fehlverhalten müsse „unvoreingenommen, vorbehaltlos und vollumfänglich“ geprüft werden, sagte Polizeichef Ullmann.

Das Experten-Gremium soll zudem klare Handlungsempfehlungen aussprechen.
Ziel sei es, verlorenes Vertrauen in die hessische Polizei zurückzugewinnen.


 
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