Oppenau: Yves R. wurde als 16-Jähriger wegen Volksverhetzung verurteilt !
Die Staatsanwaltschaft Offenburg korrigiert eine Aussage: Yves R. wurde doch wegen Volksverhetzung verurteilt.
Das geht aus einem alten Urteil hervor.
Die Frage nach einem rechtsradikalen Hintergrund des flüchtigen Yves R., der in Oppenau am Sonntag vier Polizeibeamte entwaffnete, ist den Ermittlern von Anfang an gestellt und verneint worden.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat jetzt nochmal genau hingeschaut und doch etwas gefunden.
Als Yves R. 16 Jahre alt war gab es eine Verurteilung wegen Volksverhetzung.
Seither hatte er aber keinen Konflikt mit dem Gesetz wegen politisch motivierter Straftaten.
Bisher hatte die Staatsanwaltschaft Offenburg Medienanfragen und -berichte nach einer möglichen politischen Motivation für Yves R.’s Vorliebe für Waffen und seine gesellschaftskritische Grundhaltung negativ beantwortet.
So zuletzt auch der Leiter der Staatsanwaltschaft Offenburg, Herwig Schäfer, bei der Pressekonferenz am Dienstag in Oppenau.
Diese Aussagen der Staatsanwaltschaft erfolgten, wie die Behörde in einer Pressemitteilung von Donnerstagnachmittag nun erläuterte, aufgrund des Eintrags zu Yves R. im Bundeszentralregister.
Dort liegt nach Aussage von Kai Stoffregen, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Offenburg kein diesbezüglicher Eintrag vor.
Vorstrafe nicht ins Bundeszentralregister eingetragen
Doch die Offenburger Ermittler haben sich laut Stoffregen nun auch Verfahrensakten zu den verschiedenen Vorstrafen des Gesuchten kommen lassen und haben darin eine Vorstrafe wegen Volksverhetzung aus dem Jahr 2005 gefunden, als Yves Rauch 16 war.
Warum diese Vorstrafe nicht den Weg ins Bundeszentralregister gefunden hat, der Eintrag in diesem Fall fehlerhaft ist, entzieht sich derzeit der Kenntnis der Offenburger Staatsanwaltschaft.
"Es wurde nicht eingetragen", kann Kai Stoffregen die ursprünglichen Angaben seiner Behörde in diesem Punkt korrigierend vorerst nur feststellen.
Politisch motivierte Straftat liegt 15 Jahre zurück
Die Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit: "Durch das Beiziehung der Verfahrensakte konnte nun nachträglich festgestellt werden, dass der Beschuldigte nicht – nur – im Jahr 2004 durch das Amtsgericht Freiburg – wie aus dem Bundeszentralregister ersichtlich – wegen versuchten Diebstahls in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von acht Monaten mit Bewährung verurteilt worden war, sondern dass er durch das Landgericht Freiburg, das über die Berufung gegen drei verschiedene gegen den Beschuldigten ergangene Urteile zu befinden hatte, im Januar 2005 unter anderem auch wegen Volksverhetzung zu der vorgenannten Jugendstrafe von acht Monaten mit Bewährung verurteilt worden war".
Bombenattrappe sollte Erzieher erschrecken
Möglicherweise handelt es sich um eine Jugendsünde des Gesuchten, da, wie die Staatsanwaltschaft erklärt, es in den vergangenen 15 Jahren "keine bekannten Verfahren wegen politisch motivierter Straftaten" hatte.
Bei der Verurteilung wegen Volksverhetzung ging es darum, dass der 15-Jährige im Jahr 2004 das für die Öffentlichkeit sichtbare Schild eines Jugendwerks durch Entfernen und Hinzufügen von Buchstaben veränderte, dass die Aufschrift des Schildes anschließend die Worte "Juden weg" enthielt.
Aus der Urteilsbegründung ergebe sich allerdings auch, dass der Beschuldigte damals eine Bombenattrappe gefertigt hatte, um seinen Erziehern in dem Jugendwerk Angst zu machen.
Verfahrensakten von 2004 dokumentieren rechtsradikale Gesinnung
Aus dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom November 2004 ergibt sich darüber hinaus, dass während des Aufenthalts in dem Jugendwerk teils eine rechtsradikale Gesinnung zum Ausdruck gekommen sei, unter anderem durch Verwendung von Hakenkreuzen und SS-Symbolen sowie judenfeindliche Äußerungen.
Die verhängte Jugendstrafe von 8 Monaten mit Bewährung wurde nach einer stabilen Phase des Beschuldigten, in welcher er unter anderem eine Schulausbildung nachholte, Anfang des Jahres 2007 durch das Gericht erlassen.
In der Folgezeit wurden – soweit derzeit für die Staatsanwaltschaft ersichtlich – keine weiteren Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Straftaten gegen den Beschuldigten mehr geführt.