Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Krass, was Bonner Reinigungskraft beim Putzen alles klaute !

Bonn - Diese Reinigungskraft putzte offenbar nicht wie der Teufel, sondern klaute wie ein Rabe!

Schmuck, Uhren, Münzen und sogar Wandgemälde: Die Polizei staunte nicht schlecht, als sie im Oktober letzten Jahres die Wohnung eines 28-Jährigen in Bonn-Ippendorf durchsuchte.
Der Mann stand im Verdacht, während seiner Arbeit als Reinigungskraft in privaten Haushalten zahlreiche Wertgegenstände gestohlen zu haben.
Der Putzmann war im Raum Bonn/Köln/Leverkusen tätig.

Polizei veröffentlichte jetzt die Gegenstände
Die Polizei stellte damals zahlreiches potenzielles Diebesgut sicher, konnte die Gegenstände aber bislang noch keiner Straftat zuordnen.
Deshalb suchen die Ermittler jetzt die Eigentümer, in dem sie auf der Internetseite bonn.polizei.nrw Fotos der Wertsachen veröffentlichten.


Wer sein Eigentum wiedererkennt, meldet sich bitte beim Kriminalkommissariat 36 unter [email protected] oder Telefon 0228/150.


 
Ehemann unter Totschlagsverdacht: Knochen von Vermisster auf Mülldeponie gefunden !

Auf einer Mülldeponie hat die Polizei Knochen einer seit Oktober vermissten Frau aus Frankfurt gefunden.
Ihr Mann soll sie getötet haben.


Im Fall einer vermissten Frau aus Frankfurt-Nied ist die Polizei auf der Suche nach sterblichen Überresten im Müll des Deponieparks Flörsheim-Wicker (Main-Taunus) fündig geworden.
Bei umfangreichen Durchsuchungen eines etwa 20.000 Tonnen großen Schlackebergs wurden Menschenknochen gefunden, wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte.

DNA-Untersuchungen bestätigten, dass es sich um Knochen der bereits seit dem 23. Oktober vermissten 43-Jährigen handelt.

Blutspuren in der Wohnung
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den 37 Jahre alten Ehemann, die Frau in der Nacht zum 24. Oktober in der gemeinsamen Wohnung getötet zu haben.

Der Verdacht gründe sich auf seine widersprüchlichen Angaben und auf Blutspuren, die in der Wohnung gesichert wurden, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte.
Im Zuge der Ermittlungen hatte es laut Polizei Hinweise gegeben, dass der Leichnam "möglicherweise in den Abfallkreislauf gelangt" sei.

Gegen den 37-Jährigen wird weiter wegen Verdachts des Totschlags ermittelt.
Der Mann sitzt seit Mitte November in Untersuchungshaft.
Er soll seine Frau getötet haben, um frei für seine neue Beziehung zu sein.
Gestanden hat er die Tat bislang nicht.

Bereits 2015 Knochenteile auf Deponie gefunden
Die Suche nach Leichenteilen auf der Deponie in Flörsheim-Wicker hatte für die Polizei in einem anderen Fall 2015 schon einmal zum Erfolg geführt.
Damals wurden dort Knochenteile einer getöteten 22-Jährigen gefunden.
Ihr damals 23 Jahre alter Ex-Freund hatte eine Woche nach ihrem Verschwinden gestanden, sie umgebracht und ihre Leiche in den Hausmüll gesteckt zu haben.

Das Landgericht Frankfurt verhängte wegen Totschlags eine Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten gegen ihn.
Anhaltspunkte, die Tat als Mord einzustufen, sah das Gericht nicht.
Auch der Umstand, dass der Mann die Leiche in die Mülltonne geworfen hatte, wurde ausdrücklich nicht strafverschärfend gewertet.
"Spuren verwischen darf jeder Täter", sagte der Vorsitzende Richter.


 
Mann baut Unfall und hat keinen Führerschein - seit 1991 !

Ein Autofahrer in Dresden ist zu schnell unterwegs und kommt von der Fahrbahn ab.
Bei einer anschließenden Kontrolle stellt die Polizei fest, dass er seinen Führerschein vor 29 Jahren verloren hatte.

Durch einen Unfall ist am Montag in Radeberg nahe Dresden ein Mann aufgeflogen, der seit 29 Jahren ohne Führerschein unterwegs war.
Wie die Polizei mitteilte, war der 47-Jährige am Morgen offenbar wegen unangepasster Geschwindigkeit mit seinem Pkw von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt.
Dabei verletzte sich der Mann leicht.

Allerdings konnte er auf Verlangen der Polizeibeamten keine Fahrerlaubnis vorzeigen.
Diese war dem 47-Jährigen bereits 1991 wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss abgenommen worden.
Den Angaben zufolge hatte er seither keinen neuen Führerschein beantragt.

Gegen ihn wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen ermittelt.
Seinen Wagen kann er ohnehin nicht mehr nutzen: Laut Polizei entstand an dem Pkw ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von 3.500 Euro.


 
Neuer Hinweis eingegangen: Polizei gräbt nach Leiche - nach 63 Jahren !

1957 verschwindet ein Mann in Niedersachsen.
Der Fall wird nie geklärt. 63 Jahre später erhält die Polizei einen neuen Hinweis – und stellt ein Grundstück auf den Kopf.


Mit Grabungsarbeiten auf einem Acker hat die Polizei im Emsland Ermittlungen zu einem über 60 Jahre alten Vermisstenfall wieder aufgenommen.
Vermutet wird, dass ein 1957 als verschwunden gemeldeter Mann Opfer eines Tötungsdeliktes wurde, das bisher nicht aufgeklärt wurde.
Wie eine Sprecherin der Polizei berichtete, gruben Experten an diesem Dienstag auf dem landwirtschaftlichen Grundstück bei Schapen.

Ende Dezember habe es von einem 84 Jahre alten Mann sehr vage Hinweise auf eine Gewalttat gegeben.
Der Senior könnte möglicherweise an der Tat beteiligt gewesen sein.
Die Angaben des Mannes wiesen Parallelen zu dem ungeklärten Vermisstenfall auf.

Ein Ergebnis der Grabungen gab es zunächst nicht.
"Die Kollegen erhoffen sich weiter, Indizien für die Richtigkeit der Angaben zu finden", sagte die Polizeisprecherin.


 
Tod nach Messerstichen: Notwehr und Freispruch !

Nach dem Tod eines jungen Mannes in Uelzen hat das Landgericht Lüneburg den Täter am Dienstag freigesprochen.
Der 37-Jährige habe in Notwehr gehandelt, als er sich im Oktober vergangenen Jahres am Busbahnhof der Kreisstadt gegen die Attacke eines zehn Jahre jüngeren Mannes gewehrt habe.

Deswegen habe das Gericht den Mann freigesprochen, sagte Gerichtssprecher Nicolas Uwe Vollersen.
Der 37-Jährige war von dem späteren Opfer mit einer Flasche attackiert worden.

Der Mann wehrte sich und stach mit einem Klappmesser zu.
Der 27-jährige Angreifer starb wenige Tage später an den Stichen.
Der Täter wurde damals noch am Tatort festgenommen.


 
Krasse „Militär-Aktion”: Zwei Bundeswehr-Soldaten rauben Kölner Arzt aus !

Köln - Soldat sei sein Traumberuf gewesen, doch diesen kann der Leverkusener (21) nun vergessen.
Mit seinem Ausbilder hat der Mann einen irren Raubplan geschmiedet, das Ziel der „militärischen Operation“, wie sie es nannten, war ein Kölner Hausarzt (60) im Kölner Stadtteil Klettenberg.
Seit Dienstag muss sich der 21-Jährige mit Komplizen vor dem Landgericht verantworten.

Ausbilder wollte mit Soldat Raub begehen
Der Ausbilder habe sich immer wieder Geld bei ihm geliehen, bis er gefragt habe, ob man nicht mal einen „Job“ machen könnte, um eine große Summe zu verdienen.
Der Soldat fragte im Bekanntenkreis rum; einer, mit dem er mal gekifft habe, hätte dann den Hinweis auf den Kölner Hausarzt gegeben.
In dessen Haus in Klettenberg sei viel zu holen, hieß es.

Eigentlich habe er bei der Tat nicht mitmachen wollen, sagte der Angeklagte, dann habe er sich aber Paragraph 12 des Soldatengesetzes vor Augen geführt: „Pflicht zur Kameradschaft.“
Er sei dann mit dem Ausbilder zu der Adresse gefahren; sieben Stunden hätte man im Nachbargarten gewartet, bis der Arzt seine Terrasse betreten habe.
Sein Ausbilder „Sprung auf, Marsch, Marsch“ gerufen, er sei dann auf die Zielperson zu, habe mit dem Arzt gerangelt.
Der Ausbilder habe ihn unterstützen sollen, habe ihn aber im Stich gelassen.
Das habe ihn sehr enttäuscht …

Soldat nach Flucht in Park festgenommen
Aufgrund der erheblichen Gegenwehr des Arztes sei er dann geflüchtet, später von der Polizei in einem Park festgenommen worden; in U-Haft kam er nicht.
Er habe ein paar Tage später den Namen des Komplizen der Polizei offenbart und sich seinem Arbeitgeber anvertraut.
Kurz darauf sei er aus dem Militärdienst ausgeschieden, „ich mache jetzt eine Ausbildung zum Lokführer.“

Vor dem Landgericht legte der Mann ein umfangreiches Geständnis ab.
Sein Anwalt sagte, sein Jobtraum sei zerplatzt, immerhin sei der 22-Jährige bereits Obergefreiter gewesen.
Für die Tat vom Oktober 2017 drohen dem Angeklagten mehrere Jahre Gefängnis.

Kölner Hausarzt wurde in Klettenberg schon einmal ausgeraubt
Der Hausarzt war bereits fünf Monate zuvor zum Opfer eines Raubüberfalls geworden, den zwei weitere Angeklagte (21, 23) begangen haben sollen.
Hier wurde der Mediziner gefesselt und mit dem Tode bedroht, sodass er den Schlüssel zu seinem Tresor rausrückt.
Die Täter erbeuteten Bargeld, Schmuck und Medikamente.
Wert der Beute: 13.000 Euro.

Der Hausarzt wurde nicht zufällig zum Opfer.
Er war selbst in kriminelle Geschäfte verwickelt, soll gegen Bezahlung gefälschte Krankschreibungen ausgestellt haben.
Das Kölner Landgericht hatte den Mann vergangenen Februar zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt.


 
Sugar-Daddy-Prozess in Bonn: Kronzeugin (31) in Psycho-Klinik eingeliefert !

Bonn - Am Dienstag sollte der sogenannte Sugar-Daddy-Prozess vor dem Landgericht weitergehen.
Der Verhandlungstag wurde ausgesetzt: Die Kronzeugin sei erkrankt, hieß es offiziell.
zu erfahren war jedoch: Die 31-jährige Angeklagte soll in einer Psycho-Klinik untergebracht worden sein.

Dort soll sie voraussichtlich bis zum 27. Januar bleiben.
Wo sich die Klinik befindet, wurde nicht bekannt.
Denn die 31-Jährige muss um ihr Leben fürchten, befindet sich im Zeugenschutzprogramm.
Es ist davon auszugehen, dass sie auch am Krankenbett bewacht wird.
Am 28. soll der Prozess weitergehen.
So zumindest die Planung.

„Die Angeklagte hat sich in ihrem Lügengeflecht verrannt.
Ich glaube ihr gar nichts mehr“, erklärte Michael Hakner, einer der Verteidiger der beiden Mitangeklagten.

Kronzeuge hat Mitangeklagten schwer belastet
Die Kronzeugin hatte ihre mutmaßlichen Komplizen schwer belastet.
Doch bereits bei ihrer Aussage letzte Woche hatte sich die 31-Jährige in Widersprüche verwickelt und sich durch konkrete Nachfragen der Richterin in die Enge getrieben gefühlt.
Nach fast vier Stunden Befragung hatte sie genug.
„Ich habe im Moment mein Limit erreicht“, erklärte sie und verweigerte eine weitere Befragung.

Zunächst hieß es sogar, dass sie gar nichts mehr sagen wolle.
Später erklärte ihre Verteidigerin, ihre Mandantin werde weitere Fragen beantworten, aber nur von ihrem Anklageplatz aus: geschützt in einem Glaskasten, zwischen zwei Panzerglasscheiben.

Zwei bewaffnete LKW-Beamte postierten sich hinter Zeugenstuhl
Den Glaskasten, der zu ihrem Schutz im Saal 0.15 aufgebaut worden war, hatte die Frau vor einer Woche nur zögernd verlassen und auf dem Zeugenstuhl Platz genommen.
Neben sie setzten sich ihre beiden Verteidiger, dahinter postierten sich zwei Beamte des Landeskriminalamts (LKA), die Waffen nur schlecht unter Hemd und Jacke verborgen.
Weitere Polizisten und Justizwachtmeister hielten sich im Hintergrund auf.

Grund: Die 31-jährige Frau wurde zu ihrer Sicherheit ins Zeugenschutzprogramm des LKA aufgenommen, weil sie bereit ist, gegen ihre beiden Mitangeklagten auszusagen.
Die drei sollen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, von einem Geschäftsmann (50) aus dem Sauerland 1,6 Millionen erpresst haben.

Kronzeugin schildert Kontaktaufnahme mit dem solventen Geschäftsmann
Im Jahre 2014, erzählte die Kronzeugin, in der Aussage gelegentlich ausweichend und unkonkret, habe sie den Unternehmer über eine sogenannte „Sugar Daddy“-Plattform kennengelernt, auf der ältere Herren („Sugar Daddy“) Kontakt zu jüngeren Frauen („Sugar Baby“) suchen, die sie in der Regel für Sex bezahlen.
Die beiden schrieben sich anfangs, dabei soll er wohl, was sein Aussehen anging, „nicht die Wahrheit“ gesagt haben, wie sie beim ersten Treffen in einem Kölner Hotel feststellte: Er war offenbar kein Adonis.

Er gab ihr für eine erste Dienstleistung 1200 Euro, dann wurde eine Vereinbarung geschlossen, nach der er ihr 200 bis 300 Euro pro Monat zukommen lassen sollte: „Für ihn war das wenig“.

Kompromittierendes Foto mit Schweinemaske aufgetaucht
„Sugar Daddy“ sorgte dafür, dass „Sugar Baby“ ihre kleine Wohnung oberhalb einer Disco in der Bonner City verließ und in eine größere nebenan zog, später mietete er ihr eine Unterkunft in Troisdorf, kaufte die Möbel.
Sie trafen sich mindestens einmal in der Woche, mal bei ihr, oft in Luxushotels in Köln oder Düsseldorf.
„Er hatte sehr viele Wünsche“, und sie habe für Geld „Sachen machen müssen, die ich sonst nicht mache“.
In den Gerichtsakten gibt es ein Foto, das den Liebhaber in Schweinemaske und mit Hundeleine zeigen soll.
Das kompromittierende Bild hatte sie mit ihrem Handy gemacht, auch er fotografierte sie nackt.

Noch während die Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmer lief, traf die Gespielin im März 2015 auf dem Bertha-von-Suttner-Platz den mitangeklagten 27-Jährigen, der sie jetzt bei der Aussage von seinem Platz aus grinsend fixierte.
„Ich war verliebt“, erinnerte sie sich, sie hätten „zwei bis drei intensive Wochen“ verbracht.
Auf die Frage, was er mache, habe er geantwortet, „ein bisschen Türsteherei“ und von seiner Fußballkarriere erzählt.
Später habe sie erfahren, dass er Zuhälter war.

Opfer war für Betrügerbande ein „Jackpot“
Er und sein Kumpel, der dritte, 36 Jahre alte Angeklagte, fanden schließlich auf ihrem Handy den Chatverkehr mit „Sugar Daddy“.
Ein Blick ins Internet zeigte ihnen, wer der Liebhaber war, ein solventer Unternehmer.
Die Zeugin: „Ein Jackpot, was ich da für einen Mann am Start hatte“, soll der 27-Jährige gesagt haben und dann sollen die Idee entstanden sein, die Geldquelle abzuschöpfen.
Dafür gaukelten sie ihm nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vor, dass „Sugar Baby“ von einer Rockerbande festgehalten werde und drohten, ihr einen Finger abzuschneiden, wenn er nicht zahle.
Er folgte.
Zuerst waren es 80.000 Euro, dann 150.000 Euro, dann 250.000 Euro.

Sie nahm das Geld in Empfang, mal im Briefumschlag, mal in einer schwarzen Banktasche, und soll es an die beiden Männer übergeben haben.
Die genaue Summe will sie nicht gekannt haben.
Später überwies das Opfer monatlich 3000 bis 4000 Euro auf ihr Konto, die sie in Luxusartikel umgesetzt haben soll.

Kronzeugin wurde vier Stunden lang befragt
„Warum haben Sie mitgemacht?“, wollte die Richterin wissen.
„Ich habe irgendwann nur noch funktioniert“, so die Zeugin.
Sie habe vor allem Angst um ihre Familie gehabt, Angst auch davor, dass Vater und Mutter erführen, dass sie als Prostituierte unter anderem in Clubs in der Schweiz gearbeitet habe und es Nacktbilder von ihr gebe.


 
Keine Haftverschonung - Clan-Chef „Patron Miri“ bleibt im Knast !

Berlin: Weil er gegen Meldeauflagen verstieß, sitzt „Patron Miri“ (38) seit einigen Tagen in Haft.
Er verzichtete vor Gericht, einen Antrag auf Haftverschonung zu stellen, schwieg vor Gericht.

Krimineller Clan-Chef bleibt in Haft: Die Berliner Unterweltgröße Ahmad „Patron Miri“ A. (38) verzichtete am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten darauf, Haftverschonung zu beantragen.
Der Musikmanager sitzt seit einigen Tagen hinter Gittern, weil er gegen Meldeauflagen verstieß.

Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem Clan-Chef unter anderem gefährliche Körperverletzungen, Waffenbesitz und Sachbeschädigung vor (Aktenzeichen 229 Ls 22/19).
Am 6. November 2017 soll er kurz vor Mitternacht mit zwei Männern bei der Ex-Freundin eines Rappers in der Barfussstraße (Wedding) die Wohnungstür eingetreten und die Frau mit einem Holzknüppel verletzt haben.

Am 24. Februar 2019 soll der Clan-Chef laut Anklage in den frühen Morgenstunden vor einer Nachtbar in der Rosmarinstraße (Mitte) einem Tanzlehrer ins Gesicht geschlagen haben.
Dieser zog sich dabei eine stark blutende Kopfwunde zu und kam mit Schädelhirntrauma ins Krankenhaus.

Opfer revidiert seine Aussage
Im Prozess schwieg der Musikmanager am Dienstag zu den Vorwürfen.
Die überfallene Ex-Freundin (30) des Rappers blieb bei ihrer Zeugenaussage.
„Der Angeklagte war das, hundertprozentig“, so die Pflegefachkraft.
Sie erkannte den nächtlichen Angreifer auch auf einem Video des Rappers wieder.

Der vor dem Nachklub verletzte Tanzlehrer (25) hatte den Clan-Chef bei der Polizei ebenfalls „zweifelsfrei wiedererkannt“.
Monate später rückte er davon jedoch ab.
Die Amtsrichterin zitierte am Dienstag aus seinem Brief damals an die Polizei: „Ich habe ihn getroffen, möchte in Zukunft keine Probleme.“
Vor Gericht behauptete der Tanzlehrer jetzt, der Angeklagte habe lediglich zu der Gruppe gehört, die ihn angegriffen habe, selbst aber nicht zugeschlagen.
Die Amtsrichterin: „Also entweder haben Sie damals eine falsche Verdächtigung gemacht oder Sie lügen heute vor Gericht.
Haben Sie vielleicht Geld bekommen?“

Miri narrt seit Jahren die Polizei
Der Ex-Boxer narrt seit Jahren die Polizei.
Unter dem Namen „Süleiman“ reiste er ein, so eine LKA-Beamtin als Zeugin.
Seit 2013 werde er als Ahmad A. geführt.
Zehn Alias-Personalien, diverse Strafverfahren.
Zuletzt habe er einen syrischen Pass vorgelegt, so die Beamtin.
Dieser müsse mittlerweile abgelaufen sein.
Ausländerrechtlich sei er geduldet bis März 2020.
Seine Ausweisung sei „unaufschiebbar rechtsgültig“, scheiterte bisher aber an der Situation in Syrien.

Der Mann sei offiziell ledig.
„Warum er sich Miri nennt, kann ich nicht sagen“, so die LKA-Beamtin: „Seine Frau heißt Miri.“
Verheiratet sei er aber nicht mit ihr, „eine Hochzeitsurkunde wurde nie vorgelegt.“
Nach Informationen saß der selbsternannte „Patron Miri“ bereits einige Jahre im Knast wegen Drogen.
Er war Gründungsmitglied der berüchtigten Rocker „Guerilla Nation“,
Mitglied im „Arabisch-Kurdischer Clan“ (AKC).
Angeblich bezog er zuletzt Sozialhilfe.

Weiter am 28. Januar.
Dann muss der Tanzlehrer erneut aussagen.
So lange bleibt „Patron Miri“ in Haft.
Auf freiem Fuß könne Verdunklungsgefahr drohen, gab die Richterin zu bedenken.
Daraufhin verzichtete sein prominenter (und teurer) Anwalt darauf, die Aufhebung des Haftbefehls zu beantragen.


 
Auf Parkplatz niedergestochen: Lebenslange Haft für Mord an Union-Fan Karl M. !

Berlin: Im Februar hatte Razvan-Florin C. (29) Union-Fan Karl M. (19) auf einem Netto-Parkplatz in Prenzlauer Berg grundlos niedergestochen, der Teenager starb.
Das Gericht sah keine verminderte Schuldfähigkeit.

Der Tod von Karl M. (19) erschütterte die Berliner.
Der Altenpfleger war am 9. Februar 2019 auf einem Netto-Parkplatz an der Stahlheimer Straße (Prenzlauer Berg) völlig grundlos erstochen worden.
Nach viereinhalb Monaten Prozessdauer verurteilte das Landgericht Dienstag den Täter Razvan-Florin C. (29) wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft.

„Karl M. traf auf den Angeklagten, den er nie zuvor gesehen und dem er nichts getan hatte“, begann der Richter seine Begründung.
Der Angeklagte, unzufrieden mit seinem Leben – geprägt von Perspektivlosigkeit, Alkohol und Drogen, habe sich an dem Tag mit einer Bekannten getroffen.
Bereits 1, 2 oder 3 Bier intus seien er und sein Hund zum Prenzlauer Berg gegangen.

Körperliche Auseinandersetzung folgte auf Beleidigungen
Bei Netto wollte er Nachschub kaufen, als ihnen auf der Mitte des Parkplatzes Karl M. und sein Bekannter Lucas S. auf dem Weg zu Burger King entgegen kamen.
Sie passierten einander.
Der Richter: „Von Karl und Lucas kam kein Wort, das dem Angeklagten Anlass zur Auseinandersetzung hätte bieten können.“
Der Angeklagte „der Aggressionen abbauen wollte“, sei es gewesen, der den beiden entfernenden Jungen „Schwuchteln“ hinterhergerufen habe.

Karl und Lucas hätten sich jedoch nicht provozieren lassen, seien lachend weitergegangen.
„Der Angeklagte legte nach, rief ‚Hurensöhne‘.
Jetzt drehten sich die beiden zu ihm um – nicht mehr und nicht weniger.“

Für den Angeklagten Anlass genug, seiner Bekannten die Hundeleine zu übergeben und auf die beiden zuzugehen.

Der Richter: „Es fing harmlos an.
Der Angeklagte schubste Karl M., der sich wiederum sein Gegenüber vom Leibe halten wollte.
Lucas C. stand still daneben.
Der Angeklagte fing an, mit Fäusten auf Karl M. loszugehen.
Der schützte sich mit einer Boxerhaltung …
Dann ließ der Angeklagte plötzlich von ihm ab, worauf die beiden Jungen weiterwollten.“

Von hinten in den Rücken gestochen
Der Richter: „Wir sind überzeugt, dass es dieser Moment war, in dem der Angeklagte beschloss, sein beidseitig geschliffenes Messer einzusetzen.
Dass sich seine Wut noch gesteigert hatte, weil Karl M. ihm Paroli bot.“
Er habe aus seiner rechten Tasche sein Messer gezogen: „Willst du einen Stich?“

Auch Karl habe nun in seiner Tasche oder dem Rucksack nach seinem Klappmesser gegriffen, das er sich zur Selbstverteidigung zugelegt hatte.
Doch es kam nicht mehr zum Einsatz.
„Der Angeklagte stach ihm mit einem wuchtigen Stich seitlich in Höhe des Herzens in den Rücken, verletzte u. a. den Herzbeutel.
Dann verließ er schnellen Schrittes den Ort, um sich auf einem Spielplatz zu verstecken.

Karl M. wurde schwerverletzt ins Krankenhaus gebracht.
Vergeblich kämpften die Ärzte um sein Leben.
„Wir haben nur gelacht.
Wir haben nichts gemacht“, hatte er dem Arzt noch sagen können.
Der Richter: „Er hatte versucht, zu deeskalieren, sich der Situation zu entziehen.
Karl M. hat alles richtig gemacht, der Angeklagte alles falsch.
Er hat den Stich mit bedingtem Tötungsvorsatz gesetzt.“

Das Gericht sah keine verminderte Schuldfähigkeit.
„Der Angeklagte war nicht nüchtern, aber auch nicht so berauscht., wie der § 21 fordert.“
Das Gericht ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an und verurteilte ihn außerdem zur Zahlung von insgesamt 70.000 Euro Schmerzensgeld an Karls Eltern.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts.
Die Verteidigung wollte lediglich eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung – im Höchstfall noch wegen Totschlags.


 
Auf Autobahn in Bayern: Berliner Raser (60) erst nach 120 km Verfolgungsjagd gestoppt !

Wild-West in Bayern!
Die Verfolgungsjagd ging durch Ober- und Niederbayern und endete mit einem heftigen Crash mit einem Polizeiwagen.
Es gab drei Verletzte.
Der verletzte Raser wurde festgenommen.

Nach einer 120 Kilometer langen Verfolgungsfahrt durch Ober- und Niederbayern ist ein 60 Jahre alter Raser aus Berlin mit einem Streifenwagen kollidiert.
Bei dem Unfall am Dienstagnachmittag seien zwei Beamte und der vor einer Polizeikontrolle geflüchtete Autofahrer mittelschwer verletzt worden, berichtete ein Polizeisprecher.

Die beiden Fahrzeuge hatten sich bei dem Unfall überschlagen.
Die Polizei wollte den Mann zuvor auf der Autobahn 92 in der Nähe des Münchner Flughafens anhalten und kontrollieren.
Der Mann gab jedoch Gas und floh.
Bei Wallersdorf fuhr der 60-Jährige von der Fernstraße ab, um dann auf der Gegenspur in Richtung München zu rasen.
Der Mann beschleunigte bis auf 180 Stundenkilometer, ehe es bei Wörth an der Isar zum Unfall kam.

Nach ersten Ermittlungen hatte der Mann keinen Führerschein und sein Auto war nicht versichert.
Außerdem lag ein Haftbefehl gegen den 60-Jährigen vor, weswegen er vorläufig festgenommen wurde.
An der Verfolgung waren etwa ein Dutzend Streifenwagen sowie ein Polizeihubschrauber beteiligt.


 
Geldtransporter-Überfall in Berlin - Zwei Männer bereits verurteilt !

Berlin - Über ein Jahr nach dem spektakulären Überfall auf einen Geldtransporter nahe dem Berliner Alexanderplatz sind zwei Angeklagte zu Gefängnisstrafen verurteilt worden.
Das Landgericht verhängte wegen schweren Raubes gegen einen 34-Jährigen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

Wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte, wurde zudem ein 33-Jähriger wegen Beihilfe zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.

Die Urteile fielen bereits am 12. Dezember und 25. November 2019, wurden aber erst jetzt bekannt.
Sie sind noch nicht rechtskräftig.
Urteilsbegründungen lagen noch nicht vor.
Zum Prozessauftakt im September hieß es, die Männer sollen mit weiteren Komplizen zunächst rund sieben Millionen Euro geraubt haben.
Die Beute verloren die Räuber aber wieder.

Gegen einen dritten Angeklagten geht der Prozess am 16. Januar weiter.
Vorgesehen sind Termine bis 30. April.
Ein weiterer mutmaßlicher Täter ist laut Staatsanwaltschaft zwar namentlich bekannt, jedoch untergetaucht.
Zwei mutmaßliche Mittäter seien bislang unbekannt, hieß es.

Im morgendlichen Berufsverkehr war am 19. Oktober 2018 der Geldtransporter in Berlin-Mitte von zwei Fahrzeugen ausgebremst, eingekeilt und zum Anhalten gezwungen worden.
Mehrere maskierte Männer sprangen den Ermittlungen zufolge aus den Autos.
Sie sollen die Besatzung des Transporters mit vollautomatischen Gewehren in Schach gehalten und mit Spezialwerkzeug die gepanzerte Hecktür aufgebrochen haben.
Wegen des schnellen Eingreifens der Polizei hätten sie den Überfall aber überstürzt abgebrochen und die Flucht ergriffen.


 
Spionage für China? Razzien in mehreren Bundesländern !

Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageverdachts.
Zwei Personen sollen Informationen an das chinesische Ministerium für Staatssicherheit weitergegeben haben.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen drei Personen wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit.
Es habe Durchsuchungen in Berlin, Brüssel, Baden-Württemberg und Bayern gegeben, bestätigte ein Sprecher der Behörde in Karlsruhe.
Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" über die Ermittlungen berichtet.

Demnach geht es um einen ehemaligen EU-Diplomaten und zwei Mitarbeiter einer deutschen Lobbyfirma.
Zwei der Verdächtigen sollen private und geschäftliche Informationen an das chinesische Ministerium für Staatssicherheit geliefert und einer sich dazu bereiterklärt haben, berichtete das Magazin.
Zu den Personen und weiteren Details machte die Bundesanwaltschaft keine Angaben.


 
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