Nachbarin mit Schaufel erschlagen: Mutter (37) und Tochter (16) unter Mordverdacht !
Hamburg: Die beiden Frauen (37 und 16) sollen zusammen mit ihren jeweiligen Lebensgefährten eine ältere Nachbarin zunächst schwer misshandelt und dann mit einer Schaufel erschlagen haben.
Rätselhaft: Offenbar wurde die Rentnerin schon lange vor ihrem Tod von der Angeklagten gequält und ausgebeutet.
Halina O. (65), gebürtige Polin, wurde am 12. Oktober 2017 tot in ihrer Wohnung am Ladenbeker Furtweg (Bergedorf) gefunden, ihr Leichnam wies zahlreiche innere und äußere Verletzungen auf – Spuren von Schlägen mit einer Schaufel.
Nun muss sich ihre Nachbarin Marta N., ebenfalls polnischstämmig, zusammen mit ihrer Teenagertochter, deren Freund (18) und ihrem eigenen Lebensgefährten (25) wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten.
Mordmerkmal: niedere Beweggründe.
Nach der Rekonstruktion der Staatsanwaltschaft war Halina O. an ihrem Todestag in der Wohnung der Nachbarin, wie bereits häufig in der Vergangenheit.
Das Verhältnis zu ihrer jüngeren Landsmännin sei von „Misshandlungen und Demütigungen“ geprägt gewesen.
Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
Offenbar musste die Seniorin „Taschengeld“ zahlen, die Wohnung ihrer Peinigerin aufräumen und für die vielfach vorbestrafte Kleinkriminelle einkaufen gehen.
Am 11. Oktober 2017 sollen die Angeklagte, ihre Tochter und die beiden jungen Männer Alkohol und Drogen konsumiert haben.
Auch das spätere Opfer soll – in Maßen – Alkohol getrunken haben.
Unvermittelt soll Marta N. dann auf ihre Nachbarin eingeprügelt haben, die drei Mitangeklagten angestachelt haben, die Frau ebenfalls zu „bestrafen“.
Sie soll ihr Opfer gezwungen haben, sich hinzuknien, dann den Freund ihrer Tochter aufgefordert haben: „Zeig mal, dass du ein Mann bist! Zeig ihr, wo der Hase läuft!“
Der Jugendliche soll daraufhin zugetreten haben, bevor die vier Angeklagten das Opfer zusätzlich mit einer Schaufel ins Gesicht und auf den Kopf schlugen.
Als Halina O. sich sterbend in den Wohnungsflur schleppte, sollen die zwei Frauen und ihre Freunde sie ein Stockwerk höher getragen und in ihr Bett gelegt haben.
Das Gericht muss nun herausfinden, zu welchem Zeitpunkt das Quartett einen „Tötungsvorsatz“ gefasst hat.
Wegen des Alters der Tochter findet das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Urteil nicht vor Juli.