Aktuelle NEWS aus Deutschland !

450 Kontakte: Düsseldorferin hat B.1.1.7. !

Nachverfolgung läuft - Kontakt zu 450 Personen - Arzthelferin mit Mutante infiziert.

Eine Arzthelferin aus Düsseldorf hat sich mit der britischen Corona-Mutation angesteckt.
Sie soll trotz Krankheitssymptomen weitergearbeitet haben.

Bei einer Arztpraxis-Mitarbeiterin in Düsseldorf, die mit bis zu 450 Personen Kontakt hatte, ist die hochansteckende Coronavirus-Mutante B.1.1.7 nachgewiesen worden.
Das teilte die Stadt am Samstag mit.
Die Nachverfolgung der Kontaktpersonen laufe auf Hochtouren.
Die Angestellte soll den Angaben zufolge trotz Krankheitssymptomen weitergearbeitet haben.
Die Arztpraxis wurde geschlossen.

Mitarbeiter im Gesundheitsamt versuchten derzeit, alle Kontaktpersonen, vor allem Patienten der Praxis, zeitnah telefonisch zu erreichen, hieß es bei der Stadt.
Für alle Kontaktpersonen der Medizinischen Fachangestellten werde vorsorglich eine Quarantäne angeordnet.
Das Ordnungsamt sowie die Kassenärztliche Vereinigung wurden informiert.
Frühestens für Montag erwarte man eine Auswertung zu den Kontaktpersonen.

Die Virus-Mutation B.1.1.7 gilt als deutlich ansteckender und auch als gefährlicher als das ursprüngliche Virus.
Düsseldorf lässt nach eigenen Angaben seit Anfang Februar alle positiven PCR-Proben aus dem städtischen Testzentrum und den mobilen Testdiensten der Stadt zusätzlich auf Mutationen untersuchen.


 
Überfall in Braunschweig 1995: Drach für weiteren Raub verantwortlich ?

Der frühere Reemtsa-Enführer Thomas Drach sitzt in den Niederlanden in Auslieferungshaft.
Der Kriminelle soll vor einigen Jahren in Köln und Frankfurt Geldtransporter überfallen haben.
Auch ein Coup in Braunschweig wird Drach zugerechnet.
Juristische Konsequenzen muss er für die Tat aber nicht fürchten.

Jahrelange Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach wegen eines Überfalls auf einen Geldtransporter 1995 mussten wegen Verjährung eingestellt werden.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte einen Bericht der "Welt am Sonntag".
Demnach könnte Drach, der wegen drei Raubüberfällen in Amsterdam in Auslieferungshaft sitzt, dabei mit einem Komplizen 1,5 Millionen Mark, rund 767.000 Euro, erbeutet haben.
Zeugen sollen angegeben haben, dass Drach sich mit dem Überfall gebrüstet und plötzlich über viel Geld verfügt habe.

"Wenn man alle Indizien zusammennimmt, ist eine Tatbeteiligung aus unserer Sicht wahrscheinlich", sagte der Sprecher weiter.
Auch die Vorgehensweise mit schweren Waffen in Braunschweig ähnele späteren Überfällen.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Oktober 2020 wegen der drohenenden Verjährung von 20 Jahren Anklage erhoben.
Da außer den Zeugenaussagen nur Indizien vorlagen, lehnte des Landgericht Braunschweig die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.

"Aus heutiger Sicht spricht vieles dafür, ändert formaljuristisch aber nichts", betonte der Sprecher.
"Wir können das nicht mehr verfolgen."
Der Komplize bei der Braunschweiger Tat soll nach Informationen der Zeitung der Australier Lionel D. gewesen sein, der sich mit seinem Beute-Anteil in sein Heimatland abgesetzt habe und nie für die Tat behelligt worden sei.

Der Überfall könnte dazu gedient haben, Geld für die geplante Entführung von Jan Philipp Reemtsma zu beschaffen.
Im März 1996 wurde der Hamburger Erbe der Tabak-Dynastie entführt, Drach kassierte mit Komplizen Millionen.
Zwei Jahre später wurde er gefasst, kam nach einer langen Gefängnisstrafe im Herbst 2013 frei.
Drach sitzt in Amsterdam in Auslieferungshaft.
Ein Richter hatte die Haft am Freitag erneut verlängert.
Wider Erwarten hatte sich das Gericht noch nicht mit dem Auslieferungsantrag der Kölner Justiz befasst.

Der 60-Jährige war am Dienstag in der niederländischen Hauptstadt festgenommen worden.
Die Kölner Justiz verdächtigt ihn, an drei Raubüberfällen in Köln und Frankfurt/Main 2018 und 2019 beteiligt gewesen zu sein.
Bei einem Überfall war ein Wachmann schwer verletzt worden.
Die Fahnder waren Drach über ein Fluchtfahrzeug auf die Spur gekommen.
Das war in den Niederlanden zugelassen.
Nach möglichen Komplizen wird noch gefahndet.


 
Polizist schießt Mann in Schwaben ins Bein !

In Schwaben ist ein Mann durch einen Polizeischuss verletzt worden.
Zuvor hatte er Spaziergänger mit einem Messer bedroht.


Weil er Menschen mit einem Messer bedroht hat, ist ein Mann in Schwaben von der Polizei angeschossen worden.
"Der Mann wurde in ein Bein getroffen", teilte die Polizei am Sonntag nicht.
Lebensgefahr bestehe nicht.

Der 27-Jährige soll am Sonntagmittag in Wiesenbach (Landkreis Günzburg) zwei Spaziergänger bedroht haben.
Auf die hinzugerufenen Polizisten ging er mit dem Messer in der Hand zu.
Er ließ sich weder durch den Einsatz von Pfefferspray noch durch Warnschüsse in die Luft stoppen.

Das Bayerische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Memmingen ermitteln zum Schusswaffengebrauch der Polizei.
Die Kripo ermittelt wegen des Verdachts auf Bedrohung gegen den 27-Jährigen.


 
Frau tot in Gebüsch gefunden - Ehemann in U-Haft !

Nachdem eine 27-Jährige tot in einem Gebüsch in Hessen gefunden wurde, ist ihr Ehemann festgenommen worden.
Er fiel durch Ungereimtheiten in seiner Aussage auf.


Nach dem Fund einer toten Frau in einem Gebüsch in Südhessen gilt der Ehemann als Tatverdächtiger.
Gegen den 26-Jährigen wurde am Sonntag Haftbefehl wegen Totschlags erlassen, wie ein Sprecher der Polizei mitteilte.
Die 27-jährige Ehefrau war am Samstag tot in einem Gebüsch in Biebesheim in der Nähe von Darmstadt gefunden worden.

Der Ehemann der Toten sei den Beamten aufgefallen, weil bei seiner Vernehmung Ungereimtheiten auftraten.
Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und sitzt nun in Untersuchungshaft.
Die Hintergründe waren zunächst noch unklar.


 
Streit bei Corona-Party: Mann an Frankfurter Allee niedergestochen !

Berlin: Nach einem Streit an der Frankfurter Allee in Lichtenberg ist ein Mann in der Nacht zu Sonntag von seinem Kontrahenten niedergestochen worden.
Wie die Polizei mitteilte, hatten Einsatzkräfte das blutüberströmte Opfer gegen 0.25 Uhr auf dem Mittelstreifen liegen gesehen.
Die Beamten leisteten Erste Hilfe und alarmierten die Feuerwehr.

Nach Angaben der Polizei soll der schwer verletzte 27-Jährige kurz zuvor in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Frankfurter Allee bei einer Feier mit 15 Partygästen mit einem 41-jährigen Mann aneinandergeraten sein.
Dabei soll der 27-Jährige Pfefferspray auf seinen Widersacher gesprüht haben.
Der 41-Jährige habe daraufhin ein Messer gezogen und mehrmals auf den 27-Jährigen eingestochen.

Partygast beschimpft Polizisten
„Ein 42-Jähriger, der mit dem Messerangriff in Verbindung stehen soll, erlitt bei dem Angriff eine Handverletzung“, erklärte eine Polizeisprecherin am Sonntag.
Alarmierte Rettungskräfte brachten die beiden Verletzten in zwei Krankenhäuser.
Der 42-Jährige werde aufgrund des Tatverdachts bewacht, hieß es.
Der 41-jährige mutmaßliche Messerstecher kam nach seiner Festnahme in ein Polizeigewahrsam.

Während des Einsatzes sollen Polizisten vor dem Wohnhaus, in dem die Party stattfand, von einem 43-Jährigen beschimpft und beleidigt worden.
Als er sich trotz mehrerer Aufforderungen nicht beruhigte und bei seiner Festnahme erheblichen Widerstand leistete, brachten ihn zwei Polizisten zu Boden und legten ihm Handfesseln an.
Die Ermittlungen in dem Fall dauern an.


 
Foltermord in Flüchtlingsheim: Urteil erwartet !

Bonn - Im Prozess um einen Foltermord in einem Flüchtlingsheim in Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis) will das Bonner Landgericht heute das Urteil gegen die beiden Angeklagten sprechen.
Die 28 und 29 Jahre alten Männer aus Marokko sollen im Juli 2020 einen Mitbewohner in seinem Zimmer in der städtischen Unterkunft in Lohmar über mehrere Stunden gefesselt und gefoltert haben.

Den Tatort verließen sie laut Anklage mit einem Paar Turnschuhe und einem Handy des Opfers.
Der 45-jährige Nordafrikaner verblutete langsam und qualvoll.

Der Staatsanwalt hatte für den älteren Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld gefordert.
Für den jüngeren Angeklagten, der zur Tatzeit wegen massiven Drogenkonsums vermindert schuldfähig gewesen sein soll, plädierte er auf 14 Jahre Haft.


 
Einreise-Anmeldung für 25 Euro: Polizei warnt vor Betrug !

München - Die Polizei warnt in der Corona-Pandemie vor möglichem Betrug bei der digitalen Anmeldung von Reisen nach Deutschland.
Nach Angaben des bayerischen Landeskriminalamts wurden im Freistaat mehrere Fälle gemeldet, in denen Einreisende für eine vermeintliche Anmeldung über ein privates Internetportal zahlten, ohne dass ihre Daten an deutsche Behörden weitergegeben wurden.
Die Fallzahlen lägen bislang im einstelligen Bereich, sagte ein Sprecher.

Unter anderem war Ende Januar eine 34-Jährige am Flughafen Memmingen mit einer Bescheinigung gelandet, die nicht den Anforderungen für eine Einreise-Anmeldung genügte.
Bei den deutschen Behörden war die Frau nicht registriert worden, obwohl sie Polizeiangaben zufolge bei einem privaten Online-Portal 25 Euro für die vermeintliche Anmeldung bezahlt hatte.

Auch die Polizei in Oberfranken meldet immer wieder Betrugsfälle bei der Einreise-Anmeldung.
"Die Leute kennen sich nicht aus, sprechen vielleicht nicht deutsch und landen dann auf einer solchen Seite", sagte eine Sprecherin.
"Dort füllen sie alle Daten aus und am Ende sollen sie bezahlen."
In Oberfranken seien vor allem Menschen aus dem angrenzenden Tschechien betroffen, die Betrugsmasche ziele aber auf alle Grenzgänger ab.

Die Polizei rät daher, für die Einreise-Anmeldung immer das kostenlose Internetportal des Robert Koch-Instituts zu nutzen.
"Nur durch diese Webseite generierte Nachweise werden bei grenzüberschreitenden Kontrollen akzeptiert", sagte ein Sprecher des Landeskriminalamts.
Allerdings sei Vorsicht geboten: Betreiber betrügerischer Webseiten nutzten ähnlich lautende Internetadressen.

Wenn bei einem privaten Anbieter für die Anmeldung gezahlt werden müsse, bedeute das aber nicht automatisch, dass es sich um eine Betrugsmasche handle, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, Dominic Geißler.
"Wenn es sich um eine Premium-Leistung handelt, zum Beispiel für Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, wäre es kein Betrug."
In diesem Fall müssten Interessierte das Portal genau prüfen.
Unproblematisch sei die Anmeldung, "wenn man gleich auf die richtige Webseite geht", sagte Polizeisprecher Geißler.


 
Mann flüchtet mit 240 km/h vor Polizei - vier Menschen verletzt !

Auf der A2 zwischen Braunschweig und Magdeburg hat sich ein Autofahrer eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert, bei der vier Menschen verletzt wurden.
Der 38-jährige Fahrer habe bei einer Verkehrskontrolle einfach Gas gegeben, sagte ein Polizeisprecher.

Mit teilweise mehr als 240 Stundenkilometern auf dem Tacho fuhr er mit seiner 26-jährigen Beifahrerin Richtung Osten.
Im Bereich Magdeburg verließ er dann die Autobahn.

Ihn zu stoppen, stellte sich als äußerst schwierig heraus.
Er rammte mit seinem Auto insgesamt drei Streifwagen.

Der Mann und drei Polizisten wurden bei den Unfällen leicht verletzt.
Die Verfolgung am Sonntagnachmittag dauerte etwa eine Stunde.

Warum der Fahrer flüchtete, sei laut Polizeiangaben noch unklar.
Der Mann wurde festgenommen.


 
Waffenarsenal sichergestellt: Spezialkommando nimmt Bundeswehrsoldaten fest !

In Hessen hat ein Spezialkommando der Polizei einen Bundeswehrsoldaten festgenommen und dabei viele Waffen und Sprengstoff gefunden.
Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen den Mann.


Hessische Ermittler haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Waffen und Munition bei einem Bundeswehrsoldaten gefunden und den Mann vorläufig festnehmen lassen.
Der Mann wurde am Sonntag von einem Spezialeinsatzkommando gestellt.

Die Behörden ermitteln gegen den Soldaten wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, unerlaubten Waffen- und Sprengstoffbesitz sowie wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Polizei stellte Kurz- und Langwaffen, Munition, eine Handgranate sowie Sprengmittel sicher.
Dabei geht es nach ersten Erkenntnissen überwiegend um Material, das nicht aus Bundeswehrbeständen stammt.
So handelt es sich bei der Handgranate wohl um ein Modell aus dem früheren Jugoslawien.

Mindestes eine weitere Festnahme
Der Mannschaftssoldat des Heeres, ein Mannschaftsdienstgrad, ist an einem Standort in Pfullendorf in Baden-Württemberg eingesetzt, wo auch das Ausbildungszentrum Spezielle Operationen seinen Sitz hat.
Die Ermittlungen werden aber von einer hessischen Staatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt Hessen geführt.
Im Zusammenhang mit dem Einsatz soll mindestens ein weiterer Verdächtiger aus dem Umfeld des Soldaten festgenommen worden sein.

Zuletzt machte mehrfach das Kommando Spezialkräfte (KSK) im Zusammenhang mit Munitionsvorfällen Schlagzeilen.
So war bei einem Kommandosoldaten aus Sachsen im Garten ein Waffenversteck mit Munition und Sprengstoff gefunden worden.
Auf den Fall in Hessen sind die Behörden aber ganz unabhängig von schon laufenden Ermittlungen aufmerksam geworden.


 
Serienvergewaltiger zu mehr als 13 Jahren Haft verurteilt !

Weil er mehrere Frauen "planvoll, besonders grausam und brutal" vergewaltigte, hat das Landgericht Berlin einen 33-Jährigen zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Sein jüngstes Opfer war erst 14 Jahre alt.


Nach vier brutalen Übergriffen auf Frauen ist ein 33-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von dreizehneinhalb Jahren verurteilt worden.
Das Berliner Landgericht sprach den Mann am Montag unter anderem der schweren Vergewaltigung, der Geiselnahme, der Freiheitsberaubung sowie der Körperverletzung schuldig.
Der Angeklagte habe innerhalb von zwei Jahren das Leben mehrerer Frauen zerstört, hieß es weiter im Urteil.
Die Übergriffe seien "planvoll, besonders grausam und brutal abgelaufen".
Der 33-Jährige sei ein skrupelloser Täter, der seine Opfer zum Teil über Stunden gequält habe.
Die Verhängung einer Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten.

In zwei Fällen soll der Mann eine Frau auf der Straße in sein Auto gezerrt und mit Komplizen vergewaltigt haben.
"Sie haben gezielt Jagd nach jungen Frauen gemacht", sagte die Vorsitzende Richterin zu einer Tat im Februar 2020.
Das Opfer dieses Übergriffs sei derart misshandelt worden, dass Lebensgefahr für die 21-Jährige bestanden habe.
In einem weiteren Fall etwa einen Monat zuvor sei eine damals 18-Jährige unvermittelt in ein Auto gezerrt, vergewaltigt, dann in eine Wohnung verschleppt und erneut sexuell misshandelt worden.
Die Frauen hätten Todesängste durchlitten.

Auch 14-Jährige unter den Opfern
Der Angeklagte habe zudem in einer Wohnung in Berlin-Wedding in zwei Fällen junge Frauen vergewaltigt, hieß es weiter im Urteil.
Jüngstes Opfer sei im März 2018 eine 14-jährige Schülerin gewesen, die mit seinem Halbbruder befreundet gewesen sei.

Aus dem Handeln des Angeklagten spreche eine tiefe Verachtung für Frauen, so die Vorsitzende Richterin.
Er habe einen "sadistischen Machtanspruch frei von jeglichem Mitgefühl" unter Beweis gestellt.
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten und könne noch zu einem späteren Zeitpunkt verhängt werden, wenn durch weitere Beobachtung des Angeklagten im Strafvollzug eine sicherere Prognose möglich sei, ob er nach Haftverbüßung noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen werde.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Strafe von dreizehn Jahren und zehn Monaten Haft sowie die Verhängung von Sicherungsverwahrung plädiert.
Der Verteidiger verlangte Freispruch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 
Bushido packt gegen Clanchef aus !

Bushido im Clanprozess - Arafat ist "schlafender Vulkan".

Seit Monaten sagt der Rapper Bushido gegen seinen ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker in einem Prozess aus.
Nun erzählte er, für wie gefährlich er den Clanchef hält.

Rapper Bushido hat im Prozess gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker in Berlin seinen einstigen Geschäftspartner als "schlafenden Vulkan" bezeichnet, der jederzeit ausbrechen könne.
Abou-Chaker denke bis heute, dass er ihm gehöre, sagte Bushido am Montag vor dem Berliner Landgericht.

Der Rapper betonte, er habe sein Gesicht wiedererlangt, indem er sich gegen den Clanchef gestellt habe.
Der 42-Jährige wurde schon mehr als 20 Mal als Zeuge vernommen.
Auch am 27. Prozesstag wurde Bushido, der auch Nebenkläger ist, von vermummten Personenschützern in den Saal gebracht.

Laut Anklage soll es zu Straftaten zum Nachteil Bushidos gekommen sein, nachdem er 2017 die Beziehungen zu seinem Geschäftspartner aufgelöst habe.
Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an Bushidos Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert.
Bushido sei bedroht, beschimpft, im Januar 2018 in einem Büro eingesperrt und mit einer Wasserflasche und einem Stuhl attackiert worden.

Bei dem Treffen im abgeschlossenen Büro sei er vehement beleidigt und als Verräter beschimpft worden, so Bushido.
Abou-Chaker habe gleich losgeschrien und gedroht, er werde hier nicht lebend herauskommen.

Auch Bushidos Familie wurde bedroht
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-jährigen Hauptangeklagten Abou-Chaker Beleidigung, Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor.
Mitangeklagt sind drei Brüder des Clanchefs.
Bislang schweigen sie.

Auch die Familie von Bushido, bürgerlich Anis Ferchichi, steht unter Polizeischutz.
Als er von der Bedrohung von Ehefrau und Kindern im November 2018 erfahren habe, sei er geschockt gewesen, sagte der Musiker.
Auf die Frage des Richters, warum er dann nicht gleich zur Polizei gegangen sein, antwortete Bushido: "Das war eine emotionale Entscheidung meinerseits."
Er habe sich angesichts seiner Verzweiflung nicht sofort offenbaren können.

Im Januar 2019 sagte Bushido dann gegen Arafat Abou-Chaker aus.
"Weil eine Grenze überschritten worden war", hatte er in seiner Befragung vor einer Woche betont.
Jahrelang habe er "alles geschluckt" und so getan, als wären er und Arafat Abou-Chaker beste Freunde.
Der Clanchef habe versucht, seinen in arabischen Cafés erworbenen Anspruch auf eine juristische Ebene zu pressen und Millionenzahlungen gefordert, sagte Bushido am Montag.
Der Prozess wird am 22. März fortgesetzt.


 
Saturn, Expert und Co. „Drei Monate Qual“: Brandbrief aus Köln an Kanzlerin Merkel !

Köln - Mit Spannung blickt Deutschland auf den nächsten Corona-Gipfel in Berlin am 3. März.
Grund genug für einen großen Bundesverband aus Köln jetzt Dampf zu machen.

In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten schildern die Unternehmen ihre Probleme, ihre Sorgen – und machen klar: Die Geschäfte sollen sofort wieder öffnen können.
Natürlich unter Einhaltung der Corona-Hygieneregeln.

Bundesverband will Geschäftsöffnungen
Steffen Kahnt, Geschäftsführer des Bundesverbandes, erklärt: „Wir haben drei Monate Qual hinter uns.
Drei Monate sind viele Händler das mitgegangen.
Aber jetzt wollen wir den Druck erhöhen, um wieder öffnen zu können.“

Es sei inzwischen „Allgemeinwissen“, dass man „sich bei Aldi nicht ansteckt“.
Da stelle sich dann die Frage, warum das unter Einhaltung der Hygienevorschriften dann bei Elektromärkten und Co. passiere solle.

Warnung vor Jobverlust
Die betroffenen 19.000 Einzelhändler betonen in ihrem Brief, dass die Entwicklung für viele existenzgefährdend sei, warnen vorm Sterben attraktiver Einkaufsorte in den Innenstädten, dem Wegfall von Steuereinnahmen, Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Der Bundesverband listet in seinem offenen Brief auf:
„Im Einzelhandel besteht keine erhöhte Infektionsgefahr durch das SARS-CoV-2-Virus (Gemeinsame Untersuchung „Abschätzung der Infektionsgefährdung durch Corona im Einzelhandel“ vom Februar 2021 der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).“

„Das sichere Einkaufen ist auch vor Erreichen des Inzidenzwerts 50 möglich (Aktuelle hygienisch-medizinische Stellungnahme „Beitrag des Einzelhandels zur Prävention“ vom Februar 2021 von Prof. Dr. med. Dr. h.c. M. Exner, Direktor emeritus des Instituts für Hygiene und öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn).“

„In den letzten Monaten hatten die stationären Technik-Einzelhändler Einnahmeverluste von insgesamt über 2 Milliarden Euro zu verzeichnen.“
„Die Kosten für Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld etc. zahlen die Steuerzahler.“

Klare Forderung der im Kölner Bundesverband organisierten Unternehmen: die „sofortige Öffnung des stationären Technik-Einzelhandels unter Einhaltung aller notwendigen Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen“.


 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten