Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Leiche zerstückelt: Gericht hat Zweifel an Alleintäterschaft !

Düsseldorf - Im Prozess um den Mord an einer fünffachen Mutter in Düsseldorf hat das Gericht Zweifel an der alleinigen Täterschaft des Angeklagten.
Es sei nicht auszuschließen, dass der wegen Mordes angeklagte 49-jährige Sohn des Opfers einen Helfer hatte, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees am Dienstag.

Die Mutter war laut Anklage im Wohnzimmer ihrer Wohnung im Schlaf erschlagen worden.
Ihre Leiche wurde zerstückelt, in schwarze Müllsäcke gepackt, und in den Keller geschafft.
Anschließend wurde die Wohnung gereinigt.
Ihr wegen Mordes am Landgericht angeklagter 49-jähriger Sohn hatte beim Prozessauftakt seine Unschuld beteuert.

Als Helfer komme etwa der jüngere Bruder in Frage.
Der 47-Jährige sei am mutmaßlichen Tattag Ende April 2017 nachweislich in der Wohnung seiner Mutter gewesen.
Es sei schwer nachvollziehbar, dass er nichts von der grausamen Tat mitbekommen habe.

Die Schwägerin und die Nichte des 62-jährigen Opfers haben sich nach Ansicht des Gerichts zudem in erhebliche Widersprüche verstrickt.
So sollen die Frauen falsche Zeitangaben zu Telefonaten gemacht haben, die sie mit dem Opfer geführt hatten.
Staatsanwalt Martin Stücker wurde deutlicher: "Sie haben schlicht gelogen, warum weiß ich nicht."

Nach Schilderung des Angeklagten war seine Mutter am Morgen des 29. April 2017 zur Arbeit aufgebrochen und nicht heimgekehrt.
Er sei einen Tag später mit dem Bus in seine serbische Heimat zurückfahren.
Sein Bruder sei in Düsseldorf geblieben.

Der Staatsanwalt ist dagegen überzeugt, dass der Sohn seine 62-jährige Mutter wegen eines lange schwelenden Familienkonflikts heimtückisch im Schlaf ermordet hat.
Der Angeklagte war mit internationalem Haftbefehl gesucht worden und konnte erst drei Jahre später in Kroatien gefasst werden.
Im Sommer 2020 war der 49-Jährige ausgeliefert worden.

Bei einer Verurteilung wegen Mordes muss der Serbe mit lebenslanger Haft rechnen.
Für den Prozess sind bis zum 25. März noch zwölf weitere Verhandlungstage angesetzt.


 
93-Jährige stirbt völlig abgemagert - Bewährung für Sohn !

Am Ende ihres Lebens wog die demenzkranke Seniorin nur 26 Kilogramm – nicht mehr als ein siebenjähriges Mädchen, meinte der Richter in Hannover.
Verantwortlich für die Pflege war ihr Sohn, der daran aber scheiterte.
Und das laut Gericht vor allem aus einem Grund.

Der Richter zitierte erst einmal Kommentare aus dem Internet: Der gehöre weggesperrt, man solle ihn verhungern lassen, hieß es da.
Aber: Das gehe zwar bei Facebook, aber „nicht in diesem Gerichtssaal“, sagte der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Hannover, Laurin Osterwold, am Dienstag.
Er räumte ein, der Fall sei emotional und schwer in Worte zu fassen.

Am Ende wurde der 74-Jährige, dessen von ihm betreute demenzkranke Mutter mit 93 Jahren unterernährt starb, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.
Trotz der Internet-Kommentare sei die Strafe hart, betonte der Richter.
Denn der Mann sei mit der Pflege vor allem überfordert gewesen. (Az.: 236 Ls 439/19)

Verurteilt wurde der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und Aussetzung, allerdings in minder schweren Fällen.
„Die anstrengende Leistung der Betreuung kann zu Überforderung führen“, betonte der Richter.
„Die Pflege älter Menschen ist aufwendig.“
Der Verurteilte habe durchaus versucht, seine Mutter zu versorgen, dies aber zum Schluss nicht mehr geschafft.

Er lebte in Hamburg, kam nur zeitweise zu ihr nach Hannover
Der 74-Jährige war gerichtlich bestellter Betreuer der demenzkranken Frau.
Im Dezember 2016 holte er seine Mutter aus einer Seniorenresidenz in Hannover, wo sie aus seiner Sicht schlecht versorgt war, in ihre eigene Wohnung.
Dort lebte sie bis zu ihrem Tod.

Eine Versorgung durch einen Pflegedienst gab es nicht, der Sohn lebte in Hamburg und kam nur zeitweise nach Hannover.
Im Juni 2017 starb die Frau, stark ausgetrocknet.
Die Seniorin wog zum Zeitpunkt ihres Todes nur noch 26 Kilogramm.
Ein halbes Jahr zuvor hatte sie noch 38,2 Kilogramm gewogen.

Für den 74-Jährigen spreche aber sein ausführliches Geständnis, seine Betroffenheit, auch bereue er, dass er seiner Mutter nicht die Pflege habe zukommen lassen, die sie gebraucht hätte, sagte der Richter.
Auch sei sie nach vier Monaten noch in körperlich gutem Zustand gewesen: „Das ist ein Arbeitseinsatz, da können Sie stolz auf sich sein.“

Zwei Wochen vor ihrem Tod habe sich ihr Zustand deutlich verschlechtert, Notfallkontakte habe es aber nicht gegeben.
Dennoch habe der Mann nicht vorsätzlich gehandelt; er habe tatsächlich sein Bestes versucht, aber das Beste wäre gewesen, einen ambulanter Pflegedienst einzuschalten: „Das hätten Sie machen müssen.“

Die Staatsanwältin hatte zuvor die Strafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung gefordert – wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und Aussetzung in minder schweren Fällen.
Der Mann habe seine Mutter in einer hilflosen Lage im Stich gelassen, obwohl er ihre Lage eigentlich habe verbessern wollen.
Der Verteidiger sprach sich für eine Bewährungsstrafe von nicht über einem Jahr aus.

Der Verurteilte selbst schien sich in seinem langen Schlusswort eine Last von der Seele reden zu wollen: Er sei nach wie vor erschüttert, habe große Fehler gemacht, er schlafe schlecht und sei „fix und fertig“.
Er betonte schließlich: „Ich kann nichts mehr dazu sagen, ich könnte heulen.“


 
BGH entscheidet: Urteil gegen 14-Jährigen wegen Vergewaltigung rechtskräftig !

Ravensburg - Das Urteil gegen einen 14-Jährigen, der am Bodenseeufer eine junge Frau vergewaltigt hat, ist rechtskräftig.

Die Revision des Jugendlichen ist vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen worden, teilte ein Sprecher des Landgerichts Ravensburg am Dienstag mit.

Der 14-Jährige war Ende September vom Landgericht wegen Vergewaltigung mit gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und versuchter Nötigung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

Er hatte im April 2020 in Friedrichshafen eine 18-jährige Frau laut Gericht brutal vergewaltigt.

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.


 
Alarm in Karlsruhe: Brief sorgt für Polizeieinsatz am Bundesverfassungsgericht !

Täglich überprüfen die Mitarbeiter im Bundesverfassungsgericht aus Sicherheitsgründen die Post.
Am Mittwoch schlagen sie Alarm: Sie finden eine unbekannte Substanz.

Ein verdächtiger Brief hat am Mittwoch einen Polizeieinsatz am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausgelöst.
Gerichtsmitarbeiter stießen am Vormittag bei einer routinemäßigen Röntgenkontrolle der Posteingänge auf den mit Pulver gefüllten Briefumschlag, wie die Bundespolizei mitteilte.

Die Polizei sorgte dafür, dass die Briefsendung mit der noch unbekannten Substanz vor dem Gebäude gelagert wurde.
Vorsichtshalber wurden auch Feuerwehr und Rettungsdienst alarmiert und es kam ein Sprengstoffspürhund zum Einsatz.
Das Pulver soll nun von Spezialisten untersucht werden.

Während der gesamten Zeit ging die Arbeit am Bundesverfassungsgericht normal weiter, der Gerichtsbetrieb war nicht beeinträchtigt.


 
Bei Einbruch 70-Jährigen gefesselt und geknebelt !

Bei einem Einbruch in ein Haus in Mülheim haben in der Nacht zu Mittwoch drei Männer einen 70-Jährigen gefesselt und geknebelt.
Danach durchsuchten zwei der Täter die Wohnung, wie die Polizei mitteilte.

Ein Nachbar hatte den Notruf gewählt, nachdem er das Klirren einer Scheibe gehört hatte.
Die Männer waren über die Terrassentür ins Haus gelangt.

Zwei Tatverdächtige - 30 und 21 Jahre alt - konnten bei der Flucht durch den Garten festgenommen werden.
Ein dritter entkam.
Nach Angaben der Polizei soll in rund 300 Metern Entfernung ein Fluchtwagen bereit gestanden haben.

Zur gemachten Beute will sich die Polizei wegen der laufenden Ermittlungen nicht äußern.
Der 70-Jährige blieb laut Mitteilung unverletzt.


 
Urteil im Mordprozess: Familie Lübcke legt Revision ein !

Knapp eine Woche nach dem Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Familie des Getöteten Revision eingelegt.
Ziel sei es, den Freispruch für den Mitangeklagten Markus H. aufzuheben, teilte der Sprecher der Familie, Dirk Metz, am Mittwoch mit.
Die Nebenklage sei der Auffassung, dass H. den Hauptangeklagten Stephan E. unter anderem durch manipulative psychische Beihilfe unterstützt habe.

Zahlreiche Indizien sprächen dafür, dass E. die Wahrheit gesagt habe und H. am Tatabend mit am Tatort gewesen sei.
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main habe mehrere Anträge der Hinterbliebenen zu Schmauchspuren und Schützenposition abgelehnt.

„Insoweit kommen aus Sicht der Nebenklage sowohl Verfahrensfehler in Betracht als auch materiell-rechtliche Fehler“, erklärte Metz.
Diese könnten erst nach Analyse der schriftlichen Urteilsgründe näher formuliert werden.
Zuvor hatten bereits E., H. und die Bundesanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt, wie eine OLG-Sprecherin mitteilte.
Der Mordprozess gegen E. und H. war am vergangenen Donnerstag zu Ende gegangen.
E. erhielt die Höchststrafe.
Das Gericht verhängte lebenslange Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Haftverbüßung behielten die Richter vor.

Zugleich sprach das OLG E. vom Vorwurf des versuchten Mordes an einem irakischen Asylbewerber im Januar 2016 frei.
H. wurde vom Vorwurf der psychischen Beihilfe freigesprochen, erhielt aber eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.


 
Maskenverweigerer würgt Polizistin: Polizei Berlin sucht diesen Mann !

Die Polizei Berlin sucht den abgebildeten Mann, der am Freitag, den 4. Dezember 2020 gegen 10.30 Uhr, eine Polizeibeamtin angegriffen und gewürgt haben soll.
Der Vorfall ereignete sich demnach am Alexanderplatz, nachdem die Polizistin den Unbekannten angesprochen hatte, da er keinen Mund- und Nasenschutz trug.

Daraufhin griff der Mann der Beamtin an den Hals und würgte sie, so der Vorwurf.
Die Polizistin wurde den Angaben zufolge leicht verletzt und musste ihren Dienst beenden.

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Die Polizei fragt: Wer kennt diesen Mann? Foto: Polizei Berlin

Der Mann wird wie folgt beschrieben

etwa 60 bis 65 Jahre alt
schlanke Figur
dunkle, grau melierte Haare mit beginnender Stirnglatze
kräftige Augenbrauen


 
Raser-Unfall in Treptow: Auto zerbricht in zwei Teile und brennt aus - zwei Tote !

Richter lehnt Haftbefehl für Fahrer ab.

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Berlin: Vor dem Mehrfamilienhaus Am Treptower Park 49 werden an diesem Mittwochmorgen Metallreste und Brandschutt zu einem Haufen zusammengefegt.
Teile eines Autohecks sind darunter, eine grüne Beifahrertür.
„Die ist bis in den ersten Stock des Hauses geflogen und hat die Fassade beschädigt.
Wir haben sie aus dem Gebüsch direkt an der Hauswand gezogen“, sagt einer der Arbeiter.
Gleich neben den Resten eines einstmals teuren Sportwagens liegt ein aus den Ankern gerissener Stromcontainer, der Stumpf eines Baumstammes ist zu sehen.
Der Bürgersteig ist noch mit Flatterband abgesperrt.

Es sind Spuren einer tödlichen Raserei, bei dem zwei 19 und 20 Jahre alte Männer aus Neukölln ums Leben kamen.
Sie saßen in einem Fahrzeug, das nach bisherigen Ermittlungen und auch laut Zeugenaussagen in der Nacht zu Mittwoch mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, bevor der Wagen verunglückte.
Ein dritter Insasse des Wagens kämpft derzeit noch um sein Leben.

Am Dienstagabend um 22.39 Uhr ging bei der Berliner Feuerwehr der erste Notruf ein.
Danach meldeten sich immer mehr Anwohner der Straße Am Treptower Park im Ortsteil Plänterwald.
Als die Retter vor Ort eintrafen, bot sich ihnen das Bild eines Trümmerfelds.
Ein in zwei Teile gerissener Audi RS 5 stand in Flammen und brannte vollständig aus.

Ersten Ermittlungen zufolge hatte der Fahrer des Audi auf der stadtauswärts führenden dreispurigen Straße die Kontrolle über den 450 PS starken Wagen verloren, der laut Augenzeugen 150 km/h schnell gewesen sein könnte.
Das hochmotorisierte Fahrzeug war ins Schleudern geraten, hatte mit hoher Geschwindigkeit zwei Bäume und einen Stromkasten umgerissen und war dann gegen einen Baucontainer geprallt.
Durch die Wucht der Kollisionen wurde das Fahrzeug völlig zerstört und fing Feuer.

Die Feuerwehr war mit mehr als 80 Einsatzkräften am Unfallort.
Doch für einen der vier Fahrzeuginsassen konnten die Retter schon nichts mehr tun.
Er war sofort tot.
Einem Notarzt gelang es zwar, einen zweiten Mann an der Unfallstelle zu reanimieren.
Doch der Schwerverletzte verstarb wenig später in einem Krankenhaus.
Ein dritter Insasse des Fahrzeugs überlebte den Crash mit schwersten Brandverletzungen.
Er schwebe in akuter Lebensgefahr, so die Polizei.

Lediglich der Fahrer Omran H. kam bei dem Unfall glimpflich davon.
Er sei nur leicht verletzt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Der junge Mann, der ins Krankenhaus Friedrichshain eingeliefert wurde, ist gerade erst 21 Jahre alt geworden.
Gegen ihn wurde Haftbefehl beantragt.
Ihm werden fahrlässige Tötung und die Teilnahme an einem verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang vorgeworfen.
Alle Insassen des Fahrzeugs sollen aus einer arabischstämmigen Großfamilie stammen.
Den Wagen sollen sie bei einer Neuköllner Fahrzeugvermietung geliehen haben.

Am Mittwochabend war dann klar - der mutmaßliche Fahrer des Wagens muss nicht in Untersuchungshaft.
Der Haftrichter am Bereitschaftsgericht habe den Antrag auf Haftbefehl wegen Zweifeln am dringenden Tatverdacht und wegen fehlender Haftgründe abgelehnt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft bei Twitter mit.
Wir prüfen, ob wir dagegen Beschwerde einlegen, hieß es weiter.

Nach bisherigen Ermittlungen raste der Wagen mit vier Menschen im Alter zwischen 19 und 21 Jahren gegen 22.40 Uhr auf der Straße Am Treptower Park, der Fahrer verlor vor einer Einmündung die Kontrolle über das Auto und krachte mit großer Wucht gegen Straßenbäume, bevor der Wagen ausbrannte.

Ein Fußgänger, der den Unfall beobachtet hatte, erlitt einen Schock.
Er hatte Glück, dass er nicht von herumfliegenden Trümmerteilen getroffen wurde.
„Durch die enorme Rauchentwicklung dachten wir erst, dass es sich um einen Wohnungsbrand gehandelt hat“, sagt eine Frau aus der angrenzenden Karpfenteichstraße, die den Feuerwehreinsatz miterlebte.
Die Straße Am Treptower Park war für den Autoverkehr stundenlang gesperrt.
Noch am Vormittag mussten Fußgänger einen Bogen um die Reste von Fahrzeug und Stromkasten machen.

Immer wieder kommt es in Berlin bei illegalen Straßenrennen zu schweren Unfällen – auch mit tödlichem Ausgang.
So starb im Februar 2016 ein unbeteiligter Autofahrer, als sich zwei Raser auf der Tauentzienstraße in der City West ein Stechen lieferten.
Einer der beiden Raser ist mittlerweile wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Der tödliche Unfall war Anlass, den Paragrafen 315d ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, der im Oktober 2017 in Kraft trat und auch in Berlin immer öfter angewendet wird.
Mit dem Paragrafen sind illegale Autorennen keine Ordnungswidrigkeiten mehr, sondern Straftaten.

Paragraf 315d stellt nicht nur Raserwettbewerbe, bei denen mehrere Fahrer mit ihren Autos gegeneinander antreten, unter Strafe.
Auch wenn sich ein Einzelner mit „nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Das trifft auch auf solche Fahrer zu, die mit rasanter Geschwindigkeit vor der Polizei flüchten – etwa bei einer Verkehrskontrolle.

Im Jahr 2018 leitete die Berliner Polizei 279 Verfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen ein.
Im Jahr darauf wurden schon 362 Taten zur Anzeige gebracht.
2020 ist die Zahl noch einmal gestiegen – diesmal in noch größerem Maße.
Von Anfang Januar bis Ende November wurden 683 Verfahren eingeleitet.
Ausgerechnet Corona hat zu dem Anstieg beigetragen.
Weil Ladendiebstähle und andere Delikte während der Pandemie zurückgegangen sind, konnte sich die Polizei intensiver als bisher um den Verkehr kümmern.

„Im vergangenen März und April waren die Straßen wegen des Lockdowns leer.
Das hat junge Leute animiert, richtig Gas zu geben“, sagt Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann, der in Berlin für die Bearbeitung verbotener Kraftfahrzeugrennen zuständig ist.
Er verweist zudem darauf, dass es für junge Leute sehr einfach ist, sich im Internet ein hochmotorisiertes, teures Auto zu mieten.
Legen vier junge Männer für eine Spritztour zusammen, sei das sogar bezahlbar.


 
Flensburger Cannabis-Prozess: Neun Jahre Haft !

Flensburg - Ein Mann ist wegen des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge in 54 Fällen zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden.
Des Weiteren werden knapp 1,258 Millionen Euro Wertersatz eingezogen, wie ein Sprecher des Landgerichts Flensburg nach der Urteilsverkündung am Mittwoch sagte.

Das Urteil ist das letzte im sogenannten Flensburger Cannabisprozess.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von elf Jahren gefordert.
Die Verteidigung hatte auf Einstellung des Verfahrens beziehungsweise eine Haftstrafe von maximal drei Jahren und elf Monaten plädiert. (Az.: 106 Js 7375/16)

Das Verfahren gegen den Mann war im Dezember wegen Krankheit des Angeklagten von dem Cannabis-Prozess abgetrennt worden, um den Abschluss der Hauptverhandlung nicht zu gefährden.
Im Januar hatte das Landgericht nach mehr als zwei Jahren Verhandlung drei der übrigen zehn Angeklagten zu Haftstrafen wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt.
Sechs Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen.
Ein Mann wurde freigesprochen.


 
Waffenbesitzer in Dresden nach Drohung von SEK überwältigt !

Dresden - Nachdem er eine Drohung gegen einen Verwandten geäußert hatte, ist ein 65-Jähriger am Mittwoch in seiner Wohnung in Dresden festgenommen worden.
Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei überwältigte den Mann, der im Besitz von scharfen Waffen war.
Das teilte die Polizei am Mittwochabend mit.

Der Mann war zum Zeitpunkt seiner Festnahme betrunken.
Ein Alkoholtest ergab demnach einen Wert von über zwei Promille.
Zum genauen Inhalt der Drohung und dazu, ob ein Streit vorausgegangen war, machte die Polizei zunächst keine Angaben.

Die Waffen des 65-Jährigen wurden sichergestellt.
Gegen ihn wird nun wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ermittelt.


 
Mutter mit Beil getötet: Mann zu acht Jahren Haft verurteilt !

Koblenz - Nach einer Beilattacke auf seine Mutter ist ein Mann vom Landgericht Koblenz wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Wie eine Sprecherin des Gerichts sagte, haben die Richter am Mittwoch angeordnet, dass der 38 Jahre alte Mann in einer Psychiatrie untergebracht werden soll.

Er soll im August 2020 seine 61 Jahre alte Mutter im gemeinsam bewohnten Haus in Mudersbach im Westerwald im Streit erst mit einem Messer und dann mit einem Beil angegriffen haben.
Die Frau war dabei so schwer verletzt worden, dass sie verblutete.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der am Mittwoch verurteilte Mann hatte die Tat vor Gericht gestanden.
An den Hergang konnte er sich eigenen Angaben zufolge nicht mehr genau erinnern.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte für eine Haftstrafe von sieben Jahren.
Sowohl Anklage als auch Verteidigung hatten sich dafür ausgesprochen, dass der Angeklagte in einer Psychiatrie untergebracht wird.


 
Er ist noch immer gefährlich: Kindermörder Ronny Rieken bleibt vorerst im Knast !

Strafvollstreckungskammer lehnt vorzeitige Haftentlassung ab.

Ronny Rieken ermordet Ende der 90er-Jahre zwei Mädchen, zahlreiche weitere missbraucht er auf grausame Weise.
Wegen Vergewaltigung und zweifachen Mordes an der 11-jährigen Christina und der 13-jährigen Ulrike im Raum Cloppenburg wird Rieken 1998 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Als frühestmöglichen Entlassung terminieren die Richter das Frühjahr 2021.
23 Jahre später drohte damit die vorzeitige Haftentlassung – zum Entsetzen von Manfred Nytsch, dem Vater der ermordeten Christina.

Nun haben die Richter aber entschieden: Ronny Rieken bleibt in Haft.
Das bestätigte eine Sprecherin des Landgericht Lüneburg exklusiv gegenüber RTL Nord.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Psychologisches Gutachten entscheidet
Ein psychologisches Gutachten sollte klären, ob Rieken noch gefährlich ist.
"In dem Gutachten ist ausgeführt worden, wie sich die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten und seine Entwicklung im Laufe des Strafvollzugs darstellt", so Landgerichtssprecherin Dr. Susanne Ehret gegenüber RTL Nord.
Der Sachverständige sei zu dem Ergebnis gekommen, das auch heute noch ein erhebliches Rückfallrisiko bei dem Verurteilten bestehe.
Auf dieses Gutachten habe die Strafvollzugskammer sich bei ihrer Entscheidung gestützt.

Ronny Rieken soll weiterhin gefährlich sein
"Aufgrund des Gutachtens ist die Kammer zu dem Ergebnis gelangt, dass für den Verurteilten keine positive Legal- und Sozialprognose besteht und dass deswegen nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass er künftig keine Straftaten mehr begehen wird", erklärte die Sprecherin.
Vielmehr seien die Richter zu dem Schluss gekommen, dass die Gefährlichkeit Riekens weiterhin bestehe.
Das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit habe nach Ansicht der Richter überwogen.

Rieken kann jederzeit eigenen Antrag stellen
Bereits 2013, 15 Jahre nach Riekens Verurteilung, hatte die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Lüneburg über eine vorzeitige Haftentlassung entschieden.
"Damals ist festgestellt worden, dass die Mindestverbüßdauer 23 Jahre beträgt", erklärt Dr. Ehret.
Diese wäre im Mai 2021 abgelaufen – daher war eine erneute Prüfung nötig.
Vorerst bleibt Ronny Rieken also in Haft.
Allerdings kann er nun jederzeit einen eigenen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen.
"Dafür gibt es keine Fristen", so die Sprecherin.


 
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