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Schockierendes Video: Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung !
Tübingen – Ein total verängstigtes Mädchen kauert blutend auf dem Boden.
Eine Gruppe Gleichaltriger schlägt auf sie ein.
Als sich die 13-Jährige vor Angst in die Hose macht, wird sie auch noch verhöhnt.
Niemand hilft ihr.
Die anderen Teenager kichern bloß.
Schließlich treten sie auf das Mädchen ein.
Sie filmen die schockierende Prügelattacke.
Wenig später landet das Schock-Video bei Facebook.
Mittwoch, 23 Uhr, lädt ein offenbar Unbeteiligter das Video bei Facebook hoch.
Woher er es hat, erwähnt er nicht.
„Wie kaputt die Jugend im Alter von 13-15 ist“, schreibt er nur dazu.
Ein Skandal: Die gewalttätigen Teenager und ihr Opfer sind auf dem Film erkennbar.
Der Polizei in Tübingen ist das Video bekannt.
Eine Polizeisprecherin: „Das Opfer hat im Beisein der Eltern Anzeige erstattet.
Wir ermitteln gegen die zwei Haupttäterinnen wegen gefährlicher Körperverletzung.“
Noch Donnerstagnachmittag ist alles online zu sehen, inzwischen über 270.000 Mal aufgerufen, hunderttausendfach geteilt.
Doch die Welle der Entrüstung geht in offenem Aufruf zur Selbstjustiz über.
Die Handy-Nummern der beiden Haupttäterinnen werden noch in der Nacht auf Donnerstag etliche Male von Usern veröffentlicht.
Schockierende Aufrufe folgen: Sie sollen „gefoltert“, „an die Wand gestellt“, „vergewaltigt“ werden.
Manche bieten an, die Adressen herauszugeben und vorbeizufahren.
Die überwältigende Mehrheit steht mit ihrem Namen dazu, zu Gewalt aufzurufen.
Dabei ist der Aufruf zur Selbstjustiz strafbar.
Die Facebook-Schande.
Bis Freitag hatte das soziale Netzwerk das Video noch immer nicht entfernen lassen.
Ein Facebook-Sprecher: „Wenn der Text zu einem Video eine positive Intention hat, zum Nachdenken anregen soll, löschen wir den Inhalt nicht.“
Medienanwalt Christian Solmecke hält dagegen: „Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum.
Wer zur Lynchjustiz aufruft, oder sie weiterverbreitet kann sich strafbar machen.
Der Anstifter einer Gewalttat kann genauso hart bestraft werden, wie der Täter.“
Aus Rücksicht auf das 13-jährige Opfer zeigen wir das Gewaltvideo nicht.
Tübingen – Ein total verängstigtes Mädchen kauert blutend auf dem Boden.
Eine Gruppe Gleichaltriger schlägt auf sie ein.
Als sich die 13-Jährige vor Angst in die Hose macht, wird sie auch noch verhöhnt.
Niemand hilft ihr.
Die anderen Teenager kichern bloß.
Schließlich treten sie auf das Mädchen ein.
Sie filmen die schockierende Prügelattacke.
Wenig später landet das Schock-Video bei Facebook.
Mittwoch, 23 Uhr, lädt ein offenbar Unbeteiligter das Video bei Facebook hoch.
Woher er es hat, erwähnt er nicht.
„Wie kaputt die Jugend im Alter von 13-15 ist“, schreibt er nur dazu.
Ein Skandal: Die gewalttätigen Teenager und ihr Opfer sind auf dem Film erkennbar.
Der Polizei in Tübingen ist das Video bekannt.
Eine Polizeisprecherin: „Das Opfer hat im Beisein der Eltern Anzeige erstattet.
Wir ermitteln gegen die zwei Haupttäterinnen wegen gefährlicher Körperverletzung.“
Noch Donnerstagnachmittag ist alles online zu sehen, inzwischen über 270.000 Mal aufgerufen, hunderttausendfach geteilt.
Doch die Welle der Entrüstung geht in offenem Aufruf zur Selbstjustiz über.
Die Handy-Nummern der beiden Haupttäterinnen werden noch in der Nacht auf Donnerstag etliche Male von Usern veröffentlicht.
Schockierende Aufrufe folgen: Sie sollen „gefoltert“, „an die Wand gestellt“, „vergewaltigt“ werden.
Manche bieten an, die Adressen herauszugeben und vorbeizufahren.
Die überwältigende Mehrheit steht mit ihrem Namen dazu, zu Gewalt aufzurufen.
Dabei ist der Aufruf zur Selbstjustiz strafbar.
Die Facebook-Schande.
Bis Freitag hatte das soziale Netzwerk das Video noch immer nicht entfernen lassen.
Ein Facebook-Sprecher: „Wenn der Text zu einem Video eine positive Intention hat, zum Nachdenken anregen soll, löschen wir den Inhalt nicht.“
Medienanwalt Christian Solmecke hält dagegen: „Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum.
Wer zur Lynchjustiz aufruft, oder sie weiterverbreitet kann sich strafbar machen.
Der Anstifter einer Gewalttat kann genauso hart bestraft werden, wie der Täter.“
Aus Rücksicht auf das 13-jährige Opfer zeigen wir das Gewaltvideo nicht.